Trio - Shoes - Europe GmbHLiquidiert

49565 Bramsche, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Osnabrück HRB 200271
Eingetragen
31.3.2006
Branche
Großhandel mit SchuhenHerstellung von SchuhenEinzelhandel mit Schuhen
Gegenstand
Entwicklung und Vertrieb von Schuhkollektionen in Europa und Nordamerika.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Trio - Shoes - Europe GmbH

Bramsche

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 7.863,55 11.026,55
I. Sachanlagen 7.859,00 11.022,00
II. Finanzanlagen 4,55 4,55
B. Umlaufvermögen 757.008,90 1.357.919,65
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 99.316,27 343.498,81
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 657.692,63 1.014.420,84
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.040,82 19.707,87
D. Aktive latente Steuern 0,00 1.220,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 766.913,27 1.389.874,07

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 655.956,37 1.214.512,55
I. gezeichnetes Kapital 25.050,00 25.050,00
II. Gewinnvortrag 654.462,55 993.376,88
III. Jahresfehlbetrag 23.556,18 -196.085,67
B. Rückstellungen 74.310,65 84.052,71
C. Verbindlichkeiten 36.236,25 91.308,81
D. Passive latente Steuern 410,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 766.913,27 1.389.874,07

Anhang


Anhang für das Geschäftsjahr 2018

Allgemeine Angaben zur Aufstellung

Die Gesellschaft hat gemäß § 264 Abs. 1 HGB einen Anhang zu erstellen.

Die Trio-Shoes-Europe GmbH hat ihren Sitz in Bramsche und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück eingetragen (HR B 200271).

Der Jahresabschluss wird gemäß § 264 Abs. 1 HGB nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB n.F.). Aus Gründen der Klarheit der Aussage des Jahresabschlusses wurden entsprechend § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB die Restlaufzeiten der Forderungen ( § 268 Abs. 4 HGB) und der Verbindlichkeiten (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1a HGB) sowie Vermerke zu den Verbindlichkeiten aus Steuern und im Rahmen der sozialen Sicherheiten im Anhang angegeben. Gleiches gilt für die Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung.

Bei der Aufstellung des Anhanges sind die Erleichterungen gem. §§ 274a, 288 HGB n.F. teilweise in Anspruch genommen, dabei aber die formelle Darstellungstetigkeit gem. § 265 Abs. 1 HGB gewahrt worden.

Für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses werden die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften nach § 326 HGB herangezogen.

Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des HGB (§§ 238 bis 263 HGB) sowie den besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften und bestimmten Personenhandelsgesellschaften (§§ 264 bis 289 HGB). Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten wurde nach den Vorgaben der §§ 252 bis 256a HGB vorgenommen. Es wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die der Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag. Rückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der Risiken und möglichen Verpflichtungen zur Erfüllung erforderlich sein werden.

Dem Prinzip der Bewertungsstetigkeit wurde Rechnung getragen.

Die Bilanzerstellung erfolgt vor Verwendung des Jahresergebnisses.

Aktivseite der Bilanz

Die Gegenstände des Anlagevermögens, die keiner üblichen Abnutzung unterliegen, sind mit ihren Anschaffungs-/Herstellungskosten bewertet. Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs-/Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungsbeträge werden anhand der voraussichtlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögensgegenstände ermittelt. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Gebraucht erworbene bewegliche Anlagengegenstände werden verkürzt abgeschrieben. Die Abschreibungsmethode, die Bandbreiten der zugrunde gelegten Nutzungsdauern und die Abschreibungsbeträge im Berichtsjahr sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
  

Vermögensgegenstand
AfA-Betrag in Euro
Nutzungsdauer in Jahren
AfA-Art
Immaterielle Vermögensgegenstände
0,00
3 Jahre
linear
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
3.163,00
3 bis 13 Jahre
linear
Geringwertige Wirtschaftsgüter
2.365,29
1 Jahr
linear
GWG-Sammelposten
0,00
5 Jahre
linear


Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten bis 800,00 Euro) - soweit in 2018 zugegangen - wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben.

Die unter den Finanzanlagen ausgewiesene Beteiligung wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Anhaltspunkte für den Ansatz eines niedrigeren beizulegenden Wertes zum Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben. Die Minderung des Beteiligungsansatzes ist auf die Rückzahlung einer Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2017 zurückzuführen.

Die Gegenstände des Umlaufvermögens wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. den niedrigeren Kurswerten in Ansatz gebracht. Soweit Herstellungskosten zu ermitteln waren, ist dies unter Einbeziehung angemessener Teile der allgemeinen Verwaltungs-, Sozial- und Altersversorgungskosten (soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen sind), erfolgt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen worden. Soweit notwendig, wurden Abschläge vorgenommen.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist zum Nennwert erfolgt.

Allen erkennbaren Einzelrisiken aus den Liefer- und Leistungsbeziehungen ist durch angemessene Abwertungen in Form von nachstehenden Wertberichtigungen Rechnung getragen worden: Die Einzelwertberichtigungen betrugen 22.497,00 Euro (Vorjahr: 22.497,00 Euro).
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt. Allgemeine und spezielle Ausfallrisiken sind nicht ersichtlich; es wurden daher weder Pauschal- noch Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind gewährte Darlehen an Gesellschafter in Höhe von 62.226,6 Euro (Vorjahr : 285.179,49 Euro) enthalten. Sie werden mit nominal 4,5 % bzw. 2,0 % p.a. verzinst.

Die flüssigen Mittel entsprechen den Nominalwerten. Fremdwährungsguthaben sind mit dem Devisenkassamittelkurs (1 Euro = 1,1453 USD) am Bilanzstichtag bewertet.

Passivseite der Bilanz

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Sie wurden einzeln in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und möglichen Verpflichtungen zu deren vollständigen Erfüllung erforderlich sein wird.

Genau bestimmbare Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern in Höhe von 16.032,87 Euro (Vorjahr: 31.557,17 Euro) enthalten.

Zusätzliche Angaben

Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro

Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs ( 1 Euro = 1,1453 USD) am Bilanzstichtag bewertet, da sämtliche Posten eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr aufweisen. 

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind in Höhe von 13.076,91 Euro (Vorjahr: 41.630,82 Euro) Erträge aus der Währungsumrechnung enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung auf 7.415,73 Euro (Vorjahr: 64.092,59 Euro).

Angaben zur durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)

Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrug die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten gem. § 285 Nr. 7 HGB 1 Arbeitnehmer (Vorjahr: 1 Arbeitnehmer).

Angaben zur Geschäftsf ührung

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren folgende Personen in den genannten Zeiträumen als Geschäftsführer bestellt:

Florian Starmann, Kaufmann, für den Zeitraum 01.01.2018 - 31.12.2018

Inka Koopmann, Kauffrau, für den Zeitraum 01.01.2018 - 31.12.2018 

Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2018 auf neue Rechnung vorzutragen.

Unterschrift der Geschäftsleitung

Bramsche, den 6. Februar 2020
gez. Florian Starmann
gez. Inka Koopmann

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.02.2020 festgestellt.

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