Bavaria
Finanz GmbH
Buttenwiesen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
73.908,17 |
25.174,17 |
| I.
Sachanlagen |
73.734,00 |
0,00 |
| II.
Finanzanlagen |
174,17 |
25.174,17 |
| B.
Umlaufvermögen |
313.386,06 |
2.390.006,12 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
155.524,59 |
2.318.652,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
2.263.611,89 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
157.861,47 |
71.353,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
400,00 |
13.005,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
387.694,23 |
2.428.185,34 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
298.639,40 |
300.590,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
273.074,81 |
275.025,95 |
| davon
Gewinnvortrag |
275.025,95 |
47.755,88 |
| B.
Rückstellungen |
52.000,00 |
30.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
37.054,83 |
2.097.594,80 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
37.054,83 |
2.097.594,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
387.694,23 |
2.428.185,34 |
Anhang
für das Geschäftsjahr
vom
1. Juli
bis
30. Juni 2011
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu den Anschaffungskosten
(§ 253 IV HGB)
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten zeitanteilig
abgegrenzte Ausgaben, soweit sie den folgenden
Geschäftsjahren zuzuordnen sind.
Das
Stammkapital entspricht dem Handelsregistereintrag.
Der im
Bilanzgewinn enthaltene
Gewinnvortrag beträgt Euro 275.025,95
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HBG). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen betragen
€
52.000,00
davon entfallen auf
Beratungskosten € 25.000,00
ausstehende Architektenhonorare
€ 7.000,00
Gewährleistungen € 10.000,00
Abschluss-; Prüfungkosten, Aufbewahrg. u.
Offenleg. € 10.000,00
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(§ 268 VII HGB).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren
(§ 275 II HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens
- unverändert - geführt durch
Frau Ulrike Glaser
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gemäß § 286 IV HGB
wurde in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Nördlingen, 09. November 2011
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gez.Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2011 festgestellt.
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