Janetta
Hochbau GmbH
Hagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
41.057,00 |
2.012,00 |
| I.
Sachanlagen |
41.057,00 |
2.012,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
214.450,99 |
135.615,85 |
| I.
Vorräte |
3.700,00 |
10.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
94.622,62 |
77.490,77 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.152,04 |
498,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
116.128,37 |
48.125,08 |
| Summe
Aktiva |
255.507,99 |
137.627,85 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
177.187,71 |
114.188,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-6.391,15 |
-6.391,15 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
19.173,44 |
19.173,44 |
| II.
Gewinnvortrag |
95.015,49 |
81.077,60 |
| III.
Jahresüberschuss |
62.998,78 |
13.937,89 |
| B.
Rückstellungen |
61.981,11 |
15.783,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.339,17 |
7.655,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
16.339,17 |
7.655,62 |
| Summe
Passiva |
255.507,99 |
137.627,85 |
Anhang
Anhang (1.1.-31.12.2019)
1. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Janetta
Hochbau GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Der Übergang zu den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erfolgte zum
1.1.2010. Aus der erstmaligen Anwendung zum 1.1.2010
ergeben sich keine Auswirkungen. Bei der erstmaligen
Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 (8) S. 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten. Die Gliederung der Bilanz entspricht den
Bestimmungen des § 266 HGB. Nach den in § 267 HGB
angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
eine kleine Kapitalgesellschaft.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
2.1 Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDas
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen nach den steuerlichen
Vorschriften vermindert. Ein aktivierter
Geschäfts/Firmenwert liegt nicht vor, so dass auf die
diesbezügliche Abschreibung nicht eingegangen zu
werden braucht. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt. Ein
Sammelposten gemäß § 6 (2a) EStG für
Anschaffungen von Wirtschaftsgütern in Höhe von
150,01 € - 1.000,00 € wurde nicht gebildet.
Die unfertigen Bauvorhaben sowie die Vorräte
wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von der
Mandantin bewerte und angesetzt. Sofern die Börsen-
oder Marktpreise am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden
diese angesetzt. Erhebliche Unterschiede bei abweichender
Anwendung von Bewertungsmethoden i.S.d. §§ 240
(4), 256 S.1 HGB liegen nicht vor. Nähere Angaben zu
gebildeten Bewertungseinheiten i.S.d. § 254 HGB sind
nicht vorzunehmen, da keine Bewertungseinheiten gebildet
wurden.
Aus steuerlichen Gründen unterlassene
Zuschreibungen liegen nicht vor.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen worden. Den in den Forderungen aufgrund von
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Ausfallrisiken
werden durch die Bildung angemessener dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden
Leistungsansprüche für einen bestimmten Zeitraum
nach dem Bilanzstichtag mit dem anteiligen Nennwert, der
vor dem Bilanzstichtag geleisteten Zahlungen, aktiviert.
Dabei wurden aus Vereinfachungsgründen nur
Abgrenzungspositionen über 410,00 € ausgewiesen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie
wurden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt und ermittelt (§ 253
I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen
sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 2 HGB).
Zum aktuellen Bilanzstichtag wurde keine Abzinsung
vorgenommen, da entweder die Rückstellungen eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr haben oder aber
eine Abzinsung aufgrund der absoluten Höhe von
geringem Aussagewert ist (z.B. bei den
Archivierungsrückstellungen) und deshalb der Aspekt
des Gläubigerschutzes nicht gefährdet erscheint.
Die geforderten und erhaltenen Anzahlungen und die
Verbindlichkeiten wurden zu Ihrem Erfüllungsbetrag
angesetzt. Hierbei wurde das handelsrechtliche
Abzinsungsverbot des § 253 (1) S. 2 HGB beachtet.
Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Sofern sich keine zwingenden Änderungen aufgrund
des BilMoG ergaben, wurden die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Vorjahres beibehalten. Ein
grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand daher
nicht statt. Die Grundsätze der Darstellungsstetigkeit
wurden gewahrt. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten. Die grundsätzlich bestehende
Wertaufholungspflicht für immaterielle
Vermögensgegenstände, Sachanlagen und
Finanzanlagen (mit Ausnahme für Geschäfts- und
Firmenwerte (Verbot) wurde geprüft und kam im
aktuellen Bilanzjahr nicht zur Anwendung.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
3.1 Gewinn- oder Verlustvortrag
Ein etwaiger Gewinn- oder Verlustvortrag (bei
teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses) ist der Bilanz
zu entnehmen.
4. Sonstige Pflichtangaben
4.1. Angaben zu den Geschäftsführern, zu
Beteiligungsverhältnissen u.ä.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Herr Heinrich Janetta (Beruf:
Geschäftsführer, Befreiung von § 181 BGB)
4.2. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR (Vorjahr 3.708,92
EUR). Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.152,04 EUR (Vorjahr 298,75
EUR).
4.3. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über
fünf Jahre
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR
(Vorjahr 0,00 EUR). Davon wurden durch Pfandrechte
u.ä. gesichert: 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00EUR).
4.4. Weitere Angaben (Haftungsverhältnisse,
Eventualverbindlichkeiten, sonstige
Verpflichtungen)
Verbindlichkeiten i.S.d. § 251 HGB liegen nicht
vor, so dass auch diesbezügliche Angaben zu
Sicherheiten und Pfandrechten sowie zu den Gründen der
Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme nicht
erforderlich sind.
4.5. Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 24.08.2020 festgestellt.
Der Jahresabschluss wurde am 24.08.2020
unterzeichnet.
Hagen, den 24.08.2020
gez. Heinrich Janetta
sonstige Berichtsbestandteile
Hagen, den 24.08.2020
gez. Heinrich Janetta, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 24.08.2020
festgestellt.
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