Rennsteig Tank GmbH
Selbe AdresseEinzelhandel in eigenem Namen mit Motorenkraftstoffen, Freie Tankstellen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens Schellenberg seit 13.9.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
S-Kraft Neue Energien GmbHBad LiebensteinJahresabschluß zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013Bilanz zum Geschäftsjahr 2013
Anhang zum Jahresabschluß 2013I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluß der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB sowie unter Beachtung der Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Das Geschäftsjahr umfaßt 12 Monate, vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 267, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 325 bis 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Nach der in § 267 HGB festgelegten Umschreibung der Größenklassen handelt es sich bei der S- Kraft Neue Energien GmbH um eine "Kleine GmbH". Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: 1. Gliederungsgrundsätze Die Bilanz wurde gemäß § 266 Abs.1 HGB in Kontenform aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz ist an die Vorgaben des §273 HGB angepaßt. Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Eine Anpassung der Posten der Bilanz des Vorjahres zur Vergleichbarkeit mit denen des Geschäftsjahres war nicht notwendig. Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht. 2. Bilanzierungsgrundsätze Im Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge und Aufwendungen enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Verbindlichkeiten sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben. 3. Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden linear und degressiv verrechnet, von der Sonderabschreibung für Wirtschaftsgüter und von der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Gebrauch gemacht. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Verbindlichkeiten und Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlußstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die angewandten Bewertungsmethoden wurden entsprechend dem vorhergehendem Jahresabschluß beibehalten. II. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Die Bilanzsumme beträgt im Wirtschaftsjahr 2013 insgesamt 7.223,98 Euro. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden nicht angeschafft. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden 2013 keine angeschafft. Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sind nicht vorgenommen worden. Eine dem Wirtschaftszweck dienliche Geschäftstätigkeit konnte bisher noch nicht ausgeübt werden, da favorisierte Dienstleistungen und Engagements im Ausbau erneuerbarer Energien von verschiedenen Verwaltungen und der derzeit betriebenen Politik der BRD GmbH verhindert werden. Außerdem wurde eine SV- Betriebsnummer von der zuständigen Verwaltung immer noch nicht vergeben. Vorräte wurden, soweit vorhanden, zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlußstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten wurden nach §253 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zu den höheren Tageswerten angesetzt. Die Steuerverbindlichkeiten / Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht gezahlten Steuern. Die Steuerrückforderungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht erstatteten, zuviel gezahlten Steuern. III. Zusatzangaben zur Bilanz Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziff.1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine "Kleine GmbH" handelt. IV. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB: Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften und aus Wechsel- und Scheckbürgschaften, Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht. Der Jahresabschluß wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung aufgestellt. Bad Liebenstein, den 27.06.2014 J. Schellenberg, GF. |
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