Windpark Erftstadt GmbH & Co. KG
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Axel Martin Kahl seit 23.3.2017 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
regionetz GmbHEschweilerJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 und TätigkeitsabschlussLagebericht für das Geschäftsjahr 2016der regionetz GmbH1. Geschäft und Rahmenbedingungen1.1. Unternehmensgegenstan d Die regionetz GmbH (regionetz) betreibt, plant und baut seit 2006 unter anderem in den Regionen Stolberg, Eschweiler, Aldenhoven, Baesweiler, Simmerath, Monschau und Würselen die Verteilnetze für die Strom-, Gas- und Wasserversorgung. Sie ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der EWV Energie- und Wasser- Versorung GmbH (EWV), Stolberg, mit der sie über einen Ergebnisabführungsvertrag verbunden ist. 1.2. Geschäftsfelder und Versorgungsgebiet der regionetz Die Geschäftsfelder der regionetz können im Wesentlichen in folgende zwei übergeordnete Kategorien aufgeteilt werden: reguliertes Geschäft und nicht-reguliertes Geschäft. Unter dem "regulierten Geschäft" werden die Tätigkeiten zusammengefasst, die der staatlichen Regulierung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unterliegen. Konkret ist dies im Falle der regionetz die Rolle eines Verteilnetzbetreibers und damit einhergehend die Bewirtschaftung der eigenen und der gepachteten Strom- und Gasnetze. Das Versorgungsgebiet der regionetz wird zur Zeit vollständig definiert über die von der EWV gehaltenen Konzessionsverträge. Sämtliche Tätigkeiten, die nicht dem regulierten Geschäft zugeordnet sind, fallen in den Bereich des "nicht-regulierten Geschäfts". Neben dem Messstellenbetrieb und der Messdienstleistung in den Strom- und Gasnetzen handelt es sich hierbei hauptsächlich um technische Dienstleistungen für die EWV. Diese Dienstleitungen umfassen im Wesentlichen Arbeiten an Strom-, Gas-, Straßenbeleuchtungs-, Fernwärme- sowie Wassernetzen. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Entwicklungen in der Gesamtwirtschaft und im Energiesektor Gesamtwirtschaft Die globale Wirtschaftsleistung stieg 2016 nach ersten Schätzungen um ca. 2,5% über das Vorjahresniveau an. Das Bruttoinlandsprodukt in der Eurozone dürfte sich im vergangenen Jahr, insbesondere aufgrund der niedrigen Zinsen, der Abwertung des Euros und des niedrigen Ölpreises, voraussichtlich um 1,6% erhöht haben. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland, der größten Volkswirtschaft des Währungsgebiets, wird wahrscheinlich im Jahresvergleich um ca. 1,9% gestiegen sein. Dabei hatte insbesondere der private Konsum einen positiven Einfluss. Witterung Die Witterung spielt für die Energienachfrage und für die regenerative Erzeugung unseres Unternehmens eine wesentliche Rolle. Im vergangenen Jahr lagen die Durchschnittstemperaturen in Deutschland insgesamt unter den Werten des Vorjahres, jedoch oberhalb des langjährigen Mittelwertes. Das Windaufkommen befand sich 2016 unter dem Vorjahreswert und dem langjährigen Mittel. Die solare Einstrahlung lag im Jahresverlauf unter der des Vorjahres, sowie unter der Einstrahlung des langfristigen Mittels. Strom- und Gasnachfrage Vorläufige Berechnungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lassen darauf schließen, dass der Stromverbrauch in Deutschland 2016 um 0,4% niedriger war als ein Jahr zuvor. Zu den wesentlichen Gründen dürften eine steigende Energieeffizienz und der Verlust von Marktanteilen im Wärmemarkt zugunsten von Gas zählen. Die deutsche Gasnachfrage lag mit voraussichtlich gut 10% über dem Vorjahreswert. Gründe dafür waren die vor allem während der Heizperioden kühlere Witterung im Vergleich zum Vorjahr, aber auch die deutliche Zunahme des Einsatzes von Erdgas für die Stromerzeugung. Netznutzungsmanagement: Handhabung von sich verändernden Voraussetzungen Bereits zum 01.10.2015 ist für Gas die Kooperationsvereinbarung 8 in Kraft getreten. Durch die Kooperationsvereinbarung 8 wurde ab dem 01.04.2016 eine neue Abrechnung der Mehr-/Mindermengen verbindlich. Diese sieht eine elektronische Abrechnung mit den Marktpartnern vor. Das Netznutzungsmanagement hat erfolgreich die Altzeiträume mit der herkömmlichen Methode abgeschlossen und setzt die elektronische Abrechnung seit Fristbeginn mit einem hohen Automatisierungsgrad ein. Die Anforderungen und Umsetzungen gelten analog auch für Strom. Die Kooperationsvereinbarung 9 ist zum 01.10.2016 in Kraft getreten. Hierdurch wurde erneut ein neuer Lieferantenrahmenvertrag vorgegeben, welcher fristgerecht an alle Marktpartnern versendet wurde. Mit dem neuen Vertrag wurde eine überwiegende Harmonisierung mit den Stromverträgen gegeben. Darüber hinaus wurde die tagesscharfe Netzkontenbetrachtung eingeführt. Damit wird von dem bisherigen Prinzip der Monatsbetrachtung weggegangen. Fehler an einzelnen Tagen können jetzt, unter Berücksichtigung von Karenztagen und Grenzwerten, zu einer Abrechnung führen. Die Abrechnung kann zu Zahlungen sowie zu Erstattungen an bzw. durch die Marktgebiete führen. Mit der Mehr-/Mindermengenabrechnung erfolgt der jeweilige Ausgleich. Zum 01.04.2016 und 01.10.2016 erfolgte die marktbedingte Umstellung mehrerer Datenformate im Bereich der Prozesse der Marktkommunikation. Mit Hilfe eines Dienstleisters hat regionetz eine Überprüfung der Marktkommunikation und der Konsistenz der zugehörigen Nachrichten erfolgreich durchgeführt. Einspeisung regenerativer Energien Im Jahr 2016 hat sich das Niveau der Einspeiseanfragen leicht verringert. Mit insgesamt 113 gestellten Einspeiseanfragen wurden 48 EEG-Anlagen weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres in Betrieb gesetzt. Der Schwerpunkt liegt weiterhin im Bereich der Photovoltaikanlagen, die typische Größen für Einfamilienhäuser aufweisen. Damit hat sich der Anlagenbestand von EEG-Anlagen in 2016 von 2.635 auf 2.748 erhöht. Mittlerweile sind im Netzgebiet der regionetz 36 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von 122 Megawatt in Betrieb. Es besteht weiterhin eine hohe Anzahl an Einspeiseanfragen für Windenergieanlagen, so dass gegenwärtig rund 150 Megawatt zusätzlich zu installierender Leistung für Windenergieanlagen bis Ende 2018 angefragt sind. Die Gesamtmenge der eingespeisten regenerativen Energie beträgt nun rund 289 GWh (in 2015 ca. 269 GWh). Dies entspricht dem durchschnittlichen Jahresenergiebedarf von rund 58.000 Haushalten. Wie bereits im letzten Jahr, ist der deutschlandweite Zubau an installierter PV-Leistung deutlich gesunken. Da sich der Zubau unterhalb des geplanten Korridors befindet ist die Degression der Vergütung für PV-Anlagen auf Gebäuden weiterhin ausgesetzt. Die Vergütungssätze wurden daher stabil gehalten. Bundesweit ist der Zubau an stationären Batteriespeichersystemen auch in 2016 weiter gestiegen, so dass aktuell etwa jede zweite PV-Anlage mit einem Batteriespeichersystem ausgestattet wird. Mit rund 10-20% ist diese Zahl bei regionetz deutlich kleiner, was die Vermutung nahelegt, dass aktuell nicht alle neu installierten Speichersysteme beim Netzbetreiber angemeldet werden. 2016 wurden weitere dezentralen Erzeugungsanlagen im Verteilnetz der regionetz in Betrieb genommen, für die durch die Anlagenbetreiber keine gesetzliche Förderung in Anspruch genommen wird. Im vergangenen Jahr wurde die aktuell größte KWK-Anlage mit 4 Megawatt an das Verteilnetz der regionetz angeschlossen. Durch diese KWK-Anlage wird sich die entnommene Strommenge aus dem Stromnetz in 2016 um 20 GWh verringern. In 2016 wurde gemäß der novellierten "Ausgleichsmechanismusverordnung" EEG-Umlage für zusätzliche Eigenversorgungsanlagen fällig. Die damit durch den Verteilnetzbetreiber zu vereinnahmende EEG-Umlage für eigenverbrauchten Strom wird in diesem Jahr merklich steigen. Als neue Herausforderung an die Verteilnetzbetreiber stellt sich Ende 2016 die Umsetzung der Anforderungen aus dem Marktstammdatenregister der BNetzA dar. Hier ist in den Folgejahren durch zusätzliche administrative Arbeit eine höhere Arbeitsbelastung zu erwarten. Mittelfristig erhofft sich die BNetzA eine Verringerung der Verwaltungsaufwände für Datenabfragen bei den Verteilnetzbetreibern. 2.2. Wichtige Ereignisse des Jahres Vision und Leitbild EWV und regionetz leben fortgesetzt das in 2015 neu gestaltete Strategiepapier für die Unternehmensgruppe. Die Vision und das Leitbild fokussieren sich auf die Schwerpunkte Kunden, Produkte, Gemeinschaftsleistung, Mitarbeiter, Arbeitssicherheit sowie Klima- und Umweltschutz. Regulierung Im Bereich des Stromnetzes ist in 2016 bereits das dritte Jahr der zweiten Regulierungsperiode abgeschlossen. Auch gegen Ende des Geschäftsjahres 2016 steht der entsprechende endgültige Genehmigungsbescheid der Bundesnetzagentur für diese Regulierungsperiode noch aus. In 2016 hat regionetz gegen den Bescheid Beschwerde eingelegt. Am 17.09.2016 ist die novellierte Anreizregulierungsverordnung in Kraft getreten, die wesentliche Neuerungen mit sich bringt, unter anderem einen jährlichen Kapitalkostenabgleich ab der dritten Regulierungsperiode. Investitionen Die Gremien haben im Februar 2016 ihre Zustimmung zu dem Investitionsplan 2016 in Höhe von insgesamt 7,39 Mio. € für die Netzmaßnahmen in den Sparten Strom und Gas gegeben. Im laufenden Jahr wurde die Investitionssumme dann um 1,8 Mio. € erhöht. Von diesen insgesamt 9,19 Mio. € waren 2,8 Mio. € in der Sparte Strom und 6,2 Mio. € in der Sparte Gas geplant. In 2016 wurden die Investitionen Gas um 1,6 Mio € erhöht aufgrund von gestiegenen kundengetriebenen Baumaßnahmen (Kundenanschlüsse und Netzerweiterungen). Zudem wurde Ende 2015 für die Sparte Gas eine neue Zielnetzplanung entwickelt. Im 2. Quartal 2016 konnte dann mit Hilfe des neuen Asset Tool Vesta eine auf das Zielnetz optimierte