SETTELE Startsystems Verwaltungs GmbHLiquidiert

80689 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 236612
Eingetragen
26.10.2017
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der SETTELE Startsystems GmbH & Co. KG mit Sitz in München. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Dirk von Unger
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Dirk von Unger
80689 München, Inderstorferstraße 57
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SETTELE Startsystems Verwaltungs GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

1.1 Bilanz zum 31. Dezember 2018

SETTELE Startsystems Verwaltungs GmbH München

Aktivseite

31.12.2018 31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR EUR
A. Umlaufvermögen
I. Guthaben bei Kreditinstituten 11.725,04 12.984,87
SUMME AKTIVA 11.725,04 12.984,87

Passivseite

31.12.2018 31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.500,00
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
eingefordertes Kapital 12.500,00 13.000,00
II. Jahresfehlbetrag 0,00 -965,37
III. Bilanzverlust -2.373,63 0,00
B. Verbindlichkeiten 1.598,67 950,24
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 1.598,67 (950,24)
SUMME PASSIVA 11.725,04 12.984,87

 

München, den

Dirk von Unger

1.2 Anhang

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der SETTELE Startsystems Verwaltungs GmbH zum 31.12.2017 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten beträgt sämtlich weniger als 5 Jahre

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Dirk von Unger.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

München, 20.05.2019

Dirk von Unger

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