Harzer
Autozentrum GmbH
Nordhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
220.356,98 |
207.437,98 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
668,00 |
1.715,00 |
| II.
Sachanlagen |
94.662,00 |
80.696,00 |
| III.
Finanzanlagen |
125.026,98 |
125.026,98 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.600.686,39 |
1.662.413,33 |
| I.
Vorräte |
133.789,72 |
176.912,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.465.875,93 |
1.484.487,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.020,74 |
1.014,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.254,68 |
2.226,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.823.298,05 |
1.872.078,08 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.391.702,83 |
1.391.702,83 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
76.139,93 |
76.139,93 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.215.562,90 |
1.215.562,90 |
| B.
Rückstellungen |
11.198,66 |
7.158,28 |
| C.
Verbindlichkeiten |
420.396,56 |
473.216,97 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
420.396,56 |
473.216,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.823.298,05 |
1.872.078,08 |
Anhang
Vorbemerkung
Die Harzer Autozentrum GmbH hat ihren Firmensitz Am
Zoll an der B4 in Nordhausen, Deutschland, und ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 400633
eingetragen.
Die Harzer Autozentrum GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des dritten
Buches des Handelsgesetzbuches für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Gemäß § 290 Absatz 1 HGB ist die
Harzer Autozentrum GmbH verpflichtet einen Konzernabschluss
aufzustellen. Die Gesellschaft nimmt jedoch die
Befreiungsvorschrift des § 291 HGB in Anspruch.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung linear und zeitanteilig ermittelter
planmäßiger Abschreibung entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt, die sich
nach den amtlichen AfA-Tabellen richtet.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt, und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen. Die Nutzungsdauern richten sich nach den
amtlichen AfA-Tabellen, die den betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauern entsprechen. Das steuerliche Wahlrecht der
Sofortabschreibung von geringwertigen
Wirtschaftsgütern bis zu Euro 800,00 ab dem
Berichtsjahr 2018 wird aus Gründen der Wesentlichkeit
auch handelsrechtlich in Anspruch genommen.
Die
Finanzanlagen (Anteile an verbundenen Unternehmen)
sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren beizulegenden
Stichtagswerten bewertet. Die entsprechenden
Wertaufholungsgebote werden, soweit erforderlich, beachtet.
Die
fertigen Erzeugnisse und Waren sind unter Beachtung
des strengen Niederstwertprinzips zu den Anschaffungskosten
angesetzt. Die (Ersatz-) Teile, welche unter den fertigen
Erzeugnissen und Waren erfasst sind, werden nach dem
First-in-First-Out-Verfahren bewertet.
Der Bestand an Gebrauchtfahrzeugen wird mit den
Anschaffungskosten, zuzüglich der zu aktivierenden
Eigenleistungen und unter Abzug eines an der
durchschnittlichen Standzeit orientierten Pauschalabschlags
bewertet. Sofern am Bilanzstichtag ein niedrigerer Wert
für die Gebrauchtwagen beizulegen war, wurde dieser
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
angesetzt. Ausfallrisiken sind durch angemessene
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die
flüssigen Mittel sind zu Nennwerten bewertet.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
die erkennbaren Risiken und Verpflichtungen und wurden in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
Darin enthalten sind gemäß § 42 Abs.
3 GmbHG Forderungen und Verbindlichkeiten gegen
Gesellschafter in Höhe von:
|
2023
Euro
|
2022
Euro
|
Forderungen
|
9,89
|
7,91
|
Verbindlichkeiten
|
305.619,01
|
292.944,58
|
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren waren zum Abschlussstichtag nicht
vorhanden.
4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
5. Sonstige Angaben
Beschäftigte Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden (ohne Auszubildende,
gerundet) durchschnittlich 11 Mitarbeiter beschäftigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen
i.H.v. TEuro 136,5 p.a. (hiervon gegenüber verbundenen
Unternehmen TEuro 123,5).
Nordhausen, den 20. August 2024
Reiner Irlenbusch
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2024
festgestellt.
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