FPS
Telekommunikation GmbH
Beselich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
824.344,00 |
727.668,00 |
| I.
Sachanlagen |
824.344,00 |
727.668,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
190.595,64 |
203.551,89 |
| I.
Vorräte |
40.860,00 |
41.230,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
147.047,30 |
129.797,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.688,34 |
32.524,36 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.655,69 |
2.927,40 |
| D.
Aktive latente Steuern |
3.439,90 |
14.361,09 |
| E.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
0,00 |
0,00 |
| Summe
Aktiva |
1.021.035,23 |
948.508,38 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
591.451,76 |
543.948,29 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
76.693,78 |
76.693,78 |
| II.
Kapitalrücklage |
52.258,38 |
52.258,38 |
| III.
Bilanzgewinn |
462.499,60 |
414.996,13 |
| B.
Rückstellungen |
122.364,00 |
250.093,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
305.896,29 |
151.893,87 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.323,18 |
2.573,22 |
| Summe
Passiva |
1.021.035,23 |
948.508,38 |
Anhang
1. Allgemein
Allgemeine Angaben zum Unternehmen:
Die FPS Telekommunikation GmbH hat ihren Sitz in
Beselich. Sie ist im Handelsregister des Limburg unter HRB
3439 eingetragen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der FPS Telekommunikation GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil
des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und
Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die
Gewinn- und Verlustrechnung.
Der Anhang besteht ausfolgenden Angaben, soweit im
Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
- Angaben zum
Jahresabschluss insgesamt
- Angaben über
Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz
- Angaben zur
Gliederung des Jahresabschlusses
- Aufgliederung und
Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- &
Verlustrechnung
- Sonstige Angaben
2. Gliederung und Darstellung
Die Bilanz wurde unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches §§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB, 266 HGB
aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
3. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angabe und Begründung der gegenüber dem
Vorjahr abweichenden Form der Darstellung
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr unverändert.
4. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und so weit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten einbezogen.
Weitere einbezogene Kosten sind: …
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das
Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt
(§ 253 Abs. 1 HGB).
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
5. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen
Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Bruttoanlagespiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist
aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Eigenkapital
Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt.
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in
Höhe von € 462.499,60 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Angaben und Erläuterungen zu sonstigen
Rückstellungen
Im Posten sonstige Rückstellungen sind die
nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten
enthalten.
| Rückstellung
Gewährleistung |
€ 52.600,00 |
| Rückstellung
Tantieme |
€ 54.264,00 |
| Rückstellung Kosten
Aufbewahrungsverpfl. € |
4.800,00 |
| Rückstellung
Abschlusskosten |
€ 10.500,00 |
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt €
188.060,33 (Vorjahr: € 117.785,37).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren
beträgt, € 117.835,96 (Vorjahr: € 34.108,50).
Nicht bilanzierte sonstige finanziellen
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
bestehen in Höhe von
€ 214.921,84 sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende
Sachverhalte:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen |
Euro |
aus Miet- und Leasingverträgen |
214.921,84 |
Summe |
214.921,84 |
Bei dieser Bewertung wurden die Miet- u.
Leasingverträge mit der tatsächlichen Restlaufzeit
und alle übrigen einzubeziehenden Verträge mit
einer Laufzeit von 5 Jahren nach dem Bilanzstichtag bewertet.
Damit wurde der Zeitraum herangezogen, den die Gesellschaft
ernsthaft zur Erfüllung der Verpflichtung in Aussicht
nimmt.
Die Restlaufzeit liegt zwischen 12 und 60 Monaten.
Latente Steuer
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand
entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz.
Die Bewertung der laufenden Steuern erfolgte mit einem
Steuersatz in Höhe von 26,5%.
Von der Möglichkeit einen Aktivposten für
Latente Steuern zu bilden wurden Gebrauch gemacht.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung
Die bestehende Altersteilzeitverpflichtung
gegenüber Gerald Funk wird mit den hierfür bei der
DWS Investment S.A. bestehenden und abgetretenen
Fondsbeständen in Höhe von
€ 112.626,73 verrechnet. Die Voraussetzung
gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB vor.
6. Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht
ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB.
7. Sonstige Pflichtangaben
Betriebsgröße
In den §§ 267 und 267a HGB ist geregelt,
welche Kriterien für die Einstufung der
Kapitalgesellschaften in die verschiedenen
Größenklassen gelten. Dabei sind je nach
Einstufung in so genannte "Kleinst-", "kleine",
"mittelgroße" oder "große" Kapitalgesellschaften
unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung,
Offenlegung oder eine mögliche
Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat
wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und
Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft. Die
Berichtsfirma zeigt folgende Größenmerkmale auf
(Beträge in €):
Die Bilanzsumme wurde gemäß § 267 Abs.
1 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 268 Abs. 3 HGB um einen
auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrag gekürzt.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen.
Feststellung und Genehmigung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde in der
Gesellschafterversammlung vom 16.12.2024
ordnungsgemäß festgestellt. Den
Geschäftsführern wurde für das Jahr 2023
Entlastung erteilt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 16.12.2024. |