Patrick
Finkbeiner GmbH
Neustadt/Wstr.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.06.2010 bis zum 31.05.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.5.2011
EUR |
31.5.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.763,00 |
34.196,00 |
| I.
Sachanlagen |
25.763,00 |
34.196,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
12.060,47 |
11.981,50 |
| I.
Vorräte |
540,00 |
945,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.674,41 |
2.906,19 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.846,06 |
8.130,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
589,48 |
970,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
38.412,95 |
47.148,04 |
Passiva
|
|
31.5.2011
EUR |
31.5.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.593,93 |
15.259,86 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
9.740,14 |
3.223,78 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.665,93 |
6.516,36 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.819,02 |
28.888,18 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10.029,04 |
6.586,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
38.412,95 |
47.148,04 |
2.
Anhang
2.1
Allgemeine Angaben
Einordnung der Gesellschaft
Die Gesellschaft ist eine
"kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267
(1) HGB.
Sie ist nicht prüfungspflichtig nach den
Kriterien des HGB. Sie hat in ihrer Satzung auch keine
Prüfungspflicht festgelegt. Prüfungsauftrag durch
die Gesellschafterversammlung wurde nicht erteilt.
2.2
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
a)
Gliederung
Der Jahresabschluss ist entsprechend den
Vorschriften des 3. Buches des HGB §§
264 ff erstellt.
Dabei wurden die
Gliederungsvorschriften § 265 HGB für die
Bilanz und § 275 (2) HGB für die Gewinn- und
Verlustrechnung für die "große"
Kapitalgesellschaft beachtet.
Auf die in § 266 (1) und 276 HGB vorgesehenen
Erleichterungen für "kleine" Kapitalgesellschaften
wurde verzichtet.
Die Gliederungen sowohl der Bilanz als auch der
Gewinn- und Verlustrechnung stim- men mit denen
des Vorjahres überein.
b)
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der
Gliederungsschemata
Die Gesellschaft hat hierzu keine Angaben zu
machen.
c)
Bewertung
Die Weransätze der Bilanz des Vorjahres zum 31.
Mai 2010 wurden unverändert übernommen. Die
Bewertung der Vermögens- und Schuldposten zum 31. Mai
2011 entspricht den Vorschriften der §§ 252- 255
HGB.
2.3
Durchführung der Bewertung
Die Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen wurde
wie folgt durchgeführt, beim:
a)
Anlagevermögen
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen wurden nach
gleichen Grundsätzen linear bzw. degressiv und mit den
entsprechenden AfA-Sätzen nach § 7 Abs.1 u. 2
EStG bemessen.
Dabei wurden die Abschreibungen so bemessen, dass im
Jahr der Anschaffung oder Herstellung die jeweiligen
Abschreibungen nur zeitanteilig für den (vollen) Monat
der Anschaffung oder Herstellung und die folgenden
Monate angesetzt wurde (pro rata temporis).
Für Anlagegüter bei denen die
Voraussetzungen gegeben sind, wurde die Bewertungsfreiheit
des § 6 (2) EStG in Anspruch genommen.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind
nicht eingefordert und mit dem Einzahlungsbetrag bewertet.
b)
Umlaufvermögen - Vorräte
Die vorhandenen Waren- und Materialvorräte sind
grundsätzlich mit den Anschaffungskosten und die
halbfertigen Leistungen mit den Herstellungskosten
bewertet; höchstens jedoch mit dem ihnen am
Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert (§ 253
Abs. 3 HGB).
Der Geschäftsführer versichert, dass
niedrigere Werte, als die angesetzten Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, nicht erkennbar waren.
c)
Umlaufvermögen - Forderungen
Die Forderungen sind unter Würdigung ihrer
Einbringlichkeit bewertet.Wertberichtigungen waren sowohl
für einzelne Forderungen als auch für das
allgemeine Ausfallwagnis zu bilden.
d)
Umlaufvermögen - Geldbestände, Guthaben
Die ausgewiesenen Geldbestände stimmen mit dem
Inventurergebnis überein.
Die Guthaben bei Kreditinstituten stimmen mit den
Tagesauszügen bzw. Saldenbestätigungen der Banken
überein. Sie bestehen ausschließlich bei
inländischen Instituten.
e)
Fremdkapital und Rückstellungen
Die Verbindlichkeiten sind sämtliche mit dem
Rückzahlungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)
bewertet. Von Kreditinstituten eingeräumte Kredite
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
Die gebildeten Rückstellungen decken die
ungewissen Verbindlichkeiten in voller Höhe ab. Sie
sind mit der notwendigen Sorgfalt ermittelt. Gleiches gilt
für die Aufwandsrückstellungen.
f)
Eigenkapital
gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital =
Stammkapital Euro 25.000,00
ist in voller Höhe einbezahlt.
