WELLCOM
Software GmbH
Dielheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
19.689,00 |
207.781,05 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
84,00 |
250,00 |
| II.
Sachanlagen |
11.605,00 |
22.621,00 |
| III.
Finanzanlagen |
8.000,00 |
184.910,05 |
| C.
Umlaufvermögen |
39.452,04 |
77.366,54 |
| I.
Vorräte |
776,38 |
1.524,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.003,43 |
10.918,33 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31.672,23 |
64.923,96 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
143,00 |
3.894,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
59.284,04 |
301.823,89 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.415,19 |
57.420,23 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
31.855,64 |
40.653,38 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
43.222,74 |
8.797,74 |
| B.
Rückstellungen |
38.453,01 |
213.245,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.415,84 |
18.664,52 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
19.415,84 |
18.664,52 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
12.494,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
59.284,04 |
301.823,89 |
Anhang
I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB
(§§ 238 ff.) unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) i. d.
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt worden.
Eine Anpassung der Vorjahreszahlen aufgrund der
erstmaligen Anwendung der Vorschriften des BilMoG wurde
nicht vorgenommen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) wurden
teilweise in Anspruch genommen.
Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr
von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG
abweichenden Positionen der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden,
wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit
(§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der
Vorjahreszahlen entsprochen. Falls eine
Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen
oder Schulden zu anderen Positionen der Bilanz bestand, ist
dies im Anhang angegeben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten vermindert um die handelsrechtlich
zulässigen Abschreibungen angesetzt. Bei Zugängen
von abnutzbaren Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens im Geschäftsjahr erfolgt die
planmäßige Abschreibung grundsätzlich
zeitanteilig.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von
§ 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben. Wirtschaftsgüter, die die
Voraussetzungen von § 6 Abs. 2a EStG erfüllen,
werden im Zugangsjahr in einen Sammelposten eingestellt,
der gleichmäßig über 5 Jahre aufgelöst
wird.
Das Vorratsvermögen wird grundsätzlich zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, soweit
nicht ein niedrigerer Börsen- oder Marktpreis bzw. ein
niedrigerer beizulegender Wert anzusetzen ist.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Beim Ansatz der Rückstellungen wurde allen
erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung
getragen. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Die Bilanz ist unter Beachtung des § 266 Abs. 2
und 3 HGB aufgestellt.
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel
zu entnehmen.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen
erfolgte nach dem modifizierten Teilwertverfahren. Dabei
wurden die Richttafeln 2005 G sowie ein Rechnungszins von
5,15 % zugrunde gelegt. Anwartschaftstrend, Rententrend und
Fluktuation wurden jeweils mit 0,00 % angenommen. Die
aufgrund der geänderten Bewertung der
Pensionsverpflichtung zum 01.01.2010 erforderliche
Zuführung von EUR 45.822,00 wurde in Höhe von
1/15 erfolgswirksam als außerordentlicher Aufwand
erfasst. Die gemäß Art. 67 Abs. 2 EGHGB
anzugebenden nicht ausgewiesene Pensionsrückstellungen
betragen EUR 42.767,00.
Die Pensionsverpflichtung der Gesellschaft ist
teilweise durch zugunsten der versicherten Person
verpfändete Rückdeckungsversicherungen gedeckt.
Der Ausweis in der Bilanz erfolgte zum Bilanzstichtag
saldiert gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB. Der
Bilanzansatz der Pensionsrückstellungen errechnet sich
mit EUR 233.390,00. Die Aktivwerte aus den bestehenden
Rückdeckungsversicherungen betragen insgesamt EUR
203.036,99.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen die
Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie
der Steuererklärungen mit 3.200,00 € und
Rückstellung zur Erfüllung der
Aufbewahrungsfristen in Höhe von 4.900,00 €.
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich wie
folgt:
Verbindlichkeiten
|
Stand
31.12.2010
€
|
bis zu 1 Jahr
€
|
1 - 5 Jahre
€
|
über 5 Jahre
€
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gegenüber
Kreditinstituten
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0,00
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0,00
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0,00
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0,00
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aus Lieferungen und
Leistungen
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0,00
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0,00
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0,00
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0,00
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Sonstige
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19.415,84
|
19.415,84
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0,00
|
0,00
|
Summe
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19.415,84
|
19.415,84
|
0,00
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0,00
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In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von € 12.334,60 enthalten.
I
II
. Sonstige Angaben
Während des Zeitraums vom 1.1.2010 bis zum
31.12.2010 war eine Aushilfe beschäftigt.
Gesamtvertretungsberechtigte
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2010
waren:
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Kurtz, Thomas
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| • |
Kurtz, Michaela
|
Nußloch, den 11. August 2011
……………………………
………………………….
Thomas Kurtz
Michaela Kurtz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.08.2011
festgestellt.
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