Gewecke Teamplan GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Kohn seit 6.9.2023 | Geschäftsführer |
Rolf Brueck seit 6.9.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 70.00% | |
Qualitas Mutual Private Equity Program IV, FCR | 5.50% |
Qualitas Funds Direct I, SCR, S.A. | 5.50% |
QF Direct I, FCR | 5.00% |
Qualitas Mutual Private Equity Program V, FCR | 4.99% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Emitec Holding GmbHLohmarKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023KONZERNLAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2023Grundlagen der Gesellschaft Geschäftsmodell Heute ist die Emitec Technologies Unternehmensgruppe auf dem Sektor Metallträger für Abgas-Katalysatoren für Kraftfahrzeuge und mobile Maschinen ein führender Anbieter mit mehr als 35-jähriger Expertise am Markt. Darüber hinaus ist die Emitec Technologies Gruppe langjähriger Entwicklungspartner der Motoren- und Automobilhersteller ‒ vom Zweirad über PKW zum Nutzfahrzeug ‒ und auch für die Land- und Baumaschinenindustrie. Mit diesen Kunden werden Produkt- und System-Entwicklungen im eigenen Entwicklungs- und Testzentrum in der Regel gemeinschaftlich durchgeführt. Etwa 1.000 Mitarbeiter/innen (inklusive Leihkräften) sind an den Standorten in Lohmar und Eisenach (Deutschland) und in Pune (Indien) beschäftigt. Entwicklungszentren befinden sich in Deutschland. Vertriebsunterstützung erfolgt durch Büros in Japan und Italien. Die wichtigsten Absatzmärkte liegen in Europa, Nordamerika und Asien. Zu den Kunden zählen sehr viele namhafte PKW-, LKW- und Motorradhersteller der Welt sowie im Non-Road-Bereich die Produzenten von Traktoren, Land- und Baumaschinen, Schiffsmotoren und Diesellokomotiven. Am 1. August 2023 erwarb die Emitec Holding GmbH 100% der Anteile an der Emitec Technologies GmbH (ehemals Vitesco Technologies Emitec GmbH) von der Vitesco Technologies GmbH, Regensburg, durch die Leo II - VV12 GmbH (Acquico). Zum Erwerbszeitpunkt wurden durch die Transaktion auch die Tochterunternehmen der Emitec Technologies GmbH neu in den Emitec Konzern eingebunden. Dies waren 99,999% der Anteile an der Emitec Technologies India Pvt. Ltd., Pune/Indien (im Folgenden "Emitec Indien"), 100% der Anteile an der Emitec Technologies Italia S.r.l., Brixen/Italien, 100% der Anteile an der Emitec Technologies Japan KK, Tokio/Japan, und 100% der Anteile an der Emitec Technologies Verwaltungs GmbH, Lohmar. Weitere 0,001% der Anteile an der Emitec Indien hat die Leo II - VV12 GmbH (AcquiCo) von der Vitesco Technologies Eisenach Verwaltungs GmbH, Eisenach, im Rahmen der Transaktion erworben. Basis für zukünftiges Wachstum stellt die immer strikter werdende Abgasgesetzgebung dar. In Zukunft wird es weltweit noch breitere Analyse-Anforderungen wie zum Beispiel "Real Driving Emission Tests" und "On-road Tests", nicht nur im PKW-Bereich, sondern auch für Off-Road, Marine, Nutzfahrzeuge, etc. geben. Hierfür müssen die passenden Systeme und Komponenten rechtzeitig und wirtschaftlich zur Verfügung gestellt werden. Forschung und Entwicklung Die zukünftigen, aber auch die schon heute gültigen Abgasgesetzgebungen haben für die Motorenhersteller folgende Herausforderungen:
Damit stehen die Automobilhersteller und die Zulieferer vor der Herausforderung, im Umfeld einer zunehmenden Elektrifizierung robuste und kostengünstige Abgasnachbehandlungssysteme zu entwickeln und gleichzeitig die CO 2 -Emissionen zu verringern. Durch die neuen Grenzwertszenarien (Europa, USA, China, etc.). werden die Anforderungen sowohl bei PKW als auch bei Nutzfahrzeugen in Richtung Kaltstartemissionen nochmals verschärft. Auch die besonderen Anforderungen von elektrifizierten Antriebssträngen hinsichtlich Emissionen bei Motorstart mit erhöhter Beschleunigung (Autobahnauffahrt) oder längerem "Motor aus" stehen im Fokus. Die Effizienzsteigerung von Verbrennungsmotoren wird weitergeführt und bringt insbesondere mit dem Trend zur Elektrifizierung der Antriebe noch große Potentiale. Durch die vermutlich auch in der Zukunft erwarteten höheren Kraftstoffpreise und die schärferen zukünftigen CO 2 -Normen amortisieren sich komplexere Systeme schneller. Für die spezielle Problemstellung Kaltstarteffektivität der Katalysatorsysteme und Thermomanagement des Abgasnachbehandlungs-Systems hat die Emitec Technologies Gruppe Lösungen verfügbar. Die zukünftige, höhere Bordnetzspannung von 48V wirkt als Enabler für den Elektrisch Heizbaren Katalysator (EHC) und die Elektrisch Heizbare Scheibe (EHD). Sowohl EHC als auch EHD werden in Abhängigkeit der zukünftigen weltweiten Gesetzgebungen sowohl für PKW mit Dieselmotoren, aber auch für leichte und schwere Nutzfahrzeuge eine wirkungsvolle Komponente sein, die Emissionen zu senken. Schwerpunkt der Entwicklung liegt zum einen auf der Weiterentwicklung des EHD mit dem Ziel der Kostenreduktion und der Vorbereitung auf die Massenproduktion. Zusätzlich werden auch die "normalen" metallischen Katalysatorträger weiterentwickelt. Schwerpunkt der Arbeiten hier liegt in der Verbesserung des Kaltstartverhaltens. Als Beispiel sind die neue Kreuz-Struktur CS als auch der mantellose Katalysator zu nennen. In 2023 wurde weiter an Industriekatanwendungen und Katalysatoren für Kamine gearbeitet. Der sogenannte Kaminfilterkat wird seit Ende 2023 in vielen Baumärkten als Nachrüstlösung angeboten. Aufgrund des in Europa politisch geplanten Ausstiegs aus dem Verbrennungsmotor arbeitet die Emitec Technologies Gruppe verstärkt an Produkten für den Non-Automotive Bereich. Neben der Nutzung der Wabenkörpertechnologie für andere Anwendungsbereiche, z.B. für Wärmetauscher und Solarreceiver, wurden in 2023 mit Unterstützung externer Firmen die gezielte Auswahl neuer Beschäftigungsfelder und Produkte insbesondere für die deutschen Werke gestartet. In diesem Rahmen werden bei der Emitec Technologies Gruppe Produkte von der Ideenfindung bis zur Überprüfung der Dauerhaltbarkeit entwickelt und in die Serienfertigung überführt. Diese Produktentwicklungen sowohl auf dem Gebiet der Benzin- und Dieselmotorabgassysteme als auch im Non-Automotive Bereich werden durch 17 neue Patentanmeldungen (Familien) im abgelaufenen Jahr flankiert (Vorjahr 17 Patentanmeldungen), die in relevanten Industrie- und Schwellenländern registriert werden oder wurden. Die zugehörigen Innovationsprojekte werden meist in Zusammenarbeit mit internationalen Leitkunden industrialisiert. Die Patentstrategie soll auch künftig sicherstellen, dass bestehende und zukünftige Produkte in relevanten Märkten patentrechtlich abgesichert sind. Somit sichert diese Patentstrategie unsere Position als Marktführer auf dem Gebiet der metallischen Katalysatorträger für die Abgasnachbehandlung mobiler On- und Off-Road-Motorapplikationen als auch auf dem Gebiet der zu entwickelnden Produkte für Non-Automotive Anwendungen um, trotz Einführung von batterieelektrischen Fahrzeugen, langfristig die Produktionsstandorte speziell in Deutschland zu sichern. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Entwicklung 1 Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD sieht für Deutschland nur ein geringes Wirtschaftswachstum für 2024 voraus. Es wird von einem Wachstum von lediglich 0,6% ausgegangen. Das Jahr 2023 hat für Deutschland gemäß dem Statistischen Bundesamt eine Bruttoinlandsproduktentwicklung von -0,3% ausgewiesen. Nach zehn Jahren mit dynamischem exportinduziertem Wachstum, sinkender Arbeitslosigkeit und Haushaltsüberschüssen zeigten die Pandemie und die Energiekrise, dass Deutschland strukturelle Schwachstellen aufweist und seine ökologische und digitale Transformation unbedingt beschleunigen muss. Gleichzeitig erhöht die rasche Bevölkerungsalterung den Druck auf die öffentlichen Finanzen und verschärft den Fachkräftemangel. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Der Internationale Währungsfonds (IWF) macht aber auch Hoffnungszeichen aus - er sieht die weltweite Wirtschaftsleistung leicht im Aufwind. Laut IWF liegt die Widerstandsfähigkeit der Vereinigten Staaten und mehrerer großer Schwellen- und Entwicklungsländer über den Erwartungen der Experten. Auch die öffentlichen Finanzen vieler Länder hätten sich stabiler als angenommen erwiesen. Deutschland leide jedoch als Exportnation laut IWF stärker unter dem insgesamt schwachen Welthandel als andere Länder. Zudem habe die Industrie mit den hohen Energiepreisen zu kämpfen. Beide Faktoren sorgen dem IWF zufolge für ein schwaches Wachstum der Wirtschaftsleistung gegenüber dem vorangegangenen Jahr. In Deutschland sind 2023 etwas mehr Neuwagen zugelassen worden als ein Jahr zuvor. Gemäß Informationen des Kraftfahrtbundsamtes (KBA) kamen im Gesamtjahr 2,84 Millionen Neuwagen zur Anmeldung. Im Vorjahr waren es 2,65 Millionen Neuwagen. Die drei großen Automobilmärkte Europa, China und Amerika sind im vergangenen Jahr gewachsen - allerdings mit unterschiedlichem Tempo. Während China ein Allzeithoch bei den Neuzulassungen verbuchte, lief die Erholung in Europa und den USA deutlich schleppender. In Europa rollten laut Verband der Automobilindustrie (VDA) im vergangenen Jahr gut 12,8 Millionen PKW neu auf die Straße, 14 % mehr als im Vorjahr. In den USA stiegen die Neuzulassungen ebenfalls zweistellig: 15,5 Millionen PKW entsprechen einem Plus von 12 % im Vergleich zum Vorjahr. Mit Bestwerten schloss trotz allgemein lahmender Konjunktur der chinesische PKW-Markt ab. Insgesamt wurden 25,8 Millionen PKW verkauft, mehr als in jedem anderen Jahr zuvor. Gegenüber dem Vorjahr steht ein Plus von 11 % in der Bilanz. Auch auf den übrigen großen PKW-Märkten verkauften sich Neuwagen besser als im Vorjahr. Indien legte um knapp 8 % auf 4,1 Millionen Fahrzeuge zu, Japan kam nach einem Plus von rund 16 % auf knapp vier Millionen Einheiten. In Brasilien gab es einen Zuwachs um 11 % auf knapp 2,2 Millionen Fahrzeuge. Geschäftsverlauf Am 6. Oktober 2022 wurde durch notariell beurkundete Vertragsunterzeichnung ein Eigentümerwechsel des Emitec Geschäftsbereichs von der Vitesco Technologies Gruppe an die in München ansässige Lenbach Equity Opportunities II GmbH & Co KG (LEO II), beraten durch die Dubag Gruppe, eingeleitet. Finalisiert wurde dieser Eigentümerwechsel am 1. August 2023. Die Emitec Holding GmbH als oberste Konzernmuttergesellschaft erwarb durch ihre direkte Tochtergesellschaft, die Leo II.-VV12 GmbH (Acquico) 100% der Anteile an der Emitec Technologies GmbH (ehemals Vitesco Technologies Emitec GmbH) von der Vitesco Technologies GmbH, Regensburg. Zum Erwerbszeitpunkt wurden durch die Transaktion auch die Tochterunternehmen der Emitec Technologies GmbH neu in den Emitec Konzern eingebunden. Hierbei handelte es sich um 99,999% der Anteile an der Emitec Technologies India Pvt. Ltd., Pune/Indien (im Folgenden "Emitec Indien"), 100% der Anteile an der Emitec Technologies Italia S.r.l., Brixen/Italien, 100% der Anteile an der Emitec Technologies Japan KK, Tokio/Japan, und 100% der Anteile an der Emitec Technologies Verwaltungs GmbH, Lohmar. Weitere 0,001% der Anteile an der Emitec Indien wurden durch die Leo II - VV12 GmbH (AcquiCo) von der Vitesco Technologies Eisenach Verwaltungs GmbH, Eisenach, im Rahmen der Transaktion erworben. Durch die allgemeine Verbesserung in den Lieferkettenprozessen konnten wir eine Entspannung des Marktes registrieren. Dies hat zu Umsätzen geführt, welche über den Planumsätzen für 2023 lagen. Im November 2023 wurde durch die EU-Behörden der erste Entwurf der zukünftigen EURO 7 Abgasnorm vorgestellt. Dieser wird nun zwischen den EU-Institutionen (Kommission, Council und Parlament) im sogenannten Trialog verhandelt und abgestimmt. Im Jahr 2024 wird die Veröffentlichung der China 7 Abgasnorm erwartet. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Norm strikter ausfallen wird als die EURO 7 Abgasnormen. Das Unternehmen wird hauptsächlich durch die Kennzahlen Umsatz, EBITDA und liquide Mittel gesteuert. Im folgenden Abschnitt wird darauf entsprechend eingegangen. Die Geschäftsführung ist mit dem Geschäftsverlauf in 2023 zufrieden - insbesondere mit Blick auf die letzten fünf Monate des Jahres, in denen die erworbenen Gesellschaften neu in den Emitec Konzern eingebunden waren. Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Infolge des Erwerbs der Emitec Technologies Gruppe zum 1. August 2023 ist die Vergleichbarkeit der beiden Geschäftsjahre eingeschränkt. Die Bilanz schließt mit einer Bilanzsumme von T€ 152.090 (i. Vj. T€ 693). Die Aktivseite ist geprägt durch langfristige Vermögenswerte (T€ 106.873; i. Vj. T€ 265)), die wiederum im Wesentlichen aus Sachanlagen (T€ 81.168; i. Vj. T€ 30) und immateriellen Vermögenswerten (T€ 24.413; i. Vj. T€ 0) bestehen. Die kurzfristigen Vermögenswerte betragen T€ 45.217 (i. Vj. 428); die Hauptbestandteile sind die Vorräte mit T€ 15.146 (i. Vj. T€ 0), die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (T€ 14.310; i. Vj. T€ 11) sowie die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (T€ 10.010; i. Vj. T€ 154). Dem stehen auf der Passivseite langfristige Schulden von T€ 111.498 (i. Vj. T€ 1.500) - im Wesentlichen aus Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer (T€ 52.116; i. Vj. T€ 0), sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten (T€ 36.783; i. Vj. T€ 1.500) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (T€ 20.429; i. Vj. T€ 0) - gegenüber. Kurzfristige Schulden (T€ 35.213; i. Vj. T€ 451) umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten von T€ 29.763 (i. Vj. T€ 451). Das Konzerneigenkapital beträgt T€ 5.380 (i. Vj. T€ -1.259). Den Umsatzerlösen von T€ 70.428 (i. Vj. T€ 0) stehen Umsatzkosten von T€ 51.805 (i. Vj. T€ 0) gegenüber, was zu einem Bruttogewinn von T€ 18.623 (i. Vj. T€ 0) führte. Die sonstigen Erträge von T€ 19.608 (i. Vj. T€ 0) sind maßgeblich durch die Erträge aus der Auflösung eines Badwills (T€ 15.549) geprägt. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen stehen mit T€ 10.228 (i. Vj. T€ 0) zu Buche. Unter Berücksichtigung von - unter anderem - Finanzierungsaufwendungen (T€ 2.985; i. Vj. T€ 0) und Ertragsteueraufwendungen (T€ 2.087; i. Vj. T€ 0) ergibt sich ein Gewinn der Periode von T€ 13.762 (i. Vj. Verlust von T€ 1.320). Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit beträgt T€ 37.575 (i. Vj. T€ -1.143). Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit von T€ -61.627 (i. Vj. T€ -265) ist wesentlich durch den Erwerb eines Tochterunternehmens geprägt. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit von T€ 30.354 (i. Vj. T€ 1.549) beinhaltet - wie im Vorjahr - im Wesentlichen Einzahlungen aus Krediten und Fremdkapitalaufnahmen. Nachfolgend werden ergänzend die erzielten finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz, EBITDA und liquide Mittel im Vergleich zu den entsprechenden Forecastwerten für den Zeitraum 1. August bis zum 31. Dezember 2023 (FC 08-12/2023) betrachtet. Ab dem 1. August 2023 gehörten die großen operativen Emitec Technologies-Einheiten der neuen Konzerngruppe an, welche maßgeblich die Finanzkennzahlen des gesamten Emitec-Konzerns beeinflussen. Die Umsatzerlöse stiegen im Geschäftsjahr 2023 um € 4,3 Mio. im Vergleich zum FC 08-12/2023 und erreichten € 70,4 Mio. Umsätze mit Komponenten für Motorradanwendungen stiegen im Vergleich zum FC 08-12/2023 leicht an und trugen mit 46,9% (FC 08-12/2023 = 45,9%) zum Gesamtumsatz bei. PKW-Anwendungen entwickelten sich positiv und hatten einen Anteil am Gesamtumsatz von 41,2% gegenüber einem Umsatzanteil von 39,1% im FC 08-12/2023. Die Umsätze mit Applikationen für Nutzfahrzeuge und im Off-Road-Geschäft fielen im Vergleich zum Vorjahr etwas ab. Der Umsatzanteil am Gesamtumsatz im Jahr 2023 belief sich auf 12,0%. Darüber hinaus konnten Umsätze im Bereich Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen erwirtschaftet werden. Im Jahre 2023 machte dies 5,1% vom Gesamtumsatz aus. Das EBITDA 2023 des Emitec-Konzerns beläuft sich auf € 23,1 Mio. unter Berücksichtigung von angefallenen Abschreibungen in Höhe von € 4,5 Mio. Der entsprechende FC 08-12/2023-Vergleichswert ging von € 7,2 Mio. aus. Die Differenz ergibt sich hauptsächlich aus der ertragswirksamen Auflösung des Badwills als Resultat aus der Purchase Price Allocation (Badwill = € 15,5 Mio.). Der Konzern weist zum 31. Dezember 2023 einen Stand an flüssigen Mitteln in Höhe von € 10,0 Mio. aus. Die liquiden Mittel haben sich vom 1. August bis zum 31. Dezember 2023 um € -6,0 Mio. verändert. Die Entwicklung in den liquiden Mitteln wurde hauptsächlich aus den Transaktionen des Konzernzusammenschlusses beeinflusst. Die Anzahl der Mitarbeiter (inkl. Auszubildende) beläuft sich zum 31. Dezember 2023 im neugeformten Emitec-Konzern auf 759, einschließlich der zwei Geschäftsführer. Zum 31. Dezember 2023 befanden sich 21 Auszubildende in der Unternehmensgruppe. Chancen und Risiken der weiteren Entwicklung Die weitere wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2024 wird entscheidend vom globalen Konjunkturverlauf, dem Krieg in der Ukraine und vom Israel-Gazastreifen Konflikt beeinflusst. Reibungslos funktionierende Lieferketten, höhere Material-, Energie- und Personalkosten sowie die Umstrukturierung in der Automobilindustrie in Richtung elektrischer Antriebe werden einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung haben. Im Rahmen der weltweiten geschäftlichen Tätigkeiten auf dem Gebiet der Abgasnachbehandlung von Automobilen, Lastkraftwagen, Zweirädern und Off-Road-Anwendungen ist die Emitec Technologies Gruppe einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die mit unserem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Im Rahmen unserer Strategie-, Planungs- und Budgetprozesse sowie in der Unternehmensberichterstattung werden diese Risiken laufend beobachtet und bewertet. Die Emitec Technologies Gruppe hat sich in den letzten Jahren in den Märkten differenziert, sodass eine einseitige Kundenabhängigkeit vermieden wird. Geschäfte mit PKW-, Motorrad- und Nutzfahrzeugkunden wurden weiter auf mehrere Kunden ausbalanciert, die ihrerseits in unterschiedlichen Regionen tätig sind. Durch aktuell in der Entscheidungsphase befindliche verschärfte Abgasgesetzgebungen wie EU7 / VII, China 7, CARB ACC2 sowie in den Schwellenländern werden in den nächsten Jahren sowohl neue Märkte entstehen als auch bestehende Wachstumsimpulse generiert. Die Emitec Technologies Gruppe investiert zurzeit primär in Produktionsmaschinen für den Serieneinsatz des EHC und EHD. Für die Entwicklung neuer Non-Automotive Produkte sind erhebliche Entwicklungsleistungen und im weiteren Verlauf Investitionen notwendig. Es erfolgt eine jährliche Überprüfung unserer ISO/TS-Zertifizierung sowie eine regelmäßige Überprüfung unserer IT-Infrastruktur & IT-Sicherheit. Darüber hinaus werden im Rahmen der vorhandenen internen Kontrollprozesse fortwährend die Maßnahmen zur Kontrolle von Risiken überprüft und verbessert. Das Risikomanagement ist Teil der Emitec Corporate Governance. Folgenden Risikokategorien wird weiterhin besondere Aufmerksamkeit geschenkt, die entsprechend ihrer Bedeutung für das Unternehmen in abnehmender Reihenfolge genannt sind: Strategische Risiken Die weltweiten Märkte für unsere Produkte sind durch einen harten Wettbewerb geprägt: Dies gilt insbesondere für Technologie, Preise, Produktqualität sowie Entwicklungs- und Markteinführungszeit. Die Abgastechnologie ist darüber hinaus stark abhängig von den jeweiligen gesetzlichen Regelungen der Länder/Regionen. Durch den Ausbau unserer globalen Vertriebsaktivitäten sind wir verstärkt auch den Risiken ausgesetzt, die aus politischen und wirtschaftlichen Unwägbarkeiten in bestimmten Weltregionen erwachsen. Die in einigen Ländern verstärkt politisch gewollte und geförderte Einführung der Elektromobilität reduziert die Gesamtanzahl der Verbrennungsmotoren und damit den potenziellen Markt für Katalysatoren. Dazu zählen auch unvorhersehbare Preissteigerungen bei Material und Energie sowie Lohnsteigerungen. Wir beobachten diese Risiken intensiv, um gegen bedrohliche Entwicklungen gewappnet zu sein und um mit zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen gegebenenfalls angemessen reagieren zu können. Operative Risiken Entsprechend den positiven Erwartungen gegenüber unseren Märkten werden wir unsere Produktpalette fortlaufend weiterentwickeln. Dazu dienen unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die im Rahmen der strategischen Planung jährlich überprüft werden. Um Prozess- und Wertschöpfungsrisiken zu begegnen, haben wir umfassende Verfahrensvorgaben zu Projekt- und Qualitätsmanagement, Produkt- und Arbeitssicherheit sowie Umweltschutz festgelegt. Die Zertifizierung des Qualitätsmanagements nach ISO/TS 16949 und die des Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 werden jährlich neu bestätigt. Zudem werden unsere Produktionsverfahren, Herstellungstechniken und Abläufe in der Verwaltung ständig weiterentwickelt und verbessert, unsere Anlagen sorgfältig gewartet und unsere Mitarbeiter entsprechend aus- und weitergebildet. Die IT-Zuverlässigkeit und -Sicherheit hat einen hohen Stellenwert und wird ständig auf dem neuesten Stand gehalten. Eine IT-Security-Policy wurde eingeführt und wird laufend verbessert. Lieferantenrisiken Bei der Versorgung mit Vormaterial und Investitionsgütern sind wir auf Fremdanbieter angewiesen. Diese Einbeziehung Dritter reduziert unsere Einflussmöglichkeiten auf Produktivität, Qualitätssicherung, Liefertermine und Kosten. Ein potenzielles Risiko für die Ergebnisse der Gesellschaft ist das schwankende Preisniveau in den Energie- und Rohstoffmärkten, insbesondere bei den Stahlfolien. Diesen Risiken begegnen wir durch intensive Marktbeobachtung, eine enge, partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten sowie langfristige Lieferverträge und Überwachung der gesamten Lieferkette. Wo möglich werden entsprechende Preisanpassungsvereinbarungen mit unseren Kunden getroffen. Zur zumindest teilweisen Kompensation der steigenden Energiekosten wurde und wird in Solarfelder und Blockheizkraftwerke investiert, womit auch der CO 2 -Ausstoß der Produktionsstätten vermindert wird. Personalrisiken In unserem Geschäftsfeld herrscht ein intensiver Wettbewerb um hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte; dies betrifft insbesondere Mitarbeiter mit wissenschaftlichem, technischem und branchenspezifischem Hintergrund für die Entwicklung neuer Produkte und Technologien. Der Trend hin zur Elektromobilität und damit das Entstehen neuer Industrien verschärft noch einmal den Wettbewerb und macht es für Firmen, die überwiegend an klassischen Antriebskonzepten arbeiten, schwieriger. Unser zukünftiger Erfolg hängt auch davon ab, dass wir in der Lage sind, qualifizierte Fach- und Führungskräfte einzustellen, zu integrieren und dauerhaft an das Unternehmen zu binden. Die Entwicklung von neuen Produkten für den Non-Automotive Bereich erhöht die Attraktivität. Chancen Das Jahr 2024 wird einige schwere Aufgaben für die Emitec Technologies Gruppe bereithalten, die bereits in Angriff genommen wurden. Ein Schwerpunkt der Aktivitäten unserer Gesellschaft wird auch im kommenden Geschäftsjahr die weitere Vorbereitung der Serienfertigung von EHC/EHD-Produkten sowie die Steigerung der Produktivität der Produktionswerke sein. Ebenso wird unsere Systemkompetenz, auch in weltweiten Partnerschaften, für die komplette Abgasnachbehandlung weiterentwickelt. Damit wollen wir unsere Wettbewerbsfähigkeit weiter stärken. Mittel- und langfristig wird der Unternehmenserfolg der Emitec Technologies Gruppe durch die in Vorbereitung befindende Abgasgesetzgebung (Euro 7 / VII) in Europa als auch eine weitere Verschärfung der Vorschriften für PKW, LKW und NRMM ("Non Road Mobile Machinery") in wichtigen Ländern und Regionen wie NAFTA, China (China 7), Russland, Brasilien oder Indien flankiert. Die erste Bekanntgabe der EU7-Gesetzgebung erfolgte im Dezember 2023. Für 2024 wird die Bekanntgabe der China 7 Gesetzgebung erwartet. Auch diese zukünftigen Anforderungen bieten weiteres Wachstumspotential für die Emitec Technologies Gruppe. Für alle neuen und innovativen Lösungen gilt, dass bereits vorhandene Motoren nachgerüstet werden können. Somit wird sich immer wieder eine Möglichkeit für ein Zusatzgeschäft durch Nachrüstungsanwendungen in diesem Markt ergeben. Durch den Verkauf des Emitec Geschäftsfeldes an einen Private Equity Fund und der "Etablierung" der Emitec Technologies Gruppe ergeben sich neue Möglichkeiten, das Geschäft insbesondere in den Non-Automotive Bereich zu erweitern. Der Wechsel erfolgte ohne Änderung der Produktionsstätten, des Managements und des Personals, womit das gesamte Know-How erhalten werden konnte. Prognose / Ausblick Für 2024 erwarten wir nach dem durch den "Carve-Out" geprägten Jahr 2023 (Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Carve-Out des Emitec Geschäfts aus der Vitesco Technologies Unternehmensgruppe) ein herausforderndes Jahr als eigenständige Emitec Technologies Unternehmensgruppe. Die Aussichten für das erste Quartal 2024 entsprechen gegenwärtig unseren Erwartungen, die in unseren Budgetplanungen für die ersten drei Monate des Jahres 2024 Berücksichtigung gefunden haben. Darüber hinaus ist es gegenwärtig sehr schwierig, Prognosen abzugeben. Die Auswirkungen auf das Jahresergebnis 2024 werden letztlich von verschiedenen Faktoren abhängen. Aus heutiger Sicht ist noch nicht abzusehen, wie sich die Material- und Energiekosten weiter- entwickeln. Auch die Entwicklungen in den aktuellen Krisenherden - wie dem Ukraine/Russland Konflikt und dem Israel/Gazastreifen Konflikt- mit den diversen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft, erschweren es, Prognosen für die Emitec Geschäftsentwicklung abzugeben. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, welche zusätzlichen konjunkturbelebenden Maßnahmen die deutsche Bundesregierung sowie die Europäische Union verabschieden werden und wie die Europäische Zentralbank die Zinspolitik betreiben wird. Unsere Erwartungen hinsichtlich der finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz, EBITDA und liquide Mittel für das Jahr 2024 entsprechen weiterhin den für das Jahr 2024 budgetierten Werten. Wir gehen dabei von einem Gesamtkonzernumsatz in Höhe von € 156,1 Mio. aus. Das geplante EBITDA des Emitec-Konzerns zielt für das Jahr 2024 auf € 20,5 Mio. ab; der Endbestand an liquiden Mitteln soll € 9,8 Mio. betragen.
