Dr. Ingwersen GmbH
Sandkuhlenweg 18, 25885 Ahrenviöl, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Dr. Ingwersen seit 8.6.2022 | Prokura |
Bente Greifsmühlen seit 28.9.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dr. Ingwersen GmbHAhrenviölJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2010Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss der Firma Dr. Ingwersen GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit in der Bilanz keine Angaben erfolgten: - Angaben zum Jahresabschluss insgesamt - Angaben zur Gliederung und Darstellung - Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten - Sonstige Angaben Gliederung und DarstellungDie Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt wie im Vorjahr in den Anlagen. Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses. Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt. Bilanzierungs- und BewertungsvorschriftenDer Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nachfolgend werden folgende Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen gemacht: - Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis - Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB - angewandte Abschreibungsmethoden Im Allgemeinen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Forderungen und Wertpapiere sowie Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Im Übrigen waren für die Erstellung des Jahresabschlusses die im Folgenden genannten und gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von 150,00 EUR bis EUR 1.000 wurden in vorhergehenden Jahren im Zugangsjahr Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird über 5 Jahre linear aufgelöst. Der Posten ist von untergeordneter Bedeutung. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde im aktuellen Jahr im Jahr der Anschaffung der Vollabgang gemäß § 6 Abs. 2 EStG unterstellt. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten. Der Posten ist von untergeordneter Bedeutung. Die Finanzanlagen wurden sofern vorhanden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten, - Anteile an verbundenen Unternehmen sofern vorhanden zu Anschaffungskosten und - Ausleihungen sofern vorhanden zum Nennwert. Verlustvortrag Der Verlustvortrag betrug am Anfang des Geschäftsjahres: 22.892,90 Euro (Vorjahr: 46.469,68 Euro). Umlaufvermögen Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 100.000,00 Euro vor (§ 268 Abs. 4 HGB). Aktivposten / Passivposten für latente Steuererträge Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Deshalb wird keine latente Steuer ausgewiesen. Rückstellungen Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden in Höhe eines Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von 52.606,47 Euro vor. Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen insgesamt 100.000,00 Euro. Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind folgende durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert (§ 285 Nr. 1 Bst. b HGB): Zu dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten bestehen nur in branchenüblichem Umfang (insbesondere bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) Sicherungen durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte (§ 285 Nr. 1 Bst. b HGB). Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB. Vermögens-, Finanz- und ErtragslageDer Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Sonstige AngabenAngaben über die Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt: - Dr. Frank Ingwersen Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag gegenüber den u.a. Gesellschaftern folgende Forderungen oder Verbindlichkeiten (§ 42 Abs. 3 GmbHG):
Unterlassene AngabenDie Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und macht von den größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 274a, § 276, § 286 sowie § 288 HGB Gebrauch. Daher wurde auf weitere Angaben verzichtet.
Gezeichnet in Ahrenviöl am 18.12.2013 Herr Dr. Frank Ingwersen |
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