Küchenstudio Max Inzinger GmbHLiquidiert

92342 Freystadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 8523
Eingetragen
1.8.1988
Branche
Herstellung von KüchenmöbelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnBüros für Innenarchitektur
Gegenstand
Projektierung und der Vertrieb von Einrichtungsgegenständen aller Art, insbesondere von Kücheneinrichtungen, sowie die Durchführung von damit in Zusammenhang stehenden Geschäften.

Historie

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Management

NameRolle
Johann Klein
seit 8.2.2022
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

"Küchenstudio Max Inzinger GmbH"

Nürnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen   9667,00   13645,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   1,50   3,00
II. Sachanlagen   9509,50   13486,50
III. Finanzanlagen   156,00   156,00
B. Umlaufvermögen   130001,81   152594,50
I. Vorräte   83451,90   98046,27
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   27812,40   47556,94
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   18737,51   6386,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten   103,71   605,00
Summe Aktiva   139772,52   198821,82

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital   21989,86   -32581,82
I. Gezeichnetes Kapital   110000,00   110000,00
II. Kapitalrücklage        
III. Gewinnrücklagen        
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   -142581,82   -136356,78
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   54571,68   -6225,04
B. Rückstellungen   1900,00   1900,00
C. Verbindlichkeiten   115882,66   196921,82
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva   139772,52   198821,82

ANHANG zur Bilanz

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB)

und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze u. Methoden:

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn-und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

- Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

- Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungsoder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

- Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

- Für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde die Sofortabschreibung gegenüber der Poolabschreibung der Vorzug gegeben.

- Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgt durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

- Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennnbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

- Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen;

Abzinsungserfordernisse waren nicht gegeben.

- Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

- Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

 

Nürnberg, den 12. Mai 2015

gez. Johann Klein

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12.05.2015

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