SOLVENTA Beteiligungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Schürrer seit 27.1.2025 | Prokura |
Jürgen Glöckner seit 20.7.2023 | Vorstandsmitglied |
Wolfgang Els seit 14.2.2023 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Frankenluk AktiengesellschaftBambergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024(HRB 87 Amtsgericht Bamberg)Bilanz zum 31. Dezember 2024AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024
Anhang für das Geschäftsjahr 2024Allgemeines Die Frankenluk Aktiengesellschaft hat Ihren Sitz in der Pödeldorfer Straße 86 in 96052 Bamberg. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 87 in das Register beim Amtsgericht Bamberg eingetragen. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH- und Aktiengesetzes. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Größenabhängige Erleichterungen nach § 288 Abs. 2 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, werden vornehmlich im Anhang aufgeführt. Jahresabschluss und Anhang werden in vollen Tausend-Euro ausgewiesen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen (soweit abnutzbar). Das Sachanlagevermögen wird entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Es werden grundsätzlich folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Bei Zugängen an beweglichen Anlagegütern wird die Abschreibung ab dem Monat der Anschaffung bzw. Herstellung vorgenommen. Die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis zu einem Wert von 800 EUR werden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Diese Gegenstände werden im Jahr des Zugangs auch als Abgang erfasst. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauerhafter oder vorübergehender Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalbetrag angesetzt. Dabei werden erkennbare Einzelrisiken und Risiken aus überfälligen Forderungen durch Wertberichtigungen angemessen berücksichtigt. Die Pensions- und Sterbegeldrückstellungen werden nach handelsrechtlichen Vorschriften passiviert. Die Bewertung der Verpflichtung erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Ab dem Jahr 2018 werden als biometrische Rechnungsgrundlagen die neuen Richttafeln "2018 G" von Herrn Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Künftige Steigerungen der Versorgungsleistungen aufgrund von Gehalts- und Rentenentwicklung werden ebenfalls erfasst. Für die Berücksichtigung der Fluktuation wurden alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Die Berechnung für die Witwen- / Witwerrente erfolgte nach der sogenannten kollektiven Methode, bei der eine sich aus den verwendeten Rechnungsgrundlagen ergebende Verheiratungswahrscheinlichkeit zu Grunde gelegt wurde. Im Einzelnen liegen der Bewertung der Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember 2024 folgende Annahmen zugrunde:
Die Ermittlung der Durchschnittszinssätze zur Bewertung von Pensionsrückstellungen wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie verändert. Die Veränderung betrifft den Betrachtungszeitraum für die Berechnung des Durchschnittszinssatzes. Dieser wurde von 7 auf 10 Jahre verlängert, wodurch es zu einem Anstieg des anzuwendenden Rechnungszinssatzes gekommen ist. Der sich aus der Anwendung der Neuregelung ergebende Entlastungseffekt unterliegt einer gesetzlichen Ausschüttungssperre. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind keinerlei Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB (Aufstockung der Pensionsrückstellungen) enthalten, da die vollen Beträge bereits seit 2010 zugeführt sind. Die sonstigen Rückstellungen tragen den bei Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Soweit wesentlich werden bei Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten sowohl Kostensteigerungs- als auch Abzinsungseffekte berücksichtigt. Die Bewertung der Rückstellungen für Resturlaub und Gleitzeit erfolgt, entsprechend der Auffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), als Sachleistungsverpflichtung zu Vollkosten. Für die Berechnung der Urlaubs- und Gleitzeitrückstellungen greift die Gesellschaft auf die monatlichen Gehalts- bzw. Lohnzahlungen und jährlich einmaligen Entgelte (insbesondere Urlaubsgeld) zuzüglich darauf entfallender Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zurück. Bei der Ermittlung des Tagessatzes geht die Gesellschaft von den tatsächlich zu leistenden Arbeitstagen des nachfolgenden Geschäftsjahrs (220 Arbeitstage pro Jahr) aus. Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Zusätzliche Angaben gemäß § 264 Abs. 2 HGB Bezüglich der Zusatzversorgung der Arbeitnehmer liegt eine mittelbare Pensionsverpflichtung nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB vor. Die über eine Zusatzversorgungskasse abzuwickelnden Versorgungsleistungen führen zu einer Subsidiärhaftung des entsprechenden Arbeitgebers und damit zu einer mittelbaren Pensionsverpflichtung der Berichtsgesellschaft. Eine Passivierungspflicht besteht für derartige Verpflichtungen nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht. Vom Passivierungswahlrecht ist kein Gebrauch gemacht worden. Nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB besteht jedoch die Verpflichtung, den Betrag der in der Bilanz nicht ausgewiesenen