Rauschenbach Limited

Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 86791
Eingetragen
15.4.2008
Branche
Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und GerätenReparatur und Instandhaltung von MaschinenGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Gegenstand
Handel und Reparatur von Kommunalmaschinen, Landmaschinen, Gartengeräten sowie Handel mit entsprechenden Ersatzteilen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rauschenbach Limited

Griesheim

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013

Bilanz zum 31. Dezember 2013

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen      
I. Sachanlagen   4.416,00 6.826,00
B. Umlaufvermögen      
I. Vorräte 21.552,77   0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.231,85   26.371,24
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 494,17 28.278,79 1.236,22
C. Rechnungsabgrenzungsposten   140,00 0,00
    32.834,79 34.433,46

PASSIVA

     
    Geschäftsjahr Vorjahr
    EUR EUR
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital   150,30 150,30
II. Gewinnvortrag   11.696,47 12.713,36
III. Jahresüberschuss   1.968,15 -1.016,89
B. Rückstellungen   1.817,43 3.388,67
C. Verbindlichkeiten   17.202,44 17.839,88
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 11.208,53 (EUR 10.853,09)      
Sonstige Passiva   0,00 1.358,14
    32.834,79 34.433,46

Anhang

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Bilanzgliederung der veröffentlichten Bilanz erfolgt nach den handelsrechtlichen Vorschriften für sog. kleine Kapitalgesellschaften (§§ 266, 267 HGB). Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren (§§ 275 Abs. 2, 276 HGB).

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs wurden beachtet.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen gemindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den Vorschriften linear vorgenommen.

Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Die Wertansätze für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren entsprechen grundsätzlich den Anschaffungskosten. Das Niederstwertprinzip fand Beachtung.

Die Bewertung der Forderungen erfolgte zum Nominalwert. Drohende Ausfälle wurden durch ausreichende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbetragen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und sind notwendig wie ausreichend. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Informationen zur Bilanz

Die Aufgliederung der Anlagewerte sowie die Geschäftsabschreibung je Posten der Bilanz ist aus der gesonderten Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen, die nicht Gegenstand dieses Anhangs ist.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen 0,00 € (31.12.2012 0;00 €).

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 2.160,71 € (31.12.2012 2.301,82 €).

Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit dem Gesellschafter die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss beträgt 1.968.15 €. Eine Ausschüttung wird nicht vorgenommen.

Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei den Herr Horst Georg Rauschenbach. Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Griesheim. den 15.11.2014

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