Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Béatrice Felder seit 9.11.2020 | Geschäftsführer |
Michael Rubas seit 1.9.2020 | Geschäftsführer |
Guillaume Breton seit 30.5.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
BUYIN SA | 50.00% |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BUYIN GmbHBonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsübersicht Lagebericht und Jahresabschluss Lagebericht Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Organisation- und Unternehmensstruktur Die BUYIN GmbH, Bonn (im Folgenden die "Gesellschaft" oder "BUYIN GmbH") ist ein verbundenes Unternehmen der BUYIN S.A., Brüssel/Belgien (im Folgenden "BUYIN S.A."). Das Stammkapital betrug zum Bilanzstichtag 25.000 Euro. 2. Leistungsumfang Die Gesellschaft koordiniert strategische Beschaffungsmaßnahmen in den Bereichen Netzwerktechnologie, Endgeräte & Plattformen und Informationstechnologie, (i) vornehmlich für die Konzerne Deutsche Telekom AG ("Deutsche Telekom") und Orange S.A. ("Orange"), gleichberechtigte Anteilseigner der BUYIN S.A ., und deren Tochtergesellschaften sowie (ii) für interessierte Dritte auf Grundlage von Dienstleistungsverträgen. Die BUYIN GmbH ist ebenfalls in die Leistungserbringung für Bell Canada Inc. und andere externe Kunden der BUYIN S.A. eingebunden. Die Gesellschaft darf innerhalb und außerhalb Deutschlands sämtliche Geschäfte abschließen und Handlungen vornehmen, die unmittelbar bzw. mittelbar dem Unternehmensgegenstand dienlich sind. 3. Geschäftsentwicklung In diesem Geschäftsjahr führte die BUYIN Gruppe die Einkaufsverhandlungen zugunsten der Tochtergesellschaften beider vorgenannter Konzerne und weiterer Partner in mehr als 45 Märkten in Europa, MEA (Middle East, Africa) und Kanada durch. Bedingt durch das Geschäftsmodell der Gesellschaft hängt die Geschäftsentwicklung nur sehr geringfügig von allgemeinen gesamtwirtschaftlichen oder branchenbezogenen Rahmenbedingungen ab. Mit dem Ziel der Steigerung globaler Skaleneffekte und dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit sowie basierend auf der im Jahre 2017 seitens der EU-Wettbewerbs-Behörden und nationaler Behörden ausgesprochenen Genehmigungen erlangte das Joint Venture BUYIN im Jahre 2017 die sogenannte Vollfunktionalität. Auf Grundlage dieser Genehmigungen bietet die BUYIN Gruppe nunmehr ihr gesamtes Leistungsangebot strategischer Beschaffungsaktivitäten anderen Dritten, die keine Gesellschafter oder deren verbundene Unternehmen sind, an. Die Vertragsbeziehungen mit anderen Dritten werden über die BUYIN S.A. gesteuert. Auf dieser Grundlage erbringt die BUYIN Gruppe Beschaffungsdienstleistungen für Bell Canada/Kanada, NOS/Portugal, Proximus/Belgien und ODIDO (ehemals T-Mobile Netherlands)/Niederlande. Die BUYIN GmbH ist als größte operative Einheit der BUYIN Gruppe maßgeblich in die Leistungserbringung für Gesellschafter und Drittkunden eingebunden. Das Kerngeschäft der BUYIN Gruppe, die Steigerung globaler Skaleneffekte und die Reduzierung der Anschaffungskosten zu Gunsten der Anteilseigner Deutsche Telekom und Orange, deren Tochtergesellschaften sowie weiteren Partnern unter Beibehaltung von Qualität und Innovation, wird in enger Zusammenarbeit mit allen Stakeholdern umgesetzt. Nach einer sehr hohen Bewertung von 4,2 im Jahr 2021 und 4,3 im Jahr 2022 gelang es der BUYIN Gruppe erneut, die Gesamtkundenzufriedenheit auf 4,4 von 5 zu verbessern. Im Rahmen der im Februar 2023 durchgeführten Kundenbefragung bewerteten fast 350 Kunden aus 45 verschiedenen Unternehmen ihre Zufriedenheit mit acht Aspekten: "Zufriedenheit", "Empfehlung", "Leistung", "Zusammenarbeit", "Kundenorientierung", "Reaktionsfähigkeit", "Information während der Verhandlungsphase" und "Betreuung nach Abschluss". In einer zusätzlichen, nicht für den Index berücksichtigten Frage, beurteilten die Kunden ihre Zufriedenheit mit dem Krisenmanagement der BUYIN im vergangenen Jahr. Alle Aspekte wurden mit 4,2 bis 4,5 bewertet. Im Laufe des Jahres 2023 wurde ein starkes Augenmerk darauf gelegt, dass sowohl das Management als auch die Mitarbeiter der BUYIN Gruppe nach dem Ende der Corona-Pandemie eng mit ihren lokalen Stakeholdern der Deutschen Telekom- und der Orange Gruppe sowie den Allianzmitgliedern verbunden blieben. Nähe zählt und ist ein wesentlicher Faktor für eine abgestimmte und effektive Zusammenarbeit. Es wurden mehr als zehn Besuche bei Landesgesellschaften durchgeführt, darüber hinaus mehrere Videokonferenzen mit Tochtergesellschaften der Deutschen Telekom und Orange sowie unseren Allianzmitgliedern, bei denen es um Business Reviews und Roadmap-Anpassungen, Klärungsgespräche sowie unterschiedliche Schwerpunktthemen ging. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Digitalisierung im Hinblick auf Data Mining und effektive Datennutzung und -kommunikation gelegt, um uns in einem sich schnell verändernden Tätigkeitsumfeld effizienter und leistungsfähiger zu positionieren. Im aktuellen makroökonomischen Kontext kam der Bewältigung der Inflationsthematik ein besonderer strategischer Schwerpunkt zu. Basierend auf einer kontinuierlich erweiterten Datenbank mit den Kostentreibern aller wichtigen Produktkategorien, einschließlich einer fortlaufenden Prognose der damit verbundenen Preisentwicklungen und eines regelmäßig aktualisierten Preiserhöhungs-Trackers, konnten wir zahlreichen Preiserhöhungsforderungen unserer Lieferanten entgegenwirken. Gepaart mit einer strukturierten Überwachung der Lieferketten- und Lieferantenstabilität haben wir zur Geschäftskontinuität unserer Stakeholder/Kunden beigetragen. Im Hinblick auf das Risikomanagement hat BUYIN kontinuierlich Risiken und Maßnahmen zu deren Minimierung in der Lieferkette identifiziert, die durch geopolitische Konflikte, die Pandemie, Inflation, Engpässe bei Chipsätzen und anderen Produkten der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie durch längere Transportvorlaufzeiten verursacht werden. Maßnahmen wie das BUYIN "Krisenkochbuch", das den Lieferantenmarktanteil pro Unterkategorie berücksichtigt, um Abhängigkeiten zu verringern, und der Frühwarnansatz wurden weiterentwickelt. Mit Bezug auf verstärkte Nachhaltigkeitsbemühungen in allen Betriebseinheiten der Anteilseigner hat BUYIN in Zusammenarbeit mit Orange und Deutsche Telekom eine Reihe von Tools entwickelt, um die Emissionen der Lieferanten zu senken. Durch die Anwendung der "Supplier Sustainability Scorecard" erhalten Lieferanten eine Gesamtbewertung zu der Nachhaltigkeit, die ihr Engagement und ihre Fortschritte bei der Reduzierung der CO 2 - Emissionen widerspiegelt. In bereichsspezifischen Fragebögen wird dabei die Nachhaltigkeit von Produkten während des Ausschreibungsprozesses anhand von drei Kriterien bewertet: Lebenszyklus, Energieeffizienz und Kreislaufwirtschaft. Im Jahr 2023 gelang es den Einheiten der BUYIN Gruppe, fast 100 % des betreuten Einkaufsvolumens durch ESG-Bewertungen (Umwelt, Soziales und Corporate Governance) der Lieferanten abzudecken. Das ganze Jahr über trafen sich Einkäufer systematisch mit allen Top-Anbietern, um die BUYIN-Nachhaltigkeits-Scorecard und den damit verbundenen verstärkten Fokus auf Nachhaltigkeitskriterien im Lieferantenauswahlprozess zu erläutern. Fortbildung und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Fähigkeiten unserer Mitarbeiter werden durch unsere interne "Procurement Academy" als hauseigene Trainingseinheit unterstützt, die ein breites Spektrum an gezielten Schulungsmöglichkeiten bietet. Darüber hinaus ermöglicht unsere zentrale digitale Lernplattform "LearnIn" unseren Mitarbeitern, sich selbstständig und individuell weiterzubilden, sei es mit Schulungen, E-Learnings oder Podcasts. Darüber hinaus können sich Mitarbeiter an innovativen transversalen Ansätzen und Aktivitäten wie dem "Pioneers & Pillars"-Programm oder der "TeamUp"-Initiative beteiligen. Diese zielen darauf ab, den Kompetenzaustausch durch kollaborative Projektarbeit zu fördern, womit Innovationen sowie die individuelle und domänenübergreifende Entwicklung unterstützt werden. Ein wichtiger Meilenstein auf unserem Weg zu Innovation, Effizienz und Exzellenz ist das neu eingerichtete interne Künstliche Intelligenz- und Automatisierungslabor. Diese Initiative soll BUYIN-Mitarbeitern das Rüstzeug an die Hand geben, um im digitalen Zeitalter erfolgreich zu sein. Basierend auf den am 7. Oktober 2011 unterzeichneten Dienstleistungsverträgen stellt BUYIN seinen mittelbaren Anteilseignern die eigenen Kosten in Rechnung. Auf Grund dieses Vertragsmodells ist die Ertragslage der Gesellschaft vor Steuern strukturell positiv. Im Geschäftsjahr erreichte die Gesellschaft ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 1.635 Tsd. €. 3.1 Ertragslage Im Folgenden werden die für die Entwicklung der Ertragslage wesentlichen Einflussfaktoren kurz erläutert: Die Leistungsindikatoren der BUYIN sind bestimmt durch eine budgetierte Kostenverrechnung nach dem "Cost Plus Modell" an Deutsche Telekom, Orange und BUYIN S.A. Diese wird in einem rollierenden Dreijahresplan ("Mid-Term Plan") durch die Anteilseigner festgelegt. Weitere, kommerziell determinierte Umsatzquellen, die Gegenstand einer Prognose sein könnten, bestehen nicht. Hervorzuheben ist, dass die Leistungsindikatoren, im Wesentlichen die Kosten des Geschäftsbetriebs sowie die Mitarbeiterzahl, nicht auf Ebene der verschiedenen Legaleinheiten, sondern auf Ebene der BUYIN Gruppe festgelegt und durch die Anteilseigner überwacht werden. Der BUYIN GmbH als größter operativen Einheit kommt hier allerdings eine besondere Bedeutung zu. Der Umsatz der Gesellschaft belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 28.181 Tsd. €. Die Umsätze entfielen im Wesentlichen in Höhe von 15.082 Tsd. € auf die Deutsche Telekom und in Höhe von 12.078 Tsd. € auf Orange. Die Umsätze resultierten aus Weiterbelastungen auf Basis des vorgenannten Dienstleistungsvertrages zwischen BUYIN und den mittelbaren Anteilseignern. Die Umsatzerlöse sind im Vorjahresvergleich um 1.766 Tsd. € gesunken. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 750 Tsd. € enthalten Erträge aus der Erstattung von Verpflichtungen aus dem Personalbereich in Höhe von 276 Tsd. € sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 282 Tsd. €. Der Personalaufwand in Höhe von 21.922 Tsd. € setzt sich aus den Aufwendungen für Löhne und Gehälter in Höhe von 18.716 Tsd. € und den Aufwendungen für soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung in Höhe von 3.206 Tsd. € zusammen. Der Rückgang der Aufwendungen für Löhne und Gehälter um 1.648 Tsd. € ist im Wesentlichen auf den im Jahresdurchschnitt niedrigeren Personalbestand zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 5.453 Tsd. € beinhalten unter anderem Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten (1.110 Tsd. €), Miet- und Pachtaufwendungen (935 Tsd. €) sowie Aufwendungen für sonstige Personalnebenkosten (777 Tsd. €). Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert insbesondere aus höheren Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten, gestiegenen Aufwendungen für Reisekosten sowie höheren Aufwendungen für Jahresabschlusskosten. Das positive Zinsergebnis in Höhe von 253 Tsd. € resultiert im Wesentlichen aus dem Zinsertrag der Festgeldanlagen (510 Tsd. €). Im laufenden Geschäftsjahr wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.112 Tsd. € erzielt. 3.2 Vermögens- und Finanzlage Auf der Aktivseite ist die Bilanzsumme insbesondere durch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2.082 Tsd. € sowie sonstigen Vermögensgegenständen (19.504 Tsd. €) und flüssigen Mitteln in Höhe von 5.723 Tsd. € geprägt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von 631 Tsd. € gegen die Deutsche Telekom und in Höhe von 1.451 Tsd. € gegen die Orange. BUYIN hat am 14. Oktober 2011 mit der Deutsche Telekom und der Orange ein sogenanntes Treasury Agreement abgeschlossen. Zur Sicherstellung der Liquidität räumen die Deutsche Telekom AG und die Orange S.A. der BUYIN jeweils eine Kreditlinie in Höhe von 2.750 Tsd.€ ein. Die Kreditlinien sind zeitlich unbegrenzt. Ebenso können im Rahmen des Treasury Agreements liquide Mittel angelegt werden. Zum Stichtag waren kurzfristige Mittel in Höhe von insgesamt 19.175 Tsd. € bei der Deutsche Telekom AG und der Orange S.A. angelegt, die in den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen sind. Die Passivseite umfasst neben dem Eigenkapital (1.976 Tsd. €) im Wesentlichen Rückstellungen in Höhe von 25.877 Tsd. €. Die Pensionsrückstellungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 535 Tsd. €. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Rückstellungen zum 31. Dezember 2023:
Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2023 beläuft sich auf 6,8 %. 3.3 Mitarbeiter Zum 31. Dezember 2023 arbeiteten 149 Angestellte für die Gesellschaft. 4. Zukünftige Geschäftsentwicklung 4.1. Ausblick Für die kommenden Jahre wird die BUYIN Gruppe weiterhin Kosteneinsparungen für die Deutsche Telekom- und Orange-Gruppe sowie seine Partner durch Skaleneffekte, Bündelung strategischer Beschaffungsaktivitäten, den Abschluss gemeinsamer Rahmenverträge mit Lieferanten, eine weitere Digitalisierung sowie die Verwendung gewonnener Daten in intelligenten Analysediensten umsetzen, um weiteren Mehrwert zu schaffen. Das Geschäftsmodell der BUYIN GmbH als wesentlicher Bestandteil der BUYIN Gruppe wird sich dabei nicht verändern. Der aktuelle Mittelfristplan für die BUYIN Gruppe für die Jahre 2024 bis 2026 sieht vor, dass die Mitarbeiterzahl leicht sinkt und die Betriebskosten 1 stabil bleiben. Auch in Zukunft werden wir uns auf Nachhaltigkeit konzentrieren, indem wir die Ambitionen unserer Anteilseigner für CO 2 -Neutralität bis 2040 und die Kreislaufwirtschaft unterstützen. Wir werden weiterhin Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungen anwenden und deren Anwendungsschwelle kontinuierlich senken. Für das Jahr 2024 planen wir, mit der Entwicklung einer Berechnungsmethode für den CO 2 -Fußabdruck von Produkten zu beginnen, um Beschaffungsentscheidungen auf der Grundlage von Nachhaltigkeit und reduziertem Energieverbrauch weiter zu unterstützen. BUYIN wird Risiken im Zusammenhang mit Kriegen, Inflation, Pandemien, Handelsspannungen, Lieferengpässen oder anderen Ereignissen, die sich auf die Lieferkette auswirken, weiterhin aufmerksam verfolgen und Abhilfemaßnahmen entwickeln. Prognosen oder Erwartungen des Unternehmens, die in diesem Bericht zum Ausdruck kommen, unterliegen Unsicherheiten. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher von den hier zum Ausdruck kommenden Prognosen und Erwartungen abweichen. 4.2 Chancen und Risiken Möglichkeiten für Erlössteigerungen bestehen in der weiteren Ausweitung der Anzahl der leistungsempfangenden Unternehmen sowie einer Erweiterung der bedienten Einkaufsbereiche. Da die Gesellschaft nicht von externen Kunden abhängig ist und seine Dienstleistungen im Wesentlichen für seine mittelbaren Anteilseigner erbringt, besteht kein Risiko des Verlustes einer beträchtlichen Anzahl von Kunden und Geschäftsvolumen. 4.3 Existenzielle Risiken Auf der Grundlage der von BUYIN mit der Deutsche Telekom und Orange geschlossenen Dienstleistungs- und Finanzverträge wird davon ausgegangen, dass im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs keine existenziellen Risiken entstehen werden. Potenzielle Risiken bestehen im regulatorischen Bereich, in dem die strikte Einhaltung von Wettbewerbsgesetzen für den laufenden Betrieb als Joint Venture unabdingbar ist. Zur Minimierung dieses Risikos hat die BUYIN Gruppe seit ihrer Gründung einen Compliance Bereich aufgebaut und führt regelmäßig interne Schulungen seiner Mitarbeiter durch.
