Trio -
Shoes - Europe GmbH
Bramsche
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.863,55 |
11.026,55 |
| I.
Sachanlagen |
7.859,00 |
11.022,00 |
| II.
Finanzanlagen |
4,55 |
4,55 |
| B.
Umlaufvermögen |
757.008,90 |
1.357.919,65 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
99.316,27 |
343.498,81 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
657.692,63 |
1.014.420,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.040,82 |
19.707,87 |
| D.
Aktive latente Steuern |
0,00 |
1.220,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
766.913,27 |
1.389.874,07 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
655.956,37 |
1.214.512,55 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.050,00 |
25.050,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
654.462,55 |
993.376,88 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
23.556,18 |
-196.085,67 |
| B.
Rückstellungen |
74.310,65 |
84.052,71 |
| C.
Verbindlichkeiten |
36.236,25 |
91.308,81 |
| D.
Passive latente Steuern |
410,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
766.913,27 |
1.389.874,07 |
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr
2018
Allgemeine Angaben zur Aufstellung
Die Gesellschaft hat gemäß § 264 Abs.
1 HGB einen Anhang zu erstellen.
Die Trio-Shoes-Europe GmbH hat ihren Sitz in Bramsche
und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück
eingetragen (HR B 200271).
Der Jahresabschluss wird gemäß § 264
Abs. 1 HGB nach den Rechnungslegungsvorschriften für
Kapitalgesellschaften des Handelgesetzbuches (HGB) in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte in
Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen
Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§
266 und 275 Abs. 2 HGB n.F.). Aus Gründen der Klarheit
der Aussage des Jahresabschlusses wurden entsprechend
§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB die Restlaufzeiten der
Forderungen ( § 268 Abs. 4 HGB) und der
Verbindlichkeiten (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1a
HGB) sowie Vermerke zu den Verbindlichkeiten aus Steuern
und im Rahmen der sozialen Sicherheiten im Anhang
angegeben. Gleiches gilt für die Angaben zur Gewinn-
und Verlustrechnung.
Bei der Aufstellung des Anhanges sind die
Erleichterungen gem. §§ 274a, 288 HGB n.F.
teilweise in Anspruch genommen, dabei aber die formelle
Darstellungstetigkeit gem. § 265 Abs. 1 HGB gewahrt
worden.
Für die Veröffentlichung des
Jahresabschlusses werden die
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
nach § 326 HGB herangezogen.
Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Allgemeine Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des HGB (§§ 238 bis
263 HGB) sowie den besonderen Vorschriften für
Kapitalgesellschaften und bestimmten
Personenhandelsgesellschaften (§§ 264 bis 289
HGB). Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
wurde nach den Vorgaben der §§ 252 bis 256a HGB
vorgenommen. Es wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände
erfolgte höchstens mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, die der Verbindlichkeiten mit dem
Erfüllungsbetrag. Rückstellungen wurden in
Höhe der Beträge gebildet, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der
Risiken und möglichen Verpflichtungen zur
Erfüllung erforderlich sein werden.
Dem Prinzip der Bewertungsstetigkeit wurde Rechnung
getragen.
Die Bilanzerstellung erfolgt vor Verwendung des
Jahresergebnisses.
Aktivseite der Bilanz
Die Gegenstände des Anlagevermögens, die
keiner üblichen Abnutzung unterliegen, sind mit ihren
Anschaffungs-/Herstellungskosten bewertet. Bei den
Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung
zeitlich begrenzt ist, sind die
Anschaffungs-/Herstellungskosten um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungsbeträge
werden anhand der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
jeweiligen Vermögensgegenstände ermittelt. Im
Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung pro rata
temporis. Gebraucht erworbene bewegliche
Anlagengegenstände werden verkürzt abgeschrieben.
Die Abschreibungsmethode, die Bandbreiten der zugrunde
gelegten Nutzungsdauern und die Abschreibungsbeträge
im Berichtsjahr sind der nachstehenden Tabelle zu
entnehmen.
