Your Coffee
Roastery GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
742.353,00 |
478.601,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
39.288,00 |
56.747,00 |
| II.
Sachanlagen |
701.065,00 |
419.854,00 |
| III.
Finanzanlagen |
2.000,00 |
2.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
535.628,95 |
602.442,71 |
| I.
Vorräte |
136.944,12 |
136.488,09 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
396.225,23 |
458.511,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.725,60 |
6.669,32 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
100.902,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.459,60 |
7.442,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.058,99 |
11.831,06 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
81.294,55 |
|
| Aktiva |
1.366.335,49 |
1.092.874,77 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
11.637,39 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
200.000,00 |
|
| III.
Verlustvortrag |
13.362,61 |
19.239,61 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
292.931,94 |
-5.877,00 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
81.294,55 |
|
| B.
Rückstellungen |
11.889,00 |
5.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.354.446,49 |
1.076.037,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
643.937,62 |
433.435,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
710.508,87 |
642.601,92 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
60.766,66 |
50.222,22 |
| Summe
Passiva |
1.366.335,49 |
1.092.874,77 |
Anhang
Your Coffee Roastery GmbH, Hamburg
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Hinweise
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg und ist
im Handelsregister Hamburg unter HRB 145195 unter der
Firma Your Coffee Roastery GmbH eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.
1 HGB.
Der Jahresabschluss ist vor Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt worden.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB
sowie § 42 GmbHG. Von der Möglichkeit der
verkürzten Bilanzdarstellung gemäß
§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wird kein Gebrauch
gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB aufgestellt.
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz gemäß § 274a
HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß
§ 276 HGB macht die Gesellschaft kein Gebrauch.
Die Aufstellung des Anhangs erfolgte unter teilweiser
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterungen gem. § 288 Abs. 1 HGB.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Das Eigenkapital der Gesellschaft ist zum
Bilanzstichtag durch Verluste aufgebraucht. Die Bilanz zum
31. Dezember 2023 weist demzufolge einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
EUR 81.294,55 aus.
Für bestehende Darlehensverbindlichkeiten ist in
Höhe von TEUR 130 mit Datum 01.02.2020 ein
Rangrücktritt von der WAVE Investments GmbH
erklärt worden. Dementsprechend ist die
Insolvenzrechtliche Überschuldung beseitigt. Wir
haben die Geschäftsführung auf die Regelungen
gemäß § 15 und 15a InsO hingewiesen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
aufgestellt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Bilanzgliederung wurde gegenüber dem Vorjahr
nicht geändert.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten
angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte
Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und
werden nach der linearen Methode vorgenommen.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für
geringwertige Wirtschaftsgüter im Berichtsjahr
mit einem Wert von bis zu EUR 800,00 wurden im Jahr
der Anschaffung oder Herstellung vollständig in
Abzug gebracht.
Die
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Finanzanlagen werden bei, voraussichtlich
dauernder Wertminderung gemäß § 253
Abs. 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe
für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen
Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot
gemäß § 253 Abs. 5 HGB.
Die Bewertung der
Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips.
Die
fertigen Erzeugnisse und Waren werden
gemäß dem strengen Niederstwertprinzip nach
§ 253 Abs. 4 HGB mit den Anschaffungskosten
bewertet.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert bzw. ihrem niedrigeren beizulegendem Wert am
Bilanzstichtag bewertet.
Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird
eine angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht
einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand
gebildet.
Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
geleistete Zahlungen für Aufwendungen in Folgejahren
und sind zu Nennwerten bilanziert.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Positionen des
Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel zu
entnehmen.
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt
EUR 3.725,60 (Vorjahr: EUR 6.669,32).
Unter den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter in
Höhe von EUR 221.234,13 (Vorjahr:
EUR 100.902,78) ausgewiesen und haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Das Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00
wurde in voller Höhe einbezahlt.
Die sonstigen
Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
|
|
|
|
|
|
|
31.12.2023
|
|
31.12.2022
|
|
|
EUR
|
|
EUR
|
Bürgschaft Kredit
AK
|
|
3.750,00
|
|
0,00
|
Urlaub
|
|
1.139,00
|
|
0,00
|
Jahresabschluss
|
|
7.000,00
|
|
5.200,00
|
|
|
11.889,00
|
|
5.200,00
|
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich
aus der Bilanz.
IV. Sonstige Angaben
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen in Höhe von EUR 486.900,00.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende
Sachverhalte:
|
bis zu 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
Verpflichtung aus
Mietverträgen
|
131.300
|
313.300
|
35.000
|
Verpflichtung aus
Wartungsverträgen
|
1.400
|
100
|
0
|
Verpflichtung aus
Leasingverträgen
|
4.700
|
1.100
|
0
|
Gesamt
|
137.400
|
314.500
|
35.000
|
Geschäftsführung
Als Geschäftsführer der Gesellschaft sind
bestellt:
Argin Keshishian Namagerdi, Hamburg
Arne Dost, Hamburg
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Anzahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer belief
sich auf 13 (Vorjahr: 11).
Hamburg, 21. November 2024
Your Coffee Roastery GmbH
gez. Argin Keshishian
Namagerdi
|
gez. Arne Dost
|
Geschäftsführer
|
Geschäftsführer
|
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Argin Keshishian Namagerdi
Geschäftsführer
gez. Arne Dost
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2024
festgestellt.
|