Verlustvortrag
Der ausgewiesene Verlustvortrag (€ -9.740,14 )
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
2.4
Angaben nach § 285 HGB
a)
Geschäftsführung
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist
Herr Patrick Finkbeiner, 67435 Neustadt bestellt.
b)
Vergütungen an Geschäftsführer, Ziff.
9
Die Angaben unterbleiben wegen § 286 (4) HGB.
c)
Besicherung und Fälligkeiten der Verbindlichkeiten
Ziff. 1
Mangels bestehender Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten besteht kein Besicherungsbedarf.
e)
Anzahl der Mitarbeiter, Ziff. 7
Die anzurechnende Beschäftigtenzahl i. S. §
267 Abs. 1 Ziff. 3 HGB beträgt am Abschlussstichtag 1.
Diese Zahl entspricht auch den Verhältnissen an den
Quartalsenden.
3.
Erläuterungsteil
3.1
Rechtliche Verhältnisse
3.1.1
Sitz, Handelsregister, Geschäftsjahr
Die Gesellschaft ist am 01.06.2005 mit Urkunde Nr.
1218/2005 vom 14.10.2005 des Notars Walter
Eisenburger, mit Amtssitz in Neustadt, gegründet
worden. Sie hat ihre Tätigkeit am 01.06.2005
aufgenommen.
Sie betreibt ihre Handelsgeschäfte unter der
Firma
Patrick Finkbeiner GmbH
und hat ihren Sitz in 67435 Neustadt und ist im
Handelsregister beim Amtsgericht Amtsgericht Ludwigshafen,
unter der Nr. HRB 60121 eingetragen.
Das Wirtschaftsjahr 2010/2011 umfasst die Zeit vom 1.
Juni 2010 bis zum 31. Mai 2011.
3.1.2
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind medizinische
Dienstleistungen, Erstellung von Gutachten, Vermietung von
medizinischen Geräten und Hilfsmitteln,
wissenschaftliche Tätigkeiten im Bereich der Forschung
und Handel mit Medizinprodukten.
3.1.3
Stammkapital und Beteiligte
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
Euro 25.000,00.
Am Abschlussstichtag sind daran beteiligt:
Frau Sabine Zachmann, Neustadt mit 1% = € 250,00
Herrn Patrick Finkbeiner, Neustadt mit 99% = €
24.750,00
Die Stammeinlage ist in Höhe von €
25.000,00 erbracht.
3.1.4
Organe
Organe der Gesellschaft sind die
Gesellschafterversammlung und die
Geschäftsführung.
Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung entscheidet, abgesehen
von gesetzlich geforderten Mehrheiten, mit einfacher
Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Geschäftsführer
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so
wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer
zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein
Geschäftsführer vorhanden, so vertritt
dieser die Gesellschaft allein.
Die Gesellschafterversammlung kann einem oder
mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilen
die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Die
Gesellschafterversammlung kann einzelne oder mehrere
Geschäftsführer von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreien.
Während des Wirtschaftsjahres 2010/2011 war
Herr Patrick Finkbeiner,
wohnhaft in 67435 Neustadt
zum Geschäftsführer der Gesellschaft
bestellt.
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
3.1.5
Jahresabschluss und Prüfung
Der Geschäftsführer hat den Jahresabschluss
innerhalb der gesetzlichen Frist, also 3 Monate oder wenn
der Geschäftsgang dies zulässt, 6 Monate nach
Schluss des Geschäftsjahres zu erstellen. Der
Jahresabschluss, der nicht zu prüfen ist, ist der
Gesellschafterversammlung zur Feststellung binnen zweier
Monate nach Erstellung zur Beschlussfassung und
Feststellung vorzulegen.
Ergebnisverwendung
Über die Ergebnisverwendung wird in der
Gesellschafterversammlung der Beschluss gefasst. Der
Geschäftsführer kann bei Erstellung der
Jahresabschlüsse Vorschläge zur
Ergebnisverwendung machen und diese gemäß §
278 HGB im Jahresabschluss berücksichtigen.
3.1.6
Satzung
Die Satzung der Gesellschaft vom sieht
neben den gesetzlichen Vorbehalten keinen besonderen
Zustimmungsbedarf der Gesellschafterversammlung zu
Handlungen der Geschäftsführer vor.
3.1.7
Verbundene Unternehmen
Zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres
bestand eine direkte Verbindung zu einem anderen
Unternehmen i. S. des § 271 Abs. 2 HGB.
3.1.8
Unternehmen mit denen eine Beteiligungsverhältnis
besteht
Die Gesellschaft ist an keinem anderen Unternehmen
beteiligt. Verbindungen im Sinne des § 271 Abs. 2 HGB
bestehen nicht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.05.2012 festgestellt.
|