Vermögensgegenstand
|
AfA-Betrag in Euro
|
Nutzungsdauer in Jahren
|
AfA-Art
|
Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
0,00
|
3 Jahre
|
linear
|
Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
3.163,00
|
3 bis 13 Jahre
|
linear
|
Geringwertige
Wirtschaftsgüter
|
2.365,29
|
1 Jahr
|
linear
|
GWG-Sammelposten
|
0,00
|
5 Jahre
|
linear
|
Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungskosten bis 800,00 Euro) - soweit in 2018
zugegangen - wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG
in voller Höhe abgeschrieben.
Die unter den Finanzanlagen ausgewiesene Beteiligung
wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Anhaltspunkte
für den Ansatz eines niedrigeren beizulegenden Wertes
zum Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben. Die Minderung
des Beteiligungsansatzes ist auf die Rückzahlung einer
Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2017
zurückzuführen.
Die Gegenstände des Umlaufvermögens wurden
mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. den
niedrigeren Kurswerten in Ansatz gebracht. Soweit
Herstellungskosten zu ermitteln waren, ist dies unter
Einbeziehung angemessener Teile der allgemeinen
Verwaltungs-, Sozial- und Altersversorgungskosten (soweit
diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen sind),
erfolgt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die
Herstellungskosten einbezogen worden. Soweit notwendig,
wurden Abschläge vorgenommen.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände ist zum Nennwert erfolgt.
Allen erkennbaren Einzelrisiken aus den Liefer- und
Leistungsbeziehungen ist durch angemessene Abwertungen in
Form von nachstehenden Wertberichtigungen Rechnung getragen
worden: Die Einzelwertberichtigungen betrugen 22.497,00
Euro (Vorjahr: 22.497,00 Euro).
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu
Nominalwerten angesetzt. Allgemeine und spezielle
Ausfallrisiken sind nicht ersichtlich; es wurden daher
weder Pauschal- noch Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände weisen wie im
Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
gewährte Darlehen an Gesellschafter in Höhe von
62.226,6 Euro (Vorjahr : 285.179,49 Euro) enthalten. Sie
werden mit nominal 4,5 % bzw. 2,0 % p.a. verzinst.
Die flüssigen Mittel entsprechen den
Nominalwerten. Fremdwährungsguthaben sind mit dem
Devisenkassamittelkurs (1 Euro = 1,1453 USD) am
Bilanzstichtag bewertet.
Passivseite der Bilanz
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung getragen. Sie wurden einzeln in Höhe des
Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und
möglichen Verpflichtungen zu deren vollständigen
Erfüllung erforderlich sein wird.
Genau bestimmbare Verbindlichkeiten sind
gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
weisen wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als
einem Jahr auf. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
solche aus Steuern in Höhe von 16.032,87 Euro
(Vorjahr: 31.557,17 Euro) enthalten.
Zusätzliche Angaben
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs ( 1 Euro =
1,1453 USD) am Bilanzstichtag bewertet, da sämtliche
Posten eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr
aufweisen.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind in
Höhe von 13.076,91 Euro (Vorjahr: 41.630,82 Euro)
Erträge aus der Währungsumrechnung enthalten. In
den sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich die
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung auf 7.415,73
Euro (Vorjahr: 64.092,59 Euro).
Angaben zur durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer
(§ 285 Nr. 7 HGB)
Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrug die
durchschnittliche Zahl der Beschäftigten gem. §
285 Nr. 7 HGB 1 Arbeitnehmer (Vorjahr: 1 Arbeitnehmer).
Angaben zur Geschäftsf
ührung
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren folgende
Personen in den genannten Zeiträumen als
Geschäftsführer bestellt:
Florian Starmann, Kaufmann, für den Zeitraum
01.01.2018 - 31.12.2018
Inka Koopmann, Kauffrau, für den Zeitraum
01.01.2018 - 31.12.2018
Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2018 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Bramsche, den 6. Februar 2020
gez. Florian Starmann
gez. Inka Koopmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.02.2020 festgestellt.
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