Investitionsstrategie festgelegt werden. Diese Investitionsstrategie fließt dann ab 2017 in die Mittelfristplanung ein. Schließlich wurden im Geschäftsjahr insgesamt 11,4 Mio. € investiert - wobei auf die Sparte Strom 3,8 Mio. € und auf die Sparte Gas 7,3 Mio. € entfielen. Weiter wurde der im Dezember 2014 unterzeichnete Pachtvertrag zwischen RWE Deutschland AG und der EWV durch die regionetz operativ umgesetzt. So wurden unter anderem die Investitionsstrategie und auch das Maßnahmenpaket für 2017 in Höhe von 2,2 Mio. € mit der innogy Netze Deutschland GmbH (vormals RWE Deutschland AG) abgestimmt und beschlossen. Weiter wurde im Rahmen der Netzentflechtung Titz-Jackerath, aufgrund des Fortschreitens des Tagebaus, mit den erforderlichen Netzmaßnahmen zur Netzübernahme von der NEW Netz GmbH mit der innogy begonnen. SAP Zum 01.01.2015 haben EWV und regionetz SAP als ERP-System erfolgreich eingeführt. Auch im Jahr 2016 erfolgten weitere Anpassungen von Prozessen, wie z.B. die Implementierung der digitalen Rechnungseingangsverarbeitung, die eine optimale Nutzung des SAP-Systems ermöglichen. Ein gliederung eines steuerneutralen Teilbetriebes EWV und regionetz haben in 2015 Vorbereitungen getroffen, um netzrelevante Teile des EWV-Anlagevermögens (u.a. Strom- und Gasnetze) in das Eigentum der regionetz zu überführen. Das zwischen EWV und regionetz praktizierte Pachtmodell führt dazu, dass auf Ebene der regionetz dem Abzugskapital auf der Passivseite (z.B. Pensionsrückstellungen und andere personalbezogene Rückstellungen) kein regulatorisch anerkennungsfähiges Aktivvermögen gegenübersteht. Posten des Umlaufvermögens werden in der Regulierung nur innerhalb sehr enger Grenzen als betriebsnotwendig anerkannt, während Sachanlagen als Deckungsvermögen angerechnet werden. In der Folge hat regionetz ein negatives Eigenkapital, welches regulatorisch zu hohen negativen Eigenkapitalzinsen führt, die die anerkennungsfähigen Netzkosten reduzieren und somit zu einer Verringerung der Erlösobergrenze führen. Voraussetzung für die Umsetzung der Übertragung des Vermögens ist die steuerneutrale Übertragung zu Buchwerten von der EWV auf die regionetz. Die EWV hat im März 2016 ihr Umstrukturierungsvorhaben zur Ausgliederung eines steuerneutralen Teilbetriebes in Form einer verbindlichen Auskunft gemäß § 89 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) beim Finanzamt Aachen eingereicht. Im Juni 2016 hat EWV die positiv beschiedene verbindliche Auskunft erhalten, so dass die notwendigen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der Teilbetriebsqualität des übergehenden Geschäftsbereichs "Netze Strom und Gas" erfüllt waren. Die verbindliche Auskunft wurde allerdings nur ertragssteuerlich neutral beschieden. Mit der Umstrukturierung waren auch Grundstücke zu übertragen. Das Finanzamt wertete die geplanten Umwandlungsschritte im Wege der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge (hier: Ausgliederung von Vermögenswerten) nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UmwG als grunderwerbsteuerbar. Mit Eintragung der Übertragung im Handelsregister am 17.08.2016 ist die Ausgliederung zur Aufnahme gem. § 123 Abs. 3 UmwG wirtschaftlich rückwirkend zum 01.01.2016 erfolgt. Im November ist ein entsprechender Grunderwerbssteuerbescheid für die Übertragung der Grundstücke im Rahmen der Ausgliederung ergangen. regionetz hat einen Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Kooperationen Netzbetrieb Die Anreizregulierung für das regulierte Netzgeschäft wird auch nach der anstehenden Novelle der Anreizregulierungsverordnung EWV und regionetz vor große Herausforderungen stellen. Neben der fortlaufenden Anpassung der Betriebs- und Kostenstrukturen steht die EWV gemeinsam mit ihrer Tochtergesellschaft regionetz zudem vor einer spürbaren demografischen Fluktuation in der Belegschaft, die eine erhebliche personalwirtschaftliche Aufgabe darstellt. Darüber hinaus erhöhen beispielsweise die Integration und Steuerung dezentraler Stromerzeugung aus EEG-Anlagen und die hinter den Schlagworten smart meter und smart grid stehenden Entwicklungen die technische Komplexität nochmals deutlich. Das know how und die Kompetenzen unserer Belegschaften müssen mit diesen Entwicklungen Schritt halten, was fortgesetzt erheblicher Anstrengungen bedarf. Schließlich werden die fehlenden Wachstumsoptionen im regulierten Netzgeschäft auch in Zukunft dazu führen, dass andere Netzbetreiber dem Kostendruck durch externes Wachstum über den Hinzugewinn von Netzen im Konzessionswettbewerb zu begegnen versuchen. Angesichts dieser Herausforderungen sehen sich Management und Belegschaft gemeinsam in der Verpflichtung tragfähige Zukunftskonzepte zu entwickeln. Im laufenden Jahr 2016 wurden im Aufsichtsrat der EWV Beschlüsse gefasst sich auf eine Kooperation mit einem angrenzenden Netzbetreiber zu fokussieren. Seit Sommer laufen die Vorbereitung auf eine Kooperation zum 01.01.2018 in Form eines Umsetzungsprojektes. Finale Beschlüsse für die Kooperation in den entsprechenden Gremien der EWV und regionetz sind im Laufe des Jahres 2017 (bis Herbst) zu erwarten. Implementierung eines ISMS Im Juni 2016 wurde der Projektauftrag zur Einführung eines Informations-Sicherheits-managementsystems (ISMS) auf Basis der ISO 27001 durch den Geschäftsführer der regionetz unterschrieben. Ziel ist es - gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz - zum 31.01.2018 den Nachweis über ein eingeführtes und gelebtes ISMS bei der regionetz zu erbringen. Die hierfür gebildete Projektgruppe besteht aus Führungskräften und Mitarbeitern der betroffenen technischen Bereiche und der IT-Abteilung. Geleitet wird das Projekt vom CISO der EWV und regionetz. 2.3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Zur Steuerung des operativen Geschäfts der regionetz werden verschiedene Kennzahlen genutzt. Zu den finanziellen Leistungsindikatoren zählen dabei die Umsatzerlöse, das Betriebsergebnis und die Höhe der jährlichen Investitionen. Die Umsatzerlöse werden beeinflusst durch Mengen- und Preiseffekte. Während die Preise im Rahmen der jährlichen Preisblatterstellung von der Gesellschaft beeinflusst werden können, entziehen sich die Mengenkomponenten weitestgehend dem Einfluss der regionetz und werden vor allem durch Konjunktur und Witterung determiniert. Betriebsergebnis: Die Kennziffer ist definiert als Jahresüberschuss vor Ertragsteuern und Zinsen. Das Betriebsergebnis betrug im Geschäftsjahr 2016 4,4 Mio. € gegenüber -12,7 Mio. € im Vorjahr. Investitionen: Die Verteilung von Energie und Wasser erfordert umfangreiche Strom-, Gas- und Wassernetze, die regelmäßig ersetzt und erweitert werden müssen. Die optimale Höhe der Investitionen berücksichtigt einerseits die Versorgungssicherheit, aber auch die finanziellen Restriktionen und regulatorischen Anforderungen. Die Begleitung und Durchführung dieser Investitionen erfolgt bei der regionetz. Die Aktivierung erfolgt seit diesem Geschäftsjahr bei der regionetz für das nun in ihrem Eigentum stehende Netz bzw. bei innogy SE für das mittelbar gepachtete Netz oder bei den von der EWV betriebsgeführten Wasserwerken bei den entsprechenden Eigentümern. Im Geschäftsjahr 2016 sind von der regionetz ca. 3,8 Mio. € in Stromnetze (Vorjahr Invest durch die EWV: 13,9 Mio. €) und 7,3 Mio. € in Gasnetze (Vorjahr Invest durch die EWV: 5,6 Mio. €) investiert worden. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren kommen aus dem nicht finanzbezogenen Bereich. Hier steuert regionetz insbesondere über die DurchleitungsmengenStrom und Gas zur Versorgung der Letztverbraucher. In 2016 betrugen die an Letztverbraucher durchgeleiteten Mengen in der Sparte Strom 934 GWh (Vorjahr: 910 GWh) und in der Sparte Gas 2.795 GWh (Vorjahr 2.835 GWh). 2.4. Umsatz in den einzelnen Geschäftsfeldern Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2016 belaufen sich auf 145,1 Mio. € (Vorjahr: 152,9 Mio. €). Davon entfallen in Form von Netznutzungsentgelten auf die Stromdurchleitung 37,2 Mio. € (ohne Umlagen; Vorjahr: 36,0 Mio. €) sowie auf die Erdgasdurchleitung 43,9 Mio. € (ohne Umlagen; Vorjahr: 40,7 Mio. €). Der Geschäftszweig der technischen Dienstleistungen erzielte einen Umsatz in Höhe von 9,4 Mio. € (Vorjahr: 25,3 Mio. €). Darüber hinaus wurden 38,4 Mio. € (Vorjahr: 37,1 Mio. €) aus der Weiterverrechnung von EEG und KWK-Vergütungen und gesetzlichen Umlagen umgesetzt. Weitere 7,9 Mio. € (Vorjahr: 7,6 Mio. €) stammen aus Konzessionsabgaben sowie 5,3 Mio. € (Vorjahr: 5,2 Mio. €) aus Mehr/Mindermengen-Abrechnung und 2,6 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) aus der Auflösung von BKZ/HAK. Weitere sonstige Erlöse liegen in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €) vor. Entwicklung der Netznutzungsentgelte Strom Die Höhe der Netznutzungsentgelte (NNE) hängt im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab:
Insbesondere die ersten beiden Faktoren beeinflussen die Höhe der NNE in hohem Maße. Die Erlösobergrenze des Jahres 2016, dem dritten Jahr der zweiten Regulierungsperiode hat sich nach den deutlichen Kürzungen zu Beginn der zweiten Regulierungsperiode erhöht. Im Wesentlichen ist der Anstieg durch gestiegene vorgelagerte Netzentgelte zu begründen. Entwicklung der Netznutzungsentgelte Gas Die Ermittlung der Netznutzungsentgelte in der Sparte Gas ist dem Mechanismus im Strom sehr ähnlich. Die Erlösobergrenze 2016 liegt etwa auf der Höhe der Erlösobergrenze 2015. Gleichwohl waren die Gasnetzentgelte im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, was vor allem durch einen Sondereffekt ("Abbau von Forderungen auf dem Regulierungskonto") bedingt ist. 2.5. Jahresergebnis Ertragslage Das Geschäftsjahr 2016 schließt mit einem Jahresüberschuß vor Ergebnisabführungsvertrag (EAV) in Höhe von 3,8 Mio. € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag 15,1 Mio. €). Das Unternehmensergebnis ergibt sich wie folgt:
