Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 13442
Eingetragen
23.8.1993
Branche
Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnFrisör- und BarbiersalonsGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Gegenstand
Betrieb eines oder mehrerer Haarstudios und Handel mit Kosmetika und Accessoires.

Historie

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Management

NameRolle
Katharina Maier
seit 5.4.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Katharina Maier
86199 Augsburg, Schwammerlweg 14
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Haarstudio Maier GmbH

Stadtbergen, OT Leitershofen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011

Bilanz zum 30. Juni 2011

Aktivseite

30.06.2011
EUR
30.06.2011
EUR
30.06.2010
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 47.156,00 47.158,00 59.228,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 20.419,22 22.313,81
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 47.478,19 61.720,51
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in EUR: 828 (0,00)
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 37.356,36 105.253,77 2.391,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.814,16 1.614,88
D. Sonstige Aktiva 15,08 0,00
154.241,01 147.270,94

Passiva

30.06.2011
EUR
30.06.2011
EUR
30.06.2010
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 19.185,33 30.901,22
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 3.333,34 -11.715,89
B. Rückstellungen 80.449,00 70.357,00
C. Verbindlichkeiten 25.708,75 32.164,02
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 21.862,63 (19.811,66)
154.241,01 147.270,94

 

Augsburg, den 02.07.2012

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Haarstudio Maier GmbH zum 30.06.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach dem Bilanzierungsmodernisierungsgesetz wurden angewandt. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Wirtschaftgüter die nach dem 31.12.2009 angeschafft wurden werden nur noch linear abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Pensionsrückstellung

Die Rückdeckungsversicherung mit einem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital von 87.609 Euro wurde entsprechend § 246 Abs.2 S.2 HGB mit der nach dem modifizierten Teilwertverfahren bewertet Pensionsverpflichtung verrechnet.

Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht gebrauch, den notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der BilMoG-Umstellung auf 15 Jahre zu verteilen. Die Zuführungsbeträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "außerordentliche Aufwendungen" erfasst. Zum Bilanzstichtag beträgt der noch nicht erfasste Zuführungsbetrag (Unterdeckung) 26.958,00 €.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Anteilsbesitz

Anteilsbesitz gemäß § 285 Abs. 11 HGB ist nicht vorhanden

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio enthalten.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 Euro (Vorjahr 0,00 Euro)

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegen die Gesellschafter bestehen folgende Rechte und Pflichten:

Forderungen gegen die Gesellschafter 19.581 Euro (Vorjahr 19.029 Euro)
Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern 0,00 Euro (Vorjahr 0,00 Euro)

Sonstige Angaben

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 828 Euro (Vorjahr 0,00 Euro)

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Franz Maier

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Der Jahresabschluss wurde durch die Gesellschafterversammlung am 20.6.2012 genehmigt.

 

Augsburg, den 02.07.2012

gez. Franz Maier, Geschäftsführer

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