Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 341897
Eingetragen
5.11.1999
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und StrickmaschinenGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Der Vertrieb von Geräten, Apparaten und Einrichtungen aller Art, insbesondere Maschinen, Geräten und Anlagen zur induktiven Erwärmung, sowie der Handel mit Ersatzteilen und die Ausführung von Kundendienst- und Serviceleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Felix Kinzler
seit 7.4.2022
Prokura
Andreas Manser
seit 12.9.2019
Prokura
Norbert Wirth
seit 12.9.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
GH Electrotermia S.A.ESP
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
1.000.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

EMA Indutec GmbH

Meckesheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

A. Allgemeine Erläuterungen

Die EMA Indutec GmbH hat ihren Sitz in 74909 Meckesheim, Petersbergstraße 9. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Nummer HRB 341897 im Handelsregister eingetragen.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes. Die Gesellschaft ist gemäß den Größenkriterien des § 267 Abs. 2 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft.

Die Gliederung der Bilanz entspricht dem in § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB vorgesehenen Gliederungsschema. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Übereinstimmung mit dem in § 275 Abs. 2 HGB dargestellten Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Von einer Zusammenfassung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde abgesehen. Leerposten wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Allgemeines

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in 2022 unverändert beibehalten worden.

Aktiva

Anlagevermögen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, aktiviert. Die Abschreibungen werden linear über einen Zeitraum von drei Jahren vorgenommen.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen - sofern abnutzbar - angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen gemäß § 255 Abs. 2 HGB die für die Herstellung aufgewendeten Material- und Fertigungskosten einschließlich angemessener Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist. Zinsen für Fremdkapital werden nicht einbezogen. Die Abschreibungen werden nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear bemessen, im Zugangsjahr zeitanteilig.

Übersicht über die Nutzungsdauer der Sachanlagen

Geschäftsbauten 9 bis 19 Jahre
Mietereinbauten 10 bis 20 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 2 bis 21 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2 bis 20 Jahre

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind zu den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden gemäß dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 3 S. 6 HGB nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Umlaufvermögen

Von den Vorräten werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit den Anschaffungskosten, ermittelt mit dem gleitenden Durchschnittsverfahren, unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Lagerrisiken werden durch Abwertungen berücksichtigt.

Für die Folgebewertung wird das Reichweitenverfahren angewendet, d.h. die frei verfügbaren Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden entsprechend ihrer Veräußerbarkeit nach folgendem Schema bewertet:

 

Verwendung im laufenden und dem vorangehenden Jahr = keine Regelabwertung

 

Letzte Verwendung vor mehr als zwei Jahren = Abwertung 25 %

 

Letzte Verwendung vor mehr als drei Jahren = Abwertung 50 %

 

Letzte Verwendung vor mehr als vier Jahren = Abwertung 75 %

 

Letzte Verwendung vor mehr als fünf Jahren = Abwertung 100 %

Unfertige und Fertige Erzeugnisse sowie unfertige Leistungen einschließlich der im Bau befindlichen Anlagen werden zu Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 1 und 2 HGB angesetzt. Soweit erforderlich, werden Abschläge zur verlustfreien Bewertung vorgenommen.

Die Herstellungskosten umfassen gemäß § 255 Abs. 2 HGB die für die Herstellung aufgewendeten Material- und Fertigungskosten einschließlich angemessener Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist. Zinsen für Fremdkapital werden nicht einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die nicht wertberichtigten Netto-Forderungen Rechnung getragen.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag gebildet, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Passiva

Das Gezeichnete Kapital sowie die Kapitalrücklage wurden zum Nominalwert ausgewiesen.

Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB. Sonstige Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen unverändert nur in geringem Umfang; auf eine Abzinsung wurde daher aus Wesentlichkeitsgründen insgesamt verzichtet.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Latente Steuern

Die Ermittlung der latenten Steuern wird anhand des bilanzorientierten Konzepts vorgenommen. Danach werden auf sämtliche Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände und Schulden und deren steuerlichen Wertansätzen latente Steuern abgegrenzt, sofern sich diese Differenzen in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder umkehren.

Auf den Ansatz des sich insgesamt ergebenden aktiven latenten Steuerüberhangs wurde nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet.

Währungsumrechnung

Fremdwährungsgeschäfte werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt der Geschäftsvorfälle umgerechnet.

Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren Kurswert (höheren Devisenkassamittelkurs) am Bilanzstichtag bewertet.

