Neufeld
& Kler GmbH
Eisenach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.817,51 |
10.936,51 |
| I.
Sachanlagen |
6.817,51 |
10.936,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
52.629,27 |
69.283,33 |
| I.
Vorräte |
44.999,00 |
46.529,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.163,91 |
13.195,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.466,36 |
9.558,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.682,77 |
5.744,64 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
12.648,48 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
76.778,03 |
85.964,48 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
3.761,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
21.803,43 |
16.453,95 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
16.409,64 |
5.349,48 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
12.648,48 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
278,00 |
3.108,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
76.500,03 |
79.095,32 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
76.500,03 |
79.095,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
76.778,03 |
85.964,48 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen (§§ 266, 274a, 276, 288 HGB).
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1. Gliederungsgrundsätze
Die Bilanz ist nach den Vorschriften des § 266
HGB in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in
Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt worden.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist
(§ 246 Abs. 1 HGB).
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden (§ 246 Abs. 2 HGB).
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert (§ 247 Abs.
1 HGB).
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB).
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie immaterielle Vermögensgegenstände, die
nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert
(§ 248 Abs. 1 und 2 HGB).
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
3. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein
(§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB).
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet (§ 252
Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs. 1 Nr. 4
HGB).
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden
(§252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Das Sachanlagevermögen wurde mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern
es der Abnutzung unterlag, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten maximal
150 Euro betragen haben, wurden im Jahr der
Anschaffung sofort als Betriebsausgabe abgezogen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2007 und vor dem
01.01.2010 angeschafft worden sind und deren
Anschaffungskosten mehr als 150 Euro und bis zu
1.000 Euro betragen haben, wurden im Jahr des Zugangs
in einen jahresbezogenen Sammelposten eingestellt und
gemäß den Grundsätzen der Poolabschreibung
nach § 6 Abs. 2a EStG über 5 Jahre
abgeschrieben.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2009 angeschafft
worden sind und deren Anschaffungskosten mehr als
150 Euro und bis zu 410 Euro betragen haben,
wurden als geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Abschreibungen auf Grund steuerrechtlicher
Sondervorschriften wurden nicht in Anspruch genommen.
Die Vorräte (Waren) wurden mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein
entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren
beizulegenden Wert am Abschlussstichtag abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken wurden ggf.
durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
4. Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die
auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf
fremde Währung gelautet haben.
II. Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung
Soweit Erläuterungen zu den einzelnen Posten
geboten waren, wurden diese direkt im Anschluss an die
Bilanz- bzw. GuV-Position gestellt.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
III. Zusatzangaben zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Sonstige Pflichtangaben zur Bilanz und zur Gewinn-
und Verlustrechnung gemäß § 284 HGB
und § 285 HGB sind nach § 288 HGB nicht
erforderlich, da es sich um eine so genannte kleine
Kapitalgesellschaft handelt.
IV. Sonstige Angaben
- Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wurde von Herrn
Gerhard Neufeld ausgeübt.
V. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit dem Gesellschafter vor, das
Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen.
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen
Ergebnisverwendung aufgestellt.
Eisenach / Stedtfeld, den 27. Februar 2012
gez. Gerhard Neufeld
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 20.000,00 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 20.000,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2012 festgestellt.
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