Back of House Hospitality GmbH
Selbe AdresseVermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Dr. Schlegel seit 3.2.2026 | Geschäftsführer |
Marcus von Cisewski seit 8.8.2016 | Prokura |
Torsten Ernst seit 20.9.2006 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 30.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 45.00% | |
BIM-Events GmbHAufgelöst | 25.10% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Huss-Medien-GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Jahresabschluss (Handelsrecht)
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Huss-Medien-GmbH, Berlin für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und ergänzenden Vorschriften des Gesetzes die Gesellschaften mit beschränkter Haftung betreffend aufgestellt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt worden. Bei freiwilliger rückwirkender Anwendung der erhöhten Schwellenwerte weist die Gesellschaft zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB auf. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB teilweise in Anspruch. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 800 nicht übersteigen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Ausleihungen an Gesellschafter zum Nennwert - Beteiligungen zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die fertigen Erzeugnisse wurden nach der retrograden Methode mit den Verkaufspreisen unter Berücksichtigung eines Abschlags in Höhe von 60 % angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Steuerrückforderungen beinhalten die das Geschäftsjahr und das Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennbetrag bewertet. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine, darüberhinausgehende Kreditrisiko durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten geleistete Zahlungen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die eingestellten Beträge sind periodengerecht abgegrenzt. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet, die Abzinsung erfolgt nach §253 (2) Satz 1 HGB. Zur Berechnung der Pensionsrückstellung wurden die Sterbetafeln von Klaus Heubeck (RT 2018 G) angewendet. Die Pensionsrückstellungen betragen 32.999,00 EUR. Pensionen, auf deren Passivierung nach Art 28 EGHGB verzichtet wurde, existieren nicht. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Zum Bilanzstichtag waren Rechnungsabgrenzungsposten, welche in künftigen Wirtschaftsjahren als Ertrag aufzulösen sind, auszuweisen. Die eingestellten Beträge sind periodengerecht abgegrenzt. Angaben zur Bilanz Angaben zu Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 2.000.000,00 EUR (Vorjahr: 2.200.000,00 EUR). Die Ausleihungen haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Anteilsbesitz Die Huss-Medien-GmbH ist zum Bilanzstichtag an folgenden Unternehmen unmittelbar beteiligt: - d-education GmbH, Berlin: 45,0% (Vorjahr 45,0%) - BIM-Events GmbH, Dießen am Ammersee: 25,1% (Vorjahr 25,1%) Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 62.987,35 EUR (Vorjahr: 54.647,37 EUR). Sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenstände von 380,8 TEUR (Vorjahr: 2.130,7 TEUR) sind Darlehensforderungen gegen die Huss Immobilien GmbH & Co. KG in Höhe von 0,0 TEUR (Vorjahr: 2.058,4 TEUR), Zinsforderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 63,0 TEUR (Vorjahr: 54,6 TEUR) und Steuerückforderungen in Höhe von 286,9 (Vorjahr: 0,0 TEUR) mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr enthalten. Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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