Pensionsrückstellungen im Anhang anzugeben. Da der verlässlichen Betragsangabe im Anhang praktische Schwierigkeiten der Ermittlung seitens der Zusatzversorgungskasse entgegenstehen, erfolgen entsprechend den Äußerungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) qualitative Angaben über die Art und den Umfang der mittelbaren Verpflichtungen im Anhang. Die Frankenluk Aktiengesellschaft ist als Arbeitgeber Mitglied bei der Zusatzversorgungskasse "Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder" mit Sitz in Karlsruhe, zu der während der Zeit der Beschäftigung der Arbeitnehmer und der Mitgliedschaft eine Umlagepflicht besteht. Einzelheiten hierzu sind in der Satzung der Zusatzversorgungskasse geregelt. Die Summe der umlagepflichtigen Löhne und Gehälter betrug im Berichtsjahr 5.170 TEUR (Vj. 4.641 TEUR) bei einem Umlagesatz von 5,49% (Vj. 5,49%). Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in einer Anlage zum Anhang dargestellt. 2. Finanzanlagen Die Aufstellung des Anteilsbesitzes ist auf Seite 13 dieses Anhangs enthalten. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Geldüberlassung bestehen gegenüber der VINCI Energies Deutschland Industry & Infrastructure GmbH, Frankfurt am Main. Forderungen in Höhe von 18.111 TEUR (Vj. 15.850 TEUR) betreffen die Omexom Frankenluk GmbH und resultieren mit 10.455 TEUR aus der Arbeitnehmerüberlassung und mit 7.656 TEUR aus der Gewinnabführung für das Geschäftsjahr 2024. Im Vorjahresausweis der sonstigen Vermögensgegenstände sind 651 TEUR Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag aus der Steuerberechnung für das Jahr 2023 enthalten. Sämtliche Forderungen weisen eine Restlaufzeit von unter einem Jahr auf. 4. Eigenkapital
Zum 31. Dezember 2024 beträgt das gezeichnete Kapital der Gesellschaft 2.812.110,00 EUR. Es ist, wie im Vorjahr, eingeteilt in 110.000 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Das Grundkapital ist voll geleistet. Die Gesellschaft weist eine gesetzliche Rücklage gemäß § 150 Abs. 1 AktG von 281 TEUR aus. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft haben der Hauptversammlung am 22. März 2024 vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn zum 31.12.2023 von 21.068 TEUR, 2.200 TEUR an die alleinige Gesellschafterin VINCI Energies Deutschland Industry & Infrastructure GmbH, Frankfurt am Main, auszuschütten und den verbleibenden Restbetrag von 18.868 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen. Die Hauptversammlung stimmte diesem Vorschlag zu. 5. Rückstellungen
Die Pensionsrückstellung beinhaltet die Verpflichtung zur Zahlung von Sterbegeld im Gesamtbetrag von 10 TEUR (Vj. 9 TEUR). Der Unterschiedsbetrag aus der geänderten Bewertung der Rückstellung für Altersvorsorgeverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt im Berichtsjahr -263 EUR (Vj. 211 EUR). Die Steuerrückstellungen betreffen mit 292 TEUR Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie mit 873 TEUR Gewerbesteuer aus der Steuerberechnung für das Jahr 2024. Im Vorjahr waren 101 TEUR für Gewerbesteuer betreffend das Jahr 2023 auszuweisen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus dem Personalbereich. 6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffend den Umsatzsteuerausweis gegenüber der VINCI Deutschland GmbH, Ludwigshafen am Rhein. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Lohnsteuerverbindlichkeiten. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 7. Umsatzerlöse Die Umsätze verteilen sich wie folgt auf die Geschäftsfelder:
Die Umsatzerlöse betreffen ausschließlich den Leistungsverkehr mit der Tochtergesellschaft. Die Erhöhung der Umsatzerlöse aus der Arbeitnehmerüberlassung korrespondiert mit dem gestiegenen Personalaufwand. 8. Sonstige betriebliche Erträge
Gewinne aus Fremdwährungsumrechnungen wurden im Berichtsjahr nicht erzielt. 9. Personalaufwand
Der Anstieg des Personalaufwands resultiert im Wesentlichen aus tariflichen Lohn- und Gehaltsanpassungen. 10. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
11. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Im Vorjahresausweis sind Aufwendungen in Höhe von 175 TEUR für die Ausrichtung einer Mitarbeiterveranstaltung im Rahmen des 100-jährigen Firmenjubiläums der Berichtsgesellschaft enthalten. Im Berichtsjahr sind keine Währungsverluste entstanden. 12. Erträge aus Beteiligungen
Der Beteiligungsertrag resultiert aus der Ausschüttung der BELUK GmbH, Schongau. 13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
14. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen
Die Abführung erfolgte gemäß dem mit der Omexom Frankenluk GmbH bestehenden Gewinnabführungsvertrag. 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung beträgt 1 TEUR (Vj. 1 TEUR). 16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Gesellschaft ist auf Grund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags mit der Omexom Frankenluk GmbH Organträgerin des körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organkreises. Für die aktiven latenten Steuern, die im Wesentlichen für Auftrags- und Pensionsrückstellungen anfallen, wurde auf eine Aktivierung verzichtet. Passive latente Steuern fielen nicht an. Der Steuersatz beträgt 29,48% (Vj. 29,48%). Als Teil des VINCI Konzerns fällt die Frankenluk Aktiengesellschaft in den Anwendungsbereich der Mindestbesteuerungsregelungen (Pillar II), die ab dem 1. Januar 2024 anwendbar sind. Auf Basis einer ersten indikativen Analyse auf Gruppenebene zur Ermittlung der zukünftigen Betroffenheit durch die globale Mindeststeuer wird gegenwärtig davon ausgegangen, dass die Gesellschaft von diesen Regelungen nicht materiell betroffen sein wird. 17. Sonstige Steuern
