Coiffeur-Beldner-GmbH
Gilching
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.062,00 |
56.265,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.062,00 |
2.955,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
53.310,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.798.018,67 |
1.252.708,27 |
| I.
Vorräte |
17.605,68 |
21.507,39 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
711.912,04 |
388.543,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
401.500,00 |
1.500,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
123.799,83 |
154.768,90 |
| III.
Wertpapiere |
682.385,07 |
709.301,04 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
386.115,88 |
133.356,23 |
| Aktiva |
1.800.080,67 |
1.308.973,27 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.146.955,07 |
389.077,85 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
363.077,85 |
344.433,34 |
| III.
Jahresüberschuss |
757.877,22 |
18.644,51 |
| B.
Rückstellungen |
553.294,08 |
581.730,01 |
| C.
Verbindlichkeiten |
99.831,52 |
338.165,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
99.831,52 |
338.165,41 |
| Passiva |
1.800.080,67 |
1.308.973,27 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung
des am 25.05.2009 verkündeten
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB vor
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Die Bilanzierung von
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Einbeziehung eventuell
angefallener Nebenkosten. Die beweglichen Gegenstände
des Sachanlagevermögens werden linear abgeschrieben.
Die Absetzungen für Abnutzung (AfA) richten sich nach
der jeweiligen betrieblichen Nutzungsdauer des Anlageguts
unter Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen. Entsprechend
der Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen im
Berichtszeitraum wurde die AfA zeitanteilig vorgenommen.
Zugänge bei den beweglichen Gegenständen
des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten bis
netto 800,00 Euro werden gemäß § 6
Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs in voller
Höhe abgeschrieben und als Abgang erfasst.
Die
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. mit
dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt.
Zur Rückdeckung der Risiken aus betrieblich
zugesagten Pensionsverpflichtungen wurde eine
Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Die
Aktivierung der Ansprüche erfolgte in Höhe der
durch das Versicherungsunternehmen mitgeteilten Höhe
des geschäftsplanmäßigen Deckungskapitals.
Die Ansprüche aus den bestehenden
Rückdeckungsversicherungen dienen ausschließlich
der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem
Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie
wurden deshalb gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2
HGB mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet.
Bei
Vorräten einschl. Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe erfolgte die Aktivierung zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren
Tageswerten. Für Bestandsrisiken und Ungängigkeit
wurden angemessene Wertabschläge vorgenommen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nominalbetrag
aktiviert.
Die
Forderungen gegen den Gesellschafter Klaus Beldner
resultieren aus dem Finanzverkehr. Das Konto wird in Form
eines Kontokorrents abgerechnet. Das
Gesellschafter-Verrechnungskonto wurde im Berichtszeitraum
mit einem Zinssatz von 1 % verzinst. Die Zinsberechnung
erfolgte nach einer vereinfachten Zinsstaffelmethode.
Die
liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die
Rückstellungen für Pensionen wurden nach
den anerkannten versicherungsmathematischen
Grundsätzen mittels der
"Projected-Unit-Credit-Methode" errechnet. Als biometrische
Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von
Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird ein
Rechnungszins von 1,83 % bei der Bewertung zugrunde
gelegt. Der Berechnung wurde ein Gehaltsanpassungstrend von
0 %, ein Rententrend von 0 % sowie eine
Fluktuation von 0 % zugrunde gelegt. Der
Unterschiedsbetrag gemäß §253 Abs. 6
HGB beträgt 11.793,00 EURO.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen,
soweit sie passivierungsfähig sind.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Aktivposten
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
sind Forderungen mit einer Restlaufzeit über einem
Jahr i. H. v. TEUR 401 (VJ: TEUR 13) enthalten.
Eigenkapital
Das Stammkapital beträgt EUR 26.000,00
Der Bilanzgewinn hat sich wie folgt entwickelt:
|
EUR
|
Vortrag zum 01.01.2023
|
363.077,85
|
Ausschüttung 2023
|
0,00
|
Jahresüberschuss
2023
|
757.877,22
|
Bilanzgewinn 31.12.2023
|
1.120.955,07
|
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Die Verpflichtungen aus Pensionen sind teilweise
durch Vermögensgegenstände gesichert, die an die
Versorgungsberechtigten zur Sicherung der
Pensionsansprüche verpfändet wurden. Die
angelegten Vermögensgegenstände dienen
ausschließlich der Erfüllung der
Pensionsverpflichtungen und sind im Zugriff der
übrigen Gläubiger entzogen. Sie wurden deshalb
gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im
Geschäftsjahr erstmals mit den zugrunde liegenden
Verpflichtungen verrechnet.
Die Verrechnung der Pensionsverpflichtungen mit
Vermögensgegenständen basiert auf folgenden
Werten:
Erfüllungsbetrag
der Rückstellungen
|
995.803,00 Euro
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögensgegenstände
|
453.258,00 Euro
|
Der beizulegende Zeitwert entspricht dem
Stichtagskurs zum Bilanzstichtag.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse, die gemäß § 285
Nr. 27 i. V. m. § 251 HGB und § 268 Nr. 7
HGB anzugeben sind.
Geschäftsführung
Zusammensetzung im Geschäftsjahr 2023:Herr Klaus
Beldner, Beruf: Friseurmeister und Frau Barbara Beldner,
Beruf: Friseurmeisterin
Von der Schutzklausel gemäß § 286
Abs. 4 HGB wird hinsichtlich der Angaben gemäß
§ 285 Satz 1 Nr. 9a und Nr. 9b HGB Gebrauch gemacht.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt vor, den
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.120.955,07 auf neue
Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Gilching, den 11.11.2024
gezeichnet
Klaus Beldner, Geschäftsführer
gezeichnet
Barbara Beldner, Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2024
festgestellt.
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