ML
Solutions GmbH
Wedel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.177.103,00 |
1.358.271,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
682,00 |
1.164,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.176.171,00 |
1.356.857,00 |
| III.
Finanzanlagen |
250,00 |
250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.559.866,26 |
955.043,20 |
| I.
Vorräte |
1.200.263,59 |
731.963,65 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
357.974,96 |
211.345,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
66.093,82 |
71.509,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.627,71 |
11.734,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
40.133,34 |
41.519,36 |
| Aktiva |
3.777.102,60 |
2.354.833,56 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
625.544,42 |
595.946,57 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
570.946,57 |
|
| III.
Jahresüberschuss |
29.597,85 |
|
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
570.946,57 |
| davon
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
486.551,16 |
| B.
Rückstellungen |
34.217,94 |
36.015,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.117.340,24 |
1.722.871,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.794.760,70 |
1.074.656,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.322.579,54 |
648.215,03 |
| Passiva |
3.777.102,60 |
2.354.833,56 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss
der ML Solutions GmbH wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.
Die für kleine Kapitalgesellschaften
gewährten größenabhängigen
Erleichterungen gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4
HGB und § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB i. V. m.
§ 267 Abs. 1 HGB wurden für die Erstellung des
Jahresabschlusses nicht und die der §§ 274a, 276
und 288 Abs. 1 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.
Die Regelungen des § 274 HGB wurden freiwillig
angewendet.
Die Aufstellung erfolgte dabei nach den gleichen
Grundsätzen wie im Vorjahr.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Aufstellung erfolgt im Einzelnen nach den
folgenden Grundsätzen und Methoden:
- Die immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu
fortgeführten Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten bewertet.
- Die Abschreibungen der immateriellen
Vermögensgegenstände erfolgten
planmäßig linear nach Maßgabe der
voraussichtlichen bzw. vertraglich vereinbarten
Nutzungsdauer.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgten planmäßig linear entsprechend der
voraussichtlichen bzw. betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Selbständig nutzbare, bewegliche
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
die der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bis EUR 800,00 im Zugangsjahr
sofort vollständig abgeschrieben.
- Die Finanzanlagen wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet.
- Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt.
- Die unfertigen Leistungen wurden zu
Herstellungskosten unter Einbeziehung notwendiger Material-
und Fertigungsgemeinkosten, durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen und Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie
für betriebliche Altersversorgung bewertet.
- Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden angemessene Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
- Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgte zum
Nennwert.
- Die Steuerrückstellungen wurden für
noch nicht veranlagte Steuerverbindlichkeiten in Höhe
des Erfüllungsbetrages gebildet.
- Die sonstigen Rückstellungen wurden
für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in
Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
- Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C.
Angaben zu den Posten der Bilanz
1.
Angaben zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen mit einer Restlaufzeit größer einem
Jahr beträgt EUR 12.086,95 (Vorjahr: EUR 13.128,20).
Der Betrag der Forderungen aus sonstigen
Vermögensgegenständen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 54.006,87
(Vorjahr: EUR 58.380,87)
2.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR
1.794.760,70 (Vorjahr: EUR 1.075.301,29).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr bis fünf
Jahre beträgt EUR 1.293.600,41 (Vorjahr: EUR
640.977,97).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 28.979,13 (Vorjahr: EUR 7.237,06).
3.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.827.585,82
(Vorjahr: EUR 945.189,80) sind durch
Sicherungsübereignung oder Eigentumsvorbehalte an den
finanzierten Vermögengegenständen besichert.
D.
Sonstige Angaben
1.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind andere finanzielle Verpflichtungen,
soweit diese Angaben zur Beurteilung der Finanzlage von
Bedeutung sind, nicht gegeben.
2.
Anzahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Anzahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 11,25 (Vorjahr: 11).
3.
Geschäftsführung
Mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst
oder als Vertreter Dritter abzuschließen und
einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der
ML Solutions GmbH ist:
Herr Marcus Fischer, Kaufmann, Wedel
Der Geschäftsführung wurde ein Kredit in
Form eines Verrechnungskontos in Höhe von TEUR 30
(Vorjahr EUR 12) nach § 285 Nr. 9c HGB gewährt.
Der Zinssatz wurde mit 2,5 % p.a. vereinbart.
sonstige Berichtsbestandteile
Wedel, den 05.12.2023
(gez.)
Marcus Fischer, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2023
festgestellt.
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