Limex
Computer GmbH
Osnabrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
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31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
153.656,00 |
207.303,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
807,00 |
7,00 |
| II.
Sachanlagen |
152.849,00 |
207.296,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.600.541,35 |
3.012.242,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.063.359,59 |
2.292.395,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
12.400,00 |
12.400,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
537.181,76 |
719.846,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
23.912,85 |
39.567,33 |
| Aktiva |
3.778.110,20 |
3.259.112,55 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.078.442,27 |
913.292,82 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.053.442,27 |
888.292,82 |
| davon
Gewinnvortrag |
88.292,82 |
47.367,57 |
| B.
Rückstellungen |
619.736,12 |
456.954,01 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.029.002,81 |
1.856.045,72 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.029.002,81 |
1.856.045,72 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.671.917,76 |
1.473.941,45 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
50.929,00 |
32.820,00 |
| Passiva |
3.778.110,20 |
3.259.112,55 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft hat als kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB für die Aufstellung des
Anhanges die größenabhängigen
Erleichterungen gem. den §§ 274a, 276, 288 HGB in
Anspruch genommen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte in
Übereinstimmunmg mit den handelsrechtlichen
Vorschriften für Kapitalgesellschaften.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, deren Werte 150 Euro aber nicht 1.000
Euro übersteigen, wurde bis zum Jahr 2009 im
Jahr der Anschaffung ein Sammelposten analog § 6 Abs.
2a EStG gebildet.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,00 Euro (geringwertige
Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
keine Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelberichtigungen
vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Informationen zur Bilanz
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 12.400,00 Euro (Vorjahr
12.400,00 Euro).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 2.029.002,81
Euro (Vorjahr 1.856.045,72 Euro). Davon gegenüber
Gesellschaftern
1.671.917,76 Euro (Vorjahr 1.473.941,45 Euro).
Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Frau Anka Berg geführt. Außer
der Geschäftsführerin waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
Osnabrück, den 15. Mai
2024
Die Geschäftsführerin
Gez.
Anka Berg
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.05.2024
festgestellt.
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