Die Umsatzerlöse sinken im Vergleich zum Vorjahr um -7,8 Mio. €; im Vergleich zur Planung erhöhen sich diese um 12,5 Mio. € auf 145,1 Mio. €. Die gegenüber der Planung erhöhten Erlöse zeigen sich im Wesentlichen durch höhere Auftragsfertigungserlöse; ferner auch durch erhöhte Netzentgelte iHv 1,7 Mio. €, erhöhte Umlagen iHv 0,8 Mio. € und aus nicht planbaren Mehr-Minder-Mengen Erlöse iHv 5,3 Mio. €. Hierin enthalten sind erhöhte Stromnetznutzungserlöse ohne der vereinnahmten Umlagen in Höhe von 1,2 Mio. € bzw. 3,3% sowie angestiegene Gasnetznutzungserlöse ebenfalls ohne Umlagen in Höhe von 3,2 Mio. € bzw. 7,9%. Die deutliche Zunahme im Gassegment ist durch zum Vorjahr geänderte Preisblätter preiseffektbedingt. Die vereinnahmten energiewirtschaftlichen Umlagen und Konzessionsabgaben stiegen in Summe um 3,7 Mio. € (2016: 15,1 Mio. €; Vorjahr; 11,4 Mio. €). Die durch die Übertragungsnetzbetreiber erstatteten Ausgaben an die Einspeiser für EEG- und KWK-Erlöse sanken dagegen um 2,1 Mio. € (2016: 31,2 Mio. €; Vorjahr: 33,3 Mio. €) und die Erlöse aus Mehr/Mindermengenabrechnung nahmen leicht um +0,1 Mio. € zu. Dem Anstieg dieser Umsatzerlöse stehen die durch die Assetübertragung nicht mehr vollzogenen Auftragsfakturierungen gegenüber der EWV gegenüber. Im Vorjahr wurden hier 16,3 Mio. € fakturiert. Der Materialaufwand sinkt im Verhältnis zu den Umsatzerlösen stark überproportional um 30,6 Mio. € auf 109,6 Mio. €. Diese deutliche Abnahme liegt auch im Wesentlichen in der Assetübertragung begründet. Zum einen zeigen sich entsprechende Materialeinkäufe (Fremdleistungen und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) nun aufgrund der direkten Aktivierung nicht mehr im Aufwand und zum anderen reduziert sich der Pachhtaufwand im Geschäftsjahr nur noch auf das von regionetz untergepachtete Stromnetz der Innogy SE. Das Rohergebnis konnte im Geschäftsjahr um 22,8 Mio. € gesteigert werden. Grund hierfür sind die Effekte aus der Netzübertragung. Insbesondere fallen dadurch keine Pachtzahlungen mehr für das übertragende Netzvermögen an, welche vollständig ergebniserhöhend wirken. Durch die im Geschäftsjahr erstmals vorliegende Eigenfertigung der Anlagen zeigt sich ein Ertrag aus der Aktivierung der Personalkosten und Gemeinkosten iHv gesamt 2,8 Mio. €. Der Personalaufwand zeigt sich im Geschäftsjahr um 1,4 Mio. € bzw. 7,0% erhöht auf. Grund hierfür ist der Anstieg der Mitarbeiteranzahl; diese stieg im Geschäftsjahr um durschnittlich 9 Arbeitnehmer an. Die anderen betrieblichen Aufwendungen beinhalten erstmals Abschreibungen; diese betragen 7,7 Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nahmen leicht um 0,5 Mio. € ab. Das Betriebsergebnis stieg um 17,1 Mio. € auf 4,4 Mio. € an. Das Reduzierung des negativen Finanzergebnisses ist durch den höheren Zinssatz im Rahmen der Bewertung der Pensionsrückstellung begründet: Ein höherer Zinssatz führt zu geringeren Zinszuführungen im Verhältnis zum Vorjahr. Ein Steuerergebnis zeigt sich aufgrund der bestehenden ertragssteuerlichen Organschaft nicht. Insgesamt ist das Geschäftsjahr durch die Wirkungen der Assetübertragung geprägt. Im Wesentlichen finden die im Rahmen der Erlösobergrenze berücksichtigte Verzinsung des investierten Vermögens nun unmittelbar Eingang im Ergebnis der regionetz und werden nicht wie zuvor über die Pacht durch die den vorherigen Eigentümer der Netze in Rechnung gestellt. Für das Geschäftsjahr 2017 wird die Ertragslage in nahezu unveränderet erwartet. 2.6. Investitionen Bei der Energieart Gas wurden im Wesentlichen die in der Zielnetzplanung/Erneuerungsstrategie gewonnenen Kenntnisse umgesetzt. Diese beruhen überwiegend auf den erforderlichen Sanierungsmaßnahmen im Versorgungsnetz. Die Erschließung von Neubau- und Gewerbegebieten erfolgte ebenfalls im Jahr 2016. Des Weiteren wurden 746 neue Gasanschlüsse verlegt. Im Bereich der Anlagen wurden einige Umbauten vorgenommen. Bei der Energieart Strom wurde in 2016 schwerpunktmäßig in den Ortschaften Alsdorf, Eschweiler und Stolberg Erneuerungsinvestitionen getätigt. Diese Erneuerungsmaßnahmen beruhen auf einer Überarbeitung und Erneuerung der Netzstruktur in der Mittelspannung. Im Zuge dessen wurden Maßnahmen aus der Zielnetzplanung Strom umgesetzt. In der Zielnetzplanung Strom wurden Maßnahmen erarbeitet, die einer Optimierung des Mittelspannungsnetzes dienen. Hieraus ergibt sich der Rückbau von ca. 3 km Mittelspannungsfreileitung, der Austausch störanfälliger Mittelspannungskabel sowie der ersatzlose Rückbau von ca. 3 km Mittelspannungskabel. Durch die Erneuerung der kritischen Betriebsmittel kann die überdurchschnittlich gute Versorgungsqualität der regionetz in Zukunft weiter erhalten bleiben. Im Mittel liegt die durchschnittliche Unterbrechungsdauer eines Netznutzers bei 12,7 min/a. Bei der regionetz liegt dieser Wert in 2015 bei 10 min/a. Neben den beschriebenen Netzmaßnahmen wurden größere Projekte an zentralen Komponenten realisiert. Nennenswert sind der Ausbau der Tonsteuersendeanlage in der UA Velau und der Umbau der UA Siersdorf für die Aufnahme regenerativer Energien. Durch die Investitionen in 2016 konnte sich die regionetz auf die Herausforderungen der Zukunft einstellen. Unter anderem wurde die Netzzustands- und Fehlererkennung inklusive Fernübertragung verbessert und in die Leittechnik integriert. Darüber hinaus wurden smarte fernsteuerbare Stationen ins Mittelspannungsnetz eingebaut. In Summe wurden 11,4 Mio. € ins Anlagevermögen investiert. 2.7. Vermögenslage Zusammengefasst stellt sich die Vermögenslage wie folgt dar:
Die Bilanzsumme nahm um 119,0 Mio. € von 43,6 Mio. € auf 162,6 Mio. € zu. Durch die vollzogene Assetübertragung wurden Vermögenswerte zum 01.01.2016 in Höhe des Buchwertes von 136,0 Mio. € übertragen. Unter Berücksichtigung der Zugänge iHv 11,4 Mio. € und Abschreibungen iHv 7,7 Mio. € ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Buchwert für das Anlagevermögen iHv 139,7 Mio. €. Das Umlaufvermögen reduzierte sich um 9,4 Mio. €. Grund hierfür sind zum einen geringere gebundene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen iHv 0,7 Mio. € und durch zum 31.12.2016 gegenüber dem Vorjahr nicht gegebenen Forderungen aus der Verlustübernahme. Schließlich ergibt sich aufgrund des nicht mehr gegebenen Pachtverhältnisses kein Ansatz eines aktiven Rechnungsangrenzungspostens mehr aus weitergeleiteten Anschlusskostenbeiträge. Das Eigenkapital zeigt einen Wert iHv 113,3 Mio. €, welcher sich aus der steuerneutralen und damit zum Buchwert erfolgten Assetübertragung ergibt. Das um die Passivposten reduzierte Anlagevermögen wurde als Stammkapitalerhöhung um € 1.000 und im Übrigen als Einlage in der Kapitalrücklage erfasst. Dadurch ergibt sich eine Eigenkapitalquote iHv 69,7%. Die Rückstellungen sind geprägt von den Pensionsrückstellungen, welche zum Bilanzstichtag 16,6 Mio. € (Vorjahr: 17,0 Mio. €) betragen. Die Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen zum einen die Gutschriften gegenüber den Händlern resultierend aus den Netznutzungsentgelten und zum anderen die gegenüber den Anlagenbetreibern bestehenden Verpflichtungen aus EEG- und KWK-Vergütungen. Schließlich wurden neben der Übertragung der Vermögenswerte auch die bestehenden und vereinnahmten Hausanschlusskosten übertragen und werden nun als Rechnungsabgrenzungsposten passiert. 2.8. Finanzlage Die Gesellschaft besitzt keine eigene Kreditlinien bei Kreditinstituten. Erforderlicher Liquiditätsbedarf wird durch die Muttergesellschaft, der EWV, bereitgestellt. Im Vorjahr wurde eine Cash - Pooling Vereinbarung geschlossen, welche besagt, dass die Kontokorrentkonten der regionetz täglich auf Null gestellt werden (sogenanntes Zero Balancing) und der entsprechende Saldo - sei dieser positiv oder negativ - automatisch auf dem Kontokorrentkonto der EWV gepoolt wird. Entsprechend besitzt die Gesellschaft eine Forderung oder Verbindlichkeit gegenüber der EWV. Im Geschäftsjahr war die Liquidität und damit die Wahrung des finanziellen Gleichgewichts jederzeit durch den Cash - Pool mit der EWV und deren Kreditlinie gewährleistet. Die nahestehende Kapitalflussrechnung zeigt die Zahlungsströme getrennt nach Cash-Flow aus operativem Geschäft, aus der Investition- und Finanzierungstätigkeit auf:
Der Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres beträgt 8,6 Mio. € und besteht aus dem positiven Cash Pool Bestand, welcher bei EWV besteht. 2.9. Personal- und Sozialbereich Im Geschäftsjahr 2016 beschäftigte die regionetz durchschnittlich 242 (Vorjahr: 233) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. An ehemalige Mitarbeiter und deren Hinterbliebene wurden im Geschäftsjahr 14 T€ gezahlt. Die Anzahl der Versorgungsempfänger (inkl. der Versorgungsempfänger, die ausschließlich über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) versorgt werden) belief sich auf 12. Führungskräfteentwicklung Auch im Jahr 2016 haben die Führungskräfte aller Ebenen ihre, in der Standortbestimmung ermittelten Kompetenzen individuell weiter ausgebaut. Die kollektive Entwicklung der Führungskompetenzen wurde durch regelmäßige Führungskräftewerkstätten gewährleistet. Diese Workshops dienen der Sicherstellung eines einheitlichen Führungsverständnisses bei der regionetz. Arbeits s chutz und Gesundheitsschutz Im Jahr 2016 wurde der Schwerpunkt "Umgang mit psychischer Belastung" fortgeführt. Dazu wurden alle Führungskräfte im Thema "Gesund führen" geschult. Darüber hinaus konnten die Mitarbeiter auf freiwilliger Basis an Schulungen zum Thema Resilienz teilnehmen. Diese Möglichkeit wurde rege wahrgenommen. Zur Prävention wurde in Zusammenarbeit mit einer ortsansässigen Krankenkasse ein Gesundheitstag angeboten. An diesem Tag konnten alle Beschäftigten an verschiedenen Workshops und Vorträgen zur gesunden Ernährung in stressigen Situationen, Wertschätzung und Glück teilnehmen. Auch eine Anregung zur bewegten Pause wurde geboten. Die Aufenthaltsräume in den Dienststellen Eschweiler und Stolberg wurden gesundheitsgerecht und freundlicher gestaltet. Außerdem wurden ein Arzt- bzw. Ruheraum sowie eine flexibel überdachte Sitzgelegenheit im Außenbereich in Eschweiler geschaffen. Seit 2016 gibt es bei EWV und regionetz eine Konfliktberatung, die von allen Mitarbeitern in Anspruch genommen werden kann. 2.10. Klima- und Umweltschutz Klima- und Umweltschutz sind für regionetz Aufgaben mit hoher Priorität. Deshalb fördern wir den Ausbau umweltfreundlicher Energie und den effizienten Umgang mit Erdgas, Strom und Trinkwasser. 2.11. Tätigkeitenabschlüsse regionetz entspricht einem vertikal integriertem Energieversorgungsunternehmen im Sinne § 3 Nr. 38 EnWG. In diesem Zusammenhang erstellt die regionetz in folgenden Bereichen Tätigkeitenabschlüsse nach EnWG, so wie diese erforderlich wären, wenn diese Tätigkeiten von einem rechtlich selbstständigen Unternehmen ausgeführt würden:
