Ajax Tocco Magnethermic GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthew Charles French seit 1.4.2025 | Geschäftsführer |
Felix Kinzler seit 7.4.2022 | Prokura |
Andreas Manser seit 12.9.2019 | Prokura |
Norbert Wirth seit 12.9.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
GH Electrotermia S.A. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EMA Indutec GmbHMeckesheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Anhang für das Geschäftsjahr 2022A. Allgemeine Erläuterungen Die EMA Indutec GmbH hat ihren Sitz in 74909 Meckesheim, Petersbergstraße 9. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Nummer HRB 341897 im Handelsregister eingetragen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes. Die Gesellschaft ist gemäß den Größenkriterien des § 267 Abs. 2 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die Gliederung der Bilanz entspricht dem in § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB vorgesehenen Gliederungsschema. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Übereinstimmung mit dem in § 275 Abs. 2 HGB dargestellten Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Von einer Zusammenfassung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde abgesehen. Leerposten wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Allgemeines Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in 2022 unverändert beibehalten worden. Aktiva Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, aktiviert. Die Abschreibungen werden linear über einen Zeitraum von drei Jahren vorgenommen. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen - sofern abnutzbar - angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen gemäß § 255 Abs. 2 HGB die für die Herstellung aufgewendeten Material- und Fertigungskosten einschließlich angemessener Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist. Zinsen für Fremdkapital werden nicht einbezogen. Die Abschreibungen werden nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear bemessen, im Zugangsjahr zeitanteilig. Übersicht über die Nutzungsdauer der Sachanlagen
Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind zu den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden gemäß dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 3 S. 6 HGB nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Umlaufvermögen Von den Vorräten werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit den Anschaffungskosten, ermittelt mit dem gleitenden Durchschnittsverfahren, unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Lagerrisiken werden durch Abwertungen berücksichtigt. Für die Folgebewertung wird das Reichweitenverfahren angewendet, d.h. die frei verfügbaren Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden entsprechend ihrer Veräußerbarkeit nach folgendem Schema bewertet:
Unfertige und Fertige Erzeugnisse sowie unfertige Leistungen einschließlich der im Bau befindlichen Anlagen werden zu Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 1 und 2 HGB angesetzt. Soweit erforderlich, werden Abschläge zur verlustfreien Bewertung vorgenommen. Die Herstellungskosten umfassen gemäß § 255 Abs. 2 HGB die für die Herstellung aufgewendeten Material- und Fertigungskosten einschließlich angemessener Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist. Zinsen für Fremdkapital werden nicht einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die nicht wertberichtigten Netto-Forderungen Rechnung getragen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag gebildet, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Passiva Das Gezeichnete Kapital sowie die Kapitalrücklage wurden zum Nominalwert ausgewiesen. Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB. Sonstige Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen unverändert nur in geringem Umfang; auf eine Abzinsung wurde daher aus Wesentlichkeitsgründen insgesamt verzichtet. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Latente Steuern Die Ermittlung der latenten Steuern wird anhand des bilanzorientierten Konzepts vorgenommen. Danach werden auf sämtliche Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände und Schulden und deren steuerlichen Wertansätzen latente Steuern abgegrenzt, sofern sich diese Differenzen in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder umkehren. Auf den Ansatz des sich insgesamt ergebenden aktiven latenten Steuerüberhangs wurde nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet. Währungsumrechnung Fremdwährungsgeschäfte werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt der Geschäftsvorfälle umgerechnet. Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren Kurswert (höheren Devisenkassamittelkurs) am Bilanzstichtag bewertet. Verbindlichkeiten in Fremdwährung bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzrealisation Der Umsatz resultiert aus Verkäufen von kundenspezifischen Anlagen (Erwärmungsanlagen sowie Umrichtern), sowie aus der Erbringung von Serviceleistungen (diese resultieren im Wesentlichen aus Verträgen zu Ersatzteillieferungen sowie Montageleistungen). Die Umsatzrealisation aus dem Verkauf von Produkten erfolgt grundsätzlich mit dem Gefahrenübergang an den Kunden. Ist eine Abnahme durch den Kunden vorgesehen, wird der Umsatz erst mit dieser Abnahme ausgewiesen. In den Fällen, in denen im Vertrag mit dem Kunden die Inbetriebnahme der Anlage als eigene Position mit einem separaten ausgewiesenen Verkaufspreis aufgeführt ist, wird der anteilige Umsatz bereits bei Lieferung gebucht. Die Erlöse aus der Erbringung von Serviceleistungen werden erfasst, sobald sie erbracht wurden. C. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Anteilsbesitzliste Die EMA Indutec GmbH hält im Berichtsjahr 2022 wie im Vorjahr 95,71 % (ursprüngliche Anschaffungskosten: Mio. EUR 1,34) der Anteile an der EMA Induction Technology (Beijing) Co., Ltd., Beijing, China.