Sonstige Erläuterungen und Angaben Konzernzugehörigkeit Der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellte Konzernabschluss, in den die Frankenluk Aktiengesellschaft einbezogen ist, wird von der VINCI S.A., 1973, boulevard de la Defense, 92000 Nanterre (Frankreich), erstellt und in deutscher Sprache im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. VINCI S.A. stellt als oberstes Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Aus diesem Grund ist die Frankenluk Aktiengesellschaft gemäß § 291 HGB von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit. Der Ort der Offenlegung ist
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Anzahl der Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt des Geschäftsjahres 104 (Vj. 101) Arbeitnehmer, davon 38 (Vj. 39) Angestellte und 66 (Vj. 62) gewerbliche Arbeitnehmer. Nahestehende Unternehmen und Personen Mit der Gesellschaft nahestehenden Unternehmen und Personen wurden im Berichtsjahr keine marktunüblichen Geschäfte getätigt. Honorar des Abschlussprüfers Auf die Angabe des Abschlussprüferhonorars wird gemäß § 285 Nr. 17 HGB verzichtet, da die Angabe im Konzernabschluss der VINCI S.A. erfolgt, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres bis zur Unterzeichnung des Jahresabschlusses sind nicht eingetreten. Offenlegung Der Jahresabschluss von 2023 ist im Unternehmensregister veröffentlicht. Organe der Gesellschaft Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus den folgenden Personen:
Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat belaufen sich in 2024 auf 5 TEUR (Vj. 10 TEUR). Vorstand Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus folgenden Personen:
Die aktiven Vorstände erhalten von der Gesellschaft keine Bezüge. Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2024
1) vor Ergebnisabführung
Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2024 in Höhe von 23.158.300,00 EUR - resultierend aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 4.290.000,00 EUR und dem Gewinnvortrag in Höhe von 18.868.300,00 EUR - eine Dividendenzahlung in Höhe von 2.200.000,00 EUR vorzunehmen und den verbleibenden Betrag in Höhe von 20.958.300,00 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Bamberg, den 07. März 2025 Frankenluk Aktiengesellschaft Vorstand Els Glöckner Entwicklung des Anlagevermögens
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024Grundlagen der Gesellschaft 1. Geschäftsmodell der Gesellschaft Seit dem Jahr 1997 beschränken sich die geschäftlichen Aktivitäten der Frankenluk Aktiengesellschaft (im Folgenden FLUK genannt) auf die Verwaltung des Immobilienvermögens, die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung und die Beteiligung an Unternehmen im Leitungs- und Energieanlagenbau. Die Arbeitnehmerüberlassung sowie die Vermietung des Grundvermögens erfolgen ausschließlich an die Tochtergesellschaft Omexom Frankenluk GmbH (im Folgenden OFL genannt). Insofern ist sowohl die Lage im Berichtszeitraum als auch die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft eng mit der wirtschaftlichen Situation bei dieser Tochtergesellschaft verknüpft. Die wesentlichen Kompetenzen der OFL liegen im Komplettangebot von Leitungs- und Netzbau, sowie im Bau von Energie- und Stromversorgungsanlagen, wobei das Kundenportfolio von Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerken und Industriekunden bis hin zur öffentlichen Hand reicht. Alleinige Aktionärin der FLUK ist die VINCI Energies Deutschland Industry & Infrastructure GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main. 2. Forschung und Entwicklung Die Gesellschaft betreibt keine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2024 zum Stocken. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahresdurchschnitt um 0,2% geringer als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung ebenfalls 0,2%. Dieser Wert liegt unter dem erwarteten Wachstum von 0,6% für das Jahr 2024. Die Gründe für diesen negativen Verlauf sind vielschichtig. Insbesondere konjunkturelle und strukturelle Belastungen standen einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung im Weg. Dazu zählen zunehmende Konkurrenz für die deutsche Exportwirtschaft auf wichtigen Absatzmärkten, hohe Energiekosten, ein nach wie vor erhöhtes Zinsniveau, aber auch unsichere wirtschaftliche Aussichten. Die Entwicklung der Bruttowertschöpfung ging im Jahr 2024 um 0,4% zurück. Im verarbeitenden Gewerbe nahm die Bruttowertschöpfung um 3,0% ab. Vor allem der Maschinenbau und die Automobilindustrie produzierten deutlich weniger. In den energieintensiven Industriezweigen der Chemie- und Metallindustrie blieb die Produktion auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres. Im Baugewerbe nahm die Bruttowertschöpfung