Getrennte Konten werden darüber hinaus geführt für andere Aktivitäten innerhalb des Elektrizitätssektors, andere Aktivitäten innerhalb des Gassektors und andere Aktivitäten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Im Regelfall erfolgt in den Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen eine direkte Zuordnung zu den Unternehmenstätigkeiten. In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist oder aufgrund unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht vertretbar erscheint, wird eine Zuordnung durch sachgerechte Schlüssel vorgenommen. Die Umsatzerlöse, der Jahresüberschuss und die Bilanzsumme in den beiden wesentlichen Tätigkeiten - Elektrizitäts- und Gasverteilung - entwickeln sich wie folgt:
Die Umsatzerlöse der Elektrizitätsverteilung in Höhe von 86,8 Mio. € (Vorjahr 97,9 Mio. €) setzen sich im Wesentlichen zusammen aus den Erträgen der Netznutzung ohne Umlagen (37,2 Mio. €, Vorjahr 36,0 Mio. €), aus vereinnahmten Umlagen (38,4 Mio. €, Vorjahr 37,1 Mio. €) und Konzessionsabgaben (7,0 Mio. €, Vorjahr 6,9 Mio. €). Die Umsatzerlöse der Gasverteilung in Höhe von 52,3 Mio. € (Vorjahr 51,4 Mio. €) beinhalten im Wesentlichen die Erträge aus Netznutzung ohne Umlagen (43,9 Mio. €, Vorjahr 40,7 Mio. €). 3. NachtragsberichtEs sind keine Ereignisse nach dem Stichtag eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Zukünftig wird der Nachtragsbericht gemäß BilRUG ausschließlich im Anhang abgebildet. 4. Chancen- und Risikobericht4.1. Risikomanagementsystem Die regionetz ist über die Muttergesellschaft EWV in das dort etablierte Risikomanagementsystem auf Basis der aktuellen RWE-Konzernrichtlinie eingebunden. Ziel dieses Systems ist es, mögliche Risiken für die Gesellschaft durch unternehmenseinheitliche Regelungen rechtzeitig zu identifizieren und entsprechend gegenzusteuern. Im Rahmen der Prozesse sollen aber auch Chancen und das damit einhergehende Ergebnispotential erkannt und genutzt werden. So wird das systematische Risikomanagement als aktives Instrument der Risikosteuerung sowie als integraler Bestandteil der Unternehmensführung genutzt. Im Rahmen des Systems werden regelmäßig die Risiken des laufenden Wirtschaftsjahres untersucht und bewertet bzw. im Rahmen der Mittelfristplanung ein dreijähriges Risikoszenario dargestellt. Ergebnis dieser Untersuchungen ist ein aktualisiertes Risikoportfolio, welches potentielle, unternehmensgefährdende Risiken beinhaltet. Relevant im Sinne des Risikomanagementsystems sind solche Risiken, die im Rahmen der Mittelfristplanung nicht berücksichtigt und insofern mit einer relativ hohen Unsicherheit behaftet sind. Über die Risiken wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr zweimal im Risikokomitee berichtet. Der Umgang mit den im Rahmen des Risikomanagementprozesses identifizierten und nach Kategorien zusammengefassten Risiken wird nachfolgend beschrieben. 4.2. Betriebsrisiken Die unternehmerische Tätigkeit bringt eine Vielzahl von operativen Prozess- und Projektrisiken mit sich. Beispiele hierfür sind ungeplante Betriebsunterbrechungen im Netz-, EDV- oder administrativen Bereich. Diesen wird durch systematischer Wartung der Netze und Anlagen sowie kontinuierlicher Verbesserung begegnet. Ziel ist die Erreichung einer hohen Versorgungssicherheit. Trotz Einleitung von Maßnahmen zur Risikovermeidung sind Betriebsrisiken jedoch nie gänzlich ausschließbar. Generell schützt die regionetz sich gegen Risiken, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stehen, durch adäquate Versicherungen. Haftungsrisiken sind durch eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. 4.3. Finanzrisiken Finanzrisiken beinhalten Liquiditäts-, Preis- und Adressausfallrisiken sowie Zahlungsstromschwankungen. Sie können aus Finanztransaktionen im operativen Geschäft, der Finanzierungstätigkeit und der Wertveränderung von Bilanzposten resultieren, insbesondere Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber verbundenen Unternehmen. Grundsätzliches Ziel der Gesellschaft ist es, finanzielle Risiken zu vermeiden oder zu verringern. Die Risiken werden durch den kaufmännischen Bereich der EWV als Betriebsführer der regionetz und dessen interne Sicherungssysteme durch Reportings und Kennzahlenanalysen laufend überwacht. Des Weiteren erfasst, dokumentiert und kommuniziert das Controlling der regionetz regelmäßig die Risiken der regionetz und unterstützt die Betriebsführerin der EWV in diesem Kontext. 4.4. Umfeldrisiken Es bestehen Risiken insbesondere aufgrund regulatorischer Eingriffe in den Energiesektor. So sind infolge der Regulierung und der verstärkten Berichts- und Steuerungsanforderungen durch die Bundesnetzagentur die unternehmerischen Gestaltungsspielräume der regionetz weiterhin eingeschränkt. Die Novelle der Anreizregulierungsverordnung hat die Anforderungen an die Transparenz der Netzbetreiber ein weiteres Mal erhöht. Verbunden mit der Novelle der Anreizregulierungsverordnung ist - neben verbesserten Bedingungen für zukünftige Investitionen ab der dritten Regulierungsperiode - eine deutliche Abwertung bereits getätigter Investitionen in das Bestandsnetz: Durch Wegfall des sogenannten "Sockeleffektes" und einer unzureichend ausgeprägten Übergangsregelung für Investitionen der Jahre 2007 bis 2016 wird der Wert von Verteilnetzen beeinträchtigt. Der zunehmende Wettbewerb im Wärmemarkt - getrieben auch durch die immer strenger werdenden Energieeffizienzvorgaben - erhöht den Druck auf die Rentabilität des Gasnetzes: Es ist nicht mehr selbstverständlich, dass in Neubaugebieten eine hohe Anschlussdichte gegeben ist. Durch den politischen Willen zur Erreichung höherer Energieeffizienz, rechnet die regionetz auf dem Gebiet des Messwesens zukünftig mit mehr Wettbewerb. Die Investitionen, zu denen das geplante Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende im Bereich Intelligentes Messwesen die Netzbetreiber verpflichtet, werden erheblich sein. 4.5. Risiko-Portfolio Zweimal jährlich wird das Risiko-Portfolio der regionetz aktualisiert. Dieses Portfolio wird als Matrix dargestellt, bestehend aus den Dimensionen
Und
Die Wesentlichkeitsgrenze wurde für die regionetz einheitlich mit der Muttergesellschaft auf 1,2 Mio. € p.a. festgelegt. Ferner wurde in 2015 beschlossen, nur Risiken ab einer Nettoschadenshöhe von 0,5 Mio. € oder einer Eintrittswahrscheinlichkeit > 50 % im Risikokatalog zu erfassen. Grundsätzlich werden im Risiko-Portfolio der regionetz nur Risiken dargestellt, die weder in der Planung noch durch bilanzielle Vorsorgemaßnahmen berücksichtigt worden sind. Im Berichtsjahr wurden folgende Risiken als wesentlich eingestuft:
Mit Inkrafttreten der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) am 08.11.06 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) außer Kraft getreten. Dadurch besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass der im Wege von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Haftungsmaßstab nach Ablauf einer sechsmonatigen Übergangsfrist unwirksam ist. Betroffen sind Verträge außerhalb des Anwendungsbereiches der NAV, also außerhalb der Niederspannung. Bei Kunden, die das Anpassungsbegehren und die Verträge zurückweisen, kann ein konkludentes Verhalten mit Sicherheit nicht unterstellt werden. Im Falle einer Versorgungsstörung, die regionetz als Netzbetreiber zu verantworten hat, würde regionetz diesen Kunden gegenüber unbegrenzt gemäß BGB haften.
Durch außergewöhnliche elementare Naturkräfte (Naturereignisse/-katastrophen) kann es zur Beschädigung und zum Ausfall von Betriebsmitteln und Anlagen sowohl in Strom- als auch in Gasnetzen kommen. Dies können beispielsweise Jahrhunderthochwasser, schwere Stürme bzw. allgemein Naturereignisse sein, die durch das Zusammenspiel von extremen Witterungsbedingungen entstehen und zu einer Beschädigung von Anlagen und Betriebsmitteln führen.
Durch die längere Nutzung von Strom- bzw. Gas-Betriebsmitteln über die erwartete technische Nutzungsdauer (NDerw) hinaus besteht die Gefahr des Betriebsmittelverlustes mit der Folge dann ggf. eintretender Versorgungsunterbrechungen. Betriebsmittel in den Strom- und Gasnetzen werden in der Regel bis zur erwarteten technischen Nutzungsdauer betrieben, woraus sich dann ein bestimmter Bedarf an Erneuerungsmaßnahmen ergibt. Für Betriebsmittel, die jenseits dieser erwarteten technischen Nutzungsdauer betrieben werden, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit für den Ausfall.
