Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 25041
Vorher
Tilia Umwelt GmbHTilia GmbH
Eingetragen
12.5.2009
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenUnternehmensberatung
Gegenstand
Einbringung von Management- und Beratungsleistungen, insbesondere im Umwelt-, Infrastruktur-, Ver- und Entsorgungsbereich, Projektmanagement in diesen Bereichen sowie Halten von Beteiligungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Susanne Wendt
seit 23.6.2022
Prokura
Christophe Pierre Hug
seit 12.5.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

6 Gesellschafter

GmbH-Struktur

4 von 6 angezeigt

Tilia Umweltmanagement GmbH
Germany
142.500 €
34.02%
Tilia Group GmbH
Germany
142.500 €
32.76%
verdana consulting & innovation GmbH
Germany
46.000 €
10.58%
papilio UG (haftungsbeschränkt)
Germany
30.500 €
7.01%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Tilia GmbH

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 1.796.160,58 1.568.683,88
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.247,00 10.372,00
II. Sachanlagen 128.940,00 117.172,00
III. Finanzanlagen 1.662.973,58 1.441.139,88
B. Umlaufvermögen 5.075.578,26 3.554.621,35
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.149.629,70 2.684.525,85
II. Wertpapiere 844.137,80 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.081.810,76 870.095,50
C. Rechnungsabgrenzungsposten 34.031,37 25.994,71
Bilanzsumme, Summe Aktiva 6.905.770,21 5.149.299,94

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 3.727.423,72 3.332.012,31
I. gezeichnetes Kapital 435.000,00 435.000,00
II. Kapitalrücklage 883.077,00 883.077,00
III. Gewinnvortrag 2.013.935,31 1.376.649,40
IV. Jahresüberschuss 395.411,41 637.285,91
B. Rückstellungen 1.075.538,67 970.302,09
C. Verbindlichkeiten 2.101.607,82 846.985,54
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.200,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 6.905.770,21 5.149.299,94

Anhang

Firmenname laut Registergericht:
Tilia GmbH
Firmensitz laut Registergericht:
Leipzig
Registereintrag:
Handelsregister Abteilung B
Registergericht:
Amtsgericht Leizig
Register-Nr.:
HRB 25041



1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 wurde nach den allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 bis § 256a HGB), den Sonder­vor­schriften für Kapital­ge­sell­schaften (§§ 264 bis 288 HGB) sowie den rechtsform­spezifischen Bestimmungen des GmbHG auf­ge­stellt. Ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags sind nicht zu beachten.

Nach den Größenklassen (§ 267 HGB) ist die Gesellschaft eine kleine Kapital­ge­sell­schaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, § 274a, § 288 HGB teilweise Gebrauch ge­macht.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu An­schaf­fungs­kosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung un­terlagen, um planmäßige Ab­schrei­bung­en ver­min­dert.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der vor­aus­sichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Selbständig nutzbare, bewegliche, abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs­kosten von bis zu Euro 800,00 werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sie werden jährlich auf das Vorliegen dauerhafter Wertminderungen bzw. notwendiger Wertaufholungen untersucht; erforderlichenfalls erfolgt eine Anpassung auf den beizulegenden Wert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Die Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sie werden jährlich auf das Vorliegen von Wertminderungen bzw. notwendiger Wertaufholungen untersucht; erforderlichenfalls erfolgt eine Anpassung auf den beizulegenden Wert.

Die flüssigen Mittel (Kassenbestand und Bankguthaben) werden mit ihrem Nominalwert angesetzt.

Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital sowie die Kapitalrücklage aus anderen Zuzahlungen (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) sind zum Nennwert bilanziert.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Ertrag­steuern sowie französische Umsatzsteuer, die zum Bilanzstichtag nicht fällig war.

Die sonstigen Rückstellungen für ungewisse Verbind­lich­keiten sind zum Erfüllungsbetrag in der Höhe angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die bestehenden ungewissen Verpflichtungen und Risiken angemessen abzudecken. Zukünftige Kosten- und Preissteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnitt­lichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung sind mit dem jeweiligen Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls erfasst und zum Bilanzstichtag gemäß § 256a HGB bewertet.

3. Angaben zur Bilanz

Bis auf einen Betrag von Euro 2.550,35 (Vorjahr TEuro 0,00) haben sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - analog zum Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Darin sind solche gegen verbundene Unternehmen in Höhe von Euro 530.453,79 (Vorjahr: TEuro 34) enthalten.

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 1.292.584,63 (Vorjahr TEuro 847). Darin sind solche gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von Euro 50.000,00 (Vorjahr: TEuro 98) enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern von Euro 366.564,94 (Vorjahr: TEuro 186) sowie im Rahmen der sozialen Sicherheit von Euro 181.204,80  (Vorjahr: TEuro 91) enthalten.

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 875.000,00 (Vorjahr: TEuro 0).

Es bestehen Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB aus Bürgschaften in Höhe von Euro 3.579.000,00 (Vorjahr: TEuro 2.684).

4. Sonstige Angaben

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 72.

Aus langfristigen Miet- und Leasingverträgen ergeben sich sonstige finanzielle Verpflichtungen von circa TEuro 419 pro Jahr.

sonstige Berichtsbestandteile


 Leipzig, den 31. Mai 2021

gez. Christophe Hug
gez. Stephan Werthschulte
gez. Thomas Lenke

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.08.2021 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

Bestätigungsvermerk

Der vorstehende, zur Offenlegung bestimmte Jahresabschluss wurde nach § 326 HGB verkürzt. Dem vollständigen Jahresabschluss der Tilia GmbH, Leipzig, erteilte die
CONNEX.M&P AUDIT
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Halle (Saale), den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers


An die Tilia GmbH, Leipzig

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Tilia GmbH, Leipzig, ‑ bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn‑ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden ‑ geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑ und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für  Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen ‑ beabsichtigten oder unbeabsichtigten ‑ falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen ‑ beabsichtigten oder unbeabsichtigten ‑ falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher ‑ beabsichtigter oder unbeabsichtigter ‑ falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.


Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Halle (Saale), 1. Juni 2021 

CONNEX.M&P AUDIT
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

ppa. Ebersbach, Wirtschaftsprüfer
Dr. Geiger, Wirtschaftsprüfer

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