Reisedienst
Arzheimer GmbH.
Lahnstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.683,00 |
27.945,00 |
| I.
Sachanlagen |
21.683,00 |
27.945,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
39.941,77 |
61.250,46 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
38.622,63 |
30.769,72 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.319,14 |
30.480,74 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
19.411,70 |
36.736,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
81.036,47 |
125.932,11 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
62.301,24 |
99.070,80 |
| III.
Jahresüberschuss |
17.324,95 |
36.769,56 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
19.411,70 |
36.736,65 |
| B.
Rückstellungen |
8.921,00 |
13.776,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
71.715,47 |
111.756,11 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
400,00 |
400,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
81.036,47 |
125.932,11 |
Anhang
I. Allgemeines
Der Jahresabschluss der Reisedienst Arzheimer GmbH,
Lahnstein
, zum 31. Dezember 2010 wurde nach den
Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Von den
größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften nach
§ 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
II. Entwicklungsbeeinträchtigende und
bestandsgefährdende Tatsachen sowie
Unternehmensfortführung
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen
"nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in
Höhe von € 19.411,70 aus. Nach unserer
Einschätzung steht die bilanzielle Überschuldung
der Fortführung des Unternehmens auf Grund einer
positiven Fortführungsprognose nicht entgegen.
III. Umstellung auf die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
1. Anwendungszeitpunkt
Die Reisedienst Arzheimer GmbH wendet die
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungs- gesetzes
(BilMoG) entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ab dem
Geschäftsjahr 2010 an.
2. Bewertungsänderungen bei sonstigen
Rückstellungen
Gemäß den Vorschriften des BilMoG sind
Rückstellungen zum Erfüllungsbetrag unter
Einbeziehung von Preis- und Kostensteigerungen zu bewerten.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit dem laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abzuzinsen, wie er von der Deutschen
Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wurde. Diese
beiden Effekte wirken gegenläufig. Aufgrund der
Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen ergaben
sich daher keine Umstellungseffekte.
3. Latente Steuern
Die neuen Bilanzierungsvorschriften des BilMoG sehen
vor, dass latente Steuern auf Bewertungsunterschiede
zwischen Handels- und Steuerbilanz ermittelt werden
müssen, die sich im Zeitablauf ausgleichen. Derartige
Bewertungsunterschiede liegen im Geschäftsjahr 2010
nicht vor.
4. Vorjahreszahlen
Gemäß den Übergangsvorschriften des
BilMoG ist eine Anpassung der Vorjahreszahlen an die neuen
Bilanzierungsvorschriften nicht erforderlich.
IV. Angaben zu einzelnen Posten des
Jahresabschlusses
1. Anlagevermögen
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Berücksichtigung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Als
Abschreibungsmethode kam die lineare zur Anwendung. Im
Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten bis € 150,- im Einzelfall
wurden im Jahr des Zugangs als Aufwand berücksichtigt.
Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen €
150,- und € 410,- wurden im Jahr des Zugangs sofort
vollständig abgeschrieben und als Abgang bilanziert.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Ansatz erfolgte zum Nennwert.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten Forderungen gegenüber Gesellschafter in
Höhe von € 24.954,77.
3. Liquide Mittel
Der Ansatz von Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert.
4. Rückstellungen
Rückstellungen sind für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten gebildet worden.
Die Rückstellungen wurden zu Vollkosten bzw. mit zu
erwartenden Erfüllungsbeträgen - unter
Berücksichtigung künftiger Preis- und
Kostensteigerungen - angesetzt.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr
beträgt € 26.998,12 (Vorjahr: 39.824,03).
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über 5 Jahren
bestehen nicht.
V. Sonstige Pflichtangaben
Zum alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer war in 2010 Herr Rainer Nowak
bestellt.
Weitere Angaben unterbleiben mit Hinweis auf §
286 Abs. 4 HGB.
Lahnstein, den 29. November 2011
Reisedienst Arzheimer GmbH
gez. Rainer Nowak
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2011 festgestellt.
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