Planton Grundstücks Service GmbHLiquidiert

20099 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 92521
Eingetragen
4.1.2005
Branche
Erbringung von sonstigen gärtnerischen DienstleistungenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
ist der Hausmeisterdienst mit den dazugehörenden Servicediensten, die Projektentwicklung, der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens und sonstige Dienstleistung, soweit sie keiner Erlaubnis bedarf oder eine Erlaubnis erteilt ist.

Historie

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Management

NameRolle
Dorothee Burose
seit 23.6.2020
Geschäftsführer
Ralf Bones
seit 6.9.2017
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Planton Grundstücks Service GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 695,00 2.852,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 477,00 1.020,00
II. Sachanlagen 218,00 1.832,00
B. Umlaufvermögen 42.390,18 30.256,62
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 4,97
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 42.390,18 30.251,65
C. Rechnungsabgrenzungsposten 967,32 924,54
Bilanzsumme, Summe Aktiva 44.052,50 34.033,16

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 36.734,47 26.456,91
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 11.734,47 1.456,91
B. Rückstellungen 4.918,24 2.200,00
C. Verbindlichkeiten 2.399,79 5.376,25
Bilanzsumme, Summe Passiva 44.052,50 34.033,16

Anhang


Erforderliche Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. Die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt. Gem. Art. 67 Abs. 8 S. 2 wurden die Vorjahreszahlen nicht angepasst.

I. Angaben zur Generalnorm
Zusätzliche Angaben sind gem. § 264 Abs. 2 S. 2 HGB nicht erforderlich.

II. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und anderen formellen Besonderheiten

1. Darstellungsstetigkeit
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen wurde weitestgehend beibehalten.

2. Hinweise zu den Vorjahresbeträgen 
Die Vorjahresbeträge in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden aus dem Jahresabschluss 2009 übernommen.

3. Beziehungen zu Gesellschaftern
Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG sind Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Es sind keine Angaben zu machen.
 
4. Untergliederung und Einfügung neuer Posten
Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurden die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nicht weiter unterteilt.

5. Davon-Vermerke
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "Davon-Vermerke" in Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB im Anhang gezeigt.


III. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung
Gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB werden nachstehend die auf die Posten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben.

1. Das Anlagevermögen wurde mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungskosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt. Die Abschreibungen auf abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens erfolgten nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der steuerlichen Abschreibungstabellen. Die Abschreibung erfolgt linear pro rata temporis. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 150,00 werden im Jahr der Anschaffung aufwandswirksam erfasst. 
2. Die Forderungen wurden zum Nominalwert angesetzt.

3. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert angesetzt.

4. Die  Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendingen Erfüllungsbetrages angesetzt. Eine Abzinsung war aufgrund der Restlaufzeiten nicht erforderlich.

5. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.


IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

  Bilanz

1. Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB im Anhang gesondert ausgewiesen. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

2. Angaben zu Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB und nach § 285 Nr. 1a HGB mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren werden im Anhang gesondert ausgewiesen. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
 

V. Sonstige Pflichtangaben

Angaben über die Geschäftsführung

Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von der nachfolgend aufgeführten Geschäftsführerin vertreten:

 Frau Heidi Planton, Kauffrau (01.01. - 31.12.2010)
 
 
Hamburg, 30.11.2011

gez. Heidi Planton 
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2011 festgestellt.

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