Tilia
GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.796.160,58 |
1.568.683,88 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.247,00 |
10.372,00 |
| II.
Sachanlagen |
128.940,00 |
117.172,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.662.973,58 |
1.441.139,88 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.075.578,26 |
3.554.621,35 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.149.629,70 |
2.684.525,85 |
| II.
Wertpapiere |
844.137,80 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.081.810,76 |
870.095,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
34.031,37 |
25.994,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
6.905.770,21 |
5.149.299,94 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.727.423,72 |
3.332.012,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
435.000,00 |
435.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
883.077,00 |
883.077,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
2.013.935,31 |
1.376.649,40 |
| IV.
Jahresüberschuss |
395.411,41 |
637.285,91 |
| B.
Rückstellungen |
1.075.538,67 |
970.302,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.101.607,82 |
846.985,54 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.200,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
6.905.770,21 |
5.149.299,94 |
Anhang
Firmenname laut
Registergericht:
|
Tilia GmbH
|
Firmensitz laut
Registergericht:
|
Leipzig
|
Registereintrag:
|
Handelsregister
Abteilung B
|
Registergericht:
|
Amtsgericht Leizig
|
Register-Nr.:
|
HRB 25041
|
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
wurde nach den allgemeinen Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 242 bis § 256a HGB),
den Sondervorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis
288 HGB) sowie den rechtsformspezifischen Bestimmungen
des GmbHG aufgestellt. Ergänzende
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags sind nicht zu
beachten.
Nach den Größenklassen (§ 267
HGB) ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 264 Abs. 1 Satz 4, § 274a,
§ 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz anzubringenden
Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der
Bilanz oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im
Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern
sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Selbständig nutzbare, bewegliche, abnutzbare
Gegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten von bis zu Euro 800,00 werden
im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben; ihr
sofortiger Abgang wird unterstellt.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Sie werden jährlich auf das Vorliegen
dauerhafter Wertminderungen bzw. notwendiger
Wertaufholungen untersucht; erforderlichenfalls erfolgt
eine Anpassung auf den beizulegenden Wert.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die
Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Sie werden jährlich auf das Vorliegen von
Wertminderungen bzw. notwendiger Wertaufholungen
untersucht; erforderlichenfalls erfolgt eine Anpassung auf
den beizulegenden Wert.
Die
flüssigen Mittel (Kassenbestand und
Bankguthaben) werden mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Im
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
Das im Handelsregister eingetragene
gezeichnete Kapital sowie die
Kapitalrücklage aus anderen Zuzahlungen
(§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) sind zum Nennwert
bilanziert.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Ertragsteuern sowie französische Umsatzsteuer,
die zum Bilanzstichtag nicht fällig war.
Die
sonstigen Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
in der Höhe angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die
bestehenden ungewissen Verpflichtungen und Risiken
angemessen abzudecken. Zukünftige Kosten- und
Preissteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Vermögensgegenstände und Schulden in
fremder Währung sind mit dem jeweiligen Kurs am
Tag des Geschäftsvorfalls erfasst und zum
Bilanzstichtag gemäß § 256a HGB bewertet.
3.
Angaben zur Bilanz
Bis auf einen Betrag von Euro 2.550,35 (Vorjahr TEuro
0,00) haben sämtliche
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände - analog zum Vorjahr -
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Darin sind solche
gegen verbundene Unternehmen in Höhe von Euro
530.453,79 (Vorjahr: TEuro 34) enthalten.
Der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr beträgt Euro 1.292.584,63 (Vorjahr TEuro
847). Darin sind solche gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von Euro 50.000,00 (Vorjahr: TEuro
98) enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
solche aus Steuern von Euro 366.564,94
(Vorjahr: TEuro 186) sowie im Rahmen der sozialen
Sicherheit von Euro 181.204,80 (Vorjahr:
TEuro 91) enthalten.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro
875.000,00 (Vorjahr: TEuro 0).
Es bestehen
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB aus
Bürgschaften in Höhe von Euro 3.579.000,00
(Vorjahr: TEuro 2.684).
4.
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 72.
Aus langfristigen Miet- und Leasingverträgen
ergeben sich sonstige finanzielle Verpflichtungen von circa
TEuro 419 pro Jahr.
sonstige Berichtsbestandteile
Leipzig, den 31. Mai 2021
gez. Christophe Hug
gez. Stephan Werthschulte
gez. Thomas Lenke
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.08.2021 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Bestätigungsvermerk
Der vorstehende, zur Offenlegung bestimmte
Jahresabschluss wurde nach § 326 HGB verkürzt.
Dem vollständigen Jahresabschluss der Tilia GmbH,
Leipzig, erteilte die
CONNEX.M&P AUDIT
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Halle (Saale),
den folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk:
Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Abschlussprüfers
An die Tilia GmbH, Leipzig
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Tilia GmbH,
Leipzig, ‑ bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2020 und der Gewinn‑ und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember
2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden ‑
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens‑ und Finanzlage der Gesellschaft
zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember
2020.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens‑,
Finanz‑ und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich
für die internen Kontrollen, die sie in
Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig
bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses
zu ermöglichen, der frei von wesentlichen ‑
beabsichtigten oder unbeabsichtigten ‑ falschen
Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen ‑ beabsichtigten oder
unbeabsichtigten ‑ falschen Darstellungen ist, sowie
einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher ‑ beabsichtigter
oder unbeabsichtigter ‑ falscher Darstellungen
im Jahresabschluss, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise,
die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das
Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht
aufgedeckt werden, ist bei Verstößen
höher als bei Unrichtigkeiten, da
Verstöße betrügerisches
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| • |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen,
die unter den gegebenen Umständen angemessen
sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems
der Gesellschaft abzugeben.
|
| • |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| • |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen
auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| • |
beurteilen wir die
Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens‑, Finanz‑ und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
|
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Halle (Saale), 1. Juni 2021
CONNEX.M&P AUDIT
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
ppa. Ebersbach, Wirtschaftsprüfer
Dr. Geiger, Wirtschaftsprüfer
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