Eloprojekt GmbHLiquidiert

45478 Mülheim an der Ruhr, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 11739
Vorher
SiDatEl GmbH
Eingetragen
13.3.2003
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialElektroinstallationHerstellung von elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
die Herstellung und Installation von Elektro- , Daten- und Sicherheitsanlagen, Industriemontage sowie Groß- und Einzelhandel von Elektrogeräten aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christoph Bleckmann
seit 19.8.2021
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert16.30% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Eiffage Énergie Systèmes – Regions France SASFRA
16.30%

Gesellschafter

8 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 8 angezeigt

Germany
10.000 €
8.33%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Eloprojekt GmbH

Mülheim an der Ruhr

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 44.583,00 56.298,00
I. Sachanlagen 44.583,00 56.298,00
B. Umlaufvermögen 2.607.775,08 2.034.544,78
I. Vorräte 89.923,63 793.216,90
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen abgesetzt 12.213.896,84 7.111.856,63
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.696.470,99 818.864,33
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 71,05 71,05
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 821.380,46 422.463,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.860,10 12.845,59
D. Aktive latente Steuern 9.116,19 8.579,22
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.665.334,37 2.112.267,59

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 762.937,27 660.117,19
I. gezeichnetes Kapital 125.000,00 125.000,00
II. Kapitalrücklage 52.750,00 52.750,00
III. Gewinnvortrag 482.367,19 20.089,74
IV. Jahresüberschuss 102.820,08 462.277,45
B. Rückstellungen 882.424,25 529.044,70
C. Verbindlichkeiten 1.019.972,85 923.105,70
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.019.972,85 923.105,70
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.665.334,37 2.112.267,59

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Eloprojekt GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Absatz 1 HGB in Anspruch.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

Im Berichtsjahr wurden keine Abweichungen von in Vorperioden angewandten Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethode vorgenommen.

Das Unternehmen verfügt über eine Geschäftsbuchhaltung, die den handels- und steuerrechtlichen Ordnungsmäßigkeitserfordernissen entspricht.

Der Sachkontenbereich ist entsprechend dem Kontenplan ausreichend und übersichtlich gegliedert. Im Debitoren- und Kreditorenbereich sind einzelne Personenkonten vorhanden. Die Konten der Buchhaltung wurden chronologisch, klar und richtig geführt; die Eintragungen enthalten Hinweise auf die ihnen zugrunde liegenden Belege und auf die Gegenbuchungen. Die Belege wurden systematisch abgelegt und sind jederzeit auffindbar.

Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2021 ist innerhalb der Bilanz richtig vorgetragen. Die Vermögenswerte und die Schulden sind durch Inventare richtig und ordnungsgemäß erfasst. Die Bilanz wurde ordnungsgemäß aus dem Inventar und den Büchern entwickelt. Sie enthält alle ausweispflichtigen Aktiva und Passiva.

Die Bilanz wurde gemäß den Vorschriften über "große Kapitalgesellschaften" gegliedert.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Angaben

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Absatz 2 HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt worden. Die Umsatzerlöse werden gemäß § 277 Absatz 1 HGB in der Fassung des BilRUG ausgewiesen.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.

Im Geschäftsjahr 2021 liegen keine Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung vor (§ 285 Nr. 31 HGB).

Aufwendungen und Erträge, die hinsichtlich ihres Betrages und ihrer Art nicht von untergeordneter Bedeutung sind und einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind liegen vor. (Periodenfremde Ergebnisse gemäß § 285 Nr. 32 HGB).Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen, aus der Auflösung von Rückstellungen und aus bereits abgeschriebenen Forderungen in Höhe von insgesamt 3.030,92 Euro.

Des Weiteren liegen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung vor, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt worden sind. (Wertbegründende Ereignisse gemäß § 285 Nr. 33 HGB).

Die Angaben im Anhang erfolgen, aufgrund des BilRUG, Bilanzpostenspezifisch in der Reihenfolge des § 266 Absatz 2 und 3 HGB.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht (§ 264 Absatz 1a HGB):
Firmenname laut Registergericht: Eloprojekt GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Mülheim an der Ruhr
Registergericht: Duisburg
Register-Nr.: HR B 11739
2. Sachanlagen

Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird seit dem 1. Januar 2018 handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Absatz 2 angewendet. Gemäß § 6 Absatz 2 EStG werden Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 800,00 Euro nicht übersteigen.

3. Vorräte

Die teilfertigen Leistungen wurden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Die Herstellungskosten der teilfertigen Leistungen umfassen neben den Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten und Sondereinzelkosten der Fertigung auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten und angemessene Teile der Verwaltungskosten sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillig soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung. Vertriebskosten und Zinsen für Fremdkapital wurden bei der Ermittlung der Herstellungskosten nicht berücksichtigt.

Bei den teilfertigen Leistungen handelt es sich um Baumaßnahmen auf fremdem Grund und Boden. Die erhaltenen Anzahlungen wurden gemäß § 268 Absatz 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt.

