Rankl & Eberl GmbHLiquidiert

94113 Tiefenbach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Passau HRB 4742
Eingetragen
22.12.1987
Branche
BeteiligungsgesellschaftenGewinnung von anderen Natursanden und KiesVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing
Gegenstand
Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in einer Kommanditgesellschaft mit denselben Gesellschaftern mit dem Gegenstand Sand-Kieswerk und Nahverkehr

Historie

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Management

NameRolle
Ludwig Rankl
seit 28.12.2011
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Josef Rankl
33.33%
33.33%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Josef Rankl
17000
33.33%
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33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rankl & Eberl GmbH

Tiefenbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 13.037,94 13.037,94
B. Anlagevermögen 13.037,94 13.037,94
I. Finanzanlagen 13.037,94 13.037,94
C. Umlaufvermögen 19.422,40 19.179,42
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.422,40 19.179,42
Bilanzsumme, Summe Aktiva 45.498,28 45.255,30

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 27.174,89 27.177,69
I. gezeichnetes Kapital 26.075,89 26.075,89
II. Gewinnvortrag 1.101,80 1.052,30
III. Jahresfehlbetrag 2,80 -49,50
B. Rückstellungen 758,44 1.188,02
C. Verbindlichkeiten 17.564,95 16.889,59
Bilanzsumme, Summe Passiva 45.498,28 45.255,30

Anhang


I. Allgemeines
1. Die Darstellung der Bilanz zum 31.12.2009 und der Gewinn- und Verlustrechnung 2008 folgt dem in §§ 266, bzw. 275 HGB für Kapitalgesellschaften angeordneten Gliederungsschema.
2. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Sie ist nicht prüfungspflichtig.
3. Die Gesellschaft besitzt kein Anlagevermögen. Die Firma ist als Komplementärin an der Rankl & Eberl, Sand- und Kieswerke GmbH & Co. KG beteiligt, jedoch ohne vermögensmäßige Einlage.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Die Forderungen sind zum Nennwert angesetzt.
2. Die Rückstellungen sind in Höhe derjenigen Aufwendungen angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung am Abschlußstichtag wahrscheinlich oder sicher sind.

festgestellt am 05.11.2010 

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