Holicki Wohnbau GmbH
Flügelaustraße 5, 74541 Vellberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Schloßstein seit 14.8.2018 | Geschäftsführer |
Iris Holicki-Schloßstein seit 30.10.2006 | Geschäftsführer |
Herbert Schloßstein seit 30.10.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 4 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Holicki Wohnbau GmbH.VellbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023AG Stuttgart, HRB 570347BilanzAktiva
Passiva
Vellberg, HRB 570347ANHANG 2023I. Angaben zum Jahresabschluss 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der bisher angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart Nr. HRB 570374 unter der Firma Holicki Wohnbau GmbH eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in 74541 Vellberg. Sie beschäftigt im Durchschnitt 6 Arbeitnehmer. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden a) Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungen, Aufwendungen und Erträge enthalten soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote in § 248 HGB wurden beachtet. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 Abs.1 HGB gebildet. Die Auflösung erfolgt nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. b) Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge sind mit den Herstellungskosten unter Beachtung des Fertigstellungsgrades bewertet worden, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbare Risiken werden erforderlichenfalls durch Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Rückstellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Die Abzinsung erfolgt nach den Vorgaben des BilMoG. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bzw. mit dem höheren Tageswert bilanziert. 3. Angaben zur Bilanz Verbindlichkeiten aus Steuern: € 10.924,25, aus sozialer Sicherheit:€ 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: € 38.394,77. Der Ausweis erfolgt unter den "sonstigen Verbindlichkeiten". Die versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsrückstellung erfolgte nach der Barwertmethode. Bei der Berechnung zum 31.12.2023 wurden folgende Annahmen zu Grunde gelegt: durchschnittlicher Marktzins von 3,0%, Rententrend 0%, keine Fluktuationsannahme, Sterbetafel 2018. Die planmäßige Auflösung für das Geschäftsjahr 2023 beträgt € 3.584,00. Der darin enthaltene Zinsaufwand € 1.313,24. II. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse i. S. v. § 251 i.V. mit § 268 Abs. 7 HGB: keine. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 HGB): in betriebsüblichem Umfang. III. Unternehmensorgane
Vellberg, den 29.01.2025 gez. Iris Holicki-Schloßstein, Herbert Schlossstein Florian Schloßstein, Geschäftsführer |
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