IVT
Innovative Versorgungstechnik GmbH
Hirschau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.181,50 |
41.814,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
15.923,50 |
27.514,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.258,00 |
14.300,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.291.300,65 |
1.148.107,07 |
| I.
Vorräte |
784.601,37 |
545.394,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
479.011,47 |
504.448,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
164.869,92 |
165.782,37 |
| davon
gegen Gesellschafter |
326.091,88 |
330.785,36 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.687,81 |
98.264,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.595,33 |
2.277,05 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.097.858,55 |
1.333.411,56 |
| Aktiva |
2.417.936,03 |
2.525.610,18 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
1.358.976,15 |
1.531.020,73 |
| III.
Jahresüberschuss |
235.553,01 |
172.044,58 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.097.858,55 |
1.333.411,56 |
| B.
Rückstellungen |
28.780,31 |
29.840,71 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.389.155,72 |
2.495.769,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.825.630,11 |
1.857.127,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
563.525,61 |
638.642,20 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.281.499,71 |
1.375.170,71 |
| Passiva |
2.417.936,03 |
2.525.610,18 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der IVT Innovative
Versorgungstechnik GmbH für das Geschäftsjahr
2023 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
und des Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Wertansätze in der Bilanz der IVT Innovative
Versorgungstechnik GmbH zum 31. Dezember 2022 wurden
unverändert in neue Rechnung übernommen.
Die dem Vorjahresabschluss zum 31.12.2022 zugrunde
liegenden Ansatz- und Ausweismethoden werden
unverändert fortgeführt.
Die dem Vorjahresabschluss zum 31.12.2022 zugrunde
liegenden Bewertungsmethoden werden unverändert
fortgeführt.
Die Geschäftsführung der Gesellschaft geht
von der Fortführung des Unternehmens aus (going
concern). Gründe, die gegen die Fortführung
sprechen, sind für die Geschäftsführung
nicht erkennbar.
Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat
uns ausdrücklich schriftlich angewiesen, bei der
Bewertung im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2023 von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit auszugehen.
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände und Schulden, Erträge
und Aufwendungen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist.
Erworbene immaterielle Anlagewerte und das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind unter Ausnutzung des Wahlrechts gemäß
§ 248 Abs. 2 Satz 1 HGB als Aktivposten in die Bilanz
aufgenommen und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens,
die als sog. geringwertige Wirtschaftsgüter zu
behandeln sind, wurden in den Vorjahren gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden
Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind zum Nennbetrag
bewertet.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen werden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Soweit erforderlich werden Rückstellungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr gemäß
§ 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Forderungen
Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe
von € 319.970,00 (Vorjahr € 323.235,00) weisen
eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr auf.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die übrigen sonstigen Vermögensgegenstände
in Höhe von € 159.041,47 (Vorjahr €
181.213,40) weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
auf.
Forderungen gegen Gesellschafter
Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von € 326.487,42 (Vorjahr
€ 331.175,05).
Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag in
Höhe von € 2.389.155,72 weisen Verbindlichkeiten
in Höhe von € 1.061.582,41 eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr, Verbindlichkeiten in Höhe von
€ 750.911,18 eine Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren auf.
Im Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten zum
Bilanzstichtag und den Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr sind Verbindlichkeiten
aus Steuern von je € 6.492,96 enthalten.
Im Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten zum
Bilanzstichtag und den Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr sind Verbindlichkeiten
im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von je
€ 1.295,52 enthalten.
Von den Verbindlichkeiten zum Vorjahresstichtag in
Höhe von € 2.495.769,47 weisen Verbindlichkeiten
in Höhe von € 951.960,61 eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr, Verbindlichkeiten in Höhe von
€ 908.160,24 eine Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren auf.
Im Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten zum
Vorjahresstichtag und den Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr sind Verbindlichkeiten
aus Steuern in Höhe von je € 5.989,75 enthalten.
Im Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten zum
Vorjahresstichtag und den Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr sind Verbindlichkeiten
im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von je
€ 0,00 enthalten.
Fremdwährungsposten
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
werden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind, soweit sie eine Restlaufzeit von einem
Jahr oder weniger aufweisen, ausschließlich mit dem
Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Verbindlichkeiten in
fremder Währung, die eine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr aufweisen, sind gemäß § 256a HGB
zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern von € 1.309.154,13
(Vorjahr € 1.375.170,71).
Geschäftsführung
Geschäftsführer im Berichtsjahr waren Herr
Reinhard Staudte, Hirschau und Herr Helmut Staudte,
Hirschau.
sonstige Berichtsbestandteile
Hirschau, 16.09.2024
gez.
Reinhard Staudte, Geschäftsführer
Helmut Staudte, Geschaftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.09.2024 festgestellt.
Registerangaben nach § 264 Abs. 1 a HGB:
Firma: IVT Innovative Versorgungstechnik GmbH
Sitz: Hirschau
Registergericht: Amtsgericht Amberg
HR-Nr. B 2146
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