IFG
GmbH
Mörfelden-Walldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.408,49 |
16.283,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.165,00 |
5.832,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.193,49 |
10.401,00 |
| III.
Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.815.692,41 |
1.066.169,72 |
| I.
Vorräte |
812.712,41 |
208.316,66 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
454.993,81 |
81.522,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
547.986,19 |
776.330,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.987,13 |
10.984,63 |
| Aktiva |
1.839.088,03 |
1.093.437,35 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
622.239,14 |
639.862,89 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
575.362,89 |
622.412,51 |
| III.
Jahresüberschuss |
20.876,25 |
-8.549,62 |
| B.
Rückstellungen |
30.399,75 |
14.718,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.186.449,14 |
438.856,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.186.449,14 |
438.856,06 |
| Passiva |
1.839.088,03 |
1.093.437,35 |
Anhang
Der Jahresabschluss 2023 der IFG GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden in vollem
Umfang erstmalig für das Geschäftsjahr 2010
angewandt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
vermindert um planmäßige, monatsgenau
berechnete, lineare Abschreibungen, bewertet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens werden gemäß den
steuerlichen Bewertungsvorschriften in
§ 6 Abs. 2 EStG (sofortiger voller
Betriebsausgabenabzug von Wirtschaftsgütern bis EUR
800 netto) behandelt.
Unfertige und fertige Erzeugnisse und Leistungen sind
zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung der
verlustfreien Bewertung bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Hierbei wird
die Altersstruktur der Forderungen angemessen
berücksichtigt.
Die Rückstellungen beinhalten die nach
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren
Risiken mit dem Betrag ihrer voraussichtlichen
Inanspruchnahme.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sonstige Anhangsangaben
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 0,00.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 0,00.
Es bestehen weder Forderungen noch Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern.
Es wurden keine Bewertungseinheiten gebildet.
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR 0,00.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Alessandro Mura geführt.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung der IFG GmbH schlägt
vor, den Jahresüberschuss in Höhe von €
20.876,25 auf neue Rechnung vorzutragen.
Es wurden im Jahr 2023 € 38.500 aus dem
Gewinnvortrag ausgeschüttet.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2023
(bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und
Anhang inkl. Ergebnisverwendungsvorschlag) durch die
Geschäftsführung.
Mörfelden-Walldorf, den
15. April 2024
Alessandro
Mura
sonstige Berichtsbestandteile
Mörfelden-Walldorf, den
15. April 2024
Alessandro
Mura
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.04.2024
festgestellt.
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