GVT Versorgungstechnik GmbH

Kühbach 21A, 94160 Ringelai, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Passau HRB 363
Eingetragen
29.6.2000
Branche
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Projektierung, Erstellung und Wartung von Ver- und Entsorgungsanlagen im Heizungs-, Sanitär- und Kraftstofftechnikbereich.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Harald Doblhofer
seit 17.2.2004
Geschäftsführer
Josef Geier
seit 17.2.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
70.00%
30.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Kühbach 21 a, 94160 Ringelai
17.500 €
70.00%
Scherleinsöd 15, 94107 Unter-griesbach
7.500 €
30.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

GVT Versorgungstechnik GmbH

Ringelai

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023

Bilanz

Aktiva

30.6.2023
EUR
30.6.2022
EUR
A. Anlagevermögen 79.024,10 75.698,10
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 1.527,00
II. Sachanlagen 17.996,00 25.145,00
III. Finanzanlagen 61.026,10 49.026,10
B. Umlaufvermögen 321.645,57 338.331,71
I. Vorräte 32.738,39 22.830,10
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 156.251,42 180.678,57
davon gegen Gesellschafter 4.617,87 32.752,73
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 132.655,76 134.823,04
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.332,69 7.797,59
Aktiva 411.002,36 421.827,40

Passiva

30.6.2023
EUR
30.6.2022
EUR
A. Eigenkapital 231.967,60 214.762,84
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 206.403,01 189.198,25
davon Gewinnvortrag 149.198,25 144.806,99
B. Rückstellungen 103.616,44 102.770,32
C. Verbindlichkeiten 75.418,32 104.294,24
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 75.418,32 104.294,24
Passiva 411.002,36 421.827,40

Anhang


A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Ø Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
2 Sachanlagen
Ø Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Ø Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Ø Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.
Ø Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 800,00 Euro) wurden gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

3 Finanzanlagen
Ø Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

4. Vorräte
Ø Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände
Ø Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

6. Verbindlichkeiten
Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

7. Rückstellungen
Ø Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Ø Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.
Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.
C. Sonstige Angaben
Die GVT Versorgungstechnik GmbH war im Berichtsjahr eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Zum Bilanzstichtag bestand ein Gewinnvortrag in Höhe von 149.198,25 EUR.

D. Ergänzende Angaben
Geschäftsführer

Familienname
Vorname
Berufsbezeichnung
Vertretungsbefugnis
Geier
Josef
Dipl.Ing. Versog. tech.
einzeln
Doblhofer
Harald
Heizungsbauer
einzeln



Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge und der Bezüge des Aufsichtsrates wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
E. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Bilanzgewinn
EUR
206.403,01



auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Ringelai, 24.07.2024,

gez. Josef Geier


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.07.2024 festgestellt.

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