Stark-Capital GmbH
Baden-Baden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 18.08.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
18.8.2023
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
23.930,42 |
25.000,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.000,00 |
25.000,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
4.000,00 |
|
| davon
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
0,00 |
25.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.930,42 |
|
| Aktiva |
23.930,42 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
18.8.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.445,42 |
25.000,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
3.554,58 |
|
| B.
Rückstellungen |
2.227,00 |
|
| C.
Verbindlichkeiten |
258,00 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
258,00 |
|
| Summe
Passiva |
23.930,42 |
25.000,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Stark Capital GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind
nach den Bestimmungen des HGB (§§266,275)
gegliedert.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288
HGB)
und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss enthält alle
ansatzfähigen Vermögensgegenstände, Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten.
Das Saldierungsverbot gem. § 246 (2) HGB wurde
beachtet.
Die gebildeten Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten.
Rückstellungen wurden nur aufgelöst, soweit
der Grund für die Rückstellung entfallen ist.
Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldenposten
erfolgte gem. dem Grundsatz der Vorsicht und
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken.
Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des §
252 (1) HGB wurde Rechnung getragen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen gemindert. Soweit
steuerlich zulässig, wurde degressiv abgeschrieben.
Die Möglichkeit des Übergangs von der degressiven
auf die lineare Abschreibung wurde in Anspruch genommen.
Die Nutzungsdauer der abnutzbaren
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurde auf der Basis der steuerlichen Afa-Tabellen
geschätzt.
Die Zugänge der Vermögensgegenstände
mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu Euro 800,00 werden
entsprechend der steuerlichen Vereinfachungsregelung des
§ 6 (2) EStG hinsichtlich geringwertiger
Wirtschaftsgüter in voller Höhe abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen.
Hierunter fallen auch die Forderungen gegenüber
dem Gesellschafter.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
passiviert. Hierzu gehören auch die Verbindlichkeiten
gegenüber dem Gesellschafter.
Bühl, 12.03.2025
Anatoli Stark
Gez.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.03.2025
festgestellt.
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