Leben und Wohnen - Gemeinnützige Gesellschaft für Wohnen und Freizeit behinderter Menschen mbH
Selbe AdresseWohnheime für Menschen mit Behinderung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christoph Joller seit 27.8.2025 | Prokura |
Georg Richerzhagen seit 7.4.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Integra Solingen gemeinnützige GmbHSolingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023Bilanz zum 31. Dezember 2023
Anhang1. Allgemeine Angaben Die Integra Solingen gemeinnützige GmbH, Solingen, ist unter der Nummer 16689 im Handelsregister des Amtsgerichtes der Stadt Wuppertal eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB), des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages entsprechend den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Integra Solingen gemeinnützige GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB. Laut Freistellungsbescheid des Finanzamtes Solingen für das Jahr 2022 vom 01.07.2024 ist die Tätigkeit der Gesellschaft als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt. Mit Ausnahme des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes ist die Gesellschaft von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Gliederung der Bilanz erfolgte entsprechend dem Gliederungsschema der §§ 266 HGB. Zur Erläuterung der Bilanz erforderliche Angaben sind in den Anhang übernommen worden. Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden entsprechend der Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bewertet. Im Einzelnen wird wie folgt verfahren: Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Anschaffungskostenminderungen werden abgesetzt. Die der Abschreibungsberechnung zu Grunde gelegten Abschreibungssätze entsprechen der steuerlichen AfA-Tabelle der allgemein verwendbaren Anlagegüter, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft oder hergestellt worden sind. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 wurden bis zum 31. Dezem-ber 2017 im Jahr des Zugangs nach § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Seit dem Geschäftsjahr 2018 hat die Gesellschaft von dem Wahlrecht der Sofortabschreibung im Jahr des Zugangs Gebrauch gemacht. Die Abschreibungen erfolgen im Wege der linearen Abschreibungsmethode. Erhaltene Zuwendungen für Investitionen werden auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten ausgewiesen, soweit diese Zuschüsse für Gebäude oder Sachanlagevermögen der Einrichtung und Ausstattung eingesetzt wurden. Die Sonderposten werden entsprechend der Stellungnahme IDW HFA 1/1984 i. d. F. von 1990 nach Maßgabe der Abschreibungen auf die mit den Zuschüssen finanzierten Anlagegüter aufgelöst. Die Bewertung des unter dem Posten Vorräte ausgewiesenen Bestandes erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände einschließlich der Forderungen gegen Gesellschafter und verbundene Unternehmen erfolgt zum Nennwert. Eine Pauschalwertberichtigung zur Berücksichtigung des Delcredere-Risikos wurde gebildet. Die Bewertung der Liquiden Mittel erfolgt zum Nominalwert. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Auflösung dieses Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit der bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs gebildet. Dieser wird nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung zukünftiger Kostensteigerungen und der Abzinsung langfristiger Rückstellungen (§ 253 Abs. 2 HGB) bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten fristadäquaten Marktzinssatz abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken hinreichend Rechnung tragen. Die Verbindlichkeiten einschließlich der Erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und verbundenen Unternehmen sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. 3. Erläuterungen zur Bilanz Die nach § 266 HGB vorgeschriebene Gliederung der Bilanz wurde auf der Aktivseite und auf der Passivseite gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG um die Position "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" sowie um die Position "Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens" erweitert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 44,9 im Berichtsjahr beinhalten eine pauschale Wertberichtigung von T€ 0,3 auf Forderungen des Haus Münster (Vj: T€ 0,4). Forderungen gegen verbundene Unternehmen Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen im Berichtsjahr in Höhe von T€ 14,6 aus sonstigen Forderungen (Vj.: T€ 16,5 aus Lieferungen und Leistungen). Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 120,1 beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus den finalen Versicherungserstattungen für die Flutschäden vom 14. Juli 2021, aus der Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen Paket 1 und 2 in Höhe von T€ 37,5, Umsatzsteuerforderungen aus 2022 mit T€ 0,9, Forderungen an Mitarbeiter (T€ 1,2; Vj.: T€ 5,4), debitorische Kreditoren (T€ 25,4; Vj.: T€ 2,8) und geleistete Kautionen (unverändert T€ 1,0). Eigenkapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von T€ 25 ist in voller Höhe eingezahlt. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage resultiert aus einem freiwillig gewährten Zuschuss, ohne hierfür eine Gewährung von Vorzügen seitens der Gesellschaft für den Verein Lebenshilfe Solingen e. V. zu erhalten. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten inkl. Restlaufzeiten sind dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Alleingesellschafterin resultieren aus Lieferungen und Leistungen. 4. Sonstige Angaben Im Jahr 2023 bestanden Verpflichtungen aus bestehenden Mietverträgen i. H. v. € 83.291,21. Von den Mietaufwendungen entfielen € 72.888,00 auf verbundene Unternehmen und € 7.200,00 auf die Alleingesellschafterin. Bei der Stadtsparkasse Solingen besteht eine (Aval-) Bürgschaft i.H.v. € 20.000,00. Eine Inanspruchnahme in 2024 ist nicht wahrscheinlich. Im gesamten Geschäftsjahr 2023 war Herr Andreas Engeln, Kaufmann, Engelskirchen, als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer bestellt. Die Angaben zu den Gesamtbezügen der Mitglieder der Geschäftsführung nach § 285 Nr. 9a) HGB unterbleiben mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB. Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 16,00 Arbeitnehmer, davon 4 in Teilzeit, sowie durchschnittlich 4,00 zusätzliche Saisonkräfte beschäftigt.
Solingen, den 14.08.2024 gez. Andreas Engeln, (Geschäftsführer) FeststellungsbeschlussDer Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung vom 6. September 2024 festgestellt. |
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