Großhandel mit sonstigen Baustoffen und Bauelementen
Bender GmbHLiquidiert
Gerberstraße 31, 58313 Herdecke, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Simone Busse seit 2.5.2019 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bender GmbHHerdeckeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1.1 Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Bender GmbH, Herdecke, zum 31. Dezember 2011 ist im Aufbau und Gliederung nach den Vorschriften des HGB aufgestellt. Bei der Bender GmbH handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. 1.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und werden über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von zehn bzw. zwanzig Jahren linear abgeschrieben. Soweit es sich um Software handelt, beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer drei bis fünf Jahre. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Zugänge wurden zu Anschaffungskosten abzüglich anteiliger Abschreibung bewertet. Die Ermittlung der Abschreibungen wurde sowohl nach der linearen als auch nach der degressiven Methode vorgenommen. Für Zugänge des Geschäftsjahres wurde überwiegend die lineare Abschreibungsmethode gewählt. Die Abschreibungen entsprechen insgesamt hinsichtlich der Höhe und der Abschreibungs-methode auch den steuerlichen Vorschriften. Sonderabschreibungen auf Grund steuerlicher Vorschriften wurden nicht in Anspruch genommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu 150 € netto wurden in Übereinstimmung mit § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150 €, jedoch nicht mehr als 1.000 €, wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften mit einem Sammelposten zusammengefasst, welcher über fünf Jahre zu jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Zum Jahresende waren keine Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten im Sammelposten enthalten sind, aus dem Betrieb ausgeschieden. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Zur Berücksichtigung des niedrigeren beizulegenden Wertes von selten verwendeten Substraten wurde ein pauschaler Abschlag von den Anschaffungskosten der Substrate vorgenommen. Die Bewertung der unfertigen Leistungen wurde ausgehend von den Angebotspreisen unter Berücksichtigung eines angemessenen Abschlages vorgenommen. Dies entspricht der Bewertung zu Selbstkosten. Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet, soweit sie Aufwand für die Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Für wiederkehrende Zahlungen (wie z.B. Versicherungsprämien), deren Höhe sich jährlich nicht wesentlich ändert, wurden sie wegen Geringfügigkeit der Beiträge nur in solchen Fällen gebildet, in denen der volle Jahresbeitrag für das Folgejahr im laufenden Geschäftsjahr entrichtet wurde. Für einmalig erhobene Bearbeitungsgebühren von Darlehen wurden Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Zuführungen zu Sonstigen Rückstellungen erfolgten für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des Betrages, der voraussichtlich zu ihrer Begleichung erforderlich ist. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken, soweit sie bis zur Aufstellung des Abschlusses für das Geschäftsjahr erkennbar waren, ist durch Bildung ausreichender Rückstellungen Rechnung zu tragen. 2. Erläuterungen zur Bilanz Aus Gründen der Übersichtlichkeit entsprechen die Gliederungspunkte der folgenden Erläuterungen dem Gliederungsschema der Bilanz. 2.1 AKTIVA 2.2 PASSIVA B. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen € 5.144,00. Dem Geschäftsführer Marcus Busse wurde mit Datum vom 01.01.2002 vertraglich in Form einer Einzelzusage eine Pensionszusage erteilt. Aus diesem Grund war eine entsprechende Rückstellung zu bilden. Der Berechnung lag das versicherungsmathematische Gutachten für die Handelsbilanz der longial GmbH vom 28. Dezember 2011 zu Grunde. Bei der Bewertung wurden die Bewertungsvorgaben des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB i.d.F. des BilMoG berücksichtigt, nach denen Rückstellungen zum abgezinsten notwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzen sind. Maßgeblich ist der in ihrer Restlaufzeit entsprechende durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre. Aus Vereinfachungsgründen dürfen Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Außerdem sind bei der Bewertung künftige Anwartschafts- und Rententrends zu berücksichtigen. Im Handelsgesetzbuch