KUBA Marketing GmbHLiquidiert

14059 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 111148
Eingetragen
7.1.2008
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Handel mit Kunstwerken, künstlerischen Arbeiten und Grafik Design sowie Durchführung/Ausführung von Werbung aller Art und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere in den Printmedien sowie in den neuen elektronischen Medien und Herstellung und Vertrieb von Werbemitteln aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Ulrich Athmer
seit 7.1.2008
Geschäftsführer
Klaus Bönninghaus
seit 7.1.2008
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

KUBA Marketing GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 12.500,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 3.106,00 1,00
I. Sachanlagen 3.106,00 1,00
C. Umlaufvermögen 23.185,19 16.478,76
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.308,01 13.522,13
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 6.220,99 1.495,06
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.877,18 2.956,63
D. Rechnungsabgrenzungsposten 577,08 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 39.368,27 28.979,76

Passiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Eigenkapital 26.974,59 25.921,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 921,00
III. Bilanzgewinn 1.974,59 0,00
B. Rückstellungen 2.147,98 2.541,20
C. Verbindlichkeiten 10.245,70 517,56
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 10.245,70 517,56
Bilanzsumme, Summe Passiva 39.368,27 28.979,76

Anhang

Allgemein

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 238 - 263 HGB aufgestellt sowie unter Berücksichtigung der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 - 288 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr sind nicht erfolgt.

Soweit Anhangsangaben in der Bilanz in Form von "Davon"-Vermerken möglich sind, ist dies geschehen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

AKTIVSEITE

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die plan­mäßige Abschreibung, bewertet. Es wurde generell die lineare AfA-Methode angewendet. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Für Anschaffungen, für die Sonderabschreibungen in Anspruch genommen wurden, ist die Dif­ferenz zwischen planmäßiger und erhöhter Abschreibung in die Sonderposten mit Rücklageanteil eingestellt (§ 281 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen wurde im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2a EStG wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser Sammelposten wurde mit einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen. Dort ist auch die Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres in einer der Gliederung des Anla­gevermögens entsprechenden Aufgliederung angegeben (§ 268 Abs. 2 HGB).

Die unfertigen Leistungen sind mit den Herstellungskosten aktiviert. Bei der Ermittlung wurden die Material- und Fertigungskosten sowie angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsge­meinkosten berücksichtigt. Die Bewertung steht im Einklang mit R 33 EStR (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. mit den niedrige­ren Wiederbeschaffungskosten bewertet (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind aus­gehend vom Nennwert unter Beachtung eines eventuellen Ausfallrisikos bewertet worden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

PASSIVSEITE

Rückstellungen für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten, unterlassene Instandhaltung und drohende Verluste aus schwe­benden Geschäften sind gebildet worden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betref­fenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. So­fern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wur­den die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufschlüsselung der einzelnen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnungspositionen befindet sich als Kontennachweis im Anschluss an die Gewinn- und Verlustrechnu

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