Stammdaten

Register
Amtsgericht Neubrandenburg HRB 6207
Eingetragen
13.5.2004
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Ausbauelementen aus MetallManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Metallbau, Vertrieb und Montage von Bauelementen aller Art; Die Gesellschaft ist berechtigt, auch branchenähnliche Tätigkeiten auszuüben und alle dem Gesellschaftszweck dienenden Geschäfte zu tätigen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Martin Kuntsche
seit 25.2.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Christina Heß
52.00%
Hubert Kuntsche
48.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Christina Heß
17255 Wesenberg, Siedlung 31
52.00%
Hubert Kuntsche
17237 Blumenholz, OT Weisdin, Seeweg 3
48.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MTB GmbH

Neustrelitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BILANZ zum 31. Dezember 2022

MTB GmbH

AKTIVA

Geschäftsjahr 2022 Vorjahr 2021
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 94.805,00 94.806,00 65.780,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 121.110,09 109.618,52
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 52.618,79 51.963,90
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.236,72 181.965,60 533,42
C. Rechnungsabgrenzungsposten 275,00 555,12
Summe AKTIVA 277.046,60 228.451,96

PASSIVA

Geschäftsjahr 2022 Vorjahr 2021
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag -7.542,14 -7.670,81
III. Jahresüberschuss 1.036,70 18.494,56 128,67
B. Rückstellungen 7.951,91 7.853,25
C. Verbindlichkeiten 250.600,13 203.140,85
Summe PASSIVA 277.046,60 228.451,96

ANHANG zum 31. Dezember 2022

MTB GmbH

ALLGEMEINE ANGABEN

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen.

Darüber hinaus wurden Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch genommen.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Kapitalgesellschaften beachtet.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Am Abschlussstichtag liegen weder Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB vor.

UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2022

 

Neustrelitz, den 06.09.2024

gez. M. Kuntsche

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