ist - im Gegensatz zum steuerlichen Teilwert gemäß § 6a EStG - kein festes Bewertungsverfahren für Altersversorgungsansprüche vorgesehen. Entscheidend ist, dass das gewählte Bewertungsverfahren zu einer Ermittlung des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages führt. Gemäß IDW RS HFA 30 sind für die Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden. Für laufende Rentenverpflichtungen und Verpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Anwärtern ist der Barwert anzusetzen. Für Pensionsanwartschaften im Unternehmen tätiger Anwärter ist ein Verfahren zu wählen, welches die Mittelansammlung über die Aktivitätsperiode vorsieht. Hierbei kommen verschiedene versicherungsmathematische Verfahren in Betracht, sofern deren Anwendung jeweils zu einer betriebswirtschaftlich angemessenen Darstellung der Belastung des Bilanzierenden führt. IDW RS HFA 30 nennt beispielsweise das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) sowie das Teilwert- verfahren. Das für die vorliegenden versicherungsmathematischen Bewertungen angewandte Verfahren ist in den Bewertungsprämissen sowie in der Anlage aufgeführt. Die Gesellschaft hat zum 01.01.2010 ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen nach der sogenannten projected unti credit - Methode (PUC- Methode) erstellen lassen. Dabei wurden ein Zinssatz von 5,14% sowie eine erwartete Gehaltssteigerung von 2,3% zugrunde gelegt. Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr 2005 verwendet. Zum 01.01.2010 ergibt sich aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen eine Unterdotierung in Höhe von 1.470 €. Die Gesellschaft entschied sich für die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB und eine Verteilung der erforderlichen Zuführung über den längst möglichen Zeitraum von 15 Jahren. Folglich wird ab dem Geschäftsjahr 2010 jährlich ein Betrag von 98 € den Pensionsrückstellungen erfolgswirksam zugeführt. Zur Abdeckung des Risikos wurde eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die dem Geschäftsführer Marcus Busse verpfändet wurde. Der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherung zum 31.12.2011 beträgt 20.197,00 €. Der beizulegende Zeitwert wurde gemäß Angaben des Versicherungsunternehmens als geschäftsplanmäßiges Deckungskapital der Police einschließlich der garantierten Überschussanteile zuzüglich der Bewertungsreserven und des Schlussüberschussanteils ermittelt. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen gemäß versicherungsmathematischem Gutachten der longial GmbH zum 31.12.2011 weist eine planmäßige Zuführung zu den Pensionsrückstellungen für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von 2.258,00 € aus und basiert auf folgenden Parametern:
Ergebnis der Bewertung
Gemäß § 277 Abs. 5 HGB sind Erträge aus der Abzinsung in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge und Auf-wendungen gesondert unter dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen auszuweisen. Hierzu wird der Zinsanteil der oben aufgeführten Zuführung zum Erfüllungsbetrag benötigt.
Bei der Ermittlung des Zinsanteils wurde eine Jahresrentensumme von Euro 0 berücksichtigt. Für die Ermittlung des Personalaufwandes in der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Personalanteil der Zuführung benötigt.
Bei der Aufteilung der Zuführung in Zins- und Personalanteil wurden die Ergebniswirkungen aufgrund der Änderung des Diskontierungssatzes im operativen Ergebnis erfasst. Saldierungsgebot Gemäß § 246 Abs. 2 HGB gilt, dass "Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen… dienen, … mit diesen Schulden zu verrechnen […]" sind. Die Saldierung gemäß § 246 Abs. 2 HGB erstreckt sich auch auf die zugehörigen Aufwendungen und Erträge aus dem saldierungsfähigen Vermögen mit dem Zinsanteil der Zuführung. 2. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen u.a. für Jahresabschluss und Steuererklärungen, Urlaubsanspruch sowie für Aufbewahrungskosten. 3. Sonstige Pflichtangaben 3.1 Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder. 3.2 Angaben zur Geschäftsführung Der Geschäftsführung gehört an: Marcus Busse, Herdecke 3.3 Personalbestand Im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 - 31. Dezember 2011 beschäftigte die Firma Bender GmbH, Herdecke, durchschnittlich 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 10.05.2012 festgestellt. |
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