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Karlsruhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
0,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
29.105,00 |
36.414,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
0,00 |
0,00 |
| I.
Vorräte |
14.122,02 |
11.385,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
42.952,60 |
42.503,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.656,21 |
1.256,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
276,64 |
700,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
13.145,90 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
102.260,37 |
92.261,19 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
-13.145,90 |
8.518,46 |
| I.
gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/
Kapitalanteile |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
4.601,63 |
4.601,63 |
| III.
Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen |
960,33 |
0,00 |
| IV.
Verlustvortrag |
21.647,76 |
443,94 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
22.624,69 |
21.203,82 |
| B.
Rückstellungen |
6.049,28 |
6.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
96.211,09 |
76.842,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
102.260,37 |
92.261,19 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Die
größenabhängigen Erleichterungen wurden in
Anspruch genommen.
Bei der erstmaligen Aufstellung des
Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG wurde die
Bilanz um den Posten Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern erweitert. Im Vorjahr wurden die
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter noch
unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die
Vorjahreszahlen beider Posten wurden wegen der besseren
Vergleichbarkeit entsprechend angepasst.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses
Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit
grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang
ausgeübt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeines
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt
ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit denen der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer werden bei Software 5Jahre zugrunde gelegt.
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Für Vermögensgegenstände mit einem
Anschaffungswert von über 150,00 EUR bis €
1.000,00 EUR wird in Analogie die Vorschrift des § 6
Abs. 1 EStG angewandt.
Die Anschaffungswerte werden im Anlagenspiegel als
Sammelposten fortgeführt.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene
Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden
grundsätzlich mit den Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.
Für Bestandsrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte
erfolgt verlustfrei.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie sind
ausreichend bemessen und nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit dem
Erfüllungsrückstand zu bewerten. Alle
zukünftigen Preis- und Kostensteigerungen wurden
berücksichtigt.
Alle Rückstellungen, mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr, sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Angaben zu Posten der Bilanz
Angaben zur Aktivseite
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen gegenüber FHK GbR handelt es
sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Angaben zur Passivseite
Eigenkapital / Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in
voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Werner
Hübner in Höhe von 63.802,38 EUR enthalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch Bürgschaften gesichert.
Sonstige Angaben
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Zu Geschäftsführern waren während des
gesamten Geschäftsjahres bestellt:
Werner Hübner
Der Geschäftsführer ist befugt, die
Gesellschaft alleine zu vertreten.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die
Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse:
Karlsruhe,
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Werner Hübner
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