Das Eigenkapital sowie das Ergebnis 2022 der EMA Induction Technology (Beijing) Co., Ltd., Beijing, China, wurden zu einem Kurs von CNY/EUR von 0,135 umgerechnet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen - wie im Vorjahr - nicht vor. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit TEUR 660 (Vj.: TEUR 270) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 0 (Vj.: TEUR 36) sonstige Forderungen. Forderungen gegen die Gesellschafterin bestehen wie im Vorjahr nicht. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt TEUR 1.000. Der Bilanzgewinn 2022 von EUR 4.007.660,21 beinhaltet einen Gewinnvortrag von EUR 2.812.018,54 aus dem Vorjahr. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für nachlaufende Kosten, Rückstellungen des Personalbereiches, Rückstellungen für Gewährleistungsansprüche, Rückstellungen für Provisionsansprüche sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen unverändert nur in geringem Umfang. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe mit Garantien der Muttergesellschaft besichert. Darüber hinaus bestehen keine Verbindlichkeiten, die - abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten bei Lieferverbindlichkeiten - durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind gem. § 285 Satz 1 Nr. 1 b) HGB. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie im Vorjahr ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin bestehen wie im Vorjahr nicht. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 0 (Vj.: EUR 138,52) und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Verluste aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 2.343,16 (Vj.: EUR 329,15) enthalten. Darüber hinaus sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 122 (Vj.: TEUR 324) enthalten, die im Wesentlichen die Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und Finanzanlagen betreffen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind - wie im Vorjahr - keine nennenswerten periodenfremden Bestandteile enthalten. Forschungs- und Entwicklungskosten Im Geschäftsjahr sind Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von rund TEUR 600 (Vj.: TEUR 500) angefallen, davon wurden im Geschäftsjahr TEUR 0 (Vj.: TEUR 0) aktiviert. E. Sonstige Angaben und Erläuterungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen Verpflichtungen aus Miete für Grundbesitz bestehen jährlich in Höhe von TEUR 260 (Vj.: TEUR 297). Die Mindestvertragslaufzeit ist bis Juli 2026. Die Verpflichtungen bestehen im Wesentlichen gegenüber einem verbundenen Unternehmen. Der Nutzung eines Teils der Betriebs- und Geschäftsausstattung liegen Operating-Leasingverträge zugrunde. Daraus bestehen derzeit Belastungen von jährlich TEUR 92 (Vj.: TEUR 129). Hierbei handelt es sich um kurzfristige Miet- und Pachtverträge mit einer durchschnittlichen Laufzeit von zwei bis drei Jahren. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 1.063 (Vj.: TEUR 623). Die Operating-Leasingverträge verringern die Kapitalbindung; nennenswerte Risiken hieraus bestehen nicht. Haftungsverhältnisse Wie im Vorjahr bestehen keine Haftungsverhältnisse. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 98 angestellte Mitarbeiter (ohne Auszubildende und passive Mitarbeiter). Diese teilen sich nach Bereichen wie folgt auf:
Nachtragsbericht Es haben sich nach dem Bilanzstichtag keine bedeutsamen Ereignisse ergeben, über die zu berichten wäre. Gesellschafter Alleinige Gesellschafterin ist die AICHELIN Holding GmbH, Mödling/Österreich. Geschäftsführung Geschäftsführer im abgelaufenen Geschäftsjahr waren:
Gesamtbezüge der Geschäftsführung Von einer Angabe wird im Hinblick auf § 286 Abs. 4 HGB abgesehen. Angaben zur Konzernzugehörigkeit Der Abschluss der EMA Indutec GmbH wird in den nach den in Österreich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien erstellten Konzernabschluss (größter Konsolidierungskreis) der Berndorf Aktiengesellschaft, Berndorf/Österreich, einbezogen. Dieser wird dort offengelegt und ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt unter der Registernummer 117391i erhältlich. Den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen, in den die Gesellschaft einbezogen ist, stellt die AICHELIN Holding GmbH, Mödling/Österreich, auf. Dieser wird nicht offengelegt. Die EMA Indutec GmbH, Meckesheim, ist nach gemäß § 290 i.V.m. § 293 HGB nicht zur Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses verpflichtet. Nennenswerte Abweichungen zu den Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach deutschem Recht bestehen nicht.
Meckesheim, den 27. Februar 2023 Die Geschäftsführung Norbert Wirth ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2022
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die EMA Indutec GmbH, Meckesheim Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EMA Indutec GmbH, Meckesheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EMA Indutec GmbH, Meckesheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 27. Februar 2023 Deloitte GmbH Volker Schöck, Wirtschaftsprüfer Arno Böhmerle, Wirtschaftsprüfer |
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