Bonn, den 15. Mai 2024 BUYIN GmbH Die Geschäftsführung Béatrice Felder, Sprecherin der Geschäftsführung Michael Rubas, Geschäftsführer Bereich Finanzen und Recht Inhalt Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Grundlagen und Methoden Erläuterungen zur Bilanz Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige Angaben BilanzAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangGrundlagen und Methoden Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen der Gesellschaft Die Geschäftstätigkeit der BUYIN GmbH, Bonn (im Nachfolgenden BUYIN oder Gesellschaft genannt), ist die Organisation, die Durchführung, die Vermittlung und die Beratung von Unternehmen bezüglich Beschaffungsaktivitäten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt sind. Sie darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen mit gleichartigem oder ähnlichem Gegenstand errichten, erwerben, sich an ihnen beteiligen und/oder ihre Geschäfte führen sowie solche Unternehmen bzw. Unternehmensbeteiligungen veräußern. Die BUYIN ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Bonn unter der Nr. HRB 15239 eingetragen. Alleinige Gesellschafterin ist die BUYIN S.A., Brüssel/Belgien (im Nachfolgenden BUYIN S.A. genannt). Die BUYIN S.A. ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Deutsche Telekom AG, Bonn (im Nachfolgenden Deutsche Telekom) und der Orange S.A., Paris/Frankreich (im Nachfolgenden Orange). Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 €. Die Gesellschaft ist ein verbundenes Unternehmen der BUYIN S.A. im Sinne des § 271 Abs. 2 HGB und wird in den Konzernabschluss der BUYIN S.A. einbezogen. Die BUYIN S.A. stellt als oberstes Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten und gleichzeitig kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss der BUYIN S.A. ist auf der Webseite der belgischen Nationalbank (Unternehmensnummer 0839312591) hinterlegt. Grundlagen der Bilanzierung Der Jahresabschluss und der Lagebericht der BUYIN werden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) für mittelgroße Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB sowie nach dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 2 HGB werden teilweise in Anspruch genommen. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB, wobei die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert ist. Der Ausweis erfolgt in Euro (€), sofern nichts anderes angegeben wird. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Soweit zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit in Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst werden, erfolgt ein getrennter Ausweis im Anhang. Erforderliche Zusatzangaben für einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen ebenfalls im Anhang. Bilanzierung und Bewertung Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet und planmäßig über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung. Die Gesellschaft übt das Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 HGB zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände nicht aus. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zum Nennbetrag bewertet. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung. Die planmäßigen Abschreibungen werden grundsätzlich linear vorgenommen. Die dabei zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern basieren auf einer betriebsindividuellen Einschätzung, die sowohl technische als auch wirtschaftliche Entwertungsfaktoren berücksichtigt. Entfallen die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung in den Folgejahren teilweise oder ganz, erfolgt eine Zuschreibung in Höhe der eingetretenen Wertaufholung, höchstens jedoch bis zu dem Wert, der sich ohne Vornahme der außerplanmäßigen Abschreibung ergeben hätte. Im Wesentlichen liegen den planmäßigen Abschreibungen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Die Zugänge zu den immateriellen Vermögensgegenständen sowie zu beweglichen Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens werden ab dem Zugangsjahr pro rata temporis abgeschrieben. Gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG werden Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 800 € betragen, im Zugangsjahr sofort abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang ausgewiesen. Diese Regelung wird aus Vereinfachungsgründen für entsprechende Zugänge in der Handelsbilanz übernommen. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden bei Verkauf oder sonstigem Abgang mit ihren jeweiligen Buchwerten (Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen) ausgebucht. In Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Verkaufserlös und dem Buchwert des Vermögensgegenstands wird ein Gewinn oder Verlust aus Anlagenabgang ergebniswirksam berücksichtigt. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennbetrag angesetzt. Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Auf fremde Währung lautende Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet und unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB) und des Realisationsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HS. 2 HGB) bewertet. Kurzfristige Posten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird gemäß § 266 Abs. 2 Buchst. C HGB als gesonderter Posten angesetzt. Er wird zu jedem Abschlussstichtag neu berechnet. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ergeben sich aus Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern. Sie werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der Heubeck-Richttafeln 2018 G ermittelt. Dabei werden auch künftig zu erwartende Steigerungen der Gehälter und Renten berücksichtigt. Für die Berücksichtigung der Fluktuation werden unternehmensspezifische altersabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten angesetzt. Der Zinssatz zur Ermittlung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen entspricht dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB). Gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB ergibt sich der durchschnittliche Marktzinssatz zur Abzinsung von Pensionsrückstellungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ist ausschüttungsgesperrt (§ 253 Abs. 6 S. 2 HGB). Die BUYIN hat in der Vergangenheit Altersteilzeitvereinbarungen mit variierenden Konditionen und Vertragsbedingungen überwiegend nach dem sogenannten Blockmodell abgeschlossen. In diesem Zusammenhang entstehen zwei Arten von Verpflichtungen, die jeweils in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der Heubeck-Richttafeln 2018 G mit ihrem Barwert bewertet und getrennt voneinander bilanziert werden. Dabei handelt es sich um Erfüllungsrückstände und Aufstockungsbeträge. Aufstockungsbeträge haben regelmäßig einen hybriden Charakter, das heißt, obwohl einerseits der Vereinbarung häufig eine Kompensationsfunktion für eine frühere Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugemessen wird, steht die spätere Auszahlung andererseits unter dem Vorbehalt der künftigen Erbringung von Arbeitsleistungen. Soweit in vorangegangenen Geschäftsjahren abgeschlossene Altersteilzeitprogramme überwiegend Abfindungscharakter hatten, wurden Aufstockungsbeträge unmittelbar bei Entstehen der Verpflichtung in voller Höhe erfasst. In aktuellen Altersteilzeitvereinbarungen steht die Erbringung künftiger Arbeitsleistungen im Vordergrund, daher werden die Aufstockungsbeträge über den Erdienungszeitraum erfasst. Die Bewertung der Verpflichtungen aus Langzeitkonten erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Barwert. Die Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hierfür abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen. Zur Absicherung von Ansprüchen aus Altersteilzeit, Lebensarbeitszeitkonten und Langzeitkonten wurde Vermögen im sogenannten Contractual Trust Arrangement (CTA) auf einen Treuhänder übertragen. CTA-Vermögen bestehen aus Bankkontenguthaben und Rückdeckungsversicherungen. Gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB werden die Rückstellungen für Lebensarbeitszeitkonten, Langzeitkonten sowie die Rückstellungen für Erfüllungsrückstände bei Altersteilzeit mit dem entsprechenden Deckungsvermögen verrechnet. Das verrechnete Deckungsvermögen wird nach § 253 Abs. 1 S. 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Bewertung erfolgt zum jeweiligen Stichtag bei Bankkontenguthaben zum Nennbetrag und bei Rückdeckungsversicherungen zum Aktivwert. Entsteht durch die Verrechnung ein aktiver Unterschiedsbetrag, so wird dieser als gesonderter Posten ausgewiesen (§ 266 Abs. 2 Buchst. E HGB). Gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB werden auch die Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen verrechnet und innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen. Übersteigt der Zeitwert des Deckungsvermögens die historischen Anschaffungskosten, unterliegt dieser Teil gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre. Die Steuerrückstellungen sowie die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei der Bemessung dieser Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Die zu erwartenden zwischenzeitlichen Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Stichtag mit dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Zinssatz abgezinst. Als Zinssatz wird der durchschnittliche laufzeitadäquate Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet. Die erfolgsorientierten Vergütungssysteme umfassen den Short Term Incentive, den Share Matching Plan sowie den Long Term Incentive