gegenüber dem Vorjahr um 3,8% ab. Hier belasteten die hohen Baupreise und Zinsen den Wohnungsbau. Modernisierung und Neubau von Straßen, Bahnstrecken und Leitungen führten dagegen zu einem Plus im Tiefbau. Die Dienstleistungsbereiche entwickelten sich im insgesamt positiv. Hier stieg die Bruttowertschöpfung um 0,8%. Die Bruttoanlageninvestitionen sanken gegenüber dem Vorjahr um 2,8%. Hier wirkten sich die hohen Baukosten im Wohnungsbau negativ auf die Bauinvestitionen aus. Auch die Investitionen in Ausrüstungen gingen im Vergleich zum Vorjahr preisbereinigt um 5,5% zurück. Insbesondere aufgrund der gestiegenen sozialen Sachleistungen nahmen die Konsumausgaben des Staates um 2,6% zu. Die privaten Konsumausgaben stiegen dagegen preisbereinigt nur um 0,3%. Die schwierige wirtschaftliche Lage 2024 zeigte sich auch im Außenhandel. Die Exporte von Waren und Dienstleistungen sanken, im Wesentlichen verursacht durch die geringeren Ausfuhren von elektrischen Ausrüstungen, Maschinen und Kraftfahrzeugen, um 0,8%. Dagegen stiegen die preisbereinigten Importe leicht um 0,2% an. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland wurde im Jahresdurchschnitt 2024 von knapp 46,1 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht, was einen historischen Höchststand darstellt. Der Beschäftigungsaufbau fand dabei ausschließlich im Dienstleistungsbereich statt. Die Zahl der Erwerbstätigen im produzierenden Gewerbe und im Baugewerbe sank dagegen. 2. Geschäftsverlauf Die Umsatzerlöse der Berichtsgesellschaft haben sich im Vorjahresvergleich um 552 TEUR auf 7.039 TEUR erhöht. Sie resultieren mit 6.846 TEUR (Vj. 6.273 TEUR) aus Arbeitnehmerüberlassung und mit 193 TEUR (Vj. 214 TEUR) aus Mieterträgen. Sämtliche Umsatzerlöse wurden mit der OFL erzielt. Die Erhöhung korrespondiert mit dem gestiegenen Personalaufwand. Entscheidender für die Entwicklung der Berichtsgesellschaft ist jedoch der Geschäftsverlauf ihrer Tochtergesellschaft OFL. Die Gesamtleistung der OFL für das abgelaufene Geschäftsjahr zeigt sich mit 93.554 TEUR (Vj. 84.454 TEUR) im Vorjahresvergleich deutlich erhöht. Sie liegt um rund 12.500 TEUR über dem prognostizierten Wert und korrespondiert damit nicht mit der allgemeinen Branchenentwicklung. Der Auftragseingang der OFL hat sich mit 106.763 TEUR (Vj. 92.552 TEUR), im Vorjahresvergleich, um 14.211 TEUR signifikant erhöht und lag damit auch deutlich über dem Prognosewert von 81.000 TEUR. Der Auftragseingang ist mit 55.211 TEUR (Vj. 39.255 TEUR) dem Bereich Energie- und Stromversorgungsanlagen und mit 51.552 TEUR (Vj. 53.297 TEUR) dem Bereich Leitungs- und Netzbau zuordenbar. Der Jahresüberschuss der Berichtsgesellschaft beträgt im Geschäftsjahr 4.290 TEUR und liegt damit um 1.269 TEUR über dem Vorjahreswert von 3.021 TEUR. Das im Bereich zwischen 6.000 TEUR und 6.500 TEUR prognostizierte Ergebnis vor Steuern wurde mit 7.577 TEUR, aufgrund der im Vorjahresvergleich um 3.050 TEUR höheren Ergebnisabführung der OFL, deutlich übertroffen. 3. Lage a) Ertragslage Die Ertragslage der Gesellschaft stellt sich im Berichtsjahr wie folgt dar:
Die Umsatzerlöse resultieren mit 6.846 TEUR (Vj. 6.273 TEUR) aus Arbeitnehmerüberlassung und mit 193 TEUR (Vj. 214 TEUR) aus Mieterträgen. Die Erhöhung korrespondiert mit dem gestiegenen Personalaufwand. Sämtliche Umsatzerlöse resultieren aus dem Leistungsverkehr mit der OFL. Der Anstieg des Personalaufwands resultiert im Wesentlichen aus tariflichen Lohn- und Gehaltsanpassungen. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist im Wesentlichen durch den Vorjahresausweis von 175 TEUR für die Ausrichtung einer Mitarbeiterveranstaltung im Rahmen des 100-jährigen Firmenjubiläums der Berichtsgesellschaft bedingt. Aufgrund einer im Vorjahresvergleich um 3.050 TEUR höheren Ergebnisabführung der OFL von 7.656 TEUR (Vj. 4.606 TEUR), hat sich der Jahresüberschuss im Geschäftsjahr um 1.269 TEUR auf 4.290 TEUR (Vj. 3.021 TEUR) erhöht. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2024 in Höhe von 23.158.300,00 EUR - resultierend aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 4.290.000,00 EUR und dem Gewinnvortrag in Höhe von 18.868.300,00 EUR - eine Dividendenzahlung in Höhe von 2.200.000,00 EUR vorzunehmen und den verbleibenden Betrag in Höhe von 20.958.300,00 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Der vom Vorstand gemäß § 312 AktG erstellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen enthält folgende Schlusserklärung: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Andere Maßnahmen wurden auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unternehmen weder getroffen noch unterlassen. Mit der Gesellschaft nahestehenden Personen wurden im Berichtsjahr keine marktunüblichen Geschäfte getätigt." b) Vermögenslage Die Vermögenslage der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar:
Die Bilanzsumme hat sich, vorwiegend bedingt durch einen Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen, um 3.257 TEUR auf 29.404 TEUR erhöht. Die Eigenkapitalquote verringerte sich auf 89,3% (Vj. 92,4%). Trotz geringerer Forderungen aus Arbeitnehmerüberlassung führte die höhere Forderung aus der Gewinnabführung für das Geschäftsjahr 2024 und ein Anstieg im Cash-Pool- Guthaben zur Erhöhung der Forderungen im Verbundbereich. Der Vorjahresausweis der sonstigen Vermögensgegenstände beinhaltet 651 TEUR Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag aus der Steuerberechnung für das Jahr 2023. Die Steuerrückstellungen betreffen mit 292 TEUR Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie mit 873 TEUR Gewerbesteuer aus der Steuerberechnung für das Jahr 2024. Im Vorjahr waren 101 TEUR für Gewerbesteuer betreffend das Jahr 2023 auszuweisen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen überwiegend Verpflichtungen aus dem Personalbereich. c) Finanzlage Am Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres stellt sich die Finanzlage der Gesellschaft wie folgt dar:
Die Gesellschaft finanziert sich aus Umsatzerlösen, Eigenkapital und Beteiligungserträgen und ist über die VINCI Energies Deutschland Industry & Infrastructure GmbH, Frankfurt am Main, und die VINCI Deutschland GmbH, Ludwigshafen am Rhein, in den Cash-Pool-Verbund der VINCI Finance International S.A., Brüssel (Belgien), einer 100%-Beteiligung der VINCI S.A., Nanterre (Frankreich), integriert. Die Gesellschaft ist auf keine konzernfremden Finanzierungsformen angewiesen. Die Fähigkeit der Gesellschaft, ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, war zu keiner Zeit gefährdet, und auch für die kommenden beiden Geschäftsjahre kann dies aus heutiger Sicht ausgeschlossen werden. Aus Sicht der Gesellschaft ist die Unternehmensfortführung gesichert. Im Januar 2025 wurde der Gewinn des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von 7.656 TEUR aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags von der OFL an die Berichtsgesellschaft abgeführt. d) Gesamtaussage Aufgrund der im Vorjahresvergleich höheren Ergebnisabführung der OFL wurde das prognostizierte Ergebnis überschritten. Die Geschäftsentwicklung kann daher, gerade unter Berücksichtigung von Energiepreiskrise, Inflation und Lieferkettenproblemen, insbesondere bedingt durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, als zufriedenstellend bezeichnet werden. 4. Finanzielle und nicht finanzielle Kennzahlen der Gesellschaft Organisation, Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft richten sich nach den Grundsätzen und Werten des VINCI-Konzerns. Es wird großer Wert darauf gelegt, dass jede Konzerngesellschaft ausreichend Autonomie sowohl in Definition und Umsetzung der Strategie als auch im kurzfristigen operativen Geschäft behält. Dies fördert den Unternehmergeist und die Reaktionsbereitschaft. Eingebettet in Werte wie Solidarität, Vertrauen und Verantwortung gilt immer der Grundsatz Ertrag vor Volumen. Das Ergebnis vor Steuern hängt im Wesentlichen vom Ergebnis aus der Gewinnabführung der OFL ab. Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr durchschnittlich 104 (Vj. 101) Mitarbeiter. Am Bilanzstichtag waren von 104 Mitarbeitern (Vj. 100) 38 (Vj. 38) Angestellte und 66 (Vj. 62) gewerbliche Arbeitnehmer. Für die Gesellschaft ist die Gesundheit der Mitarbeiter, auf die sich die Betriebsleistung stützt, ein hohes Gut. In der VINCI-Gruppe ist die UH1-Kennzahl (Unfallhäufigkeitswert), die sich aus der Anzahl der Unfälle >= 1 Tag Arbeitszeitausfall, multipliziert mit 1 Mio. Stunden und dividiert durch die Anzahl der insgesamt geleisteten Stunden errechnet, die wichtigste Kennzahl zum Thema Arbeitssicherheit. In Summe liegt der UH1-Wert für FLUK und OFL bei 4,4 (Vj. null). Das Ziel "Null Unfälle" wird auch in 2025 ein sehr wichtiges Ziel beider Gesellschaften bleiben. Prognosebericht Die Prognosen zur Entwicklung im Jahr 2025 sind wiederum schwierig und hängen stark von der Entwicklung der geopolitischen Lagen, insbesondere dem Ukrainekrieg, und der Inflationsdynamik ab. Für das Jahr 2025 rechnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für Deutschland mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3%. Wachstumsimpulse dürften dabei vor allem von den privaten Konsumausgaben und im Jahresverlauf auch von den Investitionen ausgehen. Im Vergleich dazu erwartet das Institut für Weltwirtschaft (IfW) im Jahr 2025 ein Wachstum der Weltwirtschaft von 3,1%. Gerade im Baugewerbe dürften sich die hohen Baukosten und die gestiegenen Finanzierungskosten negativ auswirken. Der Bau von kritischen Infrastrukturen sollte hiervon jedoch nicht allzu stark betroffen sein. Für die Hauptkunden der OFL, die Netzbetreiber, steht im Jahr 2025 weiterhin die fortschreitende Energiewende im Fokus. Durch die Bundesregierung wird der politische Wille zum Klimaschutz nochmals verstärkt. Die Energiewende führt in den Transport- und Verteilnetzen zu veränderten Stromflüssen, sodass auch die Netze an die Veränderungen einer dezentralen Energiewelt weiter angepasst werden müssen. Der massive Ausbau der erneuerbaren Energien und die zunehmende Sektorenkopplung in den Bereichen Mobilität und Wärme erfordern eine beschleunigte Digitalisierung in diesem Bereich. Der Ausbau der Stromnetze ist zentral, um den in Folge der Sektorenkopplung steigenden Strombedarf durch den Transport des dafür benötigten erneuerbaren Stroms auch über weite Strecken vom Ort der Erzeugung zu den Verbrauchsschwerpunkten zu decken. Mit den gesetzlichen Anpassungen der letzten Jahre und dem Energiesofortmaßnahmenpaket wurden umfangreiche Rechtsänderungen beschlossen, die die Genehmigung der Netzausbauprojekte beschleunigen sollen. Zusätzlich soll ein vorrausschauendes Controlling der Netzbaumaßnahmen frühzeitig Verzögerungen und Störungen beim Netzausbau identifizieren und die verschiedenen Akteure enger vernetzen. Der von den Übertragungsnetzbetreibern erstellte Netzentwicklungsplan (NEP) 2037/2045 beschreibt erstmals ein Klimaneutralitätsnetz, das ein klimaneutrales Stromsystem bis 2037 und ein klimaneutrales Energiesystem bis zum Jahr 2045 ermöglichen soll. Dabei rechnen die Betreiber der Übertragungsnetze mit einer Steigerung des jährlichen Strombedarfs von heute 500 TWh auf etwa 1.300 TWh bis ins Jahr 2045. Zur Deckung dieses Bedarfs wird ein erheblicher Ausbau des Stromleitungsnetzes benötigt. Den Investitionsbedarf schätzen die Netzbetreiber auf 310 Milliarden EUR. Angesichts des hohen Investitionsbedarfs plant die Bundesregierung den Rückkauf eines Teils des deutschen Stromnetzes vom Betreiber Tennet. In dem Ende Juni 2024 vorgelegten Entwurf des Szenariorahmens für den NEP 2025 planen die Übertragungsnetzbetreiber mit einer nochmals um 70 GW erhöhten installierten EE-Leistung. Durch die dezentralisierte Stromerzeugung (Erneuerbare-Energien-Anlagen) gewinnt das Verteilnetz immer stärker an Bedeutung. Auch die stark steigende Anzahl an Verbrauchsanlagen wie E-Ladestationen oder Wärmepumpen verstärkt dies. Dienten die Verteilnetze in Deutschland in der Vergangenheit dazu, den Strom an den Endverbraucher zu leiten, müssen die Stromverteilnetze zukünftig auch größere Mengen an Strom aus Solar- und Windkraftanlagen aufnehmen und in andere Regionen umverteilen, um Schwankungen beim Verbrauch und der Erzeugung auszugleichen, wodurch sich der Investitionsbedarf in diesem Bereich erhöht. Vor allem die Digitalisierung wurde im Jahr 2024 weiter vorangetrieben um Netzengpässe schneller identifizieren zu können und intelligente Lösungen zu finden. Dabei spielt auch das Netzengpassmanagement eine große Rolle, um zusätzliche Kosten durch Redispatch-Maßnahmen zu verringern. Durch den weiteren Anstieg der Elektromobilität wird dieser Effekt der zusätzlichen Belastung der Stromnetze zumindest punktuell verstärkt. Für 2024 rechnen wir für den Bereich Leitungs- und Netzbau der OFL mit einem steigenden Investitionsvolumen der Netzbetreiber und daraus resultierend einem weiterhin stabilen Auftragseingang. Für 2025 rechnen wir für den Bereich Leitungs- und Netzbau der OFL mit einem steigenden Investitionsvolumen der Netzbetreiber und daraus resultierend einem weiterhin stabilen Auftragseingang. Der Bereich Energie- und Stromversorgungsanlagen der OFL ist von der aktuell schwer einschätzbaren Investitionsbereitschaft der Industriekunden abhängig, wobei insbesondere die negative Stimmung in der Gesamtwirtschaft die Auftragsvergabe eher negativ beeinflussen sollte. Daher planen wir in 2025 mit einem Auftragseingang deutlich unter Vorjahresniveau. Für die OFL erwarten wir somit - gestützt auf die aktuellen Planungsdaten - sowohl einen Auftragseingang als auch eine Gesamtleistung (Umsatz und Bestandsveränderung) von 94.050 TEUR und einen Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung zwischen 7.700 TEUR und 8.200 TEUR. Für die Berichtsgesellschaft planen wir mit Umsatzerlösen auf Vorjahresniveau und einem positiven Ergebnis vor Steuern zwischen 7.500 TEUR und 8.000 TEUR. Die Beteiligungsansätze an der OFL und der BELUK in Höhe von 7.225 TEUR beurteilen wir dementsprechend, auf Basis der prognostizierten Geschäftsentwicklung und Ergebnisse, als werthaltig. Im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung in einem krisengeprägten Umfeld haben wir sämtliche für uns erkennbare Maßnahmen ergriffen, um die bestehenden Prognosen halten zu können. Hierbei unterstützen uns die dezentrale Struktur und die aufgestellten Notfallpläne. Dieser Ausblick unterstellt vornehmlich, dass sich die derzeitigen Auswirkungen, insbesondere das Kriegsgeschehen in Europa, nicht nochmals verschlechtern. Hier gilt es weiterhin, frühzeitig, mit entsprechenden vertraglichen Regelungen, eine Kompensation durch die Kunden sicherzustellen. Eine Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von OFL und FLUK lässt sich aber nicht gänzlich ausschließen. Die im Lagebericht enthaltenen Aussagen über die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft basieren auf aktuellen Einschätzungen der Geschäftsführung und sind naturgemäß mit Unsicherheit behaftet. Die tatsächlich eintretenden Ergebnisse können erheblich von den hier formulierten Aussagen und Einschätzungen abweichen. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Als wesentliche branchenspezifische Risiken wurden für OFL und somit mittelbar für die FLUK die Risiken des Projektgeschäftes identifiziert. Hierbei sprechen wir vor allem von Kalkulations-, Kredit- und Ausführungsrisiken. Diese Risiken werden durch konsequente Umsetzung der Genehmigungsverfahren und monatliche Projektreviews während der Ausübungsphase (kaufmännisches und technisches Projektcontrolling) minimiert. Hier werden individuelle Projektrisiken besprochen und in der laufenden Projektkalkulation berücksichtigt. Durch eine weitere Intensivierung des kaufmännischen und technischen Projektcontrollings und Verbesserung der Projektmanagementqualität werden die Risiken frühzeitig identifiziert und bewältigt und damit als gering eingeschätzt. Die Stabilität der Projekte bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Diese Prozesse werden im Unternehmen durchgehend gelebt und sind fester Bestandteil der Unternehmensphilosophie, welche eine transparente Darstellung der Aufträge und deren Abwicklung vorgibt. Um ertragsorientierte Risiken besser erkennen und handhaben zu können existiert bei der VINCI Akademie ein Ausbildungsprogramm, das sich über eine kontinuierliche Schulung schwerpunktmäßig an Projekt- und Bauleiter richtet. Dieses Programm ist als integrativer Teil des Projektgeschäftes verankert, um den Verantwortlichen die Kompetenzen in der Projektführung zu vermitteln. Dadurch erhöht sich die Chance, dass ertrags- und liquiditätswirksame Entwicklungen möglichst früh erkannt und effektiv bearbeitet werden. Ein weiteres, für die Berichtsgesellschaft spezifisches, Risiko stellt die Mitgliedschaft in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Karlsruhe, (VBL) dar. Insbesondere ein Ausscheiden aus der VBL wäre mit einer Subsidiärhaftung der Gesellschaft verbunden. Aktuell werden die Risiken hieraus jedoch als gering eingeschätzt. Das Finden und Halten von gutem Personal, sowie die Bereitstellung des Personals für die zukünftigen Aufgaben wird ebenfalls ein Hauptaugenmerk der Geschäftsführung sein, wobei die Ausbildungsprogramme der VINCI Akademie hier hilfreich sein können. Auf Sicht sehen wir hieraus jedoch ein mittleres Risiko. Eine Verschlechterung der aktuellen Krisensituationen hätte unmittelbar Einfluss auf Wirtschaftswachstum und Kundennachfrage und damit sowohl bei der OFL als auch mittelbar bei der Berichtsgesellschaft negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zur Folge. Zusätzlich können geopolitische Ereignisse wie beispielsweise die militärische Intervention Russlands in der Ukraine, die Verschärfung von Handelskonflikten oder außenpolitische Konflikte die Rahmenbedingungen negativ beeinträchtigen und damit bei OFL und FLUK zu einem operativen Betriebs- und Ertragsrisiko führen. Weitere finanzielle und operative Risiken, die eine Gefahr für den Fortbestand des Unternehmens darstellen, sind bis zum Tag der Bilanzaufstellung nicht erkennbar, sodass die Unternehmensfortführung als gesichert angesehen werden kann. 2. Chancenbericht Die strategische Chance für OFL und damit auch für die FLUK besteht im Verbund mit den anderen Unternehmen der VINCI-Gruppe neue Kunden und Märkte zu erschließen und als Teil der langfristigen Strategie organisch zu wachsen. Hierbei wird die gemeinsame Marke "Omexom" helfen, bei einem breiteren Kreis von Kunden im Gespräch zu bleiben. Darüber hinaus sehen wir aufgrund unserer eigenen hohen Qualitätsansprüche sehr gute Chancen am Markt zu bestehen. Wir müssen dem Wettbewerb am Markt mit unseren Erfahrungen, unserer Zuverlässigkeit und unserer hohen Qualität begegnen. Im Hinblick auf die Herausforderungen der Energiewende in Deutschland sehen wir Chancen durch unser breites Spektrum und die Größe der VINCI-Gruppe in Deutschland und Europa. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen Forderungen und Verbindlichkeiten. Insbesondere die OFL verfügt über einen solventen und bonitätsstarken Kundenstamm. Forderungsausfälle sind selten. Zudem besteht mit dem Großteil der Kunden eine langjährige Zusammenarbeit. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft überwiegend aus Eigenmitteln, aus Mitteln der Gruppe (Cash-Pooling) und Beteiligungserträgen. Derivative Finanzinstrumente werden aktuell nicht eingesetzt. Risikomanagement und internes Kontrollsystem Insbesondere die OFL ist den üblichen Branchenrisiken ausgesetzt, denen durch ein entsprechendes Risiko- und Projektcontrolling entgegengewirkt wird. Das Managementsystem der VINCI Energies-Gruppe bietet hierfür die Grundlage. Darauf aufbauend sind organisatorische Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von Prozessen und Instrumenten zur Beherrschung von Risiken innerhalb des Risikomanagementsystems der VINCI S.A. getroffen. Risikoanalysen bei der Angebotserstellung mit Freigabegrenzen je nach Projektgröße bis zur Ebene des Vorstands der VINCI S.A. sowie eine zumindest monatlich erfolgende Bewertung des Projektstatus mit Chancen und Risiken gehören dabei zu dem vom Konzern vorgegebenen Instrumentarium. Die Gesellschaft verfügt über ein dokumentiertes internes Kontrollsystem, welches insbesondere die rechnungslegungsrelevanten Schlüsselkontrollen darstellt. Dabei wird stets auf ein konsequentes "Vier-Augen-Prinzip" auf allen Ebenen geachtet. Die Kontrollen sind in den übergreifenden Organisationsrichtlinien der VINCI festgeschrieben. Die Gesellschaft verwendet das gruppenweit eingesetzte Buchhaltungssystem, welches durch die konzerneigenen IT-Gesellschaften betreut wird. So werden Zugriffsberechtigungen zentral vergeben und ein entsprechender Prozess regelt die Vergabe der Berechtigungen. Außerdem werden damit zentral systemtechnische Funktionstrennungen sichergestellt.
Bamberg, den 07. März 2025 Frankenluk Aktiengesellschaft Vorstand Els Glöckner BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Frankenluk Aktiengesellschaft, Bamberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Frankenluk Aktiengesellschaft, Bamberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Frankenluk Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, den 7. März 2025 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Michael Herting, Wirtschaftsprüfer ppa. Mark Freudewald, Wirtschaftsprüfer BERICHT DES AUFSICHTSRATSDer Aufsichtsrat hat sich im Laufe des Geschäftsjahres 2024 in vier Sitzungen eingehend mit der Lage und Entwicklung der FRANKENLUK Aktiengesellschaft (FLUK) und der Omexom Frankenluk GmbH (OFL) sowie mit bedeutsamen Geschäftsvorfällen beschäftigt. Darüber hinaus hat sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats auch außerhalb der Sitzungen des Gremiums regelmäßig durch den Vorstand über wesentliche Vorgänge und Entscheidungen informieren lassen sowie wichtige Einzelvorgänge mit dem Vorstand erörtert. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 sowie der Lagebericht über das Geschäftsjahr 2024 sind unter Einbeziehung der Buchführung von der durch die Hauptversammlung als Abschlussprüfer gewählten PwC PricewaterhouseCoopers GmbH geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben. Den Jahresabschluss und den Lagebericht des Vorstands hat der Aufsichtsrat daher gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat hat weiterhin den vom Vorstand gemäß § 312 AktG aufgestellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft und gebilligt. Der Abschlussprüfer hat bei seiner Prüfung dieses Berichts keine Beanstandungen erhoben; das Prüfungsergebnis deckt sich mit den Feststellungen des Aufsichtsrats. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss seines Berichts gemäß § 312 AktG. Die PwC PricewaterhouseCoopers GmbH hat dazu folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Wir haben den Jahresabschluss der Frankenluk Aktiengesellschaft, Bamberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Frankenluk Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat." Die Umsatzerlöse der Berichtsgesellschaft haben sich im Vorjahresvergleich um 552 T€ auf 7.039 T€ erhöht. Sie resultieren vorwiegend aus der Personalüberlassung an die OFL. Entscheidender für die Entwicklung der Berichtsgesellschaft ist jedoch der Geschäftsverlauf ihrer Tochtergesellschaft OFL. Die Gesamtleistung der OFL für das abgelaufene Geschäftsjahr zeigt sich mit 93.554 T€ (Vj. 84.454 T€) im Vorjahresvergleich deutlich erhöht. Sie liegt um rund 12.500 T€ über dem prognostizierten Wert und korrespondiert damit nicht mit der allgemeinen Branchenentwicklung. Der Auftragseingang der OFL hat sich mit 106.763 T€ (Vj. 92.552 T€), im Vorjahresvergleich, um 14.211 T€ signifikant erhöht und lag damit auch deutlich über dem Prognosewert von 81.000 T€. Der Auftragseingang ist mit 55.211 T€ (Vj. 39.255 T€) dem Bereich Energie- und Stromversorgungsanlagen und mit 51.552 T€ (Vj. 53.297 T€) dem Bereich Leitungs- und Netzbau zuordenbar. Der Jahresüberschuss der FLUK beträgt im Geschäftsjahr 4.290 T€ und liegt damit um 1.269 T€ über dem Vorjahreswert von 3.021 T€. Der Aufsichtsrat dankt allen Belegschaftsangehörigen, den Führungskräften und dem Vorstand für die im Jahr 2024 erbrachten Leistungen sowie für die Bereitschaft, sich mit großem individuellem Einsatz den gestiegenen persönlichen sowie fachlichen Anforderungen des Marktes zu stellen. Unser Dank für eine gute Zusammenarbeit gilt auch den gewählten Vertretern der Belegschaft, mit denen wir personelle, soziale und wichtige wirtschaftliche Angelegenheiten stets vertrauensvoll erörtern konnten.
Bamberg, 28. März 2025 Der Aufsichtsrat Johannes Aichner, Aufsichtsratsvorsitzender PROTOKOLL über die Ordentliche Hauptversammlung der FRANKENLUK Aktiengesellschaft, Bamberg am Freitag, 28. März 2025 um 10.30 Uhrin den Räumen der Gesellschaftin Bamberg, Pödeldorfer Straße 86Die stv. Vorsitzende des Aufsichtsrats übernahm satzungsgemäß den Vorsitz der Versammlung und eröffnete diese um 10.32 Uhr. Sie stellte die Anwesenheit der folgenden Personen fest:
Die stv. Vorsitzende stellte fest, dass in der heutigen Hauptversammlung das gesamte Grundkapital der Gesellschaft vertreten ist und es sich somit um eine Vollversammlung handelt. Die Alleinaktionärin verzichtete ausdrücklich auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Satzung für die Einberufung, Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung statuierten Vorschriften über Formen, Fristen, Beschlussvorschläge, Berichte und Bekanntmachungen. Sodann wurden die Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung behandelt: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der FRANKENLUK Aktiengesellschaft mit dem zugehörigen Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 sowie dem Bericht des Aufsichtsrats. Die Hauptversammlung nahm davon zustimmend Kenntnis. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns und der Gewinnrücklagen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn zum 31.12.2024 in Höhe von € 23.158.300,00 - resultierend aus dem Jahresüberschuss in Höhe von € 4.290.000,00 und dem Gewinnvortrag in Höhe von € 18.868.300,00 - eine Dividendenzahlung in Höhe von € 2.200.000,00 vorzunehmen und den verbleibenden Betrag in Höhe von € 20.958.300,00 auf neue Rechnung vorzutragen. Die Dividendenzahlung erfolgt am 09. April 2025. 3. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen. 4. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Prüfers für den Jahresabschluss 2025 der FRANKENLUK Aktiengesellschaft Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Prüfer des Jahresabschlusses 2025 der FRANKENLUK Aktiengesellschaft, die PwC PricewaterhouseCoopers GmbH zu bestellen. Den Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 wurde durch die Hauptversammlung zugestimmt. Die Versammlung schloss um 10.42 Uhr. Hierüber wurde diese Niederschrift aufgenommen und vom Aufsichtsratsvorsitzenden eigenhändig wie folgt unterschrieben.
Johannes Aichner, Vorsitzender des Aufsichtsrates |
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