mfc
GmbH
Coesfeld
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.782,30 |
12.782,30 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.598,99 |
11.212,79 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.769,38 |
9.769,38 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.829,61 |
1.443,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
24.381,29 |
23.995,09 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.381,29 |
23.995,09 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
1.569,50 |
1.935,70 |
| III.
Jahresüberschuss |
386,20 |
366,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
24.381,29 |
23.995,09 |
Anhang
MFC Beteiligungen GmbH
Angewendete Vorschriften
Auf den Jahresabschluss 2006 wurden die
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
für Kapitalgesellschaften und die ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes angewendet. Nach den
Größenkriterien des § 267 HGB handelt es
sich um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Formale Darstellung
Die Gliederung der Bilanz erfolgte entsprechend den
Vorschriften des § 266 Abs. 2
und 3 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird
unverändert das Gesamtkostenverfahren nach § 275
Abs. 2 HGB angewandt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung und
Bilanzierung.
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten erfasst und werden ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear
abgeschrieben.
Sachanlagen werden auf der Grundlage der
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Umfang
der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB.
Leistungsbedingter Werteverzehr wird durch
planmäßige Abschreibungen erfasst, die auf der
Grundlage steuerlich anerkannter Nutzungsdauern und
Höchstsätze bemessen werden. Soweit dieses nach
den steuerlichen Vorschriften zulässig ist und zu
höheren Beträgen führt, liegt ihnen die
degressive, sonst die lineare Methode zugrunde. Der
Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung
erfolgt, sofern dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt. Auf die Zugänge des
beweglichen Sachanlage-vermögens im ersten Halbjahr
werden die vollen und auf die Zugänge in der zweiten
Jahreshälfte die halben Jahresabschreibungen
verrechnet.
Die
fertigen Erzeugnisse und Waren sind zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag
unter Abzug gebotener Wertberichtigungen angesetzt.
Die Wertansätze der übrigen
Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechung
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte vor
Ergebnisverwendung
(§ 268 Abs. 1 HGB).
Die Aufgliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel zu
entnehmen.
Langfristige Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285
Nr. 3 HGB bestehen nicht.
Die
Steuern vom Einkommen betreffen das
Geschäftsjahr.
Sonstige Pflichtangaben
Als Geschäftsführerin ist bestellt:
-Maria Freckmann, Coesfeld
Coesfeld, den 26.02.2008
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