Plan. Im Rahmen der kurzfristigen Erfolgsvergütungskomponente Short Term Incentive ist das Business Leader Team vertraglich verpflichtet und sind auf freiwilliger Basis auch andere Führungskräfte ermächtigt, einen Teil der festgesetzten jährlichen variablen Vergütung, der sich nach dem Grad der Zielerreichung der für das Geschäftsjahr fixierten Zielvorgabe jeder Person bestimmt, in Aktien der Deutschen Telekom zu investieren und über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren zu halten. Die Deutsche Telekom wird für die von den Planberechtigten erworbenen Aktien zusätzliche Aktien gewähren (Share Matching Plan), die nach Ablauf der vierjährigen Haltefrist den Planberechtigten aus dem durch die Deutsche Telekom gehaltenen Bestand an eigenen Aktien zugeteilt werden. Darüber hinaus wird für das Business Leader Team sowie weitere Führungskräfte eine erfolgsabhängige Vergütung in Abhängigkeit von der Erfüllung langfristiger Zielvorgaben ausgelobt (Long Term Incentive Plan). Bei dem Share Matching Plan sowie dem Long Term Incentive Plan handelt es sich um anteilsbasierte Vergütungsinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Für den Share Matching Plan entspricht der beizulegende Zeitwert dem Kurs der Aktie der Deutschen Telekom am Tag der Gewährung abzüglich eines erwarteten Dividendenabschlags. Beim Long Term Incentive Plan wird das dem Mitarbeiter zu Planbeginn zugeteilte virtuelle Aktienpaket mit dem Aktienkurs der Deutschen Telekom am Tag der Gewährung multipliziert und auf den Stichtag diskontiert. Während der Planlaufzeit ändert sich der Wert analog den Veränderungen des Börsenkurses der Aktie der Deutschen Telekom. Die Anzahl der virtuellen Aktien verändert sich durch die Zielerreichung von vier gleich gewichteten Kennzahlen. Darüber hinaus erhält jeder Berechtigte während der Planlaufzeit eine Dividende. Diese wird in virtuelle Aktien reinvestiert und erhöht den Bestand an virtuellen Aktien bei jedem Planteilnehmer. Für die voraussichtlichen Kosten, die für die erfolgsorientierte Vergütung entstehen, werden Rückstellungen gebildet. Im Falle des Share Matching Plans und des Long Term incentive Plans erfolgt die Berücksichtigung des Personalaufwands über die jeweilige Laufzeit. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet und unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB) und des Realisationsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HS. 2 HGB) bewertet. Kurzfristige Posten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Der Ausweis der latenten Steuern in der Bilanz erfolgt saldiert (§ 274 Abs. 1 S. 3 HGB). Sollte sich nach Verrechnung ein Aktivüberhang ergeben, wird das Wahlrecht zur Bildung aktiver latenter Steuern gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht ausgeübt. Als Umsatzerlöse werden gemäß § 277 Abs. 1 HGB alle Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen ausgewiesen. Dies betrifft im Wesentlichen Erlöse aus den Bereichen Organisation, die Durchführung, die Vermittlung und die Beratung von Unternehmen bezüglich Beschaffungsaktivitäten. Der Ausweis der Umsatzerlöse erfolgt nach dem Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern. Entsprechend dem Realisationsprinzip erfolgt eine periodengerechte Erfassung. Die Aufwendungen für Altersversorgung umfassen Aufwendungen im Rahmen der Dotierung der Pensionsrückstellungen für die beschäftigten Arbeitnehmer und Versorgungszuschläge für beurlaubte Beamte. Ermessensspielräume Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses muss die Gesellschaft Einschätzungen vornehmen und Annahmen treffen, welche die Ansätze der Vermögensgegenstände und Schulden, die Angabe von Risiken und Unsicherheiten bezüglich der angesetzten Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag sowie die Aufwendungen und Erträge für den Berichtszeitraum beeinflussen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Einschätzungen abweichen. Erläuterungen zur Bilanz 1 Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten ausschließlich entgeltlich erworbene Software. Hierbei handelt es sich um Nutzungsrechte an Individual- und Standard-Software in Höhe von 206 Tsd. € (31. Dezember 2022: 138 Tsd. €). Die Zugänge zu den immateriellen Vermögensgegenständen belaufen sich im Berichtsjahr auf insgesamt 189 Tsd. € (31. Dezember 2022: 79 Tsd. €) und umfassen im Wesentlichen Nutzungsrechte an Software. Das Sachanlagevermögen in Höhe von 287 Tsd. € (31. Dezember 2022: 168 Tsd. €) umfasst im Wesentlichen Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Zugänge im Sachanlagevermögen in Höhe von 233 Tsd. € (31. Dezember 2022: 139 Tsd. €) betreffen unter anderem Investitionen in Büroausstattung in Höhe von 53 Tsd. € (31. Dezember 2022: 133 Tsd. €). Anlagespiegel
2 Forderungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Forderungen gegen die Deutsche Telekom in Höhe von 631 Tsd. € (31. Dezember 2022: 1.568 Tsd. €) und Forderungen gegen die Orange in Höhe von 1.451 Tsd. € (31. Dezember 2022: 2.273 Tsd. €). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen überwiegend Forderungen gegen die BUYIN S.A. in Höhe von 991 Tsd. € (31. Dezember 2022: 928 Tsd. €). 3 Sonstige Vermögensgegenstände
