August
Müller GmbH
Gemünden/Hunsrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
7.403,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
7.403,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
513.283,17 |
492.774,60 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
57.366,49 |
148.017,64 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
455.916,68 |
344.756,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9,56 |
2.272,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
513.292,73 |
502.449,76 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
191.856,15 |
211.844,87 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
185.844,87 |
161.094,71 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
19.988,72 |
-24.750,16 |
| B.
Rückstellungen |
261.345,00 |
284.963,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
60.091,58 |
5.641,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
513.292,73 |
502.449,76 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die August Müller GmbH mit Sitz in Gemünden
hat ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des deutschen
Handelsgesetzbuches erstellt. Die neuen Vorschriften zur
Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
werden seit dem 01. Januar 2010 in vollem Umfang angewandt.
Bei der Aufstellung der Bilanz hat die Gesellschaft
die Bilanzform i.S.v. § 266 HGB gewählt. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Vergleichszahlen des
Vorjahres werden bei den entsprechenden Posten des
laufenden Jahres angegeben.
Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs.
1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft, die die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses und des Anhangs (§§ 274a, 288)
in Anspruch nimmt.
Weiterhin hat die Gesellschaft in ihrer Eigenschaft
als kleine Kapitalgesellschaft auf die Erstellung eines
Lageberichts gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
verzichtet.
2. Erläuterungen zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung entspricht den
handelsrechtlichen Vorschriften. Änderungen in der
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode haben sich
im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben.
Die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz haben auf den 01.01.2010
nur zu einer wertmäßigen Änderung bei der
Berechnung der Pensionsrückstellung geführt.
Aufgrund des Übergangs auf die neuen
Rechnungslegungsvorschriften wurde im Geschäftsjahr
2010 von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht und 1/15 aus der
Neubewertung der Pensionsrückstellung als
außerordentlicher Aufwand in Höhe von €
1.933,00 bilanziert. Im Geschäftsjahr 2011 erfolgte
die restliche Zuführung aus der Neubewertung mit
€ 27.067,00, die als außerordentlicher Aufwand
bilanziert ist.
Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt.
Die Abschreibung der Sachanlagen erfolgt linear
über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3
bis 6 Jahren.
Die Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr 2011 ist in dem der Bilanz
beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.
Die Gesellschaft ist persönlich haftende
Gesellschafterin der Müller Estate & Research GmbH
& Co.KG mit Sitz in Gemünden, ohne Kapitaleinlage.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
bilanziert. Ausgenommen hiervon ist das
Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 Abs. 2 Satz
3 KStG von ursprünglich nominal € 41.250,00,
welches in 10 gleichen Jahresraten ab dem Jahre 2008 vom
Finanzamt ausgezahlt wird. Da es sich hierbei um eine
zinslose Forderung handelt, wird die zum Bilanzstichtag
noch bestehende Nominalforderung von € 24.642,00 aus
Vereinfachungsgründen auch handelsrechtlich mit dem
abgezinsten Wert von € 19.781,50 ausgewiesen.
Für das allgemeine Kreditausfallrisiko wurde
eine Pauschalwertberichtigung (€ 460,00) gebildet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr bestehen in Höhe von € 43.806,99
(Vorjahr: € 132.035,72).
Forderungen gegen Gesellschaften, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen in Höhe
von € 0,00 (Vorjahr: € 21.063,00).
Die flüssigen Mittel sind mit dem Nominalwert
angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen werden nach
neuem Recht mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist. Sie werden pauschal mit einem - einer
Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden -
durchschnitt-lichen Marktzins abgezinst.
Die Rückstellung für die
Pensionsverpflichtung wurde nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet. Als Rechnungszins
wurden 5,14 % und als Gehalts- und Rententrend 0 %
angesetzt. Als Sterbetafeln kamen die Richttafeln Dr.
Heubeck 2005G zum Ansatz.
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellung nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von € 29.000,00, der unter Anwendung der
Übergangsregelung (Art. 67 I 1 EGHGB) im
Geschäftsjahr 2010 mit 1/15 der
Pensionsrückstellung zugeführt und als
außerordentlicher Aufwand (€ 1.933,00)
ausgewiesen wurde. Der verbleibende Restbetrag mit €
27.067,00 wurde im Geschäftsjahr 2011 den
Pensionsrückstellungen zugeführt und als
außerordentlicher Aufwand bilanziert.
Zum 31.12.2011 besteht keine Unterdeckung mehr bei
der Pensionsrückstellung (Art. 67 II EGHGB).
Die Rückdeckung der Pensionsrückstellung
erfolgt durch Bankguthaben bzw. Festgeldguthaben in
ausreichender Höhe. Die Guthaben werden zu Beginn des
Jahres 2012 bei einer Versicherungsgesellschaft eingezahlt,
die die Verwaltung des Vermögens übernimmt und
eine der Versorgungszusage entsprechende Rentenzahlung
garantiert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und sind mit dem
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt €
30.091,58 (Vorjahr: € 5.570,93). Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen in
Höhe von € 30.000,00. Es handelt sich hierbei um
langfristig gewährte Darlehen der Gesellschafter.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von € 60.000,00 (Vorjahr: €
0,00).
Verbindlichkeiten aus Steuern bestehen in Höhe
von € 0,00 (Vorjahr: € 4.557,01) und im Rahmen
der sozialen Sicherheit mit € 81,00 (Vorjahr: €
968,15).
3. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung der Gesellschaft
schlägt vor, den Jahresfehlbetrag für das
Geschäftsjahr 2011 auf neue Rechnung vorzutragen.
4. Sonstige Angaben
Jeweils alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführer der Gesellschaft sind Frau Ursula
Müller und Herr Heinz Müller, Gemünden
Gemünden, den 22.05.2012
gez.
Ursula Müller/Heinz Müller
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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