Verbindlichkeiten in Fremdwährung bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzrealisation

Der Umsatz resultiert aus Verkäufen von kundenspezifischen Anlagen (Erwärmungsanlagen sowie Umrichtern), sowie aus der Erbringung von Serviceleistungen (diese resultieren im Wesentlichen aus Verträgen zu Ersatzteillieferungen sowie Montageleistungen).

Die Umsatzrealisation aus dem Verkauf von Produkten erfolgt grundsätzlich mit dem Gefahrenübergang an den Kunden. Ist eine Abnahme durch den Kunden vorgesehen, wird der Umsatz erst mit dieser Abnahme ausgewiesen. In den Fällen, in denen im Vertrag mit dem Kunden die Inbetriebnahme der Anlage als eigene Position mit einem separaten ausgewiesenen Verkaufspreis aufgeführt ist, wird der anteilige Umsatz bereits bei Lieferung gebucht.

Die Erlöse aus der Erbringung von Serviceleistungen werden erfasst, sobald sie erbracht wurden.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.

Anteilsbesitzliste

Die EMA Indutec GmbH hält im Berichtsjahr 2022 wie im Vorjahr 95,71 % (ursprüngliche Anschaffungskosten: Mio. EUR 1,34) der Anteile an der EMA Induction Technology (Beijing) Co., Ltd., Beijing, China.

Name und Sitz des Unternehmens Höhe des Anteils am Kapital % Eigenkapital 31.12.2022 Ergebnis des Jahres 2022
EMA Induction Technology 95,71 EUR 1.248.031,27 EUR 163.680,13
(Beijing) Co., Ltd., Beijing, China (CNY 9.511.342,72) (CNY 1.212.445,37)

Das Eigenkapital sowie das Ergebnis 2022 der EMA Induction Technology (Beijing) Co., Ltd., Beijing, China, wurden zu einem Kurs von CNY/EUR von 0,135 umgerechnet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen - wie im Vorjahr - nicht vor.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit TEUR 660 (Vj.: TEUR 270) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 0 (Vj.: TEUR 36) sonstige Forderungen.

Forderungen gegen die Gesellschafterin bestehen wie im Vorjahr nicht.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt TEUR 1.000.

Der Bilanzgewinn 2022 von EUR 4.007.660,21 beinhaltet einen Gewinnvortrag von EUR 2.812.018,54 aus dem Vorjahr.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für nachlaufende Kosten, Rückstellungen des Personalbereiches, Rückstellungen für Gewährleistungsansprüche, Rückstellungen für Provisionsansprüche sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen unverändert nur in geringem Umfang.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe mit Garantien der Muttergesellschaft besichert. Darüber hinaus bestehen keine Verbindlichkeiten, die - abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten bei Lieferverbindlichkeiten - durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind gem. § 285 Satz 1 Nr. 1 b) HGB.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie im Vorjahr ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin bestehen wie im Vorjahr nicht.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 0 (Vj.: EUR 138,52) und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Verluste aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 2.343,16 (Vj.: EUR 329,15) enthalten.

Darüber hinaus sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 122 (Vj.: TEUR 324) enthalten, die im Wesentlichen die Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und Finanzanlagen betreffen.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind - wie im Vorjahr - keine nennenswerten periodenfremden Bestandteile enthalten.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Im Geschäftsjahr sind Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von rund TEUR 600 (Vj.: TEUR 500) angefallen, davon wurden im Geschäftsjahr TEUR 0 (Vj.: TEUR 0) aktiviert.

E. Sonstige Angaben und Erläuterungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Verpflichtungen aus Miete für Grundbesitz bestehen jährlich in Höhe von TEUR 260 (Vj.: TEUR 297). Die Mindestvertragslaufzeit ist bis Juli 2026. Die Verpflichtungen bestehen im Wesentlichen gegenüber einem verbundenen Unternehmen.

Der Nutzung eines Teils der Betriebs- und Geschäftsausstattung liegen Operating-Leasingverträge zugrunde. Daraus bestehen derzeit Belastungen von jährlich TEUR 92 (Vj.: TEUR 129). Hierbei handelt es sich um kurzfristige Miet- und Pachtverträge mit einer durchschnittlichen Laufzeit von zwei bis drei Jahren.

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 1.063 (Vj.: TEUR 623).

Die Operating-Leasingverträge verringern die Kapitalbindung; nennenswerte Risiken hieraus bestehen nicht.

Haftungsverhältnisse

Wie im Vorjahr bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 98 angestellte Mitarbeiter (ohne Auszubildende und passive Mitarbeiter).