Bei dem Termingeld handelt es sich um die kurzfristige Mittelanlage bei der Deutsche Telekom und der Orange im Rahmen des Treasury Agreements vom 14. Oktober 2011. Die Sonstigen Forderungen enthalten im Wesentlichen Forderungen aus der Weiterbelastung von Personalsachverhalten in Höhe von 276 Tsd. € (31. Dezember 2022: 581 Tsd. €). Die übrigen sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forderungen gegen Mitarbeiter in Höhe von 10 Tsd. € (31. Dezember 2022: 2 Tsd. €). Im Vorjahr waren hierin im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche in Höhe von 201 Tsd. € enthalten. Sämtliche in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 4 Flüssige Mittel
Das Guthaben bei Kreditinstituten beinhaltet ausschließlich das Kontokorrentkonto bei der Postbank, Saarbrücken. 5 Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 272 Tsd. € (31. Dezember 2022: 254 Tsd. €) enthält im Wesentlichen abgegrenzte Aufwendungen für Marktforschung in Höhe von 163 Tsd. € (31. Dezember 2022: 148 Tsd. €), Aufwendungen für Lizenzen in Höhe von 49 Tsd. € (31. Dezember 2022: 76 Tsd. €) sowie Aufwendungen für Weiterbildung in Höhe von 40 Tsd. € (31. Dezember 2022: 11 Tsd. €). 6 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung entsteht, soweit CTA-Vermögen die Erfüllungsrückstände aus Altersteilzeitvereinbarungen oder die Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit- und Langzeitkonten überschreiten; mit denen sie aufgrund ihrer Eigenschaft als Deckungsvermögen saldiert werden müssen. Die fortgeführten Anschaffungskosten der CTA-Vermögen für Altersteilzeitvereinbarungen, Langzeitkonten sowie Lebensarbeitszeitkonten entsprechen dem beizulegenden Zeitwert. 7 Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der BUYIN beträgt zum 31. Dezember 2023 unverändert 25 Tsd. €. Sämtliche Gesellschaftsanteile werden von der BUYIN S.A. gehalten. Die Kapitalrücklage resultiert mit 39 Tsd. € aus sonstigen Einzahlungen aus Vorjahren (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) durch die damalige Gesellschafterin Deutsche Telekom AG, Bonn. Ausschüttungsgesperrte Beträge betragen gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB 130 Tsd. € (31. Dezember 2022: 672 Tsd. €). Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 25. Mai 2023 wurde der Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 829 Tsd. € zuzüglich des Gewinnvortrags 2022 in Höhe von 971 Tsd. € zu einem Teilbetrag in Höhe von 1.000 Tsd. € an die alleinige Gesellschafterin BUYIN S.A. ausgeschüttet. 8 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der Bilanzansatz der Pensionsverpflichtungen wird auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten ermittelt. Die Pensionsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern der BUYIN beruhen auf unmittelbaren Versorgungszusagen. Diese umfassen die Direktzusagen, die die Gesellschaft unmittelbar erteilt hat. Zum Stichtag liegen der Berechnung folgende Annahmen zugrunde:
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt unter Verwendung der biometrischen Grundlagen der Heubeck-Richttafeln 2018 G. Auf Basis der versicherungsmathematischen Gutachten wird zum Abschlussstichtag eine Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen von 20.452 Tsd. € (31. Dezember 2022: 19.918 Tsd. €) ausgewiesen. Gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB ergibt sich der durchschnittliche Marktzinssatz zur Abzinsung von Pensionsrückstellungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren zum 31. Dezember 2023 beträgt 130 Tsd. € (31. Dezember 2022: 672 Tsd. €). Der Unterschiedsbetrag ist ausschüttungsgesperrt. 9 Steuerrückstellungen
Die Rückstellung für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrifft im Wesentlichen Gewerbesteuer in Höhe von 112 Tsd. € (31. Dezember 2022: 0 Tsd. €). 10 Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen für variable Vergütungsbestandteile beinhalten den variablen Anteil am Jahreszielgehalt in Höhe von 3.460 Tsd. € (31. Dezember 2022: 3.343 Tsd. €). Darüber hinaus enthält der Posten weitere erfolgsabhängige Vergütungsprogramme in Höhe von 719 Tsd. € (31. Dezember 2022: 872 Tsd. €). Die Rückstellung für Altersteilzeit umfasst ausschließlich die Aufstockungsbeträge. Die Rückstellung für die Erfüllungsrückstände aus Altersteilzeitvereinbarungen wurde in Höhe von 931 Tsd. € mit dem CTA-Vermögen verrechnet. Die ursprüngliche Höhe der Rückstellung für Altersteilzeit betrug 1.246 Tsd. €. Die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten insbesondere ausstehenden Rechnungen für Aufwendungen für IT-Beratung, Aufwendungen für HR-Services sowie Aufwendungen für Mietnebenkosten. Die übrigen sonstigen Rückstellungen beinhalten ausschließlich Rückstellungen für Jahresabschlusskosten. 11 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten für erworbene Hard-und Software, Verbindlichkeiten für bezogene Geschäftsfahrzeuge sowie Verbindlichkeiten aus Reisekosten. Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Pensionsrückstellungen resultieren aus dem Wechsel von Mitarbeitern in Gesellschaften des Telekom-Konzerns. Die aufnehmende Gesellschaft erhält einen Ausgleichsbetrag für die übertragenen Pensionsverpflichtungen. Die Verbindlichkeiten aus Steuern enthalten insbesondere Lohnsteuerverbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit. Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten insbesondere Verbindlichkeiten aus der Personalabrechnung. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 12 Umsatzerlöse Aus der Unternehmenstätigkeit wurden im Geschäftsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 28.181 Tsd. € (2022: 29.947 Tsd. €) erzielt. Die Umsatzerlöse entfielen in Höhe von 15.112 Tsd. € (2022: 16.079 Tsd. €) auf das Inland und in Höhe von 13.069 Tsd. € (2022: 13.868 Tsd. €) auf das Ausland. 13 Sonstige betriebliche Erträge
Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betreffen Personalrückstellungen in Höhe von 234 Tsd. € (2022: 49 Tsd. €) sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 48 Tsd. € (2022: 147 Tsd. €). Die Erträge aus der Erstattung von Verpflichtungen aus dem Personalbereich enthalten ausschließlich Erstattungen von der Deutsche Telekom in Höhe von 276 Tsd. € (2022: 722 Tsd. €). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Berichtsjahr periodenfremde Erträge gemäß § 285 Nr. 32 HGB in Höhe von 209 Tsd. € (2022: 199 Tsd. €) ausgewiesen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. 14 Personalaufwand/Beschäftigte
Der Rückgang der Aufwendungen für Löhne und Gehälter um 1.648 Tsd. € ist im Wesentlichen auf den im Jahresdurchschnitt niedrigeren Personalbestand zurückzuführen. Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten entwickelte sich wie folgt:
Der Rückgang der Zahl der Beschäftigten folgt der mittelfristigen Personalplanung. 15 Abschreibungen
Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände betreffen ausschließlich Abschreibungen auf Software in Höhe von 81 Tsd. € (2022: 202 Tsd. €). Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen entfallen im Berichtsjahr mit 93 Tsd. € (2022: 282 Tsd. €) vollumfänglich auf Betriebs- und Geschäftsausstattung. 16 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Rechts- und Beratungskosten beinhalten überwiegend Aufwendungen für Vertragsberatung in Höhe von 598 Tsd. € (2022: 598 Tsd. €). Die Miet- und Pachtaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus Mietaufwendungen für Gebäude mit 435 Tsd. € (2022: 434 Tsd. €) sowie Mietaufwendungen für Kraftfahrzeuge in Höhe von 292 Tsd. € (2022: 349 Tsd. €). Die Sonstigen Personalnebenkosten betreffen überwiegend die Aufwendungen für Weiterbildungen in Höhe von 409 Tsd. € (2022: 340 Tsd. €) sowie Personaldienstleistungen in Höhe von 248 Tsd. € (2022: 222 Tsd. €). Die übrigen Aufwendungen umfassen im Berichtsjahr insbesondere Bewirtungsaufwendungen, Aufwendungen für Büromaterial sowie Aufwendungen für Versicherungen. 17 Finanzergebnis
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen die Aufzinsung von langfristigen Personalrückstellungen. Der Rückgang des Zinsaufwands ist insbesondere auf einen geringeren Effekt aus der Rechnungszinsänderung für die Ermittlung der Pensionsrückstellungen zurückzuführen. Im Berichtsjahr wurden Aufwendungen aus der Aufzinsung von Erfüllungsrückständen aus Altersteilzeitvereinbarungen, für Langzeitkonten sowie Lebensarbeitszeitkonten in Höhe von insgesamt 0 Tsd. € (2022: 1 Tsd. €) mit den Erträgen der entsprechenden CTA-Vermögen in Höhe von 10 Tsd. € (2022: Aufwendungen in Höhe von 4 Tsd. €) im Zinsergebnis verrechnet. 18 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
19 Jahresüberschuss Der Jahresüberschuss hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 283 Tsd. € erhöht und beträgt 1.112 Tsd. €. Sonstige Angaben 20 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen betreffen im Wesentlichen Büromieten. 21 Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Berichtsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB beträgt 63 Tsd. € und entfällt vollständig auf Abschlussprüfungsleistungen. 22 Die Geschäftsführung der BUYIN GmbH Béatrice Felder Sprecherin der Geschäftsführung (Managing Director) Michael Rubas Geschäftsführer Bereich Finanzen und Recht 23 Vergütung der Geschäftsführung Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleiben die Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung.
Bonn, den 15. Mai 2024 BUYIN GmbH Die Geschäftsführung Béatrice Felder Michael Rubas BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BUYIN GmbH, Bonn Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BUYIN GmbH, Bonn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BUYIN GmbH, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 15. Mai 2024 Deloitte
GmbH
Andreas Conrad, Wirtschaftsprüfer Moritz Gappa, Wirtschaftsprüfer |
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