Palais-X
GmbH
Lübeck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.045.041,32 |
3.886.790,32 |
| I.
Sachanlagen |
4.045.041,32 |
3.886.790,32 |
| B.
Umlaufvermögen |
317.881,48 |
714.881,35 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
560.877,83 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
307.621,37 |
154.003,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
29.920,43 |
|
| davon
gegen Gesellschafter |
292.247,91 |
154.003,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.260,11 |
|
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.815,17 |
4.720,52 |
| Aktiva |
4.367.737,97 |
4.606.392,19 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
553.387,13 |
123.395,22 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
528.387,13 |
98.395,22 |
| davon
Gewinnvortrag |
98.395,22 |
44.498,71 |
| B.
Rückstellungen |
9.000,00 |
27.297,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.804.063,20 |
4.454.411,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
214.749,93 |
274.422,70 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.589.313,27 |
4.179.989,14 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.287,64 |
1.287,64 |
| Passiva |
4.367.737,97 |
4.606.392,19 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach
den Vorschriften §§ 242 ff. und §§ 264
ff. des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft
erstellt den Jahresabschluss gemäß den
Anforderungen des § 267 Abs. 1 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften. Dabei wurde teilweise von den
gesetzlich zulässigen Vereinfachungen Gebrauch
gemacht.
Die Gesellschaft wendet bei der Gliederung der Bilanz
die für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
der §§ 266 ff. HGB an. Die Gliederung der Gewinn-
und Verlustrechnung ist nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 275 ff. HGB gegliedert unter Verwendung des
Gesamtkostenverfahrens.
B. Rechnungslegungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage und unter
Beachtung der handels- und steuerrechtlichen
Buchführungs-, Bilanzierungs-, Ansatz- und
Bewertungsvorschriften aufgestellt.
Hinsichtlich des Aufbaus und der Gliederung wurden
die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB zugrunde
gelegt, die das Handelsgesetzbuch für
Kapitalgesellschaften fordert.
Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der
Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich
zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen.
Bei der Bewertung für Zwecke des
handelsrechtlichen Jahresabschlusses wurde von der
Fortführung der Unternehmertätigkeit
(Going-Concern-Prinzip) ausgegangen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Das
Sachanlagevermögen ist mit den
aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Zugänge werden
ausschließlich nach der linearen Methode
abgeschrieben
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Stellt sich in einem späteren
Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser
Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter
Berücksichtigung der Abschreibungen, die
inzwischen vorzunehmen gewesen wären,
zugeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der
Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine
Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für
Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1 %
gebildet.
Die
übrigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre,
der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag
ermittelt wurde, abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bilanziert.
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des
Jahresabschlusses entsprechen den
Vorjahresgrundsätzen.
Der Jahresabschluss des Vorjahres wurde fristgerecht
beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers
eingereicht.
sonstige Berichtsbestandteile
Lübeck,
4.3.2022
gez. Herr Gero Wirth
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.03.2022 festgestellt.
|