Karin
Stegle GmbH
Wiesmoor
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
91.805,66 |
107.055,10 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,50 |
2,50 |
| II.
Sachanlagen |
91.728,12 |
106.977,56 |
| III.
Finanzanlagen |
75,04 |
75,04 |
| B.
Umlaufvermögen |
265.606,01 |
133.794,05 |
| I.
Vorräte |
113.503,20 |
100.177,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
150.984,17 |
30.130,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.118,64 |
3.486,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.484,00 |
819,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
4.472,15 |
5.084,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
363.367,82 |
246.752,27 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Bilanzverlust |
30.036,75 |
30.648,72 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
4.472,15 |
5.084,12 |
| B.
Rückstellungen |
10.607,00 |
4.250,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
352.760,82 |
242.502,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
363.367,82 |
246.752,27 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2011 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften
(§ 267 Absatz 1 HGB) maßgeblichen
Vorschriften. Teilweise wurden die Darstellungen freiwillig
an die Vorschriften für mittelgroße
Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der
Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2
HGB) vorgenommen.In diesem Zusammenhang weisen wir darauf
hin, dass Frau Karin Stegle einen Rangrücktritt
hinsichtlich ihrer Darlehensforderung in Höhe des
Kapitalfehlbetrags erklärt hat.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear abgeschrieben. Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert
von bis zu
€ 410,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben (§ 6 Absatz 2 EStG).
3. Die
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
4. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
bewertet.
Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der
sich aus dem Tageswert am Abschlussstichtag ergibt, wurden
entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter
der Bestände, Gängigkeit und Verwertbarkeit bei
der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken
aus einer verminderten Verwertbarkeit des
Vorratsvermögens wurden berücksichtigt.
5. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert bewertet. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag in €
|
Ausleihung
|
0,00
|
Forderungen
|
72.376,09
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
Die Verzinsung erfolgte
vertragsgemäß.
7. Der
Kassenbestand ist zum Nennwert angesetzt.
8. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
9. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der
teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzverlust" in
Höhe von € 30.036,75 ist ein Verlustvortrag aus
dem Vorjahr in Höhe von € 30.648,72 enthalten.
10. Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268
Absatz 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt
€ 0,00.
11. Die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
12. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285
HGB
Die Besicherung von Verbindlichkeiten in Höhe
von T€ 29 erfolgte durch Sicherungsübereignungen
von Sachanlagen.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr
€ 222.567,13 und mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren € 0,00.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
€ 335.456,26 sowie die Restlaufzeit mehr als
fünf Jahren € 0,00.
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Michael Stegle (§ 285 Nr. 10
HGB).
Wiesmoor, den 23. Juli
2012
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gez. Michael Stegle
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.07.2012
festgestellt.
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