Diese Position umfasst einen pauschalen Wertansatz für Risiken, die sich aus der Regulierungspraxis ergeben können. Beispielsweise könnte
Nach Rechtsprechung des BGH vom Dezember 2015 entsteht die Berechtigung zur Netzentgeltermäßigung gem. § 19 Abs. 3 StromNEV (singulär genutzte Betriebsmittel - singBM) nicht durch Antrag, sondern aus dem Sachverhalt an sich. Da nur in Ausnahmefällen von einer hinreichenden Kenntnis eines Netznutzers ausgegangen werden kann, besteht für Berechtigte, die bisher keine Netzentgeltermäßigung erhalten, ein zehn Jahre rückwirkender Ermäßigungsanspruch. Eine Kompensation dieser rückwirkenden Ermäßigungen durch die Regulierungsbehörden ist nicht sicher. 4.6. Gesamtrisiko Die Überprüfung des gegenwärtigen Risikoszenarios führt zu der Erkenntnis, dass im Geschäftsjahr keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Entwicklungen bestanden haben und aus heutiger Sicht auch in absehbarer Zukunft nicht erkennbar sind. 5. Prognosebericht und Chancen5.1. Entwicklungen in der Gesamtwirtschaft und im Energiesektor Am 17.09.2016 ist die Novelle der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) nach mehr als eineinhalb Jahren Diskussionen im politischen Raum mit dem Bundeswirtschaftsministerium, den Verbänden und den Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder verabschiedet worden. Zu den wesentlichsten grundsätzlichen Änderungen, die die neue Verordnung mit sich bringt, gehört die Einführung eines neuen Kapitalkosten-Abgleichsmodells: Mit diesem Modell hat die Politik auf die seit Jahren vorgetragene Kritik der Energiewirtschaft reagiert, Investitionen würden zum Teil erst bis zu sieben Jahre später in den Erlösen der Netzbetreiber sichtbar werden. Dieser Zeitverzug ist mit der ARegV-Novelle ausgeräumt worden. Im Ergebnis werden Netzbetreiber belohnt, die in den kommenden Jahren in ihre Netze investieren. regionetz hat reagiert und wird unter Nutzung der Vorteile der neuen Anreizregulierungsverordnung in den nächsten Jahren auch das Gasnetz ertüchtigen, um langfristig Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Ein weiterer Schritt der Optimierung im Kontext des Regulierungsmanagements ist die rückwirkende Übertragung der Strom- und Gasnetze von EWV auf regionetz zum 01.01.2016. In guter Gesellschaft mit einer Vielzahl von Netzbetreibern in Deutschland hat regionetz regulatorische Risiken des sogenannten "Pachtmodells" durch die Eigentumsübertragung der Netze hinter sich gelassen und kann weitgehend regulatorisch optimiert in die Zukunft blicken. 5.2. Strategische Entwicklung der regionetz Chancen In 2016 wird der sukzessive Ausbau des Dienstleistungsgeschäfts weiter verfolgt. Entsprechende personelle Ausweitungen sind bereits initiiert, die Abstimmung mit dem EWV Vertrieb wurde prozessual optimiert und das Leistungsspektrum weiter formuliert. Durch potenzielle Kooperationen, die derzeit untersucht werden, sind weitere Optimierungen der Kostenstruktur durch die Realisierung von Synergien und der besseren Reaktion auf sich ständig ändernde regulatorische Rahmenbedingungen möglich. 5.3. Ausblick Konjunktur Nach ersten Prognosen wird die globale Wirtschaftsleistung 2017 voraussichtlich um rund 3% steigen. Die konjunkturelle Erholung des Euro-Raums dürfte sich im Prognosezeitraum voraussichtlich fortsetzen und das Bruttoinlandsprodukt um rund 1,5% steigen. Vergleichbar dazu scheinen die Perspektiven für die deutsche Volkswirtschaft zu sein: Nach einem Wachstum von 1,9% in 2016 hält der Sachverständigenrat für 2017 einen weiteren Anstieg der Wirtschaftsleistung im Bereich von 1,3% für möglich. Stimulierende Impulse werden insbesondere durch die robuste Beschäftigungssituation und die gestiegenen verfügbaren Einkommen erwartet, die den privaten Konsum weiter ansteigen lassen sollten. Strom- und Gasnachfrage Nachdem die Temperaturen im Jahr 2016 über dem langjährigen Mittel lagen, dürfte im Fall eines Jahres 2017 mit normalen Temperaturen der witterungsabhängige Teil der Gas- und Stromnachfrage stimuliert werden. Der konjunkturabhängige Teil der Strom- und Gasnachfrage sollte aufgrund der Wirtschaftswachstumsaussichten das Vorjahresniveau überschreiten. Diesen Impulsen werden voraussichtlich wieder dämpfende Einflüsse eines immer effizienteren Energieeinsatzes gegenüberstehen. Ein positiver Einfluss auf die Gasnachfrage ist im Hinblick auf die erwartete Entwicklung der CO 2- und Kohlepreise bei gleichzeitig relativ günstigen Gaspreisen zu erwarten, die die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Gas in der Stromerzeugung weiterhin unterstützen sollte. Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende Am 23.06.2016 hat der Bundestag das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verabschiedet. Am 02.09.2016 ist es in Kraft getreten. Es regelt die Ausstattung von Messstellen mitsogenannten modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen, technische Mindestanforderungen, Aufgabentrennung zwischen Messstellen- und Netzbetrieb und die Datenkommunikation mit Smart-Meter-Gateways. Bisher wurde durch die Bundesnetzagentur das Festlegungsverfahren für die Prozessbeschreibungen für die im weiteren Kontext stehenden Wechselprozesse angestoßen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist bis dato nicht erfolgt. Der kommende Schritt ist die Festlegung zu den neuen, erforderlichen Datenformaten und erfolgt im Frühjahr 2017. Zielnetzplanung Durch die Umsetzung der Zielnetzplanung/Erneuerungsstrategie Gas ab 2017 wird neben der technischen Performance auch ein steigender Ergebnisbeitrag generiert. Kooperationen Im Netzbereich bzw. bei der regionetz werden die Kooperationsanalysen mit angrenzenden Netzbetreibern in 2017 vorangetrieben. Ergebnis und Investitionen Die Umsatzerlöse der regionetz werden auf Grundlage unserer Planungen in 2017 bei 138,0 Mio. € liegen. Das Betriebsergebnis wird 4,5 Mio. €, der positive Jahresüberschuss (vor Ergebnisabführung) wird in 2017 ca. 2,5 Mio. € betragen. Die Netz-Investitionen (Strom und Gas) werden in einer Gesamthöhe von 11,4 Mio. € für 2017 angestrebt. 6. Öffentliche ZweckerfüllungAufgabe der regionetz ist die Sicherstellung der Versorgung mit Energie, Wasser und Wärme im Versorgungsgebiet. Darüberhinaus trägt die regionetz Verantwortung als Arbeit- und Auftraggeber in der Region. Die regionetz hat sich im Geschäftsjahr 2016 erfolgreich den vorgenannten Aufgaben gestellt.
Eschweiler, den 30. Januar 2017 regionetz GmbH Die Geschäftsführung Jürgen Schneider Bilanz zum 31. Dezember 2016Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016
Anhang für das Geschäftsjahr 2016I. Allgemeine GrundlagenDie regionetz GmbH (im folgenden nur regionetz) ist eine regionale Netzgesellschaft in der Städteregion Aachen. Die regionetz ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter der HRB 18600 eingetragen. Alleinige Gesellschafterin der regionetz ist die EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH mit Sitz in Stolberg. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) vom 07.07.2005, zuletzt geändert am 22.12.2016, aufgestellt. Es handelt sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der innogy SE (kleinster Konsolidierungskreis) und der RWE AG, Essen (größter Konsolidierungskreis) einbezogen, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt werden. Der Konzernabschluss der innogy SE und der RWE AG werden beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und bekannt gemacht. Die Gesellschaft unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des EnWG in der geltenden Fassung. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG besteht für den Jahresabschluss und den Lagebericht die Aufstellungs- und Offenlegungspflicht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB. Die Gliederung der Bilanz erfolgte entsprechend der Vorschriften des § 266 Absätze 1 und 2 HGB. Die Gesellschaft ist ein i.S.v. §3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt; die Beträge im Anhang werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gliederung der Bilanz erfolgte entsprechend der Vorschriften des § 266 Absätze 1 und 2 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB vorgenommen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Aus Gründen der Darstellungsklarheit haben wir von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einzelne Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen. Mit rechtlicher Wirkung der Handelsregistereintragung am 17.08.2016 und gemäß der vertraglichen Vereinbarung bezüglich der wirtschaftlichen Rückwirkung zum 01.01.2016 wurde im Wege einer Ausgliederung nach § 123 UmwG das Strom- und Gasnetzvermögen sowie das hiermit mittelbar in Verbindung stehenden weitere Anlagevermögen inklusive der Baukosten- und Hausanschlussbeiträge sowie hiermit in Zusammenhang stehende Rückstellungen von der EWV Energie- und Wasserversorgung GmbH auf die 100%ige Tochtergesellschaft - die regionetz GmbH - übertragen (vgl. die gesonderte Spalte im Anlagenspiegel). Die Vergleichbarkeit zu den Angaben des Vorjahres ist somit nur eingeschränkt möglich. Aufgrund des Inkrafttretens des BilRUG am 23.07.2015 und der erstmaligen Anwendung im Geschäftsjahr 2016 sind die nicht angepassten Vorjahreszahlen 2015 mit den Zahlen 2016, die sich durch die Anwendung des BilRUG ergeben, teilweise nicht vergleichbar. Dies gilt insbesondere für Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge, aber auch für Materialaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen. Auch in der Bilanz wird es Verschiebungen zwischen den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Vermögensgegenständen sowie den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bzw. erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen und sonstigen Verbindlichkeiten geben. Dies gilt auch für Leistungsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen. Daher werden hier im Anhang für die relevanten wesentlichen Posten auch die Vorjahreszahlen angegeben, die sich bei Anwendung des BilRUG 2015 ergeben hätten (Art. 75 Abs. 2 EGHGB, § 265 Abs. 2 HGB). II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAktiva Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich erhaltener Kapitalzuschüsse sowie abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden angemessene Teile der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes und für die betriebliche Altersversorgung nicht berücksichtigt. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde daher kein Gebrauch gemacht. Auch das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet. Bei Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist. Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen für Zugänge werden linear vorgenommen. Auf Zugänge des Sachanlagevermögens von neu erstellten bzw. angeschafften Vermögensgegenständen werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet. Den planmäßigen Abschreibungen werden, bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 € werden sofort als Aufwendungen behandelt. Ab 150 € bis 410 € werden die Wirtschaftsgüter aktiviert und am Ende des Jahres sofort abgeschrieben. Zähler und Regler werden unabhängig von den Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen sind die unverzinslichen Arbeitnehmerdarlehen mit den Barwerten ausgewiesen und entsprechend der Laufzeit abgezinst. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren bzw. zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen die Materialkosten, die Fertigungskosten, die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemeinkosten sowie den fertigungsveranlassten Werteverzehr des Anlagevermögens. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen werden auf den Barwert abgezinst. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden berücksichtigt. Innerhalb der Forderungen aus Netzentgelten sind erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch unserer Kunden verrechnet. Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert ausgewiesen. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Aufgrund einer bestehenden steuerlichen Organschaft mit der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH werden potentielle aktive latente Steuern nicht bei der Organgesellschaft, sondern bei der Organträgerin EWV Energie- und Wasser- Versorgung GmbH, Stolberg, bilanziert, bewertet und ausgewiesen. Passiva Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank für Dezember des laufenden Geschäftsjahres veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen, für Pensionsrückstellungen ab 2016 einen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde zu legen, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Zinssatz im Dezember 2016 beträgt 4,01 %. Die gesetzliche Neuregelung ist zum 17.03.2016, dem Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Bis zum 31.12.2015 wurde ein von der deutschen Bundesbank veröffentlichter 7-Jahresdurchschnittszinssatz verwendet (3,89 %). Auf Basis eines 7-Jahresdurchschnittszinssatzes ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 2,457 Mio. €, der mangels einer Gewinnverwendung aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages nicht ausschüttungsgesperrt sein kann und ferner gemäß gesetzlicher Regelung nicht ergebnisabführungsgesperrt ist. Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden folgende jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungen zugrunde gelegt. Zudem wurden unternehmensindividuelle Fluktuationsannahmen unterstellt.
Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen Rückstellungen für Deputat Verpflichtungen, die auf der Basis des Ablösebetrags bzw. der Selbstkosten bewertet werden. Sonstige Rückstellungen beinhalten u.a. Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen sowie für Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz. Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen mittels Projected-Unit-Credit-Methode durchgeführt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszinssatz von 3,24 % p. a. (Vorjahr: 3,89 % p. a.) und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,35 % p. a. (Vorjahr: 2,35 % p. a.). Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung für Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Sie enthält Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem unter der Anwendung der Durations Methode ermittelten Rechnungszinssatz von [1,81 % p. a. und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,10 % p. a (Vorjahr: 2,10 % p. a.). Der Ausweis der Auf- und Abzinsung erfolgt unter Zinsertrag bzw. Zinsaufwand. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Diese betreffen vor allem vereinnahmte Baukostenzuschüsse (einschließlich Hausanschlusskosten), die linear über einen Zeitraum von 20 Jahren ratierlich aufgelöst werden. Aufgrund einer bestehenden steuerlichen Organschaft mit der EWV Energie- und Wasser- Versorgung GmbH werden potentielle passive latente Steuern nicht bei der Organgesellschaft, sondern bei der Organträgerin EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH, Stolberg, bilanziert, bewertet und ausgewiesen. III. Erläuterungen zur Bilanz(1) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel, der diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. Eine Aufstellung des vollständigen Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11, 11a ist beigefügt. Die im Geschäftsjahr 2016 angeführte Sonderpalte beinhaltet die im Wege der Übertragung des Strom- und Gasnetzes von der EWV auf die regionetz GmbH übertragenen Werte für das Anlagevermögen. Unter den sonstigen Ausleihungen werden unverzinsliche Wohnungsbaudarlehen an Betriebsangehörige ausgewiesen. (2) Vorräte
Als unfertige Leistungen werden u.a. noch nicht abgeschlossene Dienstleistungen ausgewiesen. (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen Gesellschafter iHv. 6.487 T € (Vorjahr: 13.127 T €) beinhalten die von den Forderungen offen abgesetzten Verbindlichkeiten aus der Ergebnisabführung 2016 iHv 3.807 T € (Vorjahr - Verlustübernahme: -15.114 T €), Forderungen aus dem Cash Pool iHv 8.589 T € und Forderungen aus Lieferungen und Leistungsbeziehungen iHv 1.705 T€. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen zur Gänze auf Liefer- und Leistungsbeziehungen. (4) Flüssige Mittel Guthaben bei Kreditinstituten bestehen zum Bilanzstichtag aufgrund der Cash Pool Vereinbarung mit der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH nicht. Der aus der Cash-Pool Vereinbarung zum Bilanzstichtag bestehende positive Saldo wird in den Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen. (5) Aktive Rechnungsabgrenzung In dem Posten sind u.a. auf das Folgejahr entfallende Miet- und Leasingvorauszahlungen enthalten. (6) Eigenkapital
Das im Vergleich zum Vorjahr um 1 T € durch die Ausgliederung des Netzvermögens veränderte gezeichnete Kapital beträgt nun 26 T € und ist voll eingezahlt. Das durch diese Ausgliederung übertragene Vermögen lag oberhalb der Verpflichtungen, sodass der Unterschiedsbetrag iHv 113.322 T€ in die Kapitalrücklage eingestellt wurde. Die EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH hält seit dem 01.01.2013 100% der Anteile und ist damit alleiniger Gesellschafter. Zwischen den Unternehmen besteht ab diesem Datum ein Ergebnisabführungsvertrag. (7) Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen sind zum Jahresende folgende wesentliche Bestandteile enthalten: Verpflichtungen aus dem Personalbereich, Rückstellungen für regulatorische Verpflichtungen wie Regulierungskonto und Netzentgeltbefreiungen, Rechtsstreitigkeiten und Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. (8) Verbindlichkeiten
Wesentliche unter den Verbindlichkeiten ausgewiesene Beträge betreffen Verpflichtungen aus der Vergütung an Anlagenbetreiber gemäß EEG und KWK. Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen über 13 T€ beinhalten Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmen des RWE-Konzerns. (9) Latente Steuern Auf Grund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags mit der EWV werden keinen latente Steuern bei der regionetz angesetzt, über die hier im Anhang zu berichten wäre. (10) Haftungsverhältnisse Es liegen keine Haftungsverhältnisse im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und nach eingehender Prüfung vor. (11) Außerbilanzielle Geschäfte § 285 Nr. 3 HGB Es liegen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB, die für die Beurteilung der Finanzanlage notwendig sind, vor. (12) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB beläuft sich auf 18,9 Mio. €, davon 18,9 Mio. € gegenüber dem Gesellschafter. Daneben besteht mit dem Gesellschafter ein Pachtvertrag über Stromversorgungsanlagen. Die Pacht betrug 6,05 und erhöht sich jährlich um eine Zusatzpacht für Erweiterungsmaßnahmen. Es bestehen Verpflichtungen aus Leasings Verträgen mit Angaben zur Restlaufzeit:
Das Bestellobligo für Investitionen beträgt 801 T €. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) Umsatzerlöse
Mit Inkrafttreten des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes wurde die Definition der Umsatzerlöse (§ 277 Abs. 1 HGB) angepasst. Ausweisänderungen der Erlöse zeigten sich bei der Gesellschaft durch das BilRUG nicht. Die Vorjahreszahlen sind daher unverändert. Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland getätigt. Davon entfallen 6.112 T€ auf periodenfremde Erlöse. (2) Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge iHv 737 T €, welche aus Rückstellungsauflösungen resultieren. (3) Materialaufwand
Der Materialaufwand beinhaltet im Wesentlichen Aufwendungen für vorgelagerte Netzentgelte (einschließlich KWK-Aufschlag), Mehr-/Mindermengenabrechnungen, EEG/KWK-Einspeisevergütungen, Konzessionsabgaben sowie für Dienstleistungsverträge mit der EWV. Veränderungen im Ausweis durch die Gesetzesänderungen ergaben sich nicht. Die Beträge sind somit vergleichbar. Davon entfallen 5.414 T€ auf periodenfremden Materialaufwand. (4) Personalaufwand
Die regionetz GmbH ist Beteiligte der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) mit Sitz in Karlsruhe. Die Mitgliedsunternehmen unterliegen der jeweiligen Satzung der VBL. Die hierüber versicherten Mitarbeiter bzw. deren Hinterbliebene erhalten hieraus Versorgungs- und Versicherungsrenten, Sterbegelder sowie Abfindungen. Aufgrund der umlagefinanzierten Ausgestaltung der VBL besteht eine Unterdeckung in Form der Differenz zwischen den von der Einstandspflicht erfassten Versorgungsansprüchen und dem anteiligen, auf die regionetz GmbH entfallenden Vermögen der VBL. Die für eine Rückstellungsberechnung erforderlichen Daten der ausgeschiedenen Mitarbeiter werden von der EWV nicht vorgehalten. Der derzeitige Umlagesatz (seit 01.01.2003) beträgt 7,86 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts, davon trägt der Arbeitgeber 6,45 %. Die Summe des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts betrug im Berichtszeitraum 11.496 T €. (5) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die Zusammensetzung der Abschreibungen ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen (Vorjahr: 0 T€) (6) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten 194 T€ auf periodenfremde Aufwendungen aus Vorjahren. Unter Anwendung der neuen Rechtsvorschrift (BilRUG) zeigen sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Ausweis im Vorjahr unverändert. (7) Ergebnis aus Finanzanlagen und anderen Wertpapieren
Das positive Jahresergebnis wurde nach Maßgabe des bestehenden Gewinnabführungsvertrags iHv 3.807 T € an den Organträger - die EWV - abgeführt (Vorjahr: Verlustübernahme iHv 15.114 T €). (8) Zinsergebnis
V. Sonstige Angaben(1) Abschlussprüferhonorar Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschluss der RWE AG/ innogy SE enthalten. (2) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen § 285 Nr. 21 HGB Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen im Geschäftsjahr 01.01.-31.12.16:
(3) Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Im Berichtsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieverteilung herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind getätigt: Aus dem Pachtvertrag über das Strom- und Gasversorgungsnetz ergaben sich Pachtaufwendungen in Höhe von 6.050 T € (Vorjahr: 29.706 T €). Darüber hinaus sind verschiedene Dienstleistungs- und Betriebsführungsverträge mit der EWV, die kaufmännische und technische Betriebsführung betreffend, aktualisiert worden. Über die Dienstleistungs- und Betriebsführungsverträge wurden Aufwendungen in Höhe von 18.824 T € (Vorjahr 16.013 T €) erfasst. Nachtragsbericht Es sind keine Ereignisse nach dem Stichtag eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Organe der Gesellschaft
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wurde unter Anwendung von § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Eschweiler, den 30.01.2017 regionetz GmbH Die Geschäftsführung Jürgen Schneider Anlagen: Anlagenspiegel Entwicklung des Anlagevermögens 2016 regionetz HGB
Ergänzende Angaben zur Rechnungslegung nach § 6 b Abs. 3 EnWG für das Geschäftsjahr 2016der regionetz GmbHVorbemerkungGemäß § 6 b Abs. 3 EnWG haben Unternehmen, die i. S. v. § 3 Nr. 38 EnWG zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden sind, mit der Erstellung des Jahresabschlusses für jeden der in § 6 b Abs. 3 S. 1 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche jeweils eine den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Gem. § 6 b Abs. 3 Satz 7 EnWG sind dabei in der internen Rechnungslegung die Regeln der Zuordnung einschließlich der angewandten Abschreibungsmethoden anzugeben. Bei regionetz gehören zu den unter § 6 b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG aufgezählten Tätigkeiten die Elektrizitätsverteilung und die Gasverteilung. Zusätzlich zu diesen beiden Tätigkeiten trifft regionetz vom 01.01.2016 an die Verpflichtung, die Tätigkeit des Messstellenbetriebs buchhalterisch zu entflechten. Am 02.09.2016 ist das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG) in Kraft getreten. Gemäß § 2 Nr.4 MsbG ist regionetz somit seit dem 02.09.2016 grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB). Damit trifft regionetz die Verpflichtung des § 3 Abs.4 zur buchhalterischen Entflechtung für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2016, der explizit auf die Anwendung des § 6 b EnWG verweist. 1. Elektrizitätsverteilung Das Eigentum am Stromnetz ist mit Wirkung vom 01.01.2016 von der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH, Stolberg, an regionetz zivilrechtlich übertragen worden (Übertagungsmodell). regionetz übernimmt als Eigentümerin die Netzbetreiberfunktion. Unter Elektrizitätsverteilung werden die hiermit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten erfasst. 2. Gasverteilung Das Eigentum am Gasnetz ist mit Wirkung vom 01.01.2016 von der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH, Stolberg, an regionetz zivilrechtlich übertragen worden (Übertragungsmodell). regionetz übernimmt als Eigentümerin die Netzbetreiberfunktion. Unter Gasverteilung werden die hiermit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten erfasst. 3. Messstellenbetrieb Gemäß § 2 Nr. 4 MsbG ist regionetz grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB). Damit übernimmt regionetz die Aufgaben des Messstellenbetriebs gemäß §3 Abs. 2 MsbG. Anlagenspiegel Die tätigkeitsbezogenen Anlagenspiegel sind den ergänzenden Angaben der jeweiligen Tätigkeit beigefügt. Für die Tätigkeit des Messstellenbetriebs ist im Geschäftsjahr 2016 kein Anlagevermögen vorhanden. Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten Die tätigkeitsbezogenen Darstellungen sind in den ergänzenden Angaben der einzelnen Tätigkeiten enthalten. Restlaufzeiten der Forderungen Die tätigkeitsbezogenen Darstellungen sind in den ergänzenden Angaben der einzelnen Tätigkeiten enthalten. Zuordnungsregeln und Abschreibungsmethoden Abschreibungsmethoden Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Geringwertige Anlagegüter bis einschließlich 150 € werden sofort als Aufwendungen behandelt. Ab 151 € bis 410 € werden die Anlagegüter ins Anlagevermögen übernommen und im Wirtschaftsjahr des Zugangs abgeschrieben und ausgebucht. Zähler und Regler werden unabhängig von der Höhe der Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Aus Wesentlichkeitsgründen wird handelsrechtlich nicht von der steuerlichen Behandlung abgewichen. Zuordnungsregeln Im Regelfall erfolgt in den Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen eine direkte Zuordnung zu den Unternehmenstätigkeiten. In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist oder aufgrund unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht vertretbar erscheint, wird eine Zuordnung durch sachgerechte Schlüssel vorgenommen. Die Zuordnung der Immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlageverm ö gens erfolgt direkt anhand der gebuchten Kostenstelleninformation. Die Vorräte enthalten nur unfertige Erzeugnisse und Leistungen, die direkt den Tätigkeiten zugeordnet werden. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen die Verteilungstätigkeiten und werden, wenn möglich, direkt zugeordnet, ansonsten mit dem Netzerlösschlüssel verteilt. Forderungen gegen Gesellschafter beinhalten Forderungen aus dem Cash Pool. Davon offen abgesetzt sind die Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung, die aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen EWV und regionetz resultieren. Soweit möglich erfolgt eine direkte Zuordnung. Darüber hinaus erfolgt eine Verteilung nach dem Schlüssel "Umsatzerlöse aus NNE". Die Sonstigen Vermögensgegenstände enthalten insbesondere Forderungen aus gegenüber den Anlagenbetreibern ausbezahlten Vergütungen gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber; diese Forderungen wurden einzeln zugeordnet. Daneben werden Steuererstattungsansprüche ausgewiesen, die unter Verwendung eines Umsatzschlüssels den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet werden. Ein Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind nicht vorhanden. Die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden direkt zugeordnet und enthalten Vorauszahlungen für Steuerungssoftware-Dienstleistungen. Der Posten zugeordnetes Eigenkapital umfasst neben den direkt zugeordneten Eigenkapitalposten auch den zum Bilanzausgleich erforderlichen Kapitalverrechnungsposten. Wegen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages wird die Verbindlichkeit aus der Abführung des Jahresüberschuss in der Bilanz offen von Forderungen gegen Gesellschafter aus Cash Pool ausgewiesen. Rückstellungen für Pensionen, Jubiläumszuwendungen und Altersteilzeit werden nach BilMoG bewertet. Die Pensionsrückstellungen werden auf Grundlage der den Tätigkeiten zuordenbaren Arbeitszeitanteilen der pensionsberechtigten Mitarbeiter der regionetz verteilt. Die Rückstellungen für Jubiläen und Altersteilzeit werden wie die anderen sonstigen Rückstellungen im Personalbereich nach dem Personalaufwandsschlüssel verteilt. Die übrigen Rückstellungen werden - sofern möglich - direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Übergreifende Rückstellungen wurden im Wege eines allgemeinen Verteilungsschlüssel zugeordnet. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden im Wesentlichen direkt auf der Grundlage einer Auswertung der offenen Posten den Tätigkeiten zugeordnet. Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen betreffen überwiegend Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten gegen Unternehmen des RWE-Konzerns. Die Zuordnung erfolgt direkt. Die Sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Überzahlungen aus Netzentgelten u. ä., die mit einem Schlüssel "Umsatzerlöse Netzentgelte" verteilt werden sowie Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern aus unständigen Vergütungsbestandteilen, die mit dem Personalaufwandschlüssel verteilt werden. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält ausschließlich Baukostenzuschüsse und Netzanschlusskostenbeiträge der Kunden und wird den Tätigkeiten Strom- bzw. Gasverteilung direkt zugeordnet. Ergänzende Angaben zur Rechnungslegung nach § 6 b Abs. 3 EnWG für das Geschäftsjahr 2016 für die Tätigkeit "Gasverteilung"der regionetz GmbHErläuterungen zur BilanzAnlagenspiegel Der Anlagenspiegel für die Tätigkeit "Gasverteilung" ist diesen ergänzenden Erläuterungen als Anlage beigefügt. Restlaufzeiten der Forderungen und Mitzugehörigkeitsvermerk Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. T€ 6.967 (Vorjahr T€ 6.134) beinhalten im Wesentlichen Gasdurchleitungsentgelte mit assoziierten und fremden Händlern; dabei sind Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch mit den Forderungen verrechnet worden. Forderungen gegen Gesellschafter bestehen i. H. v. T€ 1.331 (Vorjahr T€ 4.166). Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr (wie im Vorjahr). Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und Mitzugehörigkeitsvermerk Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit betragen T€ 0 (Vorjahr T€ 0). Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 43 (Vorjahr T€ 205) beinhalten Überzahlungen aus Netzentgelten, u. ä. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr (wie im Vorjahr). Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge von insgesamt T€ 49 (Vorjahr T€ 48) resultieren fast ausschließlich aus Geschäftsbeziehungen mit Gesellschaftern. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen i. H. v. insgesamt T€ 253 (Vorjahr T€ 658) beinhalten mit T€ 172 (Vorjahr T€ 651) Zinsanteile aus Rückstellungen und mit T€ 0 (Vorjahr T€ 0) Zinsen gegen verbundene Unternehmen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die finanziellen Verpflichtungen in Höhe von T€ 8.553 (Vorjahr T€ 39.099) resultieren aus Dienstleistungsverträgen mit Gesellschaftern. Haftungsverhältnisse Zum 31. Dezember 2016 bestehen keine Haftungsverhältnisse Ergänzende Angaben zur Rechnungslegung nach § 6 b Abs. 3 EnWG für das Geschäftsjahr 2016 für die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung"der regionetz GmbHErläuterungen zur BilanzAnlagenspiegel Der Anlagenspiegel für die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" ist diesen ergänzenden Erläuterungen als Anlage beigefügt. Restlaufzeiten der Forderungen und Mitzugehörigkeitsvermerk Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H . v. T€ 7.074 (Vorjahr T€ 8.240) beinhalten im Wesentlichen Stromdurchleitungsentgelte; dabei sind Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch mit den Forderungen verrechnet worden. Forderungen gegen Gesellschafter bestehen i. H. v. T€ 5.156 (Vorjahr T€ 5.488). Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr (wie im Vorjahr). Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und Mitzugehörigkeitsvermerk Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen aus dem RWE Konzern betragen T€ 0 (Vorjahr T€ 156). Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 2.899 (Vorjahr T€ 5.233) beinhalten insbesondere Verpflichtungen gegenüber Einspeiser etc. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr (wie im Vorjahr). Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge von insgesamt T€ 55 (Vorjahr T€ 45) resultieren fast ausschließlich aus Geschäftsbeziehungen mit Gesellschaftern. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen von insgesamt T€ 405 (Vorjahr T€ 1.605) beinhalten mit T€ 313(Vorjahr T€ 1.597) Zinsanteile aus Rückstellungen und T€ 0 (Vorjahr T€ 0) gegen verbundene Unternehmen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die finanziellen Verpflichtungen in Höhe von T€ 15. 706(Vorjahr T€ 55.961) resultieren aus Dienstleistungs- und Pachtverträgen mit Gesellschaftern. Haftungsverhältnisse Zum 31. Dezember 2016 bestehen keine Haftungsverhältnisse Ergänzende Angaben zur Rechnungslegung nach § 6 b Abs. 3 EnWG für das Geschäftsjahr 2016 für die Tätigkeit "Messstellenbetrieb"der regionetz GmbHErläuterungen zur BilanzMangels entsprechender Posten wurde zum 31.12.2016 keine Bilanz erstellt. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Aufwendungen betreffen im Wesentlichen anteilige Personalkosten aus dem Mess- und Zählerwesen für den (neuen) Messstellenbetrieb. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen sind nicht vorhanden. Haftungsverhältnisse Zum 31. Dezember 2016 bestehen keine Haftungsverhältnisse
Eschweiler, den 30.01.2017 regionetz GmbH Die Geschäftsführung Jürgen Schneider Aktiva
Tätigkeiten-Gewinn-
und Verlustrechnungen nach § 6 b EnWG für das
Geschäftsjahr
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Elektrizitätsverteilung 2016
EUR |
Elektrizitätsverteilung 2015
EUR |
|
| 1. Umsatzerlöse | 86.765.923,79 | 97.865.370,03 |
| 2. Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen | 36.527,18 | 969.310,42 |
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 686.916,16 | 0,00 |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 406.969,63 | 286.780,44 |
| 5. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -55.368.631,03 | -56.629.508,43 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -25.518.252,33 | -34.841.400,11 |
| -80.886.883,37 | -91.470.908,54 | |
| 6. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -8.157.953,54 | -7.451.638,81 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -1.770.535,06 | -1.773.186,25 |
| -9.928.488,61 | -9.224.825,06 | |
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -3.056.122,19 | 0,00 |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -2.773.336,71 | -3.176.435,61 |
| 9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 1.107,41 | 727,94 |
| 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 54.412,55 | 44.108,07 |
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -404.557,77 | -1.604.872,65 |
| 12. Ergebnis nach Steuern | -9.098.639,33 | -6.311.472,90 |
| 13. Sonstige Steuern | -80.376,40 | -12.827,96 |
| 14. Ertrag aus Verlustübernahme | 9.177.908,32 | 6.323.572,92 |
| 15. Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 |
| Anlagengitter | Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | ||
|
Stand
31.12.2015 |
Ausgliederung |
Stand
01.01.2016 |
|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 0,00 | 2.650.158,28 | 2.650.158,28 |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke und Bauten einschl. Bauten auf fremden Grund | 0,00 | 7.831.815,21 | 7.831.815,21 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 0,00 | 164.241.020,84 | 164.241.020,84 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaussstattung | 0,00 | 2.901.081,85 | 2.901.081,85 |
| Anlagen in Bau | 0,00 | 2.156.787,20 | 2.156.787,20 |
| 0,00 | 177.624.076,18 | 179.780.863,38 | |
| Finanzanlagen | |||
| Sonstige Ausleihungen | 35.848,26 | 0,00 | 35.848,26 |
| Summe Anlagevermögen | 35.848,26 | 177.624.076,18 | 179.816.711,64 |
| Anlagengitter | Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | |||
| Zugänge | Abgänge | Umbuchung | Stand Ende Berichtsjahr | |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.650.158,28 |
| Sachanlagen | ||||
| Grundstücke und Bauten einschl. Bauten auf fremden Grund | 640.566,20 | 0,00 | 0,00 | 8.472.381,41 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 2.280.151,55 | -165.473,00 | 1.596.788,75 | 167.952.488,14 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaussstattung | 221.184,21 | -57.223,04 | 0,00 | 3.065.043,02 |