Zur Verhinderung von zukünftigen Wertschwankungen und zur verlustfreien Bewertung von in Ausführung befindliche Bauaufträge wurden Abschreibungen vorgenommen.

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände beinhalten die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, aus Lieferungen und Leistungen und beinhalten die sonstigen Vermögensgegenstände.

Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 71,05 Euro.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Darlehensgewährung.

5. Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

6. Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

7. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Stammeinlagen sind in voller Höhe eingezahlt.

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Geschäftsführer schlägt der Gesellschafterversammlung unter Berücksichtigung der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB vor, aus dem Bilanzgewinn einen Betrag in Höhe von Euro 450.000,00 an die Gesellschafter auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen (§ 285 Nr. 34 HGB).

8. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Absatz 1 HGB. Soweit Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, wurden diese mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst (§ 253 Absatz 2 HGB).

Die ausgewiesenen sonstigen Rückstellungen berücksichtigen im Wesentlichen die Verpflichtungen der Gesellschaft für ausstehende Urlaubsansprüche und Überstunden, für Kulanzaufwendungen und Gewährleistungen, für ausstehende Berufsgenossenschaftsbeiträge, für Prämien an Mitarbeiter, gewährte Boni, Schwerbehindertenabgabe und Nachlaufkosten und Rechts- und Beratungskosten, sowie für Jahresabschlussprüfung, Drohverluste, Archivierungskosten, Schadensersatzansprüche und Rechtsstreitigkeiten.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die bestehenden Risiken angemessen abzudecken.

Bei der Ermittlung der Rückstellungen für der Verpflichtung für ausstehende Urlaubsansprüche wurden voraussichtliche Preis- bzw. Kostensteigerungen von 2 % p.a. zugrunde gelegt.

Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. (§ 249 HGB)

Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Archivierungskosten wurde eine durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung von Garantieleistungen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurden die Laufzeiten (Geltendmachung von Garantieleistungen ab Umsatzzeitpunkt) anhand einer Analyse der Garantiefälle des vorangegangenen Geschäftsjahres berücksichtigt.

9. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, der durch Sicherungsübereignung am beweglichen Anlagevermögen gesichert ist, beträgt 0,00 Euro (§ 285 Nr. 1 b HGB). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von 0,00 Euro. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, der durch Grundpfandrechte (Grundschuld) gesichert ist, beträgt 0,00 Euro (§ 285 Nr. 1b HGB).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Die sonstigen Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen und beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Personal, Verbindlichkeiten Altersversorgung, Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit, Verbindlichkeiten aus Steuern sowie verschiedene sonstige Verbindlichkeiten.

Die durch Kreditinstitute gewährten Avalkredite sind durch Rechte (Verpfändung von Festgeldern/Termingeldern) gesichert (§ 285 Nr. 1b HGB).

10. Latente Steuern

Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden unsaldiert ausgewiesen.

Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuern wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" als sog. davon-Vermerk ausgewiesen.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2 HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt worden.

IV. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführerbezüge

Die Angabe zu den Bezügen der Mitglieder der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2021 unterbleibt mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB.

2. Angaben zum Geschäftsführungsorgan

Zur Geschäftsführung war im Geschäftsjahr 2021 bestellt:

  - Wolfgang Kösters bis zum 06.08.2021
  - Christoph Bleckmann ab dem 06.08.2021 
  - Claudia Tauber ab dem 06.08.2021

3. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber Gesellschaftern bestehen nachfolgend aufgeführte Forderungen bzw. Verbindlichkeiten:


Name:  
Verzinsung:
EUR
Elomech Elektroanlagen GmbH
Forderungen aus Darlehensgewährung  
1.457.600,00
Elomech Elektroanlagen GmbH
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
0,00



4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB aus bestehenden Miet- und Leasingverträgen bestanden zum Stichtag in Höhe von 102.826,72 Euro. Davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 36.786,72 Euro. Die Fälligkeit der Leasingverträge beträgt höchstens 5 Jahre.

5. Konzernzugehörigkeit

Die Eloprojekt GmbH ist ein Tochterunternehmen im Sinne des § 290 Absatz 1 HGB. Das Mutterunternehmen ist die Elomech Elektroanlagen GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr. Die Elomech Elektroanlagen GmbH ist wiederrum Tochterunternehmen der Eiffage Energie Systemes - Regions France S.A.S.. Die Eiffage Energie  Systemes - Regions France S.A.S. ist ebenfalls ein Tochterunternehmen der Eiffage S.A. mit Sitz in Frankreich. Die Eiffage S.A. stellt einen Konzernabschluss unter Berücksichtigung internationaler Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) auf. Die Rechnungslegung der Eloprojekt GmbH fließt in den internationalen Konzernabschluss ein.

6. Ausschüttungsgesperrte Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB

Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2021 unterliegt der Überhang der aktivierten latenten Steuern von 9.116,19 Euro der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB.

7. Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Mülheim an der Ruhr, den 19. Januar 2022

gez. Herr Christoph Bleckmann,, Frau Claudia Tauber


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.01.2022 festgestellt.

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