Lohmar, den 29. Februar 2024 Emitec Holding GmbH Geschäftsführung Rolf Brück Martin Kohn In Übereinstimmung mit den von der EU zur Anwendungfreigegebenen International Financial Reporting StandardsIFRS Konzernbilanz
IFRS Konzerngesamtergebnisrechnung (Umsatzkostenverfahren)
IFRS Konzernkapitalflussrechnung
IFRS Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung
IFRS Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung
Anhang zum Konzernabschluss1. Berichtendes Unternehmen Die Emitec Holding GmbH, Lohmar (bis 6. September 2023: LEO II.-VV11 GmbH, München), im Folgenden "Emitec" oder "die Gesellschaft", ist eine in Deutschland gegründete Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegburg unter der Nummer HRB 17842 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in der Hauptstraße 1b, 53797 Lohmar, Deutschland. Die Gesellschafterversammlung vom 1. August 2023 hat mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) die Änderung der Firma (vormals: LEO II.-VV11 GmbH) sowie in § 1 Abs. 2 (Sitz) die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München HRB 277547) nach Lohmar beschlossen. Der vorliegende Konzernabschluss umfasst die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften (zusammen als "der Konzern" oder "Emitec Technologies Gruppe" bezeichnet). Die Emitec Technologies Gruppe ist langjähriger Entwicklungspartner der Motoren- und Automobilhersteller ‒ vom Zweirad über PKW zum Nutzfahrzeug ‒ und auch für die Land- und Baumaschinenindustrie. Mit diesen Kunden werden Produkt- und System-Entwicklungen im eigenen Entwicklungs- und Testzentrum in der Regel gemeinschaftlich durchgeführt. Darüber hinaus gehören Kaminofenfilterkomponenten, Wärmetauscher und Solarreceiverkomponenten zum Produktportfolio. Zu den Kunden zählen sehr viele international, namhafte PKW-, LKW- und Motorradhersteller sowie im Non-Road-Bereich die Produzenten von Traktoren, Land- und Baumaschinen, Schiffsmotoren und Diesellokomotiven. Seit mehr als 35 Jahren sind innovative Produkte und Lösungen die Garanten für eine stabile Geschäftsentwicklung der Emitec. Die folgenden Gesellschaften gehören zum 31. Dezember 2023 zur Emitec Technologies Gruppe:
Alle Gesellschaften wurden ab dem jeweiligen Erwerbszeitpunkt voll konsolidiert und damit in den vorliegenden Konzernabschluss einbezogen. Weitere Informationen über den Erwerb von Tochtergesellschaften finden sich in der Anhangangabe 26. 2. Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Konzernabschluss ist der erste Konzernabschluss von Emitec nach IFRS. Er umfasst das aktuelle Berichtsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 mit dem Vergleichszeitraum vom 7. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie einer Eröffnungsbilanz zum 7. Juli 2022. Die Emitec Holding GmbH hat aufgrund Neugründung am 7. Juli 2022 mit der gleich datierten Eintragung in das Handelsregister vom 7. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 ein Rumpfgeschäftsjahr eingelegt. Die Konzernbilanz, die Konzerngesamtergebnisrechnung, die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und die Konzernkapitalflussrechnung sowie die Anhangangaben zum Konzernabschluss, einschließlich der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstiger erläuternder Angaben, sind für den aktuellen Berichtszeitraum und den Vergleichszeitraum sowie für die Eröffnungsbilanz dargelegt. Aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres ist eine direkte Vergleichbarkeit der beiden Geschäftsjahre gegebenenfalls eingeschränkt. Der Konzernabschluss von Emitec wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht und von der Europäischen Union mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 übernommen wurden, aufgestellt. Der Begriff IFRS umfasst auch alle geltenden International Accounting Standards (IAS) sowie die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC). Der Abschluss wurde unter der Absicht erstellt, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild zu vermitteln. Der Abschluss wurde vom Management am 29. Februar 2024 genehmigt. Emitec hat sich für die Darstellung der Konzerngesamtergebnisrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren entschieden. Emitec hat sich für die Darstellung der Konzerngesamtergebnisrechnung in einem "one-statement approach" entschieden. Die Konzernbilanz entspricht den Gliederungsanforderungen von IAS 1 "Darstellung des Abschlusses". Bei der Darstellung der Posten des sonstigen Ergebnisses werden die Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden, getrennt von den Posten dargestellt, die niemals umgegliedert werden. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind nach Fälligkeit gegliedert. Emitec erfasst die konsolidierten Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode. Einzelne Posten der Konzerngesamtergebnisrechnung und der Konzernbilanz werden zur besseren Übersichtlichkeit der Darstellung zusammengefasst. Diese Posten werden in den Anhangangaben zum Konzernabschluss erläutert. 3. Erstmalige Anwendung der Internationalen Financial Reporting Standards Dies ist der erste Konzernabschluss von Emitec, der in Übereinstimmung mit IFRS aufgestellt wird. Bei der Erstellung des Konzernabschlusses hat Emitec IFRS 1 "Erstmalige Anwendung der Internationalen Financial Reporting Standards" angewendet. Da es sich um die Erst-Aufstellung eines Konzernabschlusses handelt und kein vergleichbarer Abschluss vorliegt, hat Emitec gemäß IFRS 1.23 in Verbindung mit IFRS 1.24 ff. auf die Angabe von Überleitungsrechnungen für den Übergang zur Rechnungslegung nach IFRS oder die Erläuterung der Auswirkungen der Umstellung von vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS auf die dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie den Cashflow verzichtet. Aufgrund der Erst-Aufstellung des Konzernabschlusses ergeben sich keine Änderungen wesentlicher Rechnungslegungsmethoden zu einem Vergleichs-Konzernabschluss aus dem Vorjahr im Sinne des IAS 8.19. 4. Funktions- und Darstellungswährung Der Konzernabschluss ist in Euro, der funktionalen Währung von Emitec, aufgestellt. Soweit nichts anderes angegeben ist, wurden alle Beträge auf den nächsten Tausender gerundet. Da Beträge in Tausend Euro angegeben sind, kann die Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zu Rundungsdifferenzen führen. In einigen Fällen entsprechen solche gerundeten Beträge und Prozentsätze bei der Addition nicht zu 100 % den angegebenen Summen und die Zwischensummen in den Tabellen können geringfügig von den nicht gerundeten Zahlen abweichen. 5. Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt von der Geschäftsführung Ermessensentscheidungen und Schätzungen mit Bezug auf die Zukunft, einschließlich klimabezogenen Risiken und Chancen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen beeinflussen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft und stehen entsprechend im Einklang mit dem Risikomanagement bzw. mit den Verpflichtungen des Konzerns. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. 5.1. Ermessensentscheidungen Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, welche die im Abschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
5.2. Annahmen und Schätzungsunsicherheiten Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten zum Abschlussstichtag, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
6. Unternehmensfortführung Der Konzernabschluss wurde auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung im Sinne des IAS 1.25 erstellt. 7. Bewertungsgrundlage Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt. Eine entsprechende Erläuterung wird im Rahmen der jeweiligen Rechnungslegungsmethoden angeführt. 8. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden Der Konzern hat die folgenden Rechnungslegungsmethoden einheitlich auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden angewandt. Darüber hinaus wendet der Konzern auf Angaben zu Rechnungslegungsmethoden die Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2 an. Die Änderungen schreiben "wesentliche Angaben zu Rechnungslegungsmethoden" anstelle von "Darstellung der maßgeblichen Rechnungslegungsmethoden" vor. Obwohl die Änderungen nicht zu einer Änderung der Rechnungslegungsmethoden selbst führten, wirkten sie sich in bestimmten Fällen auf die im Konzernabschluss vorgenommenen Anhangangaben zu den Rechnungslegungsmethoden aus. Die nachfolgenden Seiten enthalten Einzelheiten zu den im nachstehenden Inhaltsverzeichnis aufgeführten wesentlichen Rechnungslegungsmethoden: 8.1 Konsolidierungsgrundsätze 8.2 Geschäftsvorfälle in Fremdwährungen 8.3 Erlöse aus Verträgen mit Kunden 8.4 Leistungen an Arbeitnehmer 8.5 Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen 8.6 Ertragsteuern 8.7 Vorräte 8.8 Sachanlagen 8.9 Immaterielle Vermögenswerte 8.10 Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte 8.11 Wertminderung 8.12 Sonstige Rückstellungen 8.13 Leasingverhältnisse 8.1. Konsolidierungsgrundsätze 8.1.1. Unternehmenszusammenschlüsse Der Konzern bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode, wenn die erworbenen Aktivitäten und Vermögenswerte die Kriterien eines Unternehmens erfüllen und die Kontrolle auf den Konzern übergegangen ist. Um festzustellen, ob eine bestimmte Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten ein Unternehmen darstellt, prüft der Konzern, ob die erworbene Gruppe von Vermögenswerten und Aktivitäten mindestens einen Ressourceneinsatz und ein substanzielles Verfahren umfasst und ob die erworbene Gruppe die Fähigkeit hat, Leistungen zu erzeugen. Die beim Erwerb übertragene Gegenleistung wird in der Regel zum beizulegenden Zeitwert bewertet, ebenso wie die erworbenen identifizierbaren Nettovermögenswerte. Ein entstehender Geschäfts- oder Firmenwert wird jährlich auf Wertminderung geprüft und bei auslösenden Ereignissen auf Ad-hoc-Basis. Gewinne aus einem Erwerb zu einem Preis unter Marktwert werden nach weiterer Prüfung ergebniswirksam erfasst. Transaktionskosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand verbucht, es sei denn, sie stehen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Schuldtiteln oder Aktienpapieren. 8.1.2. Tochtergesellschaften Tochtergesellschaften sind Gesellschaften, die von dem Konzern beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement in dem Unternehmen ausgesetzt ist oder Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen durch seine Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. 8.1.3. Im Rahmen der Konsolidierung eliminierte Geschäftsvorfälle Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle sowie alle nicht realisierten Erträge und Aufwendungen (mit Ausnahme von Gewinnen oder Verlusten aus Geschäftsvorfällen in Fremdwährung) aus konzerninternen Geschäftsvorfällen werden eliminiert. 8.2. Geschäftsvorfälle in Fremdwährungen Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden in Anwendung der modifizierten Stichtagskursmethode zum Kassakurs am Tag der Transaktion in die entsprechende funktionale Währung des Konzerns umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die auf Fremdwährungen lauten, werden mit dem Kurs zum Abschlussstichtag in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zu ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden zu dem Kurs in die funktionale Währung umgerechnet, der am Tag der Ermittlung des Zeitwertes gültig war. Nicht monetäre Posten, die auf Basis von historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden im Allgemeinen erfolgswirksam erfasst und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Erträge und Aufwendungen aus ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt des jeweiligen Geschäftsvorfalls umgerechnet. Die sich hieraus ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und in den Sonstigen Rücklagen (Währungsumrechnungsrücklage) im Eigenkapital ausgewiesen. 8.3. Erlöse aus Verträgen mit Kunden Umsatzerlöse werden auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden zugesagten Gegenleistung bewertet. Hiervon ausgenommen sind Beträge, die im Namen Dritter eingezogen werden. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über ein Gut auf einen Kunden überträgt. Weitere Informationen über die Art und den Zeitpunkt der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden, einschließlich wesentlicher Zahlungsbedingungen, und die damit verbundenen Grundsätze für die Umsatzrealisation sind in Anhangangabe 10 beschrieben. 8.4. Leistungen an Arbeitnehmer 8.4.1. Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann. 8.4.2. Leistungsorientierte Pläne Es bestehen leistungsorientierte Versorgungsverpflichtungen bei der Emitec Technologies GmbH und bei der Emitec Technologies India Pvt. Ltd. Die leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen unterscheiden sich nicht in ihrer Art und Berechnungsmethode. Folgende Angaben gelten für Versorgungsverpflichtungen beider Unternehmen. Die leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen werden gemäß IAS 19.67 nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) bewertet. Die Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtungen wird jährlich von einem anerkannten Versicherungsmathematiker durchgeführt. Dabei werden die bereits erdienten (und somit den vergangenen und der laufenden Berichtsperiode zuzurechnenden) Ansprüche mit dem Barwert (Defined Benefit Obligation, DBO) bewertet. Anschließend wird der beizulegende Zeitwert eines etwaigen Planvermögens davon abgezogen. Den Verpflichtungen liegen Annahmen u. a. über die erwartete Gehalts- und Rentenentwicklung, die Entwicklung der Krankheitskosten, Sterberaten und die Berechtigten-Struktur zugrunde. Der Rechnungszins, auf dessen Basis der versicherungsmathematische Barwert der zugesagten Versorgungsleistungen bestimmt wird, ist auf der Grundlage der Renditen zu bestimmen, die am Abschlussstichtag für hochwertige festverzinsliche Unternehmensanleihen (High Quality Corporate Bonds) am Markt erzielt werden. Währung und Fristigkeit der Anleihen sollen konsistent sein mit denjenigen der zum Bewertungsstichtag erdienten Versorgungsansprüche. Der Ermittlung des Dienstzeitaufwands und der Nettozinsen auf die Nettoverpflichtung liegen die Annahmen zum Bilanzstichtag des Vorjahres zugrunde. Bei der Bestimmung der zu passivierenden Verpflichtung (Nettoschuld) aus einem leistungsorientierten Plan eines Unternehmens ist der beizulegende Zeitwert (Fair Value) des ggf. vorhandenen Planvermögens (Plan Assets) von der berechneten DBO des Unternehmens abzuziehen (IAS 19.8, 19.113). Laufender und nachträglicher Dienstzeitaufwand sowie Effekte aus Planabgeltungen werden im operativen Ergebnis erfasst. Die Nettozinsen auf die Nettoverpflichtung werden in den sonstigen finanziellen Aufwendungen im Finanzergebnis erfasst. Die Ergebnisse aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst. Sie setzen sich aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, dem Ertrag aus Planvermögen und den Veränderungen der Auswirkungen der Vermögensobergrenze abzüglich der bereits in den Nettozinsen berücksichtigten Beträge sowie zugehöriger latenter Steuern zusammen. 8.5. Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen Die Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen des Konzerns umfassen:
Zinserträge und -aufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode im Gewinn oder Verlust erfasst. Dividendenerträge werden im Gewinn oder Verlust zu dem Zeitpunkt erfasst, in dem der Rechtsanspruch des Konzerns auf Zahlung besteht. Der Effektivzinssatz ist jener Zinssatz, der exakt die geschätzten künftigen Zahlungsaus- oder -eingänge während der voraussichtlichen Lebensdauer des Finanzinstruments
Bei der Berechnung der Zinserträge und -aufwendungen wird der Effektivzinssatz auf den Bruttobuchwert des Vermögenswertes (wenn dieser nicht in der Bonität beeinträchtigt ist) oder auf den Restbuchwert der Verbindlichkeit angewendet. Für finanzielle Vermögenswerte, die nach der erstmaligen Erfassung in der Bonität beeinträchtigt werden, werden die Zinserträge hingegen durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswertes berechnet. Wenn der Vermögenswert nicht mehr in der Bonität beeinträchtigt ist, wird die Berechnung der Zinserträge wieder auf der Bruttobasis vorgenommen. 8.6. Ertragsteuern Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind. Der Konzern hat festgelegt, dass Zinsen und Strafen auf Ertragsteuern, einschließlich unsicherer Steuerposten, nicht die Definition von Ertragsteuern erfüllen und deshalb nach IAS 37 bilanziert werden. 8.6.1. Tatsächliche Steuern Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernden Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld für frühere Jahre. Der Betrag der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung steuerlicher Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen. Tatsächliche Steueransprüche und -schulden werden nur unter bestimmten Bedingungen saldiert. Erwartete Auswirkungen ungewisser latenter und laufender Ertragsteuerpositionen werden gemäß IFRIC 23 (Unsicherheiten bei der ertragsteuerlichen Behandlung) anhand der besten Schätzung bzw. des wahrscheinlichsten Betrags geschätzt. Es wird jeweils das Best-Estimate-Verfahren verwendet. Die mit Abstand wichtigste Ursache für Schätzungsunsicherheiten bei unsicheren Steuerpositionen sind Betriebsprüfungen, bei denen die zuständigen Finanzbehörden eine von der Rechtslage von Emitec abweichende Auffassung vertreten können. Unsichere Steuerpositionen werden unter der Annahme berücksichtigt, dass die Steuerbehörden alle relevanten Angelegenheiten untersuchen werden und dass sie über alle relevanten Informationen verfügen. 8.6.2. Latente Steuern Latente Steuern werden im Hinblick auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden für Konzernrechnungslegungszwecke und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für
Temporäre Differenzen in Bezug auf ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit für ein bestimmtes Leasingverhältnis werden zum Zwecke der Erfassung latenter Steuern zusammengefasst (das Leasingverhältnis) betrachtet. Ein latenter Steueranspruch wird für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, ungenutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernden Ergebnissen zur Verfügung stehen werden, für die sie genutzt werden können. Zukünftig zu versteuernde Gewinne werden auf Basis der Umkehr zu versteuernden temporären Differenzen ermittelt. Sollte der Betrag nicht ausreichen, um latente Steueransprüche vollständig zu aktivieren, werden die zukünftig zu versteuernden Gewinne - unter Berücksichtigung der Umkehr temporärer Differenzen - auf Basis der individuellen Geschäftspläne der Tochterunternehmen ermittelt. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird; Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn sich die Wahrscheinlichkeit zukünftig zu versteuernden Ergebnissen verbessert. Die Bewertung latenter Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Erwartung des Konzerns im Hinblick auf die Art und Weise der Realisierung der Buchwerte seiner Vermögenswerte bzw. der Erfüllung seiner Schulden zum Abschlussstichtag ergeben. Die Bewertung latenter Steuern erfolgt anhand der Steuersätze, die voraussichtlich für die Periode gelten, in der die temporären Differenzen aufgelöst werden. Dabei werden die Steuersätze berücksichtigt, die zum Abschlussstichtag gültig oder gesetzlich angekündigt sind. Etwaige Unsicherheiten im Zusammenhang mit den Ertragsteuern werden dabei ebenfalls berücksichtigt. Die Bewertung latenter Steuern berücksichtigt die steuerlichen Konsequenzen, die daraus resultieren, in welcher Art und Weise der Konzern zum Bilanzstichtag erwartet, den Buchwert seiner Vermögenswerte zu realisieren oder seiner Schulden zu erfüllen. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn bestimmte Voraussetzungen des IAS 12.74 erfüllt sind. 8.7. Vorräte Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten basieren auf dem First-in-first-out-Zuordnungsverfahren. Im Fall hergestellter Erzeugnisse beinhalten die Herstellungskosten einen angemessenen Anteil an den auf der normalen Betriebskapazität basierenden Produktionsgemeinkosten. Wertminderungen aufgrund der eingeschränkten Vermarktbarkeit von Posten werden durch Wertminderungen berücksichtigt. 8.8. Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Wenn wesentliche Teile einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden sie als gesonderte Posten (Hauptbestandteile) von Sachanlagen bilanziert. Jeder Gewinn oder Verlust aus dem Abgang einer Sachanlage wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene, künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird. Planmäßige Abschreibungen werden berechnet, um die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern abzuschreiben. Die Abschreibung wird grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre von bedeutenden Sachanlagen betragen:
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus ihrer weiteren Nutzung kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste, die bei Veräußerung oder Stilllegung von Sachanlagen entstehen, werden als Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts bestimmt und erfolgswirksam unter den sonstigen Erträgen oder den sonstigen Aufwendungen erfasst 8.9. Immaterielle Vermögenswerte Ausgaben für Forschungstätigkeiten werden im Gewinn oder Verlust erfasst, wenn sie anfallen. Entwicklungsausgaben werden nur aktiviert, wenn die Entwicklungskosten verlässlich bewertet werden können, das Produkt oder das Verfahren technisch und kommerziell geeignet ist, ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist und der Konzern sowohl beabsichtigt als auch über genügend Ressourcen verfügt, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. Aktivierte Entwicklungsausgaben werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Amortisationen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Sonstige immaterielle Vermögenswerte, die vom Konzern erworben werden und begrenzte Nutzungsdauern haben, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Amortisationen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Nachträgliche Aufwendungen werden nur aktiviert, wenn sie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswertes, auf den sie sich beziehen, erhöhen. Alle sonstigen Ausgaben werden im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie anfallen. Immaterielle Vermögenswerte werden über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern linear abgeschrieben. Die Abschreibungen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Die geschätzten Nutzungsdauern betragen:
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Ein immaterieller Vermögenswert ist bei Abgang, oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen aus seiner Nutzung oder seinem Abgang zu erwarten ist, auszubuchen. Die aus der Ausbuchung eines immateriellen Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste, gemessen als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts, werden bei der Ausbuchung des Vermögenswerts erfolgswirksam erfasst. Die Erfassung erfolgt unter den sonstigen Erträgen oder sonstigen Aufwendungen. 8.10. Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte 8.10.1. Ansatz und erstmalige Bewertung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgegebene Schuldinstrumente werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet. 8.10.2. Einstufung und Folgebewertung Beim erstmaligen Ansatz wird ein finanzieller Vermögenswert grundsätzlich als zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Es erfolgt eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bei Schuldinstrumenten; eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder eine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bei Eigenkapitalinstrumenten. Finanzielle Vermögenswerte werden nach ihrem erstmaligen Ansatz nicht umgegliedert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell für die Verwaltung finanzieller Vermögenswerte; in diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der ersten Berichtsperiode nach der Änderung des Geschäftsmodells umgegliedert. Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert ist:
Ein Schuldinstrument wird erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet, wenn beide folgenden Bedingungen erfüllt sind und es nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert ist:
Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet sind, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dazu gehören alle derivativen finanziellen Vermögenswerte. Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern einen finanziellen Vermögenswert, der ansonsten die Voraussetzungen für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfüllt, unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet einstufen, wenn dadurch eine ansonsten entstehende Rechnungslegungsanomalie beseitigt oder signifikant verringert wird. Nettogewinne und -verluste von finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, einschließlich etwaiger Zins- oder Dividendenerträge, werden erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet werden, werden um Wertminderungsaufwendungen reduziert. Zinserträge, Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung und Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Gewinne oder Verluste bei einer Ausbuchung werden erfolgswirksam erfasst. Schuldinstrumente werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet. Nach der Effektivzinsmethode berechnete Zinserträge, Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung und Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Sonstige Nettogewinne und -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung werden die im sonstigen Ergebnis kumulierten Gewinne und Verluste in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten eingestuft ist, es sich um ein Derivat handelt oder sie beim erstmaligen Ansatz als solches designiert wird. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Nettogewinne und -verluste, einschließlich etwaiger Zinsaufwendungen, werden erfolgswirksam erfasst. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden im Rahmen der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung werden erfolgswirksam erfasst. Gewinne oder Verluste bei einer Ausbuchung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst. 8.10.3. Ausbuchung Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte an den Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden, oder der Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des übertragenen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er keine Verfügungsmacht über den finanziellen Vermögenswert behält. Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, gekündigt oder abgelaufen sind. Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit ebenfalls aus, wenn sich ihre Bedingungen ändern und die Cashflows der geänderten Verbindlichkeit substanziell verschieden sind. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit auf Grundlage der geänderten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem getilgten Buchwert und dem erhaltenen Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) erfolgswirksam erfasst. 8.11. Wertminderung 8.11.1. Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte 8.11.1.1. Finanzinstrumente Der Konzern erfasst Wertminderungen in Höhe der erwarteten Kreditverluste über die Laufzeit (vereinfachter Ansatz) in Bezug auf Folgendes:
Bei der Feststellung, ob sich das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit dem erstmaligen Ansatz wesentlich erhöht hat, und bei der Schätzung der erwarteten Kreditverluste berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Kosten- oder Arbeitsaufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf den historischen Erfahrungen des Konzerns und einer informierten Bonitätsbeurteilung beruhen, die auch zukunftsgerichtete Informationen enthält. Der Konzern geht davon aus, dass sich das Ausfallrisiko bei einem finanziellen Vermögenswert wesentlich erhöht hat, wenn er überfällig ist. Der Konzern erachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen Kreditverpflichtungen gegenüber dem Konzern vollständig nachkommen kann, ohne dass der Konzern auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (sofern vorhanden) zurückgreift. Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste sind die erwarteten Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen über die erwartete Laufzeit eines Finanzinstruments resultieren. Die für die nächsten zwölf Monate erwarteten Kreditverluste sind der Anteil der erwarteten Kreditverluste, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag entstehen können (oder eines kürzeren Zeitraums, wenn die erwartete Laufzeit des Instruments weniger als zwölf Monate beträgt). Der maximale Zeitraum, über den die erwarteten Kreditverluste bemessen werden, entspricht der maximalen Vertragslaufzeit, über die der Konzern dem Ausfallrisiko ausgesetzt ist. 8.11.1.2. Bemessung der erwarteten Kreditverluste Die erwarteten Kreditverluste sind eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung der Kreditverluste. Die Kreditverluste werden als Barwert aller Zahlungsausfälle gemessen (d. h. als Differenz zwischen den Zahlungen, die dem Unternehmen vertragsgemäß geschuldet werden, und den Zahlungen, die der Konzern voraussichtlich erhalten wird). Erwartete Kreditverluste werden mit dem Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts abgezinst. 8.11.1.3. Finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität Der Konzern prüft zu jedem Abschlussstichtag, ob die Bonität von zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzten finanziellen Vermögenswerten beeinträchtigt ist. Die Bonität eines finanziellen Vermögenswerts ist beeinträchtigt, wenn ein oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten künftigen Zahlungsströme dieses finanziellen Vermögenswerts eingetreten sind. Indikatoren für eine beeinträchtigte Bonität eines finanziellen Vermögenswerts sind u. a. die folgenden beobachtbaren Daten:
8.11.1.4. Darstellung der Wertminderung für erwartete Kreditverluste in der Bilanz Wertminderungen für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen. 8.11.1.5. Abschreibung Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts wird abgeschrieben, wenn der Konzern nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist. Bei Einzelkunden schreibt der Konzern den Bruttobuchwert ab, wenn der finanzielle Vermögenswert zwei Jahre überfällig ist. Dies stützt sich auf historische Erfahrungen mit der Realisierung ähnlicher Vermögenswerte. Bei Firmenkunden beurteilt der Konzern individuell den Zeitpunkt und die Höhe der Abschreibung, je nachdem, ob der Konzern nach angemessener Einschätzung davon ausgeht, dass ein finanzieller Vermögenswert realisierbar ist. Der Konzern erwartet keine signifikante Realisierung des abgeschriebenen Betrags. Abgeschriebene finanzielle Vermögenswerte können jedoch weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen unterliegen, um die Verfahren des Konzerns zur Realisierung fälliger Beträge einzuhalten. 8.11.2. Nicht-finanzielle Vermögenswerte Die Buchwerte der nicht finanziellen Vermögenswerte des Konzerns (mit Ausnahme von Vorräten und latenten Steueransprüchen) werden an jedem Bilanzstichtag daraufhin überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt. Zur Überprüfung auf Wertminderung werden die Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen und weitgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierender Einheiten (ZGEs) sind. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer ZGE ist der höhere Wert aus dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Bei der Beurteilung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst, wobei ein Abzinsungssatz vor Steuern angewendet wird, der gegenwärtige Marktbewertungen des Zinseffekts und der speziellen Risiken des Vermögenswerts oder der ZGE widerspiegelt. Ein Wertminderungsaufwand wird angesetzt, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer ZGE seinen bzw. ihren erzielbaren Betrag übersteigt. Ein Wertminderungsaufwand wird erfolgswirksam erfasst. Bei nicht-finanziellen Vermögenswerten kann ein Wertminderungsaufwand nur insoweit aufgeholt werden, als dass der Buchwert des Vermögenswerts nicht den Betrag des Buchwerts übersteigt, der für den Vermögenswert bestimmt worden wäre, abzüglich der Abschreibung oder Amortisation, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. 8.12. Sonstige Rückstellungen Eine Rückstellung ist eine Schuld, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss ist. Der Konzern bildet Rückstellungen, wenn er auf Grundlage eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten hat, ein Abfluss von Mitteln zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und die Höhe der Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann. Rückstellungen werden abgezinst, wenn die Wirkung wesentlich ist. Rückstellungen, bei denen der Abfluss von Mitteln wahrscheinlich innerhalb des nächsten Jahres erfolgen wird, werden als kurzfristig eingestuft, alle anderen Rückstellungen als langfristig. Die Höhe der Rückstellungen wird ermittelt, indem die zu erwartenden zukünftigen Cashflows mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst werden, der die gegenwärtigen Marktbewertungen im Hinblick auf den Zinseffekt und die spezifischen Risiken der Schuld widerspiegelt. Eine Aufzinsung wird als Finanzierungsaufwand erfasst. Eine Rückstellung für Gewährleistungen wird gebildet, wenn die zugrunde liegenden Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden, basierend auf den historischen Gewährleistungsdaten sowie der Gewichtung möglicher Ergebnisse nach ihren damit verbundenen Wahrscheinlichkeiten. 8.13. Leasingverhältnisse Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag den Konzern dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Der Konzern tritt ausschließlich als Leasingnehmer auf. Zu Bereitstellungsbeginn oder bei Änderung eines Vertrages, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt jeder Leasingkomponente auf der Grundlage ihrer relativen Einzelveräußerungspreise zu. Der Konzern erfasst Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Bereitstellungsbeginns. Nutzungsrechte werden bei der erstmaligen Bewertung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, die sich aus dem Anfangsbetrag der Leasingverbindlichkeit, bereinigt um alle bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen, zuzüglich aller ursprünglich angefallenen direkten Kosten und einer Schätzung der Kosten für Demontage und Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswerts oder für die Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswerts oder des Standorts, an dem er sich befindet, abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize, zusammensetzen. Das Nutzungsrecht wird anschließend vom Bereitstellungsbeginn bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern über oder es ist in den Kosten des Nutzungsrechts berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abgeschrieben, wobei die Nutzungsdauer auf der gleichen Grundlage wie bei den Sachanlagen festgelegt wird. Darüber hinaus wird das Nutzungsrecht regelmäßig um etwaige Wertminderungen verringert und bei bestimmten Neubewertungen der Leasingverbindlichkeiten angepasst. Die Leasingverbindlichkeit wird bei der erstmaligen Bewertung zum Barwert der zu Bereitstellungsbeginn noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet, abgezinst auf Basis des dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz. Der Konzern bestimmt seinen Grenzfremdkapitalzinssatz anhand der Zinssätze von verschiedenen externen Finanzierungsquellen, an denen er bestimmte Anpassungen vornimmt, um die Bedingungen des Leasingverhältnisses und die Art des geleasten Vermögenswerts zu berücksichtigen. Bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit werden folgende Leasingzahlungen berücksichtigt:
Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn bei den künftigen Leasingzahlungen bedingt durch eine Veränderung bei einem Index oder (Zins-)Satz eine Veränderung eintritt, wenn bei den vom Konzern geschätzten Beträgen, die im Rahmen einer Restwertgarantie voraussichtlich zu entrichten sind, eine Änderung eintritt, wenn der Konzern seine Einschätzung ändert, ob er eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausüben wird, oder wenn eine Änderung der de facto festen Leasingzahlungen stattfindet. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts vorgenommen oder erfolgswirksam erfasst, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechts auf null verringert. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren, prüft der Konzern, ob:
Der Konzern weist seine Leasingverhältnisse in der Bilanz unter "Sachanlagen" aus. Der Konzern hat sich dafür entschieden, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse über geringwertige Wirtschaftsgüter und kurzfristige Leasingverhältnisse, einschließlich IT-Ausrüstung, nicht zu erfassen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand. 9. Neue Standards, die noch nicht angewendet werden Eine Reihe neuer Standards ist in der ersten Berichtsperiode eines nach dem 1. Januar 2023 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden, wobei eine vorzeitige Anwendung möglich ist. Emitec hat auf die Anwendung der neuen oder geänderten Standards bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses verzichtet. Die folgende Tabelle zeigt die jüngsten Änderungen der IFRS, die für Geschäftsjahre, die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens beginnen, angewendet werden müssen. Es wird erwartet, dass die geänderten Standards und Interpretationen keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss von Emitec haben werden.