| Anlagen in Bau | 612.782,53 | -9.226,00 | -1.596.788,75 | 1.163.554,98 |
| 3.754.684,48 | -231.922,04 | 0,00 | 183.303.625,83 | |
| Finanzanlagen | ||||
| Sonstige Ausleihungen | 6.011,66 | -1.323,68 | 0,00 | 40.536,24 |
| Summe Anlagevermögen | 3.760.696,14 | -233.245,72 | 0,00 | 183.344.162,07 |
| Anlagengitter | kumulierte Abschreibungen | ||
|
Stand
31.12.2015 |
Ausgliederung |
Stand
01.01.2016 |
|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 0,00 | -2.372.218,61 | -2.372.218,61 |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke und Bauten einschl. Bauten auf fremden Grund | 0,00 | -5.595.206,59 | -5.595.206,59 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 0,00 | -121.669.564,61 | -121.669.564,61 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaussstattung | 0,00 | -2.119.691,10 | -2.119.691,10 |
| Anlagen in Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | -131.756.680,91 | -131.756.680,91 | |
| Finanzanlagen | |||
| Sonstige Ausleihungen | -16.063,10 | 0,00 | -16.063,10 |
| Summe Anlagevermögen | -16.063,10 | -131.756.680,91 | -131.772.744,01 |
| Anlagengitter | kumulierte Abschreibungen | ||
| Zugänge | Abgänge | Stand Ende Berichtsjahr | |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | -28.140,00 | 0,00 | -2.400.358,61 |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke und Bauten einschl. Bauten auf fremden Grund | -203.232,02 | 0,00 | -5.798.438,62 |
| Technische Anlagen und Maschinen | -2.602.009,63 | 137.194,08 | -124.134.380,16 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaussstattung | -222.740,53 | 56.793,32 | -2.285.638,31 |
| Anlagen in Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| -3.056.122,19 | 193.987,40 | -134.618.815,71 | |
| Finanzanlagen | |||
| Sonstige Ausleihungen | -2.748,25 | 975,26 | -17.836,09 |
| Summe Anlagevermögen | -3.058.870,44 | 194.962,66 | -134.636.651,80 |
| Anlagengitter | Buchwerte | |
| 31.12.2015 | 31.12.2016 | |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 0,00 | 249.799,67 |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke und Bauten einschl. Bauten auf fremden Grund | 0,00 | 2.673.942,79 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 0,00 | 43.818.107,98 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaussstattung | 0,00 | 779.404,71 |
| Anlagen in Bau | 0,00 | 1.163.554,98 |
| 0,00 | 48.684.810,12 | |
| Finanzanlagen | ||
| Sonstige Ausleihungen | 19.785,16 | 22.700,15 |
| Summe Anlagevermögen | 19.785,16 | 48.707.510,29 |
Aktiva
| Gasverteilung | Gasverteilung | |||
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
31.12.2015
EUR |
|
| A. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Konzessionen und ähnliche Rechte | 63.391,04 | 0,00 | ||
| 63.391,04 | 0,00 | |||
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Gundstücke, grundstücksgl. Rechte und Bauten | 3.073.140,32 | |||
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 81.170.417,39 | |||
| 3. Andere Anlagen, BuG und GwG | 744.828,74 | 0,00 | ||
| 4. Anlagen in Bau | 607.885,49 | |||
| 85.596.271,95 | 0,00 | |||
| III. Finanzanlagen | ||||
| Sonstige Ausleihungen | 24.398,76 | 21.265,65 | ||
| 24.398,76 | 21.265,65 | |||
| 85.684.061,75 | 21.265,65 | |||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Vorräte | ||||
| 1. Unfertige Leistungen | 0,00 | 0,00 | ||
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | ||
| 0,00 | 0,00 | |||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.967.737,12 | 6.134.103,64 | ||
| 2. Forderungen gegen Gesellschafter | 1.330.983,38 | 4.165.860,60 | ||
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 263.380,50 | 79.972,35 | ||
| 8.562.101,00 | 10.379.936,58 | |||
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 0,00 | 2.097,27 | ||
| 8.562.101,00 | 10.382.033,85 | |||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 5.936.142,95 | ||
| 94.246.162,75 | 16.339.442,45 | |||
|
Passiva |
||||
| Gasverteilung | Gasverteilung | |||
| 31.12.2016
EUR |
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
31.12.2015
EUR |
|
| A. Zugeordnetes Eigenkapital | 73.594.857,17 | 1.214.747,90 | ||
| B. Rückstellungen | ||||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 3.734.520,01 | 3.976.528,70 | ||
| 2. Sonstige Rückstellungen | 4.273.095,31 | 3.691.098,91 | ||
| 8.007.615,32 | 7.667.627,60 | |||
| C. Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 63.109,18 | 1.315.660,06 | ||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 0,00 | 0,00 | ||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 712,71 | 463,69 | ||
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 43.086,44 | 204.800,25 | ||
| 106.908,32 | 1.520.924,00 | |||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 12.536.781,94 | 5.936.142,95 | ||
| 94.246.162,75 | 16.339.442,45 | |||
|
Gasverteilung 2016
EUR |
Gasverteilung 2015
EUR |
|
| 1. Umsatzerlöse | 52.265.869,18 | 51.383.701,81 |
| 2. Erhöhung (VJ Verminderung) des Bestands an unfertigen Leistungen | 0,00 | -148.438,23 |
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 2.187.011,45 | 0,00 |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 420.397,83 | 525.937,68 |
| 5. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs- stoffe und für bezogene Waren | -13.439.005,67 | -14.536.689,93 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -10.749.697,54 | -31.063.757,83 |
| -24.188.703,21 | -45.600.447,76 | |
| 6. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -7.320.785,65 | -6.551.840,31 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -1.633.137,10 | -1.581.257,63 |
| -8.953.922,75 | -8.133.097,94 | |
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -4.022.161,85 | 0,00 |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -2.139.425,46 | -2.175.764,10 |
| 9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 970,62 | 627,76 |
| 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 48.116,37 | 47.372,98 |
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -252.675,07 | -657.902,11 |
| 12. Ergebnis nach Steuern | 15.364.506,49 | -4.758.637,67 |
| 13. Sonstige Steuern | -83.868,66 | -25.960,44 |
| 14. Aufgrund eines Gewinnabführunsgvertrages abgeführter Gewinn | -15.281.608,45 | 0,00 |
| 15. Ertrag aus Verlustübernahme | 0,00 | 4.783.970,34 |
| 16. Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 |
| Anlagengitter | Anschaffungs bzw. Herstellkosten | ||
|
Stand
31.12.2015 |
Ausgliederung |
Stand
01.01.2016 |
|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 0,00 | 1.139.589,00 | 1.139.589,00 |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke und Bauten einschl. Bauten auf fremden Grund | 0,00 | 8.554.198,88 | 8.554.198,88 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 0,00 | 303.198.570,01 | 303.198.570,01 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaussstattung | 0,00 | 2.851.668,11 | 2.851.668,11 |
| Anlagen in Bau | 0,00 | 1.219.441,34 | 1.219.441,34 |
| 0,00 | 316.963.467,35 | 316.963.467,35 | |
| Finanzanlagen | |||
| Sonstige Ausleihungen | 38.530,72 | 0,00 | 38.530,72 |
| Summe Anlagevermögen | 38.530,72 | 316.963.467,35 | 317.001.998,07 |
| Anlagengitter | Anschaffungs bzw. Herstellkosten | |||
| Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand Ende Berichtsjahr | |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 3.997,71 | 0,00 | 0,00 | 1.143.586,71 |
| Sachanlagen | ||||
| Grundstücke und Bauten einschl. Bauten auf fremden Grund | 817.295,12 | 0,00 | 0,00 | 9.371.494,00 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5.912.509,43 | -237.227,47 | 939.843,06 | 309.813.695,03 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaussstattung | 214.394,91 | -40.560,29 | 0,00 | 3.025.502,74 |
| Anlagen in Bau | 350.321,65 | -22.034,44 | -939.843,06 | 607.885,49 |
| 7.298.518,82 | -299.822,20 | 0,00 | 323.962.163,97 | |
| Finanzanlagen | ||||
| Sonstige Ausleihungen | 6.461,50 | -1.422,73 | 0,00 | 43.569,49 |
| Summe Anlagevermögen | 7.304.980,32 | -301.244,93 | 0,00 | 324.005.733,46 |
| Anlagengitter | kumulierte Abschreibungen | ||
|
Stand
31.12.2015 |
Ausgliederung |
Stand
01.01.2016 |
|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 0,00 | -1.070.151,71 | -1.070.151,71 |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke und Bauten einschl. Bauten auf fremden Grund | 0,00 | -6.087.748,84 | -6.087.748,84 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 0,00 | -225.286.550,68 | -225.286.550,68 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaussstattung | 0,00 | -2.095.072,47 | -2.095.072,47 |
| Anlagen in Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | -234.539.523,71 | -234.539.523,71 | |
| Finanzanlagen | |||
| Sonstige Ausleihungen | -17.265,07 | 0,00 | -17.265,07 |
| Summe Anlagevermögen | -17.265,07 | -234.539.523,71 | -234.556.788,78 |
| Anlagengitter | kumulierte Abschreibungen | ||
| Zugänge | Abgänge | Stand Ende Berichtsjahr | |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | -10.043,96 | 0,00 | -1.080.195,67 |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke und Bauten einschl. Bauten auf fremden Grund | -210.604,84 | 0,00 | -6.298.353,68 |
| Technische Anlagen und Maschinen | -3.575.729,94 | 219.002,99 | -228.643.277,64 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaussstattung | -225.783,11 | 40.181,58 | -2.280.674,00 |
| Anlagen in Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| -4.022.161,85 | 259.184,57 | -238.302.500,99 | |
| Finanzanlagen | |||
| Sonstige Ausleihungen | -2.953,90 | 1.048,24 | -19.170,73 |
| Summe Anlagevermögen | -4.025.115,75 | 260.232,81 | -238.321.671,72 |
| Anlagengitter | Buchwerte | |
| 31.12.2015 | 31.12.2016 | |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 0,00 | 63.391,04 |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke und Bauten einschl. Bauten auf fremden Grund | 0,00 | 3.073.140,32 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 0,00 | 81.170.417,39 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaussstattung | 0,00 | 744.828,74 |
| Anlagen in Bau | 0,00 | 607.885,49 |
| 0,00 | 85.659.662,99 | |
| Finanzanlagen | ||
| Sonstige Ausleihungen | 21.265,65 | 24.398,76 |
| Summe Anlagevermögen | 21.265,65 | 85.684.061,75 |
|
Messstellenbetrieb 2016
EUR |
|
| 1. Umsatzerlöse | 0,00 |
| 2. Erhöhung (VJ Verminderung) des Bestands an unfertigen Leistungen | 0,00 |
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 0,00 |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 0,00 |
| 5. Materialaufwand | |
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs- stoffe und für bezogene Waren | 94,78 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 1.400,14 |
| 1.494,93 | |
| 6. Personalaufwand | |
| a) Löhne und Gehälter | 37.577,92 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 9.341,50 |
| 46.919,43 | |
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 0,00 |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2.522,87 |
| 9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 0,00 |
| 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 0,00 |
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0,00 |
| 12. Ergebnis nach Steuern | 50.937,22 |
| 13. Sonstige Steuern | 64,35 |
| 14. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne | 0,00 |
| 15. Ertrag aus Verlustübernahme | -51.001,57 |
| 16. Jahresüberschuss | 0,00 |
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der regionetz GmbH, Eschweiler, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung des Geschäftsführers der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Geschäftsführers, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt.
Essen, den 2. Februar 2017
PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ralph Welter, Wirtschaftsprüfer
ppa. Thomas Brunke, Wirtschaftsprüfer
Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 wurde am 17.2.2017 festgestellt.
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