Diese teilen sich nach Bereichen wie folgt auf:

Anzahl
Produktion 65
Vertrieb & Marketing 13
Produktionsleitung, Projektleitung 6
Verwaltung 6
Controlling 4
übrige 4
Gesamt 98

Nachtragsbericht

Es haben sich nach dem Bilanzstichtag keine bedeutsamen Ereignisse ergeben, über die zu berichten wäre.

Gesellschafter

Alleinige Gesellschafterin ist die AICHELIN Holding GmbH, Mödling/Österreich.

Geschäftsführung

Geschäftsführer im abgelaufenen Geschäftsjahr waren:

Herr Dr. Peter Schobesberger (Dr.-Ing. und CEO der AICHELIN Holding GmbH, Bisamberg/Österreich), bis 31. März 2022

Herr Norbert Wirth (Geschäftsführung wird hauptamtlich ausgeübt, Wien/Österreich)

Gesamtbezüge der Geschäftsführung

Von einer Angabe wird im Hinblick auf § 286 Abs. 4 HGB abgesehen.

Angaben zur Konzernzugehörigkeit

Der Abschluss der EMA Indutec GmbH wird in den nach den in Österreich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien erstellten Konzernabschluss (größter Konsolidierungskreis) der Berndorf Aktiengesellschaft, Berndorf/Österreich, einbezogen. Dieser wird dort offengelegt und ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt unter der Registernummer 117391i erhältlich. Den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen, in den die Gesellschaft einbezogen ist, stellt die AICHELIN Holding GmbH, Mödling/Österreich, auf. Dieser wird nicht offengelegt.

Die EMA Indutec GmbH, Meckesheim, ist nach gemäß § 290 i.V.m. § 293 HGB nicht zur Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses verpflichtet.

Nennenswerte Abweichungen zu den Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach deutschem Recht bestehen nicht.

 

Meckesheim, den 27. Februar 2023

Die Geschäftsführung

Norbert Wirth

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2022

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 1.1.2022 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 85.408,16 0,00 0,00 85.408,16
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.247.368,35 35.810,35 0,00 1.283.178,70
3. Geschäfts- oder Firmenwert 511.291,88 0,00 0,00 511.291,88
4. Geleistete Anzahlungen 61.188,05 0,00 0,00 61.188,05
1.905.256,44 35.810,35 0,00 1.941.066,79
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 217.721,31 0,00 0,00 217.721,31
2. Technische Anlagen und Maschinen 2.271.035,12 6.406,50 0,00 2.277.441,62
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.576.402,74 169.652,68 0,00 4.746.055,42
7.065.159,17 176.059,18 0,00 7.241.218,35
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.340.000,00 0,00 0,00 1.340.000,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 126.289,20 0,00 126.289,20 0,00
1.466.289,20 0,00 126.289,20 1.340.000,00
10.436.704,81 211.869,53 126.289,20 10.522.285,14
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1.1.2022 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 85.408,16 0,00 0,00 85.408,16
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.151.753,35 24.544,35 0,00 1.176.297,70
3. Geschäfts- oder Firmenwert 511.290,88 0,00 0,00 511.290,88
4. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
1.748.452,39 24.544,35 0,00 1.772.996,74
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 185.681,31 3.965,00 0,00 189.646,31
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.558.071,12 119.975,50 0,00 1.678.046,62
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.685.147,74 312.777,68 0,00 3.997.925,42
5.428.900,17 436.718,18 0,00 5.865.618,35
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 50.000,00 0,00 0,00 0,00
50.000,00 0,00 0,00 0,00
7.227.352,56 461.262,53 0,00 7.638.615,09
Buchwerte
Stand 31.12.2022 Stand 31.12.2021
EUR EUR
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0,00
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 106.881,00 95.615,00
3. Geschäfts- oder Firmenwert 1,00 1,00
4. Geleistete Anzahlungen 61.188,05 61.188,05
168.070,05 156.804,05
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 28.075,00 32.040,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 599.395,00 712.964,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 748.130,00 891.255,00
1.375.600,00 1.636.259,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.340.000,00 1.340.000,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 76.289,20
1.340.000,00 1.416.289,20
2.883.670,05 3.209.352,25

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die EMA Indutec GmbH, Meckesheim

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der EMA Indutec GmbH, Meckesheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EMA Indutec GmbH, Meckesheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Stuttgart, den 27. Februar 2023

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Volker Schöck, Wirtschaftsprüfer

Arno Böhmerle, Wirtschaftsprüfer

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

6 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
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