Color-Video GmbH VideofilmeLiquidiert

Karlstraße 80, 76137 Karlsruhe, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 102938
Eingetragen
16.6.1980
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Herstellung, die Vermietung und der Vertrieb von Videofilmen und die Vermietung und Vertrieb von Videogeräten und Zubehör und Musik und Bildträger aller Art. Zur Erreichung dieses Zwecks ist die Gesellschaft berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu erweitern oder sich an solchen zu beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Harald Wetzel
Wilhelm-Leuschner-Str. 45, 76189 Karlsruhe
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Color-Video GmbH Videofilme

Karlsruhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 29.105,00 36.414,00
B. Umlaufvermögen 0,00 0,00
I. Vorräte 14.122,02 11.385,21
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 42.952,60 42.503,88
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.656,21 1.256,10
C. Rechnungsabgrenzungsposten 276,64 700,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 13.145,90 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 102.260,37 92.261,19

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital -13.145,90 8.518,46
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 4.601,63 4.601,63
III. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 960,33 0,00
IV. Verlustvortrag 21.647,76 443,94
V. Jahresfehlbetrag 22.624,69 21.203,82
B. Rückstellungen 6.049,28 6.900,00
C. Verbindlichkeiten 96.211,09 76.842,73
Bilanzsumme, Summe Passiva 102.260,37 92.261,19

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen wurden in Anspruch genommen.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG wurde die Bilanz um den Posten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern erweitert. Im Vorjahr wurden die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter noch unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen beider Posten wurden wegen der besseren Vergleichbarkeit entsprechend angepasst.

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt.


Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeines

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit denen der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.


Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer werden bei Software 5Jahre zugrunde gelegt. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Für Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert von über 150,00 EUR bis € 1.000,00 EUR wird in Analogie die Vorschrift des § 6 Abs. 1 EStG angewandt.

Die Anschaffungswerte werden im Anlagenspiegel als Sammelposten fortgeführt.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.


Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.


Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie sind ausreichend bemessen und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem Erfüllungsrückstand zu bewerten. Alle zukünftigen Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt.

Alle Rückstellungen, mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.


Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.



Angaben zu Posten der Bilanz

Angaben zur Aktivseite


Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Bei den Forderungen gegenüber FHK GbR handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Angaben zur Passivseite

Eigenkapital / Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.


Verbindlichkeiten

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Werner Hübner in Höhe von 63.802,38 EUR enthalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Bürgschaften gesichert.


Sonstige Angaben


Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Zu Geschäftsführern waren während des gesamten Geschäftsjahres bestellt:

Werner Hübner

Der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten.

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer.


Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse:



Karlsruhe,




________________________

Werner Hübner

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