W. Prinz
GmbH.
Bochum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.525,00 |
239.272,40 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.285,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.240,00 |
11.546,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
227.726,40 |
| B.
Umlaufvermögen |
203.853,00 |
202.553,96 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.631,68 |
53.315,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
1.460,41 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
153.221,32 |
149.238,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.146,51 |
1.486,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
216.524,51 |
443.312,50 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
53.297,32 |
70.584,87 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
44.984,87 |
38.234,09 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
17.287,55 |
-6.750,78 |
| B.
Rückstellungen |
141.482,09 |
359.742,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
21.745,10 |
12.985,63 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
21.745,10 |
12.985,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
216.524,51 |
443.312,50 |
Anhang
zum Abschluss 31.12.20
10
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der W. Prinz GmbH wurde auf der
Grundlage
der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wendet die
Gesellschaft die durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften an.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des
§ 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Für geringwertige Anlagegüter, die nach dem
31. Dezember 2009 angeschafft wurden, wendet die
Gesellschaft die Regelungen des § 6 Abs. 2 und Abs. 2
a ESTG in der bis dahin geltenden
Fassung an. Dementsprechend werden geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 150 im
Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr
auch der Abgang
unterstellt wird. Für geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 150
und bis zu EUR 1.000 wird pro Jahr ein Sammelposten
gebildet, der jährlich mit einem Fünftel
abgeschrieben wird, wobei der Abgang nach Ablauf der
Jahre unterstellt wird.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
| • |
Beteiligungen zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzip
|
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden
diese angesetzt.
Forderungen werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu
Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungenbeinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellung
gebildet.
Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
handelsrechtlichen Regelungen nach der sog. PUC-Methode
(Anwartschaftsbarwertverfahren - Projected Unit
Credit) durchgeführt.
Vom Wahlrecht der Verteilung des Unterschiedsbetrages
im Sinne von Artikel 67 Abs. 1 EGHGB auf fünfzehn
Jahre, wurde Gebrauch gemacht.
In Höhe des Aktivwertes der
Rückdeckungsversicherung wurde die Rückstellung
verrechnet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Ein Ansatz latenter Steuern war im Berichtsjahr nicht
angezeigt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Klaus Hölscher
Nils Hölscher
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.10.2011 festgestellt.
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