10. Umsatzerlöse 10.1. Umsatzerlösströme Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 8.3. Der Konzern erzielt Umsatzerlöse aus dem Vertrieb von Metallsubstrat-Produkten, die in diversen Applikationen zur Verringerung von Abgasemissionen Anwendung finden sowie aus dem Vertrieb von Metallfilterprodukten und aus dem Vertrieb von Metallträgern zur Verwendung in Wärmetauschern und in Solarreceivern. Die Umsatzerlöse werden auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden zugesagten Gegenleistung bewertet. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über ein Gut auf einen Kunden überträgt. Der Konzern erzielt Umsätze ausschließlich aus Verträgen mit Kunden und hat keine weiteren Erlösquellen. Emitec agiert überwiegend als Tier 3-Zulieferer in der Automotive Lieferkette. Die direkten Liefer- und Rechnungsempfänger von Emitec sind namhafte Unternehmen der Chemischen Industrie. Diese tragen in Ihrer Funktion des Tier 2-Zulieferers in der Lieferkette eine Edelmetall-Beschichtung auf die von Emitec gelieferten Metallsubstrate. Die Beschichter liefern im nächsten Schritt die beschichteten Metallträger an die sogenannten Canner, an die Tier 1-Zulieferer in der Lieferkette, welche die komplett montierten Abgasnachbehandlungssysteme an die Montagelinien in den Produktionswerken der Automobil-, LKW- und Motorradhersteller liefern. Auch wenn die Liefer- und Leistungsverrechnung zwischen den einzelnen Unternehmen in der Lieferkette schrittweise von einem Unternehmen zum nächsten Unternehmen erfolgt, so erarbeitet und verhandelt jedes Unternehmen in der Lieferkette die technischen Spezifikationen und die Preiskonditionen direkt mit dem finalen Endkunden in der Lieferkette, mit den Fahrzeugherstellern. Die wichtigsten Absatzmärkte des Konzerns liegen in Europa, Nordamerika und Asien. 10.2. Aufgliederung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden In den folgenden Tabellen sind die Erlöse aus Verträgen mit Kunden aufgeschlüsselt nach geografischen Hauptmärkten dargestellt 2 :
10.3. Leistungsverpflichtungen und Methoden für die Erfassung der Umsatzerlöse Umsatzerlöse werden auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden zugesagte Gegenleistung bewertet. Emitec erfasst Umsatzerlöse, wenn sie die Verfügungsgewalt über ein Gut auf einen Kunden überträgt. Etwaige Rückgabeoptionen werden in entsprechenden Fällen und bei Wesentlichkeit berücksichtigt. Die folgende Tabelle enthält Informationen über die Art und den Zeitpunkt der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden, einschließlich wesentlicher Zahlungsbedingungen, und die damit verbundene Methodik für die Umsatzrealisierung. Ausführliche Würdigung zu Leistungsverpflichtungen und Methoden der Erlöserfassung IFRS 15.119
11. Erträge und Aufwendungen 11.1. Sonstige Erträge
Zum Ertrag aus der Auflösung eines Badwills siehe Anhangangabe 26.5. Bei den Erträgen aus Erstattungen handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus Musterteilverkäufen. 11.2. Sonstige Aufwendungen
11.3. Bestandsveränderung und Aufwendungen nach Aufwandsarten
11.4. Personalaufwand Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der die zugrunde liegende Arbeitsleistung erbracht wurde. Der Konzern setzt eine Verbindlichkeit an, wenn aufgrund von vom Arbeitnehmer in der Vergangenheit erbrachten Arbeitsleistungen eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung zur Zahlung dieses Betrags besteht und die Höhe der Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann. Die Personalaufwendungen setzen sich aus den folgenden Posten zusammen:
Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigt Emitec im Durchschnitt 751 Mitarbeiter (2022: 0). Die Mitarbeiter teilen sich auf folgende Gruppen auf:
12. Finanzergebnis Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 8.5. Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
Alle Finanzerträge und -aufwendungen ergeben sich aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Weitere Informationen über das Zinsrisiko von Emitec befinden sich in Anhangangabe 23.4.2. 13. Leistungen an Arbeitnehmer Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 8.4. Die Pensionsrückstellungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Beschäftigten ab. Pensionsrückstellungen werden in den Tochterunternehmen Lohmar und Indien gewährt. Die unterschiedlichen Annahmen sowie die Sensitivitätsanalyse finden auf Landesebene statt. Jeder regelmäßig beschäftigte Mitarbeiter, der bei Inkrafttreten dieses Versorgungsplanes in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen steht oder danach mit dem Unternehmen ein Arbeitsverhältnis begründet, erwirbt mit dem Tag seines Eintritts in das Unternehmen eine Anwartschaft auf betriebliche Versorgungsleistungen nach Maßgabe dieses Versorgungsplanes. Mitarbeiter, die bei Eintritt in das Unternehmen das 55. Lebensjahr vollendet haben, sowie aushilfsweise, befristet bzw. geringfügig oder unregelmäßig Beschäftigte sind von der Aufnahme in das Versorgungswerk ausgeschlossen. Es wird nur dann eine Versorgungsleistung gewährt, wenn der Mitarbeiter, der Anspruch darauf hat, mindestens zwei Jahre anrechnungsfähige Dienstzeit (Wartezeit) bis zum Eintritt des Versorgungsfalls geleistet hat und aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Das Unternehmen gewährt folgende Versorgungsleistungen:
Diese leistungsorientierten Pläne belasten den Konzern mit versicherungsmathematischen Risiken, wie beispielsweise dem Langlebigkeitsrisiko, Währungsrisiko, Zinsrisiko und Markt-(Anlage-)Risiko. Die nachstehende Tabelle zeigt die Überleitung des Anfangsbestands auf den Endbestand für die Nettoschuld (den Nettovermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen und deren Bestandteilen.
Bei dem oben gelisteten Planvermögen handelt es sich um eine verpfändete Rückdeckungsversicherung. Das Planvermögen wird von einer von Emitec unabhängigen Einheit gehalten und steht für den Zugriff von Gläubigern nicht zur Verfügung. Im Folgenden sind die wesentlichsten, zum Abschlussstichtag verwendeten versicherungsmathematischen Annahmen (in Form von gewichteten Durchschnittswerten) aufgeführt. Die Annahmen hinsichtlich der künftigen Lebenserwartung beruhen auf veröffentlichten Statistiken und Sterbetafeln. Dabei werden für die deutschen Pensionsrückstellungen die "Richttafel Heubeck 2018 G" verwendet. Für die indischen Pensionsrückstellungen wird die IALM (2012-14) Ult. verwendet. Die Lebenserwartungen liegen den Werten der leistungsorientierten Verpflichtung zum Abschlussstichtag zugrunde. Daneben werden folgende Werte verwendet:
Bei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätten die bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich gewesenen Veränderungen bei einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen die leistungsorientierte Verpflichtung mit den nachstehenden Beträgen beeinflusst.
Übrige Leistungen an Arbeitnehmer werden in den sonstigen Rückstellungen gelistet (siehe Anhangangabe 24). 14. Ertragsteuern Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 8.6. 14.1. Im Gewinn oder Verlust erfasste Beträge Folgende Beträge wurden im Gewinn oder Verlust erfasst:
14.2. Überleitung des effektiven Steuersatzes Im Geschäftsjahr betrug der geltende Einkommenssteuersatz 31,49 % (2022: 31,52%). Die Überleitung des effektiven Steuersatzes ist wie folgt:
14.3. Veränderung der latenten Steuern in der Bilanz während des Jahres
14.4. Nicht erfasste latente Steueransprüche Latente Steueransprüche wurden im Hinblick auf folgende Posten nicht erfasst, da es nicht wahrscheinlich ist, dass künftig ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der Konzern die latenten Steueransprüche verwenden kann.
15. Vorräte Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 8.7. Die Vorräte gliedern sich in die folgenden Posten:
Im Berichtsjahr wurden Wertminderungen auf Vorräte in Höhe von TEUR 3.253 berücksichtigt (2022: TEUR 0). Die Wertminderungen wurden aufgrund von Gängigkeitsanalysen ermittelt und entsprechend gebucht. Die oben dargestellten Werte beinhalten bereits die folgenden Wertminderungen:
Zur Realisation des Umsatzes in Höhe von TEUR 70.428 betrug der Aufwand in den Vorräten TEUR 28.319. 16. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 8.10 und 8.11.1 16.1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen ausschließlich Forderungen gegen Handelskunden und fremden Dritten. 16.2. Übertragung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Der Konzern hat Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an eine Bank gegen flüssige Mittel übertragen. Die Forderungen wurden nicht ausgebucht, da aufgrund eines Rückgriffsrechtes im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, in erster Linie das Ausfallrisiko, beim Konzern verbleiben. Der bei der Übertragung erhaltene Betrag ist als Korrekturposten in den Forderungen erfasst worden. Gemäß Vereinbarung mit der Bank begleichen die Kunden ihre Verbindlichkeiten durch Zahlung direkt an den Konzern und dieser leitet die Finanzmittel an die Bank weiter. Die Forderungen werden in einem Geschäftsmodell zur Vereinnahmung von Zahlungsströmen gehalten, was mit dem fortgeführten Ansatz der Forderungen konsistent ist. Die nachstehende Tabelle zeigt den Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Jahresende, die zwar übertragen, aber nicht ausgebucht worden sind.
16.3. Sonstige Forderungen
16.4. Kreditrisiken und Wertminderungen Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das maximale Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen finanziellen Vermögenswerten sowie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten des Konzerns. Der Konzern überwacht seine Risiken regelmäßig. Der Konzern ordnet jeder Kategorie ein Ausfallrisiko zu. Dies geschieht auf Grundlage von Daten, die für die Vorhersage des Verlustrisikos als geeignet erachtet werden. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte umfassen hauptsächlich Kautionen, geleistete Anzahlungen und Forderungen aus Steuererstattungsansprüchen. Das Ausfallrisiko dieser Vermögenswerte wird als sehr gering angesehen. Daher wurden für keinen der Berichtszeiträume wesentliche Wertminderungsaufwendungen für sonstige finanzielle Vermögenswerte identifiziert. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bankguthaben und kurzfristige Wertpapieranlagen. Die entsprechende Bonität wird regelmäßig überwacht. Aufgrund der sehr guten Bonität der Banken haben die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ein sehr geringes Ausfallrisiko. Daher wurden für keinen der Berichtszeiträume wesentliche Wertminderungsaufwendungen identifiziert. Der Konzern wendet auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen den so genannten "vereinfachten Ansatz" an und erfasst die erwarteten Kreditverluste bereits bei Zugang über die gesamte Restlaufzeit. Im Rahmen des vereinfachten Ansatzes ermittelt der Konzern die erwarteten Kreditverluste der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Kategorien. Dabei werden die historischen Ausfallquoten auf Basis historischer Ausfälle der letzten drei Geschäftsjahre sowie unter Berücksichtigung zukunftsorientierter makroökonomischer Indikatoren ermittelt. Im Rahmen des vereinfachten Ansatzes wird eine Wertminderung auf Einzelbasis vorgenommen, wenn ein oder mehrere Ereignisse eingetreten sind, die sich negativ auf die Bonität des Schuldners auswirken. Diese Ereignisse sind unter anderem Zahlungsverzögerungen, eine drohende Insolvenz oder Konzessionen des Schuldners aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden direkt abgeschrieben, wenn ihre Realisierbarkeit nach vernünftigem Ermessen nicht mehr zu erwarten ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Schuldner als zahlungsunfähig eingestuft wird. Zur Überwachung des Ausfallrisikos werden die Kunden hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit in Gruppen eingeteilt. Dabei werden auch Faktoren, wie geografischer Standort, Branche, Altersstruktur sowie Auftreten und Dauer von Zahlungsproblemen. Der Konzern rechnet zur Überwachung der Altersstruktur der Forderungen mit einer Zielaltersstruktur bezüglich Forderungen, die älter als 120 Tage sind, von kleiner 0,4%. Die Ausfallrisiko-Einstufungen werden mittels quantitativer Faktoren in Mahnstufen gegliedert, die auf die Ausfallrisiken hinweisen und auf den Überziehungszeitraum angelehnt sind. Grundsätzlich bestehen vier Mahnstufen. Der Konzern mahnt ab Fälligkeit die Kunden in einem 14-tägigen Rhythmus an. Auf Basis verlässliche analysierter Vergangenheitswerte geht der Konzern von keinem wesentlichen Ausfallrisiko aus. Mit einem Großteil der Kunden unterhält Emitec seit mehr als zehn Jahren Geschäftsbeziehungen. Für keinen dieser Kunden wurden in der Vergangenheit Beträge ausgebucht oder wurde eine beeinträchtigte Bonität festgestellt. Der Konzern hat im Berichtsjahr keine erwarteten Kreditverluste auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst. 17. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 8.10 und 8.11.1. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 10.010 (31. Dezember 2022: TEUR 154; 7. Juli 2022 TEUR 13) umfassen ausschließlich Bankguthaben. Das Bankguthaben wird bei Banken und Finanzinstituten hinterlegt, die ein Rating von A1 bis Aa2 aufweisen, basierend auf dem Rating von Ratingagentur Moody's. Eine geschätzte Wertminderung auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurde auf Grundlage erwarteter Verluste innerhalb von zwölf Monaten ermittelt und spiegelt die kurzen Laufzeiten wider. Der Konzern nimmt an, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Grundlage der externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein lediglich geringes Ausfallrisiko aufweisen. 18. Sachanlagen Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 8.8, 8.11.2 und 8.13. Die Sachanlagen gliedern sich in die folgenden Posten:
Der Wertminderungsaufwand der Gebäude, der technischen Anlagen und der Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde in den Umsatzkosten erfasst (siehe Anhangangabe 11). Im Sachanlagevermögen befinden sich im Übrigen Nutzungsrechte in Höhe von TEUR 4.652 (31. Dezember 2022: TEUR 0; 7. Juli 2022: TEUR 0) im Zusammenhang mit Leasingobjekten, die nicht die Definition von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfüllen (siehe Anhangangabe 27). Zum Abschlussstichtag beliefen sich die angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten für Anlagen im Bau (im Wesentlichen Maschinen und Anlagen der Fertigung) auf TEUR 14.971 (31. Dezember 2022: TEUR 30). 19. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 8.9, 8.11.2 und 8.11.2. 19.1. Überleitung des Buchwerts und Amortisationen Die immateriellen Vermögenswerte gliedern sich in die folgenden Posten:
Im Laufe des Berichtsjahres wurden keine Entwicklungskosten aktiviert (31. Dezember 2022: 0 TEUR). 20. Eigenkapital Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 8.1 und 8.2. Die Veränderungen der verschiedenen Komponenten des Eigenkapitals vom 7. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2023 sind in der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung von Emitec dargestellt. Es bestehen 25.000 gezeichnete Anteile (2022: 25.000 gezeichnete Anteile). Der Nennwert jedes Anteils beträgt EUR 1. Alle Anteile waren am Ende des Berichtsjahres in Höhe von TEUR 25 voll eingezahlt (31. Dezember 2022: TEUR 13). Die Kapitalrücklage spiegelt die Einlage in Form von Vermögenswerten in die Emitec Holding GmbH wider (31. Dezember 2023: TEUR 49; 31. Dezember 2022: TEUR 49; 7. Juli 2022: TEUR 0). Die in den sonstigen Rücklagen enthaltene Währungsumrechnungsrücklage umfasst alle Fremdwährungsdifferenzen aufgrund der Umrechnung von Abschlüssen von ausländischen Geschäftsbetrieben. 21. Kapitalmanagement Ziel des Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis beizubehalten, um das Vertrauen der Gesellschafter, Gläubiger und der Märkte zu wahren und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen. Der Konzern überwacht das Kapital mithilfe eines Verhältnisses von Nettoverschuldung zu bereinigtem Eigenkapital. Die Nettoverschuldung umfasst in der Emitec Gruppe die Pensionsrückstellungen und die Verbindlichkeiten gegenüber Banken abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Das bereinigte Eigenkapital umfasst alle Bestandteile des Eigenkapitals. Der Konzern strebt eine stetige Reduzierung der Nettoverschuldung durch Tilgung der Finanzierungsverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten an. Aufgrund der Neugründung der Gesellschaft im dem Berichtsjahr vorangehenden Geschäftsjahr, würde eine quantitative Angabe des Verhältnisses von Nettoverschuldung zu bereinigtem Eigenkapital einem Abschlussadressaten ein verzerrtes Bild über die Kapitalressourcen des Unternehmens vermitteln, weswegen auf quantitative Angaben verzichtet wurde. 22. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten Zu Rechnungslegungsmethoden siehe in Anhangangabe 8.10. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Bei den ausgewiesenen Lizenzverbindlichkeiten handelt es sich um Lizenzzahlungen für vertragliche Verpflichtungen aus dem Erwerb von IP-Lizenzen, die im Rahmen des Erwerbs von Tochterunternehmen (siehe Anhangangabe 26) vom ursprünglichen Anteilseigner übernommen wurden. Für Angaben zu den Währungs- und Liquiditätsrisiken des Konzerns wird auf Anhangangabe 23.4 verwiesen. Sämtliche Zahlungen an die Bank sind im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit enthalten, da sie weiterhin Teil des normalen betrieblichen Zyklus des Konzerns sind und ihr wesentlicher Charakter betrieblich bleibt, also Zahlungen für den Kauf von Gütern und Dienstleistungen darstellen. 23. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 23.1. Kredite und Fremdkapitalaufnahmen Die Kredite und Fremdkapitalaufnahmen setzen sich wie folgt zusammen:
Zum 31. Dezember 2023 hatte Emitec ausstehende Kreditfazilitäten aus besicherten Bankdarlehen in Höhe von TEUR 22.875 (31. Dezember 2022: TEUR 0; 7. Juli 2022: TEUR 0). Die besicherten Bankdarlehen sind mit den gesamten Vermögen der Gesellschaften (Emitec Holding GmbH, Emitec Real Estate Lohmar GmbH, Emitec Real Estate Eisenach GmbH, Leo II.-VV12 GmbH, Emitec Technologies GmbH) besichert. Sollten die Zahlungsverpflichtungen (Zinsen und Tilgung) nicht fristgerecht erfüllt werden, können die Gläubiger auf das Vermögen der aufgeführten Gesellschaften zurückgreifen. 23.2. Kreditauflagen (Covenants) Emitec ist im berichtenden Geschäftsjahr nicht dazu verpflichtet, bestimmte Finanzkennzahlen in Bezug auf besicherte Bankdarlehen einzuhalten. 23.3. Überleitung der Bewegungen der Schulden auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitung zwischen den Eröffnungs- und Schlusssalden in der Konzernbilanz. Die Veränderungen der Cashflows aus der Finanzierung, von Krediten und Fremdkapitalaufnahmen sowie von Leasingverbindlichkeiten werden gesondert dargestellt:
23.4. Liquiditäts-, Markt- und Zinsrisiken 23.4.1. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass Emitec möglicherweise nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu erfüllen. Das Ziel des Konzerns ist es, den Bestand an Zahlungsmitteln auf einem Niveau zu halten, das über den erwarteten Mittelabflüsse aus finanziellen Verbindlichkeiten liegt. In der folgenden Tabelle sind die verbleibenden vertraglichen Fälligkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten von Emitec zum Abschlussstichtag dargestellt. Die Beträge werden brutto und nicht abgezinst dargestellt und beinhalten die vertraglichen Zinszahlungen:
Emitec hat ein wöchentliches Cash-Reporting eingeführt, um einen Überblick über die kurzfristige Liquidität im Vergleich zu den geplanten Mittelabflüssen sicherzustellen. Darüber hinaus unterhält der Konzern Kreditlinien, um kurzfristige Liquiditätsprobleme ausgleichen zu können. Die Zinszahlungen für die besicherten Bankdarlehen in der obigen Tabelle entsprechen dem Zinssatz zum Abschlussstichtag. Der Zinssatz kann sich ändern, wenn sich die Marktzinsen ändern und eine bestimmte Verschuldungsquote nicht eingehalten wird. 23.4.2. Marktrisiko Das Marktrisiko bezeichnet das Risiko, dass die Erträge von Emitec oder der Wert seines Bestands an Finanzinstrumenten durch Veränderungen der Marktpreise, wie z. B. Wechselkurse oder Zinssätze, nachteilig beeinflusst werden. Die vom Marktrisiko betroffenen Finanzinstrumente umfassen im Wesentlichen finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. 23.4.2.1. Zinsänderungsrisiko Das Risiko spiegelt das Risiko wider, dass sich der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen der Marktzinssätze verändern. Emitec verfügte über Kredite und Fremdkapitalaufnahmen in der Bilanz, die Zinssätze mit variablen Parametern aufweisen. Die folgende Tabelle zeigt die festverzinslichen oder unverzinslichen Verbindlichkeiten und die variabel verzinslichen Verbindlichkeiten:
Eine für möglich gehaltene Veränderung der Zinssätze von 50 Basispunkten (BP) zum Abschlussstichtag hätte das Eigenkapital und den Gewinn oder Verlust um die unten aufgeführten Beträge erhöht oder vermindert. Bei dieser Analyse wurde unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren, vor allem die Wechselkurse, konstant bleiben. Die Zinssensitivität stellt sich für die besicherten und unbesicherten Bankdarlehen wie folgt dar:
Zum 31. Dezember 2023 wurden keine Sicherungsinstrumente gehalten (31. Dezember 2022: TEUR 0). 23.4.2.2. Währungsrisiko Emitec ist bei Geschäftsvorfällen insoweit einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt, als dass die Währungen, auf die die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen lauten, und die jeweilige funktionale Währung von Emitec nicht übereinstimmen. Die funktionale Währung von Emitec ist Euro (EUR). Die Umsatzerlöse lauten teilweise auf US-Dollar (USD), Japanischer Yen (JPY) und Indische Rupie (INR) während der größte Teil der Umsatzerlöse nach wie vor in Euro erzielt wird. Auch die Beschaffung erfolgt zum Teil in ähnlichen Währungen. Die folgende Tabelle zeigt die Währungsrisiken von Emitec:
Die folgenden wesentlichen Wechselkurse wurden in den folgenden Abschlüssen angewendet:
Im Jahr 2023 ergaben sich aus der Währungsumrechnung Erträge in Höhe von TEUR 113 (2022: TEUR 0) und Aufwendungen in Höhe von TEUR 41 (2022: TEUR 0). Eine nach vernünftigem Ermessen mögliche Aufwertung (Abwertung) des USD, der INR und des JPY gegenüber allen anderen Währungen zum 31. Dezember 2023 hätte sich auf die Bewertung der auf eine Fremdwährung lautenden Finanzinstrumente ausgewirkt und das Periodenergebnis um die unten aufgeführten Beträge beeinflusst. Bei dieser Analyse wurde angenommen, dass alle anderen Einflussfaktoren konstant bleiben.
23.4.2.3. Sonstige Marktrisiken Die weltweiten Märkte für Emitec Produkte sind durch einen harten Wettbewerb geprägt: Dies gilt insbesondere für Technologie, Preise, Produktqualität sowie Entwicklungs- und Markteinführungszeit. Die Abgastechnologie ist darüber hinaus stark abhängig von den jeweiligen gesetzlichen Regelungen der Länder/Regionen. Durch den Ausbau der globalen Vertriebsaktivitäten ist Emitec verstärkt auch den Risiken ausgesetzt, die aus politischen und wirtschaftlichen Unwägbarkeiten in bestimmten Weltregionen erwachsen. Die in einigen Ländern verstärkt politisch gewollte und geförderte Einführung der Elektromobilität reduziert die Gesamtanzahl der Verbrennungsmotoren und damit den potenziellen Markt für Katalysatoren. Dazu zählen auch unvorhersehbare Preissteigerungen bei Material, Energie und Lohnsteigerungen. Emitec beobachtet diese Risiken intensiv, um gegen bedrohliche Entwicklungen gewappnet zu sein und um mit zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen gegebenenfalls angemessen reagieren zu können. Entsprechend den positiven Erwartungen gegenüber den Märkten wird Emitec die Produktpalette fortlaufend weiterentwickeln. Dazu dienen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die im Rahmen der strategischen Planung jährlich überprüft werden. 24. Sonstige Rückstellungen Zu Rechnungslegungsmethoden siehe in Anhangangabe 8.12. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
25. Anteilsbesitzliste In der folgenden Tabelle sind die Finanzkennzahlen der einzelnen Gesellschaften gemäß den jeweils geltenden lokalen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgeführt:
Bei den Gesellschaften Emitec Technologies India Pvt. Ltd., Emitec Technologies Italia S.r.l., Emitec Technologies Japan KK und Emitec Technologies Verwaltungs GmbH wurden aufgrund des Anteilserwerbs (siehe Anhangangabe 26) erst ab dem 1. August 2023 in den Konsolidierungskreis des Konzerns aufgenommen. Die Emitec Technologies India Pvt. Ltd. verfügt aufgrund lokaler Regulatorik ein abweichendes Geschäftsjahr mit Bilanzstichtag 31. März. Die Angaben zu Ergebnis und Eigenkapital beziehen sich auf die Finanzkennzahlen der einzelnen Gesellschaften gemäß den jeweils geltenden lokalen Rechnungslegungsgrundsätzen. Die Emitec Technologies GmbH nimmt die Erleichterungsvorschrift gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 4 HGB in Anspruch und verzichtet auf die Aufstellung eines Lageberichtes. Darüber hinaus ist die Gesellschaft von der Verpflichtung befreit, einen handelsrechtlichen Jahresabschluss (und einen Lagebericht) offenzulegen. 26. Erwerb Tochterunternehmen Zu Rechnungslegungsmethoden siehe in Anhangangabe 8.1.2. Am 1. August 2023 erwarb die Emitec Holding GmbH 100 % der Anteile an der Emitec Technologies GmbH (ehemals Vitesco Technologies Emitec GmbH) von der Vitesco Technologies GmbH, Regensburg, durch die Leo II - VV12 GmbH (Acquico). Zum Erwerbszeitpunkt wurden durch die Transaktion auch die Tochterunternehmen der Emitec Technologies GmbH neu in den Emitec Konzern eingebunden. Hierbei handelte es sich um 99,999 % der Anteile an der Emitec Technologies India Pvt. Ltd., Pune/Indien (im Folgenden "Emitec Indien"), 100 % der Anteile an der Emitec Technologies Italia S.r.l., Brixen/Italien, 100 % der Anteile an der Emitec Technologies Japan KK, Tokio/Japan und 100 % der Anteile an der Emitec Technologies Verwaltungs GmbH, Lohmar. Weitere 0,001 % der Anteile an der Emitec Indien wurden durch die Leo II - VV12 GmbH (Acquico) von der Vitesco Technologies Eisenach Verwaltungs GmbH, Eisenach, im Rahmen der Transaktion erworben. Das Management verspricht sich von den Zukäufen ein dynamisches Wachstum in Form von steigenden Umsätzen und Ergebnissen und eine damit verbundene Steigerung des Unternehmenswertes. 26.1. Übertragene Gegenleistung Die übertragene Gegenleistung wurde in voller Höhe aus liquiden Mitteln in Höhe von TEUR 37.512 erbracht. 26.2. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten Im Konzern sind mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten von TEUR 2.884 für beispielsweise Steuerberatung, für Rechtsberatung und für Dienstleistungen im Rahmen der Due Diligence angefallen. Diese Kosten sind im Wesentlichen in den Verwaltungsaufwendungen erfasst. 26.3. Identifizierbare erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden Nachstehend sind die erfassten Beträge der erworbenen Vermögenswerte und der übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt zusammengefasst:
26.4. Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte Die verwendeten Bewertungstechniken zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes der erworbenen wesentlichen Vermögenswerte waren wie folgt:
26.5. Geschäfts- oder Firmenwert Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde infolge des Erwerbs wie folgt erfasst:
Aus dem Erwerb der Tochterunternehmen entsteht ein negativer Geschäfts- oder Firmenwert (im Folgenden Badwill) in Höhe von TEUR 15.549 (31. Dezember 2022: TEUR 0). Der Badwill wurde in den sonstigen betrieblichen Erträgen ergebniswirksam erfasst (siehe hierfür Anhangangabe 11.1). Der Badwill resultiert im Wesentlichen aus der neugefassten langfristigen Strategieausrichtung des Veräußerers und des daraus resultierenden Veräußerungswillens, der zu einem Veräußerungspreis unter Marktpreis führte. In der nachfolgenden Tabelle sind die Umsatzerlöse und der Gewinn bzw. Verlust der erworbenen Unternehmen seit dem Erwerbszeitpunkt dargestellt. Des Weiteren werden die Erlöse und die Gewinne oder Verluste der erworbenen Unternehmen für die aktuelle Periode so dargestellt, als ob der Erwerbszeitpunkt für alle Unternehmenszusammenschlüsse, die während des Geschäftsjahrs stattgefunden haben, am Anfang der Periode des laufenden Geschäftsjahrs gewesen wäre.
27. Leasingverhältnisse Zu Rechnungslegungsmethoden siehe in Anhangangaben 8.13. Emitec mietet zwei Liegenschaften. Die Mietdauer beträgt zwischen zwei und zehn Jahren. Darüber hinaus mietet der Konzern Dienst- und Flurförderfahrzeuge. Die Mietdauer beträgt zwischen drei und fünf Jahren, sowie ein Solarfeld im Mietverhältnis mit einer Nutzungsdauer von 18 Jahren. Der Konzern mietet diverse Ausstattungen und Geräte mit vertraglichen Laufzeiten bis zu einem Jahr. Diese Leasingvereinbarungen sind kurzfristig bzw. ihnen liegen Gegenstände von geringem Wert zugrunde. Der Konzern hat beschlossen, für diese Leasingvereinbarungen weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten zu erfassen. Informationen über Leasingverhältnisse, in denen der Konzern Leasingnehmer ist, werden nachfolgend dargestellt. 27.1. Nutzungsrechte
In der folgenden Tabelle sind die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Beträge für Leasingverhältnisse dargestellt:
Hinsichtlich der Fälligkeitsanalyse für Leasingverhältnisse wird auf Anhangangabe 23.4.1 verwiesen. 27.2. Kündigungsoptionen Ein Immobilienmietvertrag enthält eine Kündigungsoption, die vom Konzern bis zu sechs Monate vor automatischer Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere zwei Jahre ausgeübt werden kann. Der Konzern prüft zu Beginn des Leasingverhältnisses, ob es hinreichend sicher ist, wann die Kündigungsoption ausgeübt wird. Emitec prüft erneut, ob es hinreichend sicher ist, dass die Optionen ausgeübt werden, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände in ihrem Einflussbereich eintritt. Der Konzern schätzt, dass die potenziellen zukünftigen Leasingzahlungen bei Nicht-Ausübung der Kündigungsoption zu einer Erhöhung der Leasingverbindlichkeit in Höhe TEUR 122 führen würden. 28. Künftige Zahlungsverpflichtungen Emitec hat zum Bilanzstichtag keine über die bereits aufgeführten Zahlungsverpflichtungen hinausgehende nicht passivierungsfähige Zahlungsverpflichtungen 29. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten Emitec hat zum Bilanzstichtag keine ausstehenden Eventualforderungen und -verbindlichkeiten. Aus dem Erwerb der Tochtergesellschaften (siehe Anhangangabe 26) wurden keinerlei Bürgschaften oder Rückstellungen aus Klage- oder Drohverlustsachverhalten übernommen. 30. Nahestehende Unternehmen und Personen 30.1. Mutterunternehmen und oberstes beherrschendes Unternehmen Am 1. August 2023 erwarb die Leo II - VV12 GmbH (Acquico) 100% der Anteile der Emitec Technologies GmbH. Die Muttergesellschaft der Leo II - VV12 GmbH (Acquico), die Emitec Holding GmbH, wurde ganzjährig von der Leo II - VV10 GmbH, München, als oberstes, beherrschendes Unternehmen gehalten. Emitec wird derzeit als Tochtergesellschaft in den Konzernabschluss der LEO II.-VV10 GmbH einbezogen. 30.2. Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen Zum 31. Dezember 2023 bestand die Geschäftsführung aus den beiden Geschäftsführern Herr Rolf Brück, Diplom Ingenieur, Bergisch Gladbach, und Herr Martin Kohn, Diplom Kaufmann, Bonn. Die Geschäftsführer üben ihre Tätigkeit hauptberuflich aus. Im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 1. August 2023 leitete Herr Florian Hitzer, Wirtschaftsingenieur, München, als alleiniger Geschäftsführer das Unternehmen. Vom 1. August 2023 bis zum 30. November 2023 bestand die Geschäftsführung aus drei Geschäftsführern, aus den Herren Hitzer, Brück und Kohn. Am 30. November 2023 schied Herr Florian Hitzer aus der Geschäftsführung des Unternehmens aus. 30.3. Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen umfasste Folgendes:
Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen umfasst ausschließlich Gehälter und Sachleistungen. 30.4. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Alle ausstehenden Salden mit diesen nahestehenden Unternehmen und Personen wurden zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen und sind innerhalb der vereinbarten vertraglichen Zahlungsfristen bar zu begleichen. Keiner der Salden ist gesichert. Im laufenden Jahr und im Vorjahr wurde kein Aufwand für uneinbringliche oder zweifelhafte Forderungen im Hinblick auf die Beträge erfasst, die von nahestehenden Unternehmen und Personen geschuldet werden. 30.5. Sonstige Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen In den in diesem Abschluss dargestellten Geschäftsjahren fanden keine weiteren Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen oder anderen nahestehenden Unternehmen und Personen statt. Für ehemalige Geschäftsführer der Emitec Technologies GmbH bestehen Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2023 in Höhe von TEUR 5.768 (31. Dezember 2022: TEUR 0). 31. Honorar des Abschlussprüfers Die Gesamthonorare für die vom Abschlussprüfer erbrachten Dienstleistungen für die Geschäftsjahre 2023 und 2022 beliefen sich auf:
32. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Nach dem Ende des Geschäftsjahres sind keine Ereignisse mit wesentlichen Auswirkungen auf das Nettovermögen, die Finanzlage und die Betriebsergebnisse von Emitec eingetreten.
Lohmar, den 29. Februar 2024 Rolf Brück, Geschäftsführer Martin Kohn, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Emitec Holding GmbH, Lohmar Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Emitec Holding GmbH, Lohmar, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Emitec Holding GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 29. Februar 2024 KPMG
AG
Obergarz, Wirtschaftsprüfer Offermann, Wirtschaftsprüferin |
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