Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 402447
Vorher
KBE Kommunalbaugesellschaft mbH
Eingetragen
27.12.1994
Branche
Bauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und BauwerkeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Erwerb und Veräußerung von Grundstücken, Planung und Erschließung von Baugebieten, Durchführung, Projektierung, Projektsteuerung und Überwachung von Erschließungsmaßnahmen für Kommunen und sonstige Dritte sowie die Durchführung von privaten und kommunalen Wohnungsbauvorhaben und gewerblichen Bauvorhaben jeder Art. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Projektierung, Steuerung, Durchführung und Überwachung von Maßnahmen des Regionalmarketings und des Regionalmanagements sowie von Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus regenerativen Quellen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ulrich Gabel
seit 1.12.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Eichsfeldwerke GmbHEigenbeteiligung
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Eichsfeldwerke GmbH
Germany
200.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

EW Projekt GmbH

Heilbad Heiligenstadt

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

Bilanz für Offenlegungszwecke

AKTIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 3.118.633,10 3.528.225,78
Summe Anlagevermögen 3.118.633,10 3.528.225,78
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 2.560.026,94 2.169.889,08
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.606.808,99 4.598.974,33
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: 218.904,33 (Vj: 4.282.914,98)
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.250.027,13 1.734.764,49
Summe Umlaufvermögen 7.416.863,06 8.503.627,90
C. Bilanzsumme Aktiva 10.535.496,16 12.031.853,68

PASSIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 200.000,00 200.000,00
- Gezeichnetes Kapital: 200.000,00 (Vj: 200.000,00)
II. Kapitalrücklage 1.500.000,00 1.500.000,00
III. Gewinnrücklagen 2.760.000,00 2.630.000,00
Summe Eigenkapital 4.460.000,00 4.330.000,00
B. Rückstellungen 994.300,00 1.389.200,00
C. Verbindlichkeiten 5.081.196,16 6.312.653,68
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 3.644.681,43 (Vj: 544.424,48)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: 1.436.514,73 (Vj: 5.768.229,20)
D. Bilanzsumme Passiva 10.535.496,16 12.031.853,68

Anhang für Offenlegungszwecke

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die EW Projekt GmbH hat ihren Sitz in Heilbad Heiligenstadt. Sie ist im Handelsregister des Amtsgericht Jena unter HRB 402447 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff. HGB) - insbesondere den ergänzenden Vorschriften des zweiten Abschnittes für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) - sowie den Vorschriften des GmbH-Gesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erstellt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gem. § 275 HGB. Aus Gründen der Vergleichbarkeit der Gewinn- und Verlustrechnung des aktuellen Jahresabschlusses mit denen der Vorjahre wird gem. § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB zusätzlich eine Zwischensumme mit der Bezeichnung "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" nach dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen.

III. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsmethoden konnten gegenüber dem Geschäftsjahr 2022, soweit im Folgenden nichts anderes erwähnt ist, beibehalten werden.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden ausschließlich nach der linearen Methode über die erwartete Nutzungsdauer ermittelt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.

Die Vorräte werden zu ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 1 und 2 HGB bewertet. Wertberichtungen gem. § 253 Abs. 4 HGB auf einen niedrigeren Börsen- und Marktwert bzw. beizulegenden Wert werden zur Wahrung des strengen Niederstwertprinzips vorgenommen.

Die liquiden Mittel sind mit ihrem Nominalbetrag in der Bilanz ausgewiesen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Berücksichtigung künftiger Kostenveränderungen mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Sofern sich Forderungen und Verbindlichkeiten gleichartig, -wertig und -fällig gegenüberstehen, werden diese saldiert ausgewiesen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten solche mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 83.583,26 (i. V. EUR 496.365,66).

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind solche mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 135.321,07 (i. V. EUR 3.778.470,39) enthalten.

2. Eigenkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 200.000,00 und wird von der Eichsfeldwerke GmbH gehalten.

3. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden durch folgenden Verbindlichkeitenspiegel dargestellt (Vorjahreswerte in Klammern):

Stand 31.12.2023
EUR
Restlaufzeit bis 1 Jahr
EUR
Restlaufzeit > 1 Jahr
EUR
Restlaufzeit > 5 Jahre
EUR
Gesamt 5.081.196,16 3.644.681,43 1.436.514,73 236.233,00
Vorjahr (6.312.653,68) (544.424,48) (5.768.229,20) (483.761,00)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Patronatserklärungen gesichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beinhalten ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sind zugleich in voller Höhe Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich ausschließlich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern in Höhe von EUR 0,00 (i. V. EUR 16.606,56) enthalten.

V. Sonstige Angaben

Im Berichtsjahr wurden im Jahresdurchschnitt 4 Angestellte beschäftigt.

 

Heilbad Heiligenstadt, den 29. Februar 2024

gez. Gabel

Der Geschäftsführer der EW Projekt GmbH

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für Offenlegungszwecke

An die EW Projekt GmbH, Heilbad Heiligenstadt

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der EW Projekt GmbH, Heilbad Heiligenstadt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EW Projekt GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Kassel, den 22. März 2024

Strecker Berger + Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte

Andreas Fehr, Wirtschaftsprüfer

Marco Schumacher, Wirtschaftsprüfer

Datum der Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der EW Projekt GmbH, Heilbad Heiligenstadt, wurde am 28. Mai 2024 festgestellt.

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