FluIT
Biosystems GmbH (in Insolvenz)
Wendelsheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
132.196,00 |
165.242,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
584,00 |
| II.
Sachanlagen |
132.194,00 |
164.658,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
115.419,80 |
399.320,36 |
| I.
Vorräte |
35.000,00 |
116.901,62 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
61.674,48 |
40.531,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.745,32 |
241.887,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.331,46 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.128.411,72 |
132.513,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.378.358,98 |
697.075,86 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
140.850,00 |
140.850,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.445.950,00 |
1.200.450,00 |
| III.
Verlustvortrag |
1.473.863,50 |
668.739,57 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
1.241.348,22 |
805.073,93 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.128.411,72 |
132.513,50 |
| B.
Rückstellungen |
108.549,90 |
24.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.269.809,08 |
672.575,86 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
271.258,35 |
247.109,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.378.358,98 |
697.075,86 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der FluIT Biosystems GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig -
unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie
hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr
nicht geändert. Die geltenden handelsrechtlichen
vorschriften Bewertungsvorschriften wurden unter
Berücksichtigung der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens am 01.07.2010 beachtet. Die
Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr
und übernimmt diese - soweit zulässig - in ihre
Handelsbilanz. Die Gesellschaft bilanziert und bewertet
ausschließlich zu Liquidationswerten. Allen am
Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur
Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist
durch Bildung ausreichender Rückstellungen und
Wertberichtigungen Rechnung getragen. Das abnutzbare
Anlagevermögen (Technische Anlagen und Maschinen sowie
Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich
Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear
vorgenommen. Die Vorräte bzw. unfertigen Erzeugnisse
und Leistungen wurden zu Herstellkosten angesetzt. Die
Herstellkosten beinhalten i. W. in Rechnung gestellte
Fremdleistungen bzw. Materiallieferungen. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
und sind mit ihren Nennwerten aktiviert. Bei der Bildung
und Dotierung der Rückstellungen wurde § 249 HGB
beachtet. Die Pensionsrückstellungen decken die
erteilten Versorgungszusagen im vollen Umfang ab. Die
Rückstellungen sind ausreichend bemessen und decken
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Der Gesamtbetrag der bilanzierten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren beträgt Euro 592.141,84 (Vorjahr: Euro
425.466,56).
Insolvenzverwaltung
Mit Beschluss des Amtsgerichts Alzey vom 01.07.2010
ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gesellschaft eröffnet und Herr Rechtsanwalt Hans-W.
Goetsch, Wiesbaden, zum Insolvenzverwalter bestellt worden.
Die weitere Verfahrensbearbeitung wird von dem
Bemühungen um eine Verwertung der immateriellen
Vermögenswerte (Internationale Patentrechte)
geprägt sein, daneben sind Aussonderungsansprüche
zu erfüllen. Zu verwerten ist des weiteren das
Anlage- und Umlaufvermögen, dies in Abstimmung mit der
Gläubigerin Mikroforum GmbH, da diese in ihrer
Eigenschaft als Vermieterin über ein
Vermieterpfandrecht verfügt und zudem als
Darlehensgeberin unter Umständen auch Rechte aus
erfolgten Sicherungsübereignungen herleiten kann.
Aufgrund der oktroyierten Masseverbindlichkeiten
besteht für ungesicherte, nicht nachrangige
Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO
nach derzeitiger Einschätzung keine Quotenaussicht.
Wiesbaden, 30. Dezember 2010
Hans-W. Goetsch
Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter
über das Vermögen der
FluIT Biosystems GmbH
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