Hewen
Domizile Service GmbH
Engen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
214.120,00 |
252.222,00 |
| I.
Sachanlagen |
214.120,00 |
252.222,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
159.400,12 |
219.901,79 |
| I.
Vorräte |
50.698,32 |
27.030,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
85.658,94 |
22.616,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.042,86 |
170.255,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.170,00 |
0,00 |
| Aktiva |
382.690,12 |
472.123,79 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.664,38 |
128.587,15 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
116.087,15 |
8.877,32 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
106.922,77 |
-107.209,83 |
| B.
Rückstellungen |
53.057,14 |
53.238,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
307.968,60 |
290.298,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
307.968,60 |
290.298,21 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
27.882,81 |
0,00 |
| Summe
Passiva |
382.690,12 |
472.123,79 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
1.
Die Hewen Domizile Service GmbH hat ihren Sitz
in Engen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Freiburg unter der Nummer 720849 eingetragen.
B.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Angaben zu den anzuwendenden Rechtsvorschriften und den
Größenmerkmalen der Gesellschaft
2. Der Jahresabschluss der Hewen Domizile
Service GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt.
3. Die Gesellschaft überschritt im
Berichtsjahr keines der in § 267 Abs. 1 HGB genannten
Größenmerkmale und zählt daher zu den
kleinen Kapitalgesellschaften bzw. KapCo.-Gesellschaften.
Für die offengelegte Bilanz und den Anhang werden
insoweit die größenabhängigen
Erleichterungen bei der Erstellung der §§ 266
Abs. 1 Satz 3,
§ 276 HGB und 288 HGB sowie für Zwecke der
Offenlegung § 326 HGB vollumfänglich in Anspruch
genommen.
Angaben zur Form der Darstellung in Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung (Darstellungsstetigkeit) sowie Angaben
zu Vorjahreszahlen (§ 265 HGB)
4. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze aufgestellt (§
265 Abs. 1 S. 2 HGB).
C.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
5. Die
Vermögensgegenstände des immateriellen
Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens
wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
gegebenenfalls vermindert um planmäßige und
außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet.
Im Geschäftsjahr 2023 kam die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagegegenstände wurde auf Basis der steuerlichen
AfA-Tabellen geschätzt. Die Abschreibung auf die
Zugänge zum immateriellen und zum
Sachanlagevermögen erfolgt zeitanteilig.
Die Behandlung der Anschaffung abnutzbarer,
beweglicher Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind und deren Anschaffungskosten 1.000,00
€ nicht übersteigen, folgt den steuerrechtlichen
Bewertungsvorschriften des § 6 Abs. 2 und 2a EStG. Die
steuerbilanziellen Vorschriften können, da der Posten
insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, hier nach
herrschender Meinung für die Handelsbilanz
übernommen werden.
Umlaufvermögen
6. Die im
Vorratsvermögen erfassten
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden nach
§ 255 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten
einschließlich der Anschaffungsnebenkosten und ggf.
gemindert um Anschaffungskostenminderungen angesetzt.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen. Sofern sich aus
einem Börsen- oder Marktwert ein niedrigerer Tageswert
ergeben hat, wurde entsprechend des für das
Umlaufvermögen geltenden strengen Niederstwertprinzips
dieser zum Ansatz gebracht.
7. Die sonstigen Gegenstände des
Umlaufvermögens, insbesondere
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie die
Liquiden Mittel wurden im Wesentlichen mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Risiken im Forderungsbestand werden, sofern solche
vorhanden sind, durch die Bildung angemessener Pauschal-
und Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
8. Entsprechend des Wahlrechts nach § 5
Abs. 5 S. 2 EStG werden aktive und auch passive
Rechnungsabgrenzungsposten nur noch dann gebildet,
wenn die einzelne Ausgabe oder Einnahme den Betrag des
§ 6 Abs. 2 S. 1 EStG übersteigt.
Nach Auffassung des FAB (271. FAB Sitzung, 15.
Februar 2023) darf die Betragsgrenze des § 6 Abs. 2 S.
1 EStG aus Vereinfachungsgründen regelmäßig
auch handelsrechtlich für die Beurteilung der
Unwesentlich- bzw. Geringfügigkeit herangezogen
werden.
Rückstellungen
9.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen wurden nach Maßgabe des
§ 249 HGB zum Ansatz gebracht. Die Bemessung der
Rückstellungen erfolgte dabei nach § 253 Abs. 1
S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Sofern die Rückstellung eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr aufwiesen wurden diese mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst. Aus Vereinfachungs- und
Wesentlichkeitsgrundsätzen wurden Rückstellungen
mit einem notwendigen Erfüllungsbetrag von unter
5.000,00 € und einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr keiner Abzinsung unterworfen.
Verbindlichkeiten
10. Die passivierten Verbindlichkeiten wurden
vollumfänglich mit ihrem Erfüllungsbetrag
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) zum Ansatz gebracht.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
11. Der Ansatz und die Bewertung der
Posten der Bilanz erfolgte im Vergleich zum Vorjahr stetig
(§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
D.
Angaben zur Bilanz
Anlagespiegel für die einzelnen Posten des
Anlagevermögens
12. Die Darstellung eines
Anlagespiegels wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB
unterlassen.
Restlaufzeitvermerke zu Forderungen (§ 268
Abs. 4 HGB)
13. Die Restlaufzeit bei Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen beträgt
jeweils bis zu einem Jahr.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
14. In der Bilanz sind Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nicht
gesondert ausgewiesen (§42 Abs. 3 GmbHG), insoweit
werden die entsprechenden Angaben an dieser Stelle im
Anhang angebracht:
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023
bestehen Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00
€). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von 27.882,81 € (Vorjahr:
24.632,85 €). Die Beträge weisen Laufzeiten von
bis zu einem Jahr auf.
Bilanzierung der Ergebnisverwendung
15. Die Bilanz wurde nach § 268 Abs. 1 HGB
vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.
Restlaufzeitvermerke zu Verbindlichkeiten und
Sicherungsrechte
16. Unter den Verbindlichkeiten sind Positionen in
Höhe von 307.968,60 € mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr ausgewiesen (Vorjahr: 290.298,21 €).
Beträge mit einer Laufzeit von über fünf
Jahren sind mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 0,00
€ (Vorjahr: 0,00 €) enthalten. Von den in der
Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind 162.718,19
€ (Vorjahr: 190.074,70 €) durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert. Im Einzelnen handelt es
sich um folgende Sicherheiten:
- Bürgschaft Maik Zlatanovic
- Bürgschaft Claudia Zlatanovicc
D.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
17. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der
offenzulegende Anhang einer kleinen Kapitalgesellschaft die
die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht
zu enthalten. Insoweit wird auf diese Angaben
vollumfänglich verzichtet.
E.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
18. Die durchschnittliche Zahl der während
des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 27.
19. Nach § 285 Nr. 34 HGB i. V. m.
§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB werden keine Angaben zur
Ergebnisverwendung gemacht bzw. der
Ergebnisverwendungsvorschlag nicht offengelegt, da sich
anhand der Angaben die Gewinnanteile von natürlichen
Personen feststellen lassen.
78234 Engen, den
13.11.2024
Hewen Domizile Service GmbH
gez.
Maik Zlatanovic
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024
festgestellt.
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