Ursula
Zimmerer GmbH
Parsdorf,
Gemeinde Vaterstetten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.569,50 |
21.036,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.606,00 |
7.730,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.963,50 |
13.306,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
765.641,68 |
767.924,71 |
| I.
Vorräte |
525.695,38 |
572.669,17 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
120.409,74 |
148.459,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
119.536,56 |
46.795,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.249,60 |
3.854,08 |
| Aktiva |
777.460,78 |
792.814,79 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
542.426,96 |
536.589,65 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
204.516,75 |
204.516,75 |
| II.
Gewinnvortrag |
332.072,90 |
288.250,96 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.837,31 |
43.821,94 |
| B.
Rückstellungen |
179.060,62 |
174.630,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
55.973,20 |
81.594,35 |
| Summe
Passiva |
777.460,78 |
792.814,79 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Ursula Zimmerer GmbH hat ihren Sitz in Parsdorf.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München
unter 70487 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Gesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt ( §§ 265 ff HGB).
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen
(§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB).
Bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von
800,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst, § 255 Abs. 3 HGB, § 284 Abs. 2 Nr. 4
HGB) angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden gem. § 253 Abs. 1
HGB zu Nominalwerten angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
in der Folgeperiode darstellen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde
gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 5.265,48 EUR
(Vorjahr: 5.265,48 EUR).
Angaben zu Forderungen gegenüber
Gesellschaftern
Der Wert der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf 3.065,48 EUR
(Vorjahr: 3.065,48 EUR).
Pensionsrückstellungen
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus
den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen sieben Geschäftsjahren ein
Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in
Höhe von 1.082,00 EUR. Dieser Betrag ist für
die Ausschüttung gesperrt.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte
ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
EUR
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
240.903,00
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
102.418,38
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
102.418,38
|
verrechnete Aufwendungen
|
28.325,50
|
verrechnete Erträge
|
10.243,67
|
Es wird angenommen, dass der Zeitwert den
Anschaffungskosten entspricht.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
55.973,20 EUR (Vorjahr: 81.594,35 EUR).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt
0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt 0,00 EUR (Vorjahr:
0,00 EUR).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung
oder
außergewöhnlicher Bedeutung
Bei den Aufwendungen von außergewöhnlicher
Größenordnung oder außergewöhnlicher
Bedeutung handelt es sich in Betrag und Art im Einzelnen
um: Teilwertabschreibung des Lagerbestandes in Höhe
von 25.000,00 EUR.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 5,0.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Die Forderungen gegen Organmitglieder belaufen sich
auf 3.065,48 EUR (Vorjahr 3.065,48 EUR). Die Forderungen
werden nicht verzinst.
sonstige Berichtsbestandteile
Parsdorf, den 29.01.2025
Ursula Zimmerer GmbH
- Geschäftsführung -
gez.
Rainer Blum
gez.
Ursula Zimmerer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.01.2025
festgestellt.
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