FPS Telekommunikation GmbH

Lehmkaut 6, 65614 Beselich, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Limburg a. d. Lahn HRB 3439
Eingetragen
19.2.2003
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Telekommunikationsgeräten sowie elektrotechnischen und elektronischen Erzeugnissen a. n. g.Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
Gegenstand
Die Beratung in Fragen der Fernmelde-, Informations- und Nachrichtentechnik und der Büroorganisation sowie der Vertrieb von fernmeldetechnischen, informationstechnischen und nachrichtentechnischen Geräten und Büroorganisationsmitteln.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marco Fritz
seit 3.8.2015
Geschäftsführer
Stefan Schwiegers
seit 3.8.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Hainstraße 2, 35794 Mengerskirchen
73500
49.00%
Taunusstraße 6, 65606 Villmar-Seelbach
73500
49.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FPS Telekommunikation GmbH

Beselich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 824.344,00 727.668,00
I. Sachanlagen 824.344,00 727.668,00
B. Umlaufvermögen 190.595,64 203.551,89
I. Vorräte 40.860,00 41.230,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 147.047,30 129.797,53
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.688,34 32.524,36
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.655,69 2.927,40
D. Aktive latente Steuern 3.439,90 14.361,09
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0,00 0,00
Summe Aktiva 1.021.035,23 948.508,38

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 591.451,76 543.948,29
I. gezeichnetes Kapital 76.693,78 76.693,78
II. Kapitalrücklage 52.258,38 52.258,38
III. Bilanzgewinn 462.499,60 414.996,13
B. Rückstellungen 122.364,00 250.093,00
C. Verbindlichkeiten 305.896,29 151.893,87
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.323,18 2.573,22
Summe Passiva 1.021.035,23 948.508,38

Anhang

1. Allgemein

Allgemeine Angaben zum Unternehmen:
Die FPS Telekommunikation GmbH hat ihren Sitz in Beselich. Sie ist im Handelsregister des Limburg unter HRB 3439 eingetragen.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der FPS Telekommunikation GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
Der Anhang besteht ausfolgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
-       Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
-       Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz
-       Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
-       Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- & Verlustrechnung
-       Sonstige Angaben

2. Gliederung und Darstellung
Die Bilanz wurde unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches §§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB, 266 HGB aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

3. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angabe und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

4. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und so weit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten einbezogen. Weitere einbezogene Kosten sind: …
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

5. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Bruttoanlagespiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.

Eigenkapital
Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von € 462.499,60 auf neue Rechnung vorzutragen.

Angaben und Erläuterungen zu sonstigen Rückstellungen
Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten.

Rückstellung Gewährleistung € 52.600,00
Rückstellung Tantieme € 54.264,00
Rückstellung Kosten Aufbewahrungsverpfl. € 4.800,00
Rückstellung Abschlusskosten € 10.500,00

Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt € 188.060,33 (Vorjahr: € 117.785,37).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren beträgt, € 117.835,96 (Vorjahr: € 34.108,50).

Nicht bilanzierte sonstige finanziellen Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von
€ 214.921,84 sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:



Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Euro

aus Miet- und Leasingverträgen

214.921,84

Summe

214.921,84


Bei dieser Bewertung wurden die Miet- u. Leasingverträge mit der tatsächlichen Restlaufzeit und alle übrigen einzubeziehenden Verträge mit einer Laufzeit von 5 Jahren nach dem Bilanzstichtag bewertet. Damit wurde der Zeitraum herangezogen, den die Gesellschaft ernsthaft zur Erfüllung der Verpflichtung in Aussicht nimmt.

Die Restlaufzeit liegt zwischen 12 und 60 Monaten.

Latente Steuer
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz.
Die Bewertung der laufenden Steuern erfolgte mit einem Steuersatz in Höhe von 26,5%.
Von der Möglichkeit einen Aktivposten für Latente Steuern zu bilden wurden Gebrauch gemacht.

Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Die bestehende Altersteilzeitverpflichtung gegenüber Gerald Funk wird mit den hierfür bei der DWS Investment S.A. bestehenden und abgetretenen Fondsbeständen in Höhe von
€ 112.626,73 verrechnet. Die Voraussetzung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB vor.

6. Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.

7. Sonstige Pflichtangaben
Betriebsgröße
In den §§ 267 und 267a HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in so genannte "Kleinst-", "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft. Die Berichtsfirma zeigt folgende Größenmerkmale auf (Beträge in €):
Die Bilanzsumme wurde gemäß § 267 Abs. 1 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 268 Abs. 3 HGB um einen auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrag gekürzt.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

Feststellung und Genehmigung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung vom 16.12.2024 ordnungsgemäß festgestellt. Den Geschäftsführern wurde für das Jahr 2023 Entlastung erteilt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.12.2024.

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