Achhammer
GmbH
Neumarkt
i.d. OPf.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
107.981,40 |
124.006,40 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.183,00 |
14.426,00 |
| II.
Sachanlagen |
101.798,40 |
109.580,40 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.123.644,74 |
1.062.160,03 |
| I.
Vorräte |
389.224,70 |
325.987,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
163.528,38 |
147.827,66 |
| III.
Wertpapiere |
498.230,63 |
393.170,16 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
72.661,03 |
195.175,16 |
| Summe
Aktiva |
1.231.626,14 |
1.186.166,43 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
285.402,20 |
278.267,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
12.782,30 |
12.782,30 |
| II.
Gewinnvortrag |
265.484,85 |
224.757,62 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.135,06 |
40.727,23 |
| B.
Rückstellungen |
738.658,00 |
722.135,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
207.565,94 |
185.764,29 |
| Summe
Passiva |
1.231.626,14 |
1.186.166,43 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Achhammer GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft wird beim Handelsregister
Nürnberg unter der Nummer HRB 4563 geführt. Sitz
der Gesellschaft ist Neumarkt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Dem
stehen weder rechtliche noch tatsächliche
Gegebenheiten entgegen.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die folgenden Angaben entsprechen in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
handelsrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800 Euro wurden im Jahr des Zugangs
sofort abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind mit dem
Nennwert bewertet.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert
bilanziert und entspricht dem Gesellschaftsvertrag.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die
Pensionsrückstellungen sind nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
Der Unterschiedsbetrag durch die Abzinsung der
Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre
anstelle mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen 7 Geschäftsjahre beläuft sich
auf
5.497 €. Dieser Unterschiedsbetrag ist
für die Ausschüttung gesperrt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gem. § 253 Abs. 1
S. 2 HGB angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB i.V. mit der
RückAbzinsV vom 18. November 2009 abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen 199.135 Euro,
von einem bis fünf Jahren 8.431 Euro und von mehr als
fünf Jahren 0 Euro.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 0,00 Euro.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen in Höhe von 85 Tausend-Euro
jährlich.
Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag
gegenüber Gesellschaftern Forderungen in Höhe von
16,3 Tausend Euro.
Angaben zu Geschäftsführung, Aufsichtsgremien
und Gesellschaftern
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch
Frau Marianne Achhammer und Herr Erich
Achhammer geführt.
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 3 Mitarbeiter. Der Jahresabschluss der
Achhammer GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft wird beim Handelsregister
Nürnberg unter der Nummer HRB 4563 geführt. Sitz
der Gesellschaft ist Neumarkt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Dem
stehen weder rechtliche noch tatsächliche
Gegebenheiten entgegen.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die folgenden Angaben entsprechen in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
handelsrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800 Euro wurden im Jahr des Zugangs
sofort abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind mit dem
Nennwert bewertet.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert
bilanziert und entspricht dem Gesellschaftsvertrag.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die
Pensionsrückstellungen sind nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
Der Unterschiedsbetrag durch die Abzinsung der
Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre
anstelle mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen 7 Geschäftsjahre beläuft sich
auf
5.497 €. Dieser Unterschiedsbetrag ist
für die Ausschüttung gesperrt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gem. § 253 Abs. 1
S. 2 HGB angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB i.V. mit der
RückAbzinsV vom 18. November 2009 abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen 199.135 Euro,
von einem bis fünf Jahren 8.431 Euro und von mehr als
fünf Jahren 0 Euro.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 0,00 Euro.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen in Höhe von 85 Tausend-Euro
jährlich.
Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag
gegenüber Gesellschaftern Forderungen in Höhe von
16,3 Tausend Euro.
Angaben zu Geschäftsführung, Aufsichtsgremien
und Gesellschaftern
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch
Frau Marianne Achhammer und Herr Erich
Achhammer geführt.
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 3 Mitarbeiter.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 20.3.2025.
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