Hightech-Electronic GmbH
Geldersheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
53.586,00 |
124.586,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11,00 |
4.646,00 |
| II.
Sachanlagen |
53.575,00 |
119.940,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.837.738,89 |
3.633.154,24 |
| I.
Vorräte |
944.435,10 |
1.208.532,48 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
169.608,93 |
527.612,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.723.694,86 |
1.897.008,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.839,00 |
14.519,00 |
| Aktiva |
2.898.163,89 |
3.772.259,24 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
933.648,26 |
1.254.215,90 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
45.750,00 |
45.750,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
61.000,00 |
61.000,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-15.250,00 |
-15.250,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
220.250,00 |
220.250,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
667.648,26 |
988.215,90 |
| davon
Gewinnvortrag |
780.406,84 |
760.124,16 |
| B.
Rückstellungen |
216.660,39 |
210.611,67 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.747.855,24 |
2.307.431,67 |
| Passiva |
2.898.163,89 |
3.772.259,24 |
Anhang
Hightech-Electronic GmbH,
Geldersheim
Anhang
für das Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Angaben
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. Der
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wird nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
in der jeweils gültigen Fassung aufgestellt.
Die Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften befolgt. Von den
für kleine Kapitalgesellschaften vorgesehenen
Erleichterungen ist zum Teil Gebrauch gemacht worden. Die
Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter
Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen werden
für bewegliche Vermögensgegenstände in
Abhängigkeit von der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer sowohl nach der degressiven wie auch nach der
linearen Methode berechnet. Bewegliche
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis
zu einem Anschaffungswert von Euro 800,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung
des strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und
geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene
Wertabschläge berücksichtigt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellkosten unter Beachtung des §
255 HGB angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten neben den
Einzelkosten (Material- und Fertigungseinzelkosten) auch
aktivierungspflichtige Teile der Gemeinkosten (Material- und
Fertigungsgemeinkosten). Zinsen für Fremdkapital und
Vertriebskosten werden nicht in die Herstellungskosten
einbezogen. In allen Fällen wurde verlustfrei unter
Berücksichtigung der voraussichtlichen Verkaufspreise
bewertet. Falls die Verkaufspreise unter den progressiv
ermittelten Herstellungskosten lagen, wurden Abschreibungen
auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nominalwert bewertet. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit
mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch
eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen Rechnung
getragen.
Liquide Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie
allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen.
Rückstellung für Pensionen
Soweit die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 S. 2
HGB gegeben sind, wurden Vermögensgegenstände, die
dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind
und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, in
Höhe von Euro 517.580,52 mit der
Pensionsrückstellung saldiert.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet.
Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1
Satz 2 und Abs. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags gemäß Gutachten bewertet.
Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen
nach der PUC-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren)
beträgt am Bilanzstichtag ohne Saldierungen
gemäß § 246 Abs. 2 HGB Euro 603.695,00 Die
Ermittlung erfolgte nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen unter Zugrundelegung der Richttafeln von
Klaus Heubeck 2018 G, Hinsichtlich des zugrunde gelegten
Rechnungszinses wird gemäß gesetzlicher Regelung
statt eines Durchschnittszinssatzes, der über einen
Zeitraum von 7 Jahren ermittelt wird, der Durchschnittszins
zugrunde gelegt, der sich über einen
Betrachtungszeitraum der letzten 10 Jahre ergibt. Der
Erfüllungsbetrag nach dieser bisherigen Methode
beträgt Euro 613.307,00. Die Rückstellung bzw. der
Erfüllungsbetrag fällt daher nach der neuen
Berechnungsmethode um Euro 9.612,00 niedriger aus als nach
der alten Methode.
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern
Die Gesellschaft macht bezüglich der Bilanzierung
von latenten Steuern von der Erleichterung des
§ 274 a Nr. 4 HGB Gebrauch.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Angaben zur Bilanz
Forderungen
Forderungen mit einer Restlaufzeit größer
als ein Jahr bestehen in Höhe von TEuro 7 (Vorjahr
TEuro 7).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestehen in Höhe von TEuro 1.748
(Vorjahr TEuro 2.307).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in
Höhe von TEuro 391 (Vorjahr TEuro 1.528) enthalten.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen die
nicht in der Bilanz enthalten sind:
- aus Mietverträgen in Höhe von rd.
TEuro 169.
Sonstige Angaben und Erläuterungen
Angaben zum Unternehmen
| Firma: |
Hightech-Electronic
GmbH |
| Sitz: |
Geldersheim |
| Registergericht: |
Schweinfurt |
|
Handelsregisternummer: |
HRB 2067 |
Durchschnittliche Anzahl Arbeitnehmer: 23
Geschäftsführer
Geschäftsführer der Gesellschaft sind:
Herr Herbert Kiesel, Poppenhausen - Kützberg
Herr Robert Oschmann, Schonungen
Frau Andrea Kiesel, Poppenhausen - Kützberg
sonstige Berichtsbestandteile
Geldersheim, 05.04.2024,
gez.
Herbert Kiesel, Robert Oschmann, Andrea Kiesel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.04.2024
festgestellt. |