Stammdaten

Register
Amtsgericht Hagen HRB 3143
Eingetragen
16.1.1995
Branche
Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.Architekturbüros für HochbauTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und Anstrichmitteln
Gegenstand
Durchführung von Hochbauten jeglicher Art sowie die Vornahme aller hiermit unmittelbar ooer mittelbar im Zusammenhang stehender oder verwandter Handelsgeschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Heinrich Janetta
seit 22.7.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Janetta Hochbau GmbH

Hagen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 41.057,00 2.012,00
I. Sachanlagen 41.057,00 2.012,00
B. Umlaufvermögen 214.450,99 135.615,85
I. Vorräte 3.700,00 10.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 94.622,62 77.490,77
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.152,04 498,75
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 116.128,37 48.125,08
Summe Aktiva 255.507,99 137.627,85

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 177.187,71 114.188,93
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -6.391,15 -6.391,15
2. eingefordertes Kapital 19.173,44 19.173,44
II. Gewinnvortrag 95.015,49 81.077,60
III. Jahresüberschuss 62.998,78 13.937,89
B. Rückstellungen 61.981,11 15.783,30
C. Verbindlichkeiten 16.339,17 7.655,62
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 16.339,17 7.655,62
Summe Passiva 255.507,99 137.627,85

Anhang

Anhang (1.1.-31.12.2019)
1. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Janetta Hochbau GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Der Übergang zu den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erfolgte zum 1.1.2010. Aus der erstmaligen Anwendung zum 1.1.2010 ergeben sich keine Auswirkungen. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 (8) S. 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen 2.1 Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDas Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen nach den steuerlichen Vorschriften vermindert. Ein aktivierter Geschäfts/Firmenwert liegt nicht vor, so dass auf die diesbezügliche Abschreibung nicht eingegangen zu werden braucht. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Ein Sammelposten gemäß § 6 (2a) EStG für Anschaffungen von Wirtschaftsgütern in Höhe von 150,01 € - 1.000,00 € wurde nicht gebildet.
Die unfertigen Bauvorhaben sowie die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von der Mandantin bewerte und angesetzt. Sofern die Börsen- oder Marktpreise am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Erhebliche Unterschiede bei abweichender Anwendung von Bewertungsmethoden i.S.d. §§ 240 (4), 256 S.1 HGB liegen nicht vor. Nähere Angaben zu gebildeten Bewertungseinheiten i.S.d. § 254 HGB sind nicht vorzunehmen, da keine Bewertungseinheiten gebildet wurden.
Aus steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen liegen nicht vor.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen worden. Den in den Forderungen aufgrund von Lieferungen und Leistungen enthaltenen Ausfallrisiken werden durch die Bildung angemessener dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Leistungsansprüche für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag mit dem anteiligen Nennwert, der vor dem Bilanzstichtag geleisteten Zahlungen, aktiviert. Dabei wurden aus Vereinfachungsgründen nur Abgrenzungspositionen über 410,00 € ausgewiesen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und ermittelt (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 2 HGB). Zum aktuellen Bilanzstichtag wurde keine Abzinsung vorgenommen, da entweder die Rückstellungen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr haben oder aber eine Abzinsung aufgrund der absoluten Höhe von geringem Aussagewert ist (z.B. bei den Archivierungsrückstellungen) und deshalb der Aspekt des Gläubigerschutzes nicht gefährdet erscheint.
Die geforderten und erhaltenen Anzahlungen und die Verbindlichkeiten wurden zu Ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Hierbei wurde das handelsrechtliche Abzinsungsverbot des § 253 (1) S. 2 HGB beachtet. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Sofern sich keine zwingenden Änderungen aufgrund des BilMoG ergaben, wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres beibehalten. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand daher nicht statt. Die Grundsätze der Darstellungsstetigkeit wurden gewahrt. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten. Die grundsätzlich bestehende Wertaufholungspflicht für immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen (mit Ausnahme für Geschäfts- und Firmenwerte (Verbot) wurde geprüft und kam im aktuellen Bilanzjahr nicht zur Anwendung.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
3.1 Gewinn- oder Verlustvortrag
Ein etwaiger Gewinn- oder Verlustvortrag (bei teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses) ist der Bilanz zu entnehmen.
4. Sonstige Pflichtangaben
4.1. Angaben zu den Geschäftsführern, zu Beteiligungsverhältnissen u.ä.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:
Herr Heinrich Janetta (Beruf: Geschäftsführer, Befreiung von § 181 BGB)
4.2. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR (Vorjahr 3.708,92 EUR). Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 1.152,04 EUR (Vorjahr 298,75 EUR).
4.3. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf Jahre
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR). Davon wurden durch Pfandrechte u.ä. gesichert: 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00EUR).
4.4. Weitere Angaben (Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten, sonstige Verpflichtungen)
Verbindlichkeiten i.S.d. § 251 HGB liegen nicht vor, so dass auch diesbezügliche Angaben zu Sicherheiten und Pfandrechten sowie zu den Gründen der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme nicht erforderlich sind.
4.5. Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 24.08.2020 festgestellt.
Der Jahresabschluss wurde am 24.08.2020 unterzeichnet.
Hagen, den 24.08.2020
gez. Heinrich Janetta

sonstige Berichtsbestandteile

Hagen, den 24.08.2020

gez. Heinrich Janetta, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